Protokoll der Sitzung vom 20.12.2006

Für das derzeit umgesetzte Präventionskonzept des Landes sind 280.000 € vorgesehen. Haushaltsmittel sind also in gleicher Höhe eingeplant wie im Vorjahr.

In der Sucht- und Drogenpolitik setzen wir gezielt auf Prävention bei Minderjährigen. Trotz unverändert schwieriger Haushaltslage des Landes ist der Sucht- und Drogenbereich von weiteren Mittelkürzungen ausgenommen worden. Es stehen 11,4 Millionen € zur Verfügung.

Im Aidsbereich kommt es ebenfalls zu keinen Einschnitten bei der Landesförderung. Hier sind 3,47 Millionen € veranschlagt. Im Aidsbereich sowie im Sucht- und Drogenbereich werden wir die Landesförderung kommunalisieren. Damit wollen wir die örtlichen Planungs-, Handlungs- und Steuerungsfähigkeiten stärken. Zugleich soll die Effizienz der Landesmittel zielgenauer an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden.

Wenn die Debatte heute deutlich gemacht hat, dass wir einen grundsätzlichen Unterschied zwischen der Regierung und den Regierungsfraktionen sowie der Opposition haben, dann muss ich das zur Kenntnis nehmen. Aber die Wahrheit ist doch: Diese Landesregierung hat schon im Wahlkampf gesagt, dass wir eine Rekommunalisierung dieses Landes wollen.

Das Land ist an einer Drogenberatungsstelle nur noch zu 25 % an den Kosten beteiligt. 75 % der Kosten werden ohnehin von den Kommunen aufgebracht. Dann ist es doch auch richtig, den kommunalen Handlungsspielraum zu erhöhen. Das ist doch genau das, was wir uns vorstellen: Vertrauen zu denjenigen zu haben, die die Politik in den Städten und Gemeinden gestalten. – Sie sollten als Abgeordnete des Landtags nicht die Arroganz haben, zu glauben, dass die Kommunalpolitiker das nicht können.

Ich glaube schon, dass es eine richtige Entscheidung zur politischen Weichenstellung ist. Wenn Sie diese streitig stellen, ist es umso besser. Dadurch werden Profile und unterschiedliche Politikbilder in diesem Land deutlich.

In Nordrhein-Westfalen leben 2,3 Millionen Menschen mit Behinderungen. Davon sind 1,64 Millio

nen schwerbehindert. Auch im nächsten Haushalt wird es im Behindertenbereich keine Abstriche geben. Der Haushaltsansatz in Höhe von 4,4 Millionen € für die gesellschaftliche Integration von behinderten Menschen wird beibehalten.

Diese Mittel reichen weiterhin aus, um das behindertenpolitische Programm „Teilhabe für alle“ umzusetzen. Das Kabinett hat dem Programm gestern zugestimmt. Wir möchten Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglichen. Niemand in unserem Land soll vergessen werden. Behindertenpolitik ist Querschnittsaufgabe zu allen Politikfeldern. „Teilhabe für alle“ ist deshalb ein Programm der gesamten Landesregierung. Alle Ressorts haben sich engagiert und konstruktiv an der Erarbeitung beteiligt. Dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken.

Es freut mich, dass der Ansatz der Stiftung Wohlfahrtspflege im Jahr 2007 insgesamt 26,6 Millionen € betragen soll. Die Wohlfahrtsverbände erhalten in diesem Land Planungssicherheit. Im Jahr 2006 habe ich mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege einen neuen Zuwendungsvertrag für den Zeitraum von drei Jahren – bis zum Jahr 2008 – abgeschlossen.

Auch mit dem Zuschuss für das Jahr 2007 werden die Verbände bei der Erfüllung ihrer Beratungs- und Koordinierungsaufgaben vom Land vor allen Dingen bei der Mitwirkung an der Modernisierung sozialer Dienstleistungsstrukturen vor Ort und im ehrenamtlichen Bereich unterstützt.

Der Altenpflegeausbildung stehen mit dem von mir gestarteten 1.000-Plätze-Programm insgesamt 8.587 landesgeförderte Schulplätze zur Verfügung. Auch im Jahr 2007 wird jeder Schulabgänger, der einen Ausbildungsplatz bekommt, einen Schulplatz erhalten.

Insgesamt befinden sich in Nordrhein-Westfalen zurzeit etwa 10.000 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegeausbildung. Damit leistet die Altenpflege einen wesentlichen Beitrag, um junge Menschen in eine zukunftsweisende Ausbildung zu vermitteln.

Ich freue mich sehr, dass es uns in der Pflegepolitik gelungen ist, trotz der insgesamt sehr angespannten Lage Haushaltsmittel in gleicher Höhe wie im Vorjahr zur Verfügung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, die vielfältigen Initiativen zur Weiterentwicklung der Pflege demenzkranker Menschen fortzusetzen, die in der Landesinitiative „Demenzservice NRW“ gebündelt sind.

Das Ziel, durch eine Entbürokratisierung der Versorgungsstrukturen für mehr Zeit in der Pflege zu sorgen, werde ich auch im kommenden Jahr konsequent weiterverfolgen. Dafür werde ich mich insbesondere bei den anstehenden Reformen der Pflegeversicherung und bei der Entwicklung des Heimgesetzes in Nordrhein-Westfalen einsetzen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung zum Einzelplan 11.

Wir kommen zu den Abstimmungen zum Einzelplan 11. Das sind zunächst die Änderungsanträge Nummern 21 bis 30 in der Ihnen bereits bekannten Tischvorlage.

Wir beginnen mit Nummer 21, Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN Drucksache 14/3254. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt.

Laufende Nummer 22, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3255. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die SPD. Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Laufende Nummer 23, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3256. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Die Grünen und die SPDFraktion. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Dieser Änderungsantrag ist auch abgelehnt.

Laufende Nummer 24, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3257. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Laufende Nummer 25, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3258. Wer ist dafür? – Die Grünen und die SPD. – Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Die laufende Nummer 26, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3259. Wer ist dafür? – Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die SPD. Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Die laufende Nummer 27, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3260. Wer ist dafür? –

Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die SPD. Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Die laufende Nummer 28, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3261. Wer ist dafür? – Die Grünen. Wer ist dagegen? – Die CDU und die FDP. Wer enthält sich? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Laufende Nummer 29, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3262. Wer ist dafür? – Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die SPD. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Laufende Nummer 30, Änderungsantrag der Grünen, Drucksache 14/3263. Wer ist dafür? – Die Grünen. Wer ist dagegen? – Die CDU und die FDP. Wer enthält sich? – Die SPD. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Einzelplan 11 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 14/3011. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CDU und die FDP. Wer ist dagegen? – Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit sind die Beschlussempfehlung und der Einzelplan 11 angenommen.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen zum Einzelplan 04:

Justizministerium

Ich eröffne die Beratung und weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 14/3004. Es gibt hier nur einen Änderungsantrag, nämlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der laufenden Nummer 31, den wir später aufrufen.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Beratung. Es liegt eine Reihe von Wortmeldungen vor. Es wäre schön, wenn wir zügig weiterkämen. Das haben Sie alleine in der Hand.

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Sichau das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über eines haben wir heute im Laufe der Haushaltsdebatte öfter geredet, und zwar über die Finanzsituation des Landes und besonders über die dankenswerterweise erhöhten Steuereinnahmen, die auch zum Nachtragshaushalt geführt haben.

Nun kann man – das ist auch in der Diskussion häufiger zur Sprache gekommen – nicht nur über die Absenkung der Nettoneuverschuldung debattieren, sondern auch über die Überwindung von Engpässen, insbesondere im Rahmen des Einzelplans 04, des Justizhaushaltes. Herr Biesenbach, ich erinnere mich gut daran, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode über diese Fragestellung häufig debattiert haben. Denn der Justizhaushalt ist natürlich schon seit längerer Zeit sozusagen auf Kante genäht.

Sie haben nach der Landtagswahl zunächst Ihre früheren vollmundigen Zusagen schlichtweg vergessen und gebrochen. Der schreckliche Mord in der JVA Siegburg war Anlass, mit der zweiten Ergänzungsvorlage sogenannte Sofortmaßnahmen in der Justiz vorzusehen, die allerdings nicht alleine dem Jugendstrafvollzug dienen werden. Ich werde mich in meiner heutigen Rede weitgehend darauf konzentrieren. Viele andere Dinge haben wir bereits im Ausschuss debattiert und entsprechend darüber votiert.

Zuvor noch ein Wort zu den vielgenannten kwVermerken im Justizhaushalt, insbesondere beim AVD, aber auch anderswo. Fairerweise sollten – ich betone: fairerweise – alle Beteiligten sagen, dass es sich in diesem Falle im Wesentlichen um Folgen der Arbeitszeitverlängerung im öffentlichen Dienst handelt. Bitte nicht darüber hinwegtäuschen! Ich hatte in vergangenen Diskussionen häufig den Eindruck, dass das nicht berücksichtigt worden ist.

284 zusätzliche Stellen könnten nicht allein im Allgemeinen Vollzugsdienst ausgebracht werden. Abgesehen davon, dass Sie offensichtlich nicht allein dem Jugendstrafvollzug – ich habe es gerade schon angesprochen – dienen, ist in der Anhörung zur zweiten Ergänzungsvorlage deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass es auch Anteile für die Fachdienste wie den Sozialdienst und den psychologischen Dienst geben müsste, was Sie bedauerlicherweise nicht vorsehen.

Es besteht leider die begründete Vermutung, dass Sie die ausgebrachten Stellen im Vorgriff auf die geplanten zusätzlichen Haftplätze eingestellt haben, die dann in naher Zukunft dafür genutzt werden.

Für die wichtige externe Drogenberatung – auch hierüber ist gerade noch im Gesundheitsbereich mit einem anderen Akzent gesprochen worden –, für die wichtigen externen Drogenfachkräfte haben Sie inzwischen einen Änderungsantrag eingebracht, der nunmehr Bestandteil unserer Beratungen ist. Wir haben einen gleichen Antrag ein

gebracht, der 61.000 € mehr an Barmitteln vorsieht. Diesen hatten Sie seinerzeit noch abgelehnt.

Dies weist alles in die richtige Richtung, weil Suchtkranke auf diese Weise in erster Linie in Behandlung kommen und nicht im Vollzug verbleiben. Der heutige Ministerpräsident, Ministerpräsident Rüttgers, hatte das bereits 2004 vermeintlich erkannt und war zu rot-grünen Regierungszeiten gegen eine Streichung dieser Kräfte – so bezeichnenderweise dargelegt in einem Brief an den Beirat der Justizvollzugsanstalt Siegburg.

Man höre und staune: Den guten Worten ist zunächst die Täuschung und dann die große Kürzung gefolgt. Diese Täuschung korrigieren Sie nunmehr teilweise, aber noch nicht mal im ersten Anlauf.

Ich hatte Ihnen in der Haushaltsplanberatung des vergangenen Jahres schon gesagt, dass der weitgehende Verzicht auf solche Kräfte mehr Plätze im Justizvollzug erfordert, was viel teurer ist, als diese Kräfte zu fördern. Ich denke, inzwischen ist auch hier eine gewisse Einsicht erfolgt. Ich hoffe nur, dass bei den nächsten Haushaltsplanberatungen auf diesem Weg weiter vorangeschritten wird.

Angesichts der bestehenden Eingabe- und Rechtsschutzmöglichkeiten ist ein Ombudsmann vor allen Dingen in der Landesverwaltung überflüssig. So hat es auch die Anhörung ergeben. Das Geld kann also sinnvoller ausgegeben werden. Aspekte dazu habe ich bereits genannt.

Gleiches gilt für die sogenannte Expertenkommission zur Untersuchung der Gewalt im Jugendstrafvollzug. Auch das war ein Ergebnis der Anhörung. Wir wissen zwar, dass Herr Werthebach inzwischen in der JVA Siegburg war. Herr Möbius, Sie sehen, solche Kommissionen reagieren dann schneller als die Vollzugskommission. Aber immerhin war er da. Wahrscheinlich wird das anders finanziert.

Wir halten das für überflüssig. Das hat, wie gesagt, auch die Anhörung ergeben. Es gibt bereits zahlreiche gute Vorschläge: von der psychologischen Diagnostik bis zur Einzelunterbringung in der Nacht als gesetzlicher Norm im Jugendstrafvollzugsgesetz. Wir werden im Laufe des nächsten Jahres über einen solchen Gesetzentwurf beraten.