Frank Sichau

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eingangs darf ich zitieren, was Herr Finanzminister Linssen gerade bei einem anderen Tagesordnungspunkt gesagt hat: Es wird durch Wiederholung nicht besser. – Das gilt auch für Ihren erneuten Antrag im Bundesrat auf Veränderung der Prozesskostenhilfe, Frau Ministerin Müller-Piepenkötter.
Was die Sache selber betrifft, ist das schon ausgesprochen verwunderlich, denn es ist in der vergangenen Diskussion durch meinen Kollegen Kutschaty eine Menge differenziert und ausgesprochen sachlich dagegen eingewandt worden. Aber offensichtlich sind Sie schlichtweg argumentationsresistent. Denn Sie gebrauchen die gleichen Argumente wie damals auch hinsichtlich des neuen Antrags des Bundesrates und tun so, als ob es diese Diskussion hier im Hause gar nicht gegeben hätte.
Sie pflegen hehre Grundsätze der Rechtspolitik, erst gestern noch bei der Eröffnung des Neubaus am Martin-Luther-Platz: wie wichtig es sei, dass doch jeder Zugang zum Recht habe. Und wenn man sich dann diesen Gesetzentwurf anguckt, stellt man fest: Das eine ist die Theorie, das andere ist die Praxis, die aber ganz anders aussieht, nämlich so wie das, was Sie im Bundesrat vorgelegt haben. Und auch das hat mein Kollege Kutschaty in der Diskussion beim letzten Mal ganz deutlich gemacht. Er hat sogar aus den rechtpolitischen Grundsätzen für diese Legislaturperiode zitiert. Niemand aus den Regierungsfraktionen hat geklatscht, obwohl es ein Zitat aus Ihren eigenen Leitlinien war, die Sie ja eigentlich unterstützen.
Mir fällt in diesem Zusammenhang der französische Theologe und Naturwissenschaftler Teilhard de Chardin ein, der schlichtweg gesagt hat: Es geht darum, dass es mehr Sein gibt als Schein. – Bei Ihnen ist das umgedreht. Sie stellen das auf den Kopf. Es wird für alle in diesem Haus noch deutlicher, wenn man das auf Verhältnisse im Russland der Zarenzeit überträgt, in der es die bekannten Potemkinschen Dörfer gab. Das sind Ihre Potemkinschen Dörfer: hehre rechtsstaatliche Grundsätze, Zugang zum Recht für alle, aber die Wirklichkeit sieht ganz anders aus.
Wir kennen das ja aus Ihrer Politik der vergangenen fünf Jahre auch auf vielen anderen Feldern. Ich nenne nur als Beispiel: Wir haben Stellen geschaffen. Aber die Lehrer fehlen trotzdem. – Auch da wird dieses Prinzip deutlich.
Immer wieder wird dann der Missbrauch genannt. Westerwelle lässt grüßen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Auch in diesem Licht müsste man diesen Antrag noch einmal betrachten. Man wird feststellen, dass er dem nicht gerecht wird.
Wenn Sie denn wirklich Missbrauch bekämpfen müssen, dann stellen Sie bitte nicht alle unter Generalverdacht – auch das ist ein Wort meines Kollegen Kutschaty-, sondern sorgen Sie dafür, dass es eine effektive Kontrolle gibt. Die Rechtspflegerschaft hat dieses schon vor Jahren vorgeschlagen. Die Bezirksrevisorenschaft ist personell zu gering ausgestattet. Wäre dies anders, wäre eine effektive Kontrolle möglich. Aber es gibt natürlich nicht nur nicht genug Bezirksrevisoren, es gibt inzwischen überhaupt zu wenig Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.
Der Verband Neue Richtervereinigung hat das, was Sie jetzt erneut vorlegen, als schlichtweg verfassungswidrig bezeichnet. Auch die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat im Bundesrat eine sehr gute Argumentation gegen diesen Gesetzentwurf geliefert, aber offensichtlich erkennen Sie diese Argumentation ebenfalls nicht an.
Apropos Brigitte Zypries: Sie haben in diesem Hause auch ausgeführt, sie hätte Untätigkeit in Bezug auf die Sicherungsverwahrung walten lassen. Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt und wiederhole es, weil es mir sehr wichtig ist: Diese Behauptung ist sachlich falsch, und das wissen Sie. Die damaligen Koalitionspartner SPD und CDU hatten sich darauf verständigt, dass sie das ausdrücklich nicht wollten. Es gehört zur intellektuellen Redlichkeit dazu, zu sagen, dass die Koalitionspartner im Bund jene Initiative nicht wollten.
Letztlich kann man festhalten: Der Arbeiterführer Jürgen Rüttgers nimmt seinen Arbeitern die Prozesskostenhilfe. Ihnen kann man nur zurufen: Mit
dem, was Sie hier tun, stellen Sie sich selbst ein Armutszeugnis aus.
In der Rechtspolitik wird es auch in den nächsten zehn Jahren noch eine ganze Menge zu tun geben. Sie wissen: Ich höre auf; dies wird wohl meine letzte Rede in diesem Hause sein. Ich danke für diese Zeit hier als Abgeordneter, ich danke für viele gute Begegnungen. Mir fallen pathetische Worte ein, die ich aber hier nicht nennen möchte. Ich kann für mich nur sagen, dass ich ab dem 9. Juni in Sachen Landespolitik sehr interessierter Bürger sein werde. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Giebels. Auch das hat ja die letzte Diskussion gezeigt: Sind wir darüber einer Meinung, dass es für die Steigerung der Prozesskostenhilfe während der letzten Jahre keine schlüssige Analyse gibt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eher den Eindruck – das zeigen die bisherigen Reden –, dass Sie von Ihrer schlechten Politik ablenken
und ein neues Feld politischer Auseinandersetzung aufmachen wollen. Ich kann das – das wird sich im Laufe der weiteren Diskussion noch ergeben, Herr Kaiser – auch schon an ein paar Stichworten festmachen.
Sie reden vom Elternwillen, aber dann, wenn es um den Übergang in das Sekundarschulwesen geht, spielt der keine Rolle.
Da können Sie ruhig abwinken, so ist es. – Sie reden von Gleichmacherei. Kennen Sie eigentlich den Schulartikel der Weimarer Reichsverfassung, der durch den Reichskanzler und Düsseldorfer Oberbürgermeister Marx 1928 gekippt worden ist? Dort sollte die Idee von Wilhelm von Humboldt umgesetzt werden: Eine Schule für alle. – Das ist keine sozialistische Idee,
das ist eine Idee des Humanismus. Wilhelm von Humboldt hat diese Schule gefordert.
Im weiteren Verlauf kommen wir auch noch zu anderen Punkten.
Nehmen Sie doch gleich mal dazu Stellung! Beweisen Sie mir das doch mal! Ich sage Ihnen, das ist so, und einer Ihrer Münsteraner Kollegen hat darüber eine Vorlesung gehalten. Aber die weitere Diskussion wird es ergeben.
Zu den Bekenntnisschulen – das ist der Nukleus –: Dieser Bereich ist seit 1968 geregelt, und zwar mit Verfassungsrang. Sie unterstellen, dass eine Gruppe wie die Grünen dies einfach kippen kann. Das glauben Sie doch wohl selber nicht.
Ich nenne nur Art. 12.
Für uns kann ich sagen: Wir haben keine Änderungsabsichten und sehen auch keine. Sie bauen – das habe ich eingangs schon gesagt – einen Pappkameraden auf, nichts anderes.
Jetzt positiv zu den Bekenntnisschulen: Wir erkennen die Arbeit der Bekenntnisschulen einschließlich des Religionsunterrichts an.
Wir sehen, dass auch mitteleuropäische Migranten zur Schulgemeinde gehören. Wir schätzen die Ergebnisse der engagierten pädagogischen Arbeit dort, machen aber auch darauf aufmerksam, dass die Gemeinschaftsgrundschule offensichtlich der Regelfall ist. Dabei brauche ich gar nicht an die Diskussion im Rat der Stadt Rheine von 1968 zu erinnern.
Schauen Sie sich die Schullandschaft in Rheine mit Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen an.
Ja, 1968 war bekanntlich die Umstellung, Herr Witzel. Sie sind vielleicht etwas jünger. Beides ist in Ordnung.
Vorhandene Probleme verschweigen wir allerdings nicht. Es gibt das allgemeine Schulleitungsproblem, Frau Sommer. Es muss etwas getan werden, damit die Schulleitung an Grundschulen – nicht nur an Bekenntnisgrundschulen – wieder attraktiver wird.
Es gibt natürlich auch ein spezielles Bekenntnisschulleiterproblem; das muss man schlichtweg sehen. Dies führt in der Fläche – das kann man nachweisen – zu Umwandlungsanträgen nicht der Grünen, sondern der Eltern, weil sie endlich eine Schulleitung haben wollen.
Man kann nur ganz deutlich sagen: Hier sind die Bistümer gefragt. Ich gestatte mir einen Hinweis auf die ansonsten gute Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen: Vielleicht kann man das auch für Schulleitungen an katholischen Bekenntnisschulen fruchtbar machen.
Wir gehen davon aus – das ist ein anderes Problem –, dass Art. 13 der Landesverfassung – wenn der Weg ansonsten unzumutbar ist – im Ergebnis keine Probleme macht, auch wenn wir von solchen wissen. Die Ergebnisse waren bisher zufriedenstellend.
Es gibt den Wunsch nach einer gewissen Öffnung – Frau Pieper-von Heiden hat das vorhin mit den Populationen an den Bekenntnisgrundschulen dargestellt und einen Durchschnittswert genannt –, dem aber nicht breit in der Fläche entsprochen wird. In einem gewissen Rahmen gibt es hier noch Handlungsbedarf. Den Wunsch sehen wir auf jeden Fall positiv.
Ich spreche kurz zwei weitere Aspekte an: Die verfassungsmäßige Gliederung der Volksschule als Grund- und Hauptschule – wir sprechen von der Gemeinschafts- und der Bekenntnisgrundschule – hat allerdings das Problem, dass es im Bereich der
Gemeinschaftsgrundschulen zuweilen einen hohen Migrationsanteil aus der europäischen Peripherie gibt. In diesem Zusammenhang – das ist für uns ausgesprochen wichtig – sind sprachfördernde sowie psychosoziale Angebote, die unterrichtsergänzend wirken, ausnehmend wichtig.
Ich will noch etwas zum hohen Migrationsanteil sagen – dabei komme ich auf eine Rede von Herrn Witzel gestern in diesem Hause zurück –: Er ist zum Teil deshalb sehr hoch, weil die Schulbezirksgrenzen von Ihnen aufgehoben worden sind – das muss man ganz deutlich sagen –;
denn die mobile angestammte Bevölkerung geht häufig, Beispiel: Herne-Horsthausen. Das können Sie verifizieren, Herr Witzel. Die Migrationsbevölkerung bleibt häufig.
Das kann man so sagen. Ich will es etwas anders formulieren: Die These des neoliberalen Kollegen – ich habe Sie gerade angesprochen, Herr Witzel – von der sogenannten integrativen Wirkung der Auflösung der Grundschulbezirke wird durch die Wirklichkeit falsifiziert.
Das, was Sie gesagt haben, ist ein Witz. Das sind 95 % Ideologie, was Sie anderen immer gerne vorwerfen nach dem Motto: Den Balken im eigenen Auge sehe ich nicht, aber den Splitter bei den anderen schon. Das ist Ideologie pur.
Es bleibt also dabei: Es gibt auch für uns eine Zukunft der Bekenntnisgrundschulen. Sie sind ein anerkannter Teil der Schullandschaft in NRW. Zumindest der in Teilen von Schwarz-Gelb – ich sage ganz bewusst: in Teilen – gesehene Kulturkampf findet nicht statt, allenfalls in manchen Köpfen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Sommer, ich greife einmal das Stichwort der Monokultur auf. Das ist für das Schulleben ein sehr seltsames Bild, denn wir haben hier Individuen. Sie reden auch immer von Individuen, und Sie vergleichen die dann mit einem Weizen-, mit einem Rüben- oder mit einem Kappesfeld. Das kann ich nicht verstehen. Das muss ich ehrlich sagen.
So, jetzt zu Ihrer Politik – nicht der in NordrheinWestfalen, aber die CDU ist ja nun keine segregierte Partei. Wenn man nach Rheinland-Pfalz und auf die 60er-Jahre guckt, dann versteht man die Dis
kussion überhaupt nicht mehr, wobei ich ganz deutlich sage: Das ist nicht das, was wir wollen. Ich sage es noch einmal: Das ist nicht das, was wir wollen. Aber was ist denn 1969 in der Koalition von CDU und FDP unter Helmut Kohl in Rheinland-Pfalz passiert? Was wohl? – Man hat die Bekenntnisschulen abgeschafft, man hat die christliche Gemeinschaftsschule als einzige Schule eingeführt.
Und man hat in Art. 36 rheinland-pfälzischen Landesverfassung aufgenommen: Die Lehrer haben ihr Amt als Erzieher nach den Grundsätzen der Verfassung auszuüben.
Ja, aber das ist so. Sie müssen sich auch daran messen lassen, dass Sie, die hier als Verteidiger der Bekenntnisschule auftreten, die in unserer Verfassung steht – wir bekennen uns dazu –, das woanders als gleiche Partei, als gleiche Fraktionen anders gemacht haben. So.
Jetzt zu Einzelaspekten der bisherigen …
Bitte?
Dieser historische Wert, Frau Müller-Piepenkötter, wirkt aber noch in die Gegenwart. Denn das ist weiterhin so. Es wird auch nicht einfach sein, so etwas zu verändern.
Insofern ist das keine historische Reminiszenz, sondern eine Faktizität, die in der Gegenwart anzutreffen ist. Das ist also keine Rechts-, keine Geschichts- oder Schulhistorie. So.
Zu den einzelnen Punkten, Frau Sommer: In der Verfassung lese ich: die Volksschulen als Gemeinschaftsgrundschulen. Aber dass Sie für die Gemeinschaftsschule werben, das erfreut mich natürlich.
Gemeinschaftsschule, das war – es ist im Protokoll nachzulesen – Ihr Ausdruck: Bekenntnisschule, Gemeinschaftsschule. Wir haben bisher von Grundschulen gesprochen.
Wenn Sie erklären, es gehe um die Menschen in den Schulformen: Was heißt das? Das ist ein Allgemeinplatz. So einfach ist das in der Schulpolitik nicht.
Ich komme zu zwei weiteren Punkten aus Ihrem Beitrag. Man muss natürlich in diesem Hause auch die volle Wahrheit sagen. Sie haben das Stichwort des Anmeldeüberhangs in die Diskussion einge
bracht. Wenn der Anmeldeüberhang besteht – ich kenne das von der katholischen Grundschule in Herne –, dann findet keine Mischung mehr statt. Das muss man ehrlicherweise zugestehen. Dann gibt es weder 10% Protestanten noch 10% Muslime.
Ja, Herr Solf, so ist es. Ich kann es Ihnen in Herne nachweisen. Wenn es einen Anmeldeüberhang gibt, dann ist das Bekenntnis pur da. Das ist dann auch so vorgesehen. Wie wollen Sie das auch anders machen? Das ist auch ein gewisses Problem, aber das Problem muss man dann an anderer Stelle lösen. Ich habe das vorhin ja gesagt.
Noch etwas zur guten christlichen Tradition. Wenn Sie mich in meinem Beruf als Pfarrer ansprechen, dann stehe ich dazu, auch zur guten christlichen Tradition. Aber wenn ich hier am Pult stehe, dann weiß ich, dass wir aufgrund unserer Verfassung ein weltanschaulich neutraler Staat sind. Und dies müssen wir ausbalancieren.
Das ist ganz wichtig für alle anderen, die in unserem Gemeinwesen leben, auch wenn jeder seinen individuellen Standort hat.
Dann bin ich – wo ist denn jetzt der Herr Kaiser? – bei dem Herrn Kaiser. Herr Kaiser, das ist ein bisschen zu simpel, Bekenntnisschulen in den gleichen Topf mit den Ersatzschulen zu werfen. Die Bekenntnisschule ist eine staatliche Schule.
Bitte?
Die Montessori-Schulen sind Weltanschauungsschulen, oder was? Da müssen Sie mir weiterhelfen, das kann ich jetzt so schnell nicht buchstabieren. Aber Sie haben auch von anderen Schulen gesprochen, nicht nur von Montessori-Schulen. Da sind Sie in die Nähe der Ersatzschulen gekommen. Das ist nicht das Thema. Aber auch Ersatzschulen finden unsere Wertschätzung. Ich nenne drei Beispiele: die evangelische Gesamtschule in Gelsenkirchen-Bismarck, die Friedensschule in Münster, auch eine Gesamtschule und in der Trägerschaft des Bischofs von Münster, und natürlich die Hiberniaschule in meinem Wahlkreis, eine Gesamtschule besonderer Art, die zugleich Berufsausbildung vermittelt – wobei man gucken muss, Frau Ministerin, in wie weit da noch die Schüler-Lehrer-Relation günstig ist.
Das füge ich an dieser Stelle hinzu; denn wenn Sie Ersatzschulen fördern, dann gehört diese Fragestellung auch dazu.
Ja, Frau Pieper-von Heiden, wenn Sie hier „G8“ ins Gespräch bringen – ich weiß jetzt nicht, wo Sie sitzen, aber ich spreche Sie einfach an –, dann haben Sie sozusagen ein Problematisierungsprogramm des Gymnasiums auf den Tisch gelegt. Die Eltern entscheiden sich nämlich aufgrund dieser verbotenen Kinderarbeit, die in der Sekundarstufe I stattfindet, nicht mehr für das Gymnasium.
Da muss wahrscheinlich erst jemand kommen, der dies energisch aufgreift. In Preußen war es früher das Militär, das gesagt hat: So geht es nicht mit der Kinderarbeit. Die Leute sind nicht mehr wehrfähig. – Heute müssen wahrscheinlich die Schulpsychologen kommen, die Sie auch gepoolt haben, um laut festzustellen: Leute, das ist eine zu hohe Belastung für Schülerinnen und Schüler, das dürft ihr im Interesse der Kinder nicht tun. – Das machen Sie aber mit „G8“!
Meine Redezeit ist zu Ende.
Prima, Herr Brockes, dass Sie schon vorher klatschen. – Ferner, Herr Witzel, möchte ich noch die Sozialindexstellen nennen. Sie verkünden groß 1.000 Stellen und ziehen 200 gleich wieder ab.
Summa summarum:
Wir haben jetzt fünf Jahren politischer Arbeit hinter uns. Wollen Sie, um die Worte von Frau MüllerPiepenkötter noch einmal aufzunehmen, bei 2005 stehenbleiben, oder was wollen Sie?
Abschließend, Herr Witzel – das sage ich in Ihre Richtung –: Wir wollen die integrierte Gesellschaft. Das ist ganz klar. Die Politik, die Sie machen, ist die Politik für die Spaltung der Gesellschaft. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht hier offensichtlich um die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, und die lehnen wir ab, weil wir der Auffassung sind, dass hier durch Schwarz-Gelb eine sachgerechte Klimaschutzregelung verhindert werden soll.
Das ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass Schwarz-Gelb der Meinung ist, dass betroffene Nachbarn damit Probleme haben könnten, die wir so nicht sehen. Deswegen unsere Ablehnung.
So kurz man es machen. – Danke schön.
Dass Rechtssachen zuweilen sehr kompliziert sind, Frau Ministerin, haben Sie gerade anhand des Beschlusses des Bundesgerichtshofes zu den Fristen dargestellt. Der stammt allerdings aus dem Dezember 2006. Welchen An
lass hat es denn daraufhin gegeben, Fristen zu überprüfen?
Frau Ministerin, Sie haben gerade Ihre ehemalige Bundeskollegin Brigitte Zypries angegriffen. Wie kommt es, dass die Gesetzesvorhaben des Bundesrates, die Sie mit verantwortet haben, in der Großen Koalition von CDU und SPD unisono abgelehnt worden sind? Warum sagen Sie das nicht?
Meine Damen und Herren! Herr Präsident, es bleibt dabei, sonst wäre das meine zweite nicht gehaltene Rede in kurzer Zeit. Daher ein paar Schlagworte.
Herr Giebels, die Diskussion muss weitergehen. Ich muss Ihnen leider widersprechen: In der Antwort auf unsere Große Anfrage kommt kein präzises Bild von der Situation der Betreuung zum Ausdruck. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen.
Sowohl Sie als auch Frau Ministerin MüllerPiepenkötter haben hier weit und breit über das Ehrenamt gesprochen. Zeigen Sie mir aber doch einmal, wo das in der Antwort steht! Darauf gibt es wenige bis keinerlei Hinweise. Das heißt, Sie geben hier zusätzliche Antworten, die in der Antwort auf unsere Große Anfrage gar nicht stehen.
Ein zweiter Punkt. Ich bin Herrn Prof. em. Wolf Crefeld für seine Hinweise, dass Kooperation eben ganz besonders wichtig ist, ausdrücklich dankbar. Von Qualifikation war ja schon die Rede, und bei Kooperation, Frau Ministerin Müller-Piepenkötter, müssen ausdrücklich die Gerichte beteiligt sein, was bisher leider selten zu finden ist.
Wenn ich dann auf die Komplexität zu sprechen komme, die Frau Müller-Piepenkötter genannt hat, dann frage ich mich natürlich auch: Wie sollen Betreute den Rechtsweg beschreiten? Etwa indem sie den Betreuer, gegen den sie sich wenden wollen, darum bitten? – Also, das ist doch ausgesprochen wirklichkeitsfremd. Deswegen ist der Vorschlag von niedrigschwelligen, unabhängigen Beschwerdestellen richtig.
Ein weiterer Punkt, den Sie, Frau Müller-Piepenkötter, gerade schon angesprochen haben. Aufgrund der Komplexität wird schon seit 1998 über eine Weiterentwicklung der rechtlichen Betreuung zu einer sozialen Betreuung diskutiert. Das hat die Bundestagskollegin Margot von Renesse aus Bochum dankenswerterweise mit Frau Däubler-Gmelin diskutiert. Das kostet nicht unbedingt mehr. Aber dann müssten auf kommunaler Ebene sogenannte Hilfepläne erstellt werden, die zu einem signifikanten Teil sogar Betreuungen überflüssig machen würden.
Das ist der Weg, den wir dann neben der Qualitätsdiskussion als Weiterentwicklung in der nächsten Legislaturperiode beschreiten müssen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute schon häufig gesagt worden, dass dies der letzte Haushalt dieser Wahlperiode ist. Ich erinnere an den Anfang und den Wahlkampf, als es hieß: Wir werden viel mehr für Richter, Staatsanwälte und den allgemeinen Vollzugsdienst tun. Wenn man heute zurückblickt, dann stellt man fest: Für Richter und Staatsanwälte ist weniger getan worden, und bei all dem, was den allgemeinen Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten betrifft, geht es letztlich nur darum, Personal für die
neuen Anstalten in Heinsberg und Ronsdorf zu gewinnen und auszubilden.
Angesichts dieser Realität fällt jemandem wie mir natürlich gleich ein Steindruck von Andreas Paul Weber ein, der in Ratzeburg tätig war. Einer seiner berühmtesten Steindrucke war „Das Großmaul“. Das kann man hierauf beziehen. Hier ist viel zugesagt und nichts gehalten worden. Im Gegenteil, wir haben weniger Personal bei der Richterschaft und in den Staatsanwaltschaften als 2005.
Was die vielen anderen Punkte anbetrifft, will ich mich ein bisschen konzentrieren; man könnte auf sie viel mehr als die mir zustehende Redezeit verwenden.
Wir haben im Rahmen des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes über die Größe von Jugendstrafvollzugsanstalten gesprochen. 300 bis 350 Plätze waren die oberste Grenze. Trotz aller berechtigten Fachkritik ist das in den Wind geschlagen worden. Wir bauen derzeit zwei Jugendjustizvollzugsanstalten mit jeweils annähernd 500 Plätzen. Das ist die Realität; auch das geht an den fachlichen Anforderungen vorbei.
Wir haben zu diesem Haushalt einen Änderungsantrag bezüglich der Suchtkrankenhilfe eingebracht. Wir wären sehr erfreut, wenn diesem Antrag zugestimmt würde; denn für die rund 40 % Suchtkranken im Strafvollzug wird einfach zu wenig getan. Dieses Wenig drückt sich auch darin aus, dass es keinen eigenen Haushaltsansatz gibt. Die Intransparenz wird dadurch deutlich, dass dies in einem anderen Titel versteckt ist.
In diesem Zusammenhang ist es fachlicher Hohn, wenn Suchtkranke, die ohne Behandlung rückfällig werden, die Therapievorbereitungsabteilung einer Strafvollzugsanstalt in der Regel verlassen müssen. Fachleute können angesichts dessen nur den Kopf schütteln.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich, der ebenfalls einen wichtigen Bereich darstellt, auch wenn er noch nicht so alt ist, verbleiben Sie in Ihrem Haushaltsplan bei dem bisherigen Ansatz und bei nur einer Fallpauschale. Das ist so, als würde im Krankenhaus die Fallpauschale für eine Blinddarmoperation bezahlt, und damit wären alle Krankheiten abgedeckt. Dies bildet die auch im Justizbereich gegebene komplexe Situation nicht ab.
Circa 800 Ersatzfreiheitsstrafengefangene gibt es in Nordrhein-Westfalen. Sie blockieren eine große Justizvollzugsanstalt und kosten dann noch jeweils 150 € pro Tag, statt sinnvolle gemeinnützige Arbeit zu leisten, was gesetzlich möglich ist. Allerdings – dies ist die andere Seite – gibt es die entsprechenden Fachstellen nicht flächendeckend.
In der JVA Aachen, die in den letzten Tagen im Blickpunkt der Medien stand, wird beispielhaft für den Strafvollzug zudem deutlich, dass der Kran
kenstand zu hoch ist und sehr viele Überstunden anfallen. Zu genau dieser JVA Aachen hat Herr Werthebach in dem vom Justizministerium angeforderten Bericht bereits 2007 angemahnt, dass sich dies kurzfristig zu ändern habe.
Passiert ist leider wenig. Da helfen auch die jetzt von Herrn Mainzer angebotene Zahlbarmachung von Überstunden und ein jüngst in Kraft getretener Notdienstplan wenig. Auch die Geschäftsüberprüfung kam nach unserer Ansicht viel zu spät.
Wenn man das Ganze dann – Frau Löhrmann hat es gerade noch einmal auf den Punkt gebracht – mit den finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bund abgleicht, so werden wir es wahrscheinlich mit einer noch stärker schrumpfenden Finanzressource im Land zu tun haben. In Bezug auf den Justizhaushalt kann man letztlich nur sagen: Einem solchen Haushalt kann man schlichtweg nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Wie hoch schätzen Sie den Spielraum ein, wie viele Lehrerstellen es im Lande gibt, die umgewandelt werden können? Das müsste man quantifizieren können, da Sie die Zahl 1.000 in den Raum gestellt haben.
Danke schön, Herr Präsident. – Es gibt kleine Schulen, die möglicherweise leer ausgehen können, weil sie die notwendigen Lehrerstellenanteile unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen – es darf kein Unterricht ausfal
len – nicht erbringen können. Was sagen Sie diesen Schulen?
Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, es gab ja hin und wieder schon in der Vergangenheit Kommunikationsprobleme zwischen Ministerium und den Kommunen. Kommunen, beispielsweise die Stadt Bochum, haben sich beschwert, dass sie nicht ausreichend einbezogen worden sind. In welcher Weise ist mit der Stadt Bielefeld im Vorfeld dieser Ambulanz, die zum 1. November ans Netz gehen sollte, kommuniziert worden?
Ich stelle ausdrücklich fest, Frau Ministerin, dass es bei der Frage nicht darum ging, Querelen vom Zaun zu brechen, sondern Konsequenzen zu ziehen. Die Konsequenzen sind bisher, was Bielefeld betrifft, offensichtlich nicht gezogen worden.
Vonseiten des Evangelischen Krankenhauses in Bielefeld ist noch Regelungsbedarf geäußert worden. Inwieweit gab es noch Regelungsbedarf bezüglich der Ambulanz, die am 1. November ans Netz gehen sollte?
Frau Ministerin, es geht ja darum, dass den betroffenen Führungsaufsichtsstellen, sowohl diejenige, die für Bielefeld zuständig ist, als auch diejenige, die für Langenfeld zuständig ist, Hilfestellung gegeben wird. Inwieweit sind die betroffenen Führungsaufsichtstellen im Vorfeld einbezogen worden?
Herr Minister, in der Antwort auf die Anfrage ist von vier Firmen die Rede. Können Sie uns sagen, welche davon Personen- und welche Kapitalgesellschaften sind?
Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass die Firmen zu eins und zwei die LEG gekauft haben – verkürzt gesagt – und die zu drei und vier das Darlehen. Meine Frage: Seit wann ist eine der LEG-Käuferinnen, nämlich die Rote Rose GmbH & Co. KG, sozusagen im Besitz der Perry LuxCo S.a.r.l.?
Frau Ministerin, mir geht es um die Indikation, die das JVK NRW in Fröndenberg in diesem Fall gestellt hat. Würden Sie uns bitte sagen, was dort festgestellt worden ist?
Frau Ministerin, ich mache freundlich darauf aufmerksam, dass sich das im Horizont der Fragestellung bewegt, die hier schriftlich vorliegt. Ich darf das – es war auch Bestandteil der Ursprungsfrage – vorlesen:
Das Tragen der Privatkleidung ist notwendig, damit sich der Gesundheitszustand des Gefangenen nicht unnötig weiter verschlechtert.
Es geht also nicht um eine Gesichtserkrankung, sondern um eine Hauterkrankung am Körper. Das fußt auf einer Diagnostik des JVK. Ist dem Justizministerium eine solche Diagnostik bekannt?
Frau Ministerin, gerade wurde deutlich gesagt, dass mehrere Bezirksregierungen sozusagen beteiligt waren. Wie erklären Sie sich denn, dass nicht nur eine Bezirksregierung dieses missverstanden hat, sondern dass alle Beteiligten offensichtlich von einer falschen Gesamtsumme und auch von nicht zutreffenden Einzelsummen für einzelne Schulen ausgegangen sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf liegt inzwischen vor, wenn er auch früher avisiert worden war. Insofern können wir mit der weiteren Diskussion beginnen.
Es ist ein relativ schlankes Gesetz. Es beinhaltet dennoch eine Fülle von Regelungen. Sie haben vorhin, Frau Ministerin, exemplarisch zu einigen davon Stellung genommen. Ich möchte mich in diesem Beitrag auch auf einige wenige Punkte konzentrieren. Herr Kollege Stotko wird insbesondere auf die weitere Diskussion eingehen. Alles andere ist Sache des nachfolgenden Verfahrens.
Der Artikel bezüglich der Sicherheit durch Mobilfunkblocker hat natürlich nur mittelbar mit einem Untersuchungshaftvollzugsgesetz zu tun. Wir gehen davon aus, dass die Wirksamkeit exakt geprüft wird. Einige Experten gehen nämlich von der Unwirksamkeit solcher Blocker im Strafvollzug aus. Sie halten solche Mittel eher für fehlinvestiert. Das muss geprüft werden.
Der Entwurf bewegt sich sehr nah an dem von uns im Jahr 2008 bereits vorgelegten Entwurf. Sie haben schon etwas über die Quellen gesagt. Allerdings gibt es auffällige Unterschiede. Auf einige davon will ich zu sprechen kommen. Auf der einen Seite geht es um den Hintergrund der Unschuldsvermutung. Auch das haben Sie immer wieder ins Feld geführt, Frau Ministerin. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um die Stellung der Verteidigung als Organ der Rechtspflege. Von daher wären Durchsuchungen nach unserer Auffassung rechtlich nicht möglich, es sei denn, es liegt eine entsprechende Beweislage vor. Da ist aus unserer Sicht dringend eine Korrektur erforderlich.
Für problematisch halten wir die Sollvorschriften bezüglich der Behandlungsmöglichkeiten. Sie haben einen Strauß von Möglichkeiten dargestellt. Wir sind der Auffassung, es muss Mindeststandards für alle Anstalten geben, damit es in der Praxis kein Auseinanderdriften gibt. Im Vorfeld haben Sie dargelegt, dass das Ganze kostenneutral ist. Dies erscheint uns etwas verdächtig; denn solche Behandlungsmaßnahmen kosten natürlich auch Geld, wenn es sich nicht nur um eine Sollvorschrift handelt.
Problematisch sind auch die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere was den Arrest betrifft. Hier bedarf es nach unserer Auffassung verbindlich des Richtervorbehaltes. Es geht um die Unschuldsvermutung, um die Untersuchungshaft.
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir eine Anhörung beantragen. Die jüngst gemachten Erfahrungen im Rechtsausschuss lassen uns zu dem Schluss kommen, dass diese nicht zusammen
mit einer Ausschusssitzung stattfinden sollte. Ansonsten kann eines von beiden zu kurz kommen.
Im weiteren Verfahren spielt natürlich auch der 12Länder-Entwurf eine Rolle. Nordrhein-Westfalen ist neben Bayern und Baden-Württemberg sowie Niedersachsen nicht dabei. Dort sind weitere Normierungen an knapp 40 Punkten vorgesehen. Dabei geht es auch um Jugendliche und junge Gefangene. Das ist in Ihrem Entwurf im Unterschied zu Ihren Ausführungen von gerade doch etwas knapper dargestellt. In dem 12-Länder-Entwurf geht es auch um Fortbildung. Sie spielt in dem jetzigen Entwurf kaum eine Rolle.
Die konkreten Normierungen entsprechen alle dem Transparenzgrundsatz und auch dem Freiheitsgrundsatz unserer Verfassung, mit dessen Einschränkung nach unserer Auffassung gesetzlich ausgesprochen sensibel und präzise umgegangen werden muss.
Ich möchte abschließend noch eines erwähnen: Bevor wir uns an ein Landesstrafvollzugsgesetz machen, sollten wir uns auch noch auf ein Jugendarrestvollzugsgesetz konzentrieren. Auch hier ist der Freiheitsentzug nicht gesetzlich geregelt. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Lindner, in welcher Weise können Sie sich vorstellen, dass Kostenunterschiede bei unterschiedlichen Gruppen darauf zurückzuführen sind, dass die Mitarbeiterinnen aufgrund einer Altersspreizung preiswerter und auch teurer sein können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heiße Luft im vierten Jahr! Wiederum kaum etwas von Ihren großspurigen Versprechungen von vor der Wahl 2005, obwohl – wir haben es hier schon oft diskutiert – die finanzielle Situation viel günstiger war.
Um ein Wort des Propheten Jesaja aufzugreifen: Ein Restchen davon ist jedoch geblieben. Die Rede ist davon, dass die Koalitionsfraktionen 90 Stellen für Richter und Staatsanwälte ausgebracht haben. Das Justizministerium hat das sogar in einer eigenen Pressemitteilung gefeiert. Im Rechtsausschuss dagegen war davon noch gar keine Rede.
Nur, schauen Sie auf die Finanzierung: Per globaler Minderausgabe soll das finanziert werden. Das ist nicht unproblematisch. Denn das Risiko ist gegeben, dass ein Loch aufgerissen wird, um damit ein anderes Loch zu stopfen. Zugleich ist mit einer solchen Finanzierung für alle Beteiligten ganz deutlich: Mehr ist nicht drin! Damit sind alle Versprechungen beerdigt.
Im Übrigen, Frau Ministerin, fehlt hier im Haushaltsplan eine gewisse Trennschärfe zwischen Richtern und Staatsanwälten auf der einen Seite und Beamten des höheren Dienstes auf der anderen Seite, sodass man das nicht immer ganz genau nachvollziehen kann.
Ansonsten machen Sie auch in Diskussionen im Ausschuss immer wieder geltend, dass Sie kwVermerke an Stellen für Richter und Staatsanwälte aufgehoben haben. – Okay, nur ist damit keine einzige neue Stelle geschaffen worden. Im Übrigen haben das Schieben und auch das Aufheben von kw-Stellen eine lange Tradition, römisch gespro
chen: „Nihil novi sub luna.“ Das heißt: „Nichts Neues unter dem Mond“.
Apropos Staatsanwaltschaften: In Sachen Zumwinkel sind Sie bezüglich des verfassungsmäßigen Informationsrechts des Parlaments noch eine Antwort schuldig. Wie sah die Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung aus? Eine Antwort wie „Ist mir nicht bekannt“ ist da unzureichend.
Ob die Staatsanwaltschaft Bochum – wenn wir schon dabei sind – eher ein Augiasstall ist: Diese Klärung steht im Übrigen auch noch aus. Ich hätte mir von Herrn Generalstaatsanwalt P. gewünscht, dass er als früherer Behördenleiter die Prüfung von sich aus abgegeben hätte.
Ich komme nun zu den zusätzlichen Vollzugsbediensteten nach der Siegburger Tragödie. Der Bau der viel zu großen Jugend-JVA in WuppertalRonsdorf rückt näher, ebenso wie die viel zu große Erweiterung der Jugend-JVA Heinsberg.
Wir werden dann sehen, wo der jetzt in Ausbildung befindliche Zuwachs bleibt; denn dort werden natürlich ausgebildete Bedienstete gebraucht, und zwar mehr, als in den bisher vorhandenen Anstalten gearbeitet haben – zumal diese weitgehend am Netz bleiben.
Dabei bleibt zusätzlich die Frage, wie viele der zusätzlichen Stellen überhaupt besetzt sind. Sind es 40 %, 60 %, oder wie viele sind es?
Angemerkt sei an dieser Stelle noch Folgendes: Die Transparenz, die nach Siegburg entstand, ist schnell auf der Strecke geblieben. Der schlimme Vorfall in Gelsenkirchen ist ein Beleg dafür.
Siegburg war nicht früher, Herr Schmitz. Das Datum von dem, was in Siegburg geschah, steht fest. Das, was danach passieren sollte, ist auch klar. Ich denke nicht, dass wir dahinter zurückwollen. Aber wenn Sie das wollen, müssen Sie das sagen.
Inzwischen – damit komme ich zu einem weiteren Punkt – ist von bis zu 55 % Suchtkranken im Strafvollzug die Rede. Dazu passt unser kleiner, aber mit Deckung versehener Antrag zur Drogenhilfe genau. Sie könnten dem eigentlich nur zustimmen; denn nach dem Kahlschlag bei den Suchtkrankenhilfestellen im Gesundheitshaushalt ist im Justizhaushalt nur ein Teilausgleich erfolgt.
Nein, darüber haben wir schon so oft diskutiert. Nehmen Sie einmal den Rechenstift zur Hand. All das, was Sie jetzt versuchen, ist nichts anderes als pure Gaukelei. Es ist unter dem Strich nach wie vor weniger.
Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben: also raus aus der Rationierung bei der Drogenhilfe im Vollzug à la Willich I, wo es heute schon Wartezeiten bis 2011 gibt.
Frau Ministerin, ich komme schließlich zu der von Ihnen beabsichtigten Reduzierung der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe, das heißt: zu Ihrem Anschlag auf den verfassungsmäßigen Zugang zur Rechtsprechung. Dabei hatten wir – um das am Haushalt festzumachen – keinen solch massiven Anstieg. Im Gegenteil, 2007 waren die Kosten sogar rückläufig.
Wenn ich das von Ihnen genannte Bild vom Gutmenschen und den Prügelmaiden – „Maiden“ sind hier Knaben im Sinne meiner Rede – einmal in einen anderen Rahmen stelle – „Reframing“ genannt – und es auf unsere Verfassung beziehe, stelle ich fest: Für Sie kann dann in der Tat nur das Bild von der Prügelmaid übrig bleiben – für eine Rechtspflegeministerin, die, dankenswerterweise erfolglos, ausgerechnet den Zugang zum Recht erschweren, das heißt verschlechtern wollte.
Zusammengefasst gesagt: Einen solchen Einzelplan können wir nur ablehnen. – Danke schön.
Herr Minister, Sie haben gerade davon gesprochen, dass das Vermögen für Wohnungsbau, aber auch für andere Förderungen verwendet werden soll. Daran schließt sich meine Frage an: Bleibt das Vermögen damit erhalten, oder wird es tendenziell verbraucht?
Woran lag denn die offensichtliche Verzögerung bis zum September 2008? Es handelt sich nämlich um einen Vorgang aus dem ersten Quartal 2007.
Aus welchem Grund bringen Sie hier die Stellungnahme, die seitens der Landesbeauftragten von Ihrem Haus angefordert worden ist, mit Eingaben einer Betroffenen an Ihr Haus in Zusammenhang? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Frau Ministerin, gibt es in diesem Komplex möglicherweise strafrechtliche Implikationen bezüglich der Verletzung des Arztgeheimnisses und der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch den Anstaltsleiter?
Frau Justizministerin, in Teilen der Öffentlichkeit herrscht der Eindruck vor, bei dem Wechsel von Frau Staatsanwältin Lichtinghagen handele es sich um eine politisch motivierte Entscheidung, die auch politisch in der Landesregierung gefällt worden sein kann. Es wird davon gesprochen, der Ministerpräsident habe ganz persönlich Ihnen, Frau Justizministerin, „den Gehörgang erweitert“,
wohl um Ihre politische Wahrnehmungsfähigkeit zu erhöhen.
Jetzt kommt die Frage; man muss erst einmal den Hintergrund darstellen.
Wie ist die Entscheidung aus Ihrer Sicht zustande gekommen?
Welche Kontakte hat es während des Entscheidungsprozesses zwischen dem Justizministerium und der Staatskanzlei gegeben oder sogar zwischen Ihnen und dem Ministerpräsidenten persönlich?
Inwieweit, Frau Ministerin, haben Sie Informationen darüber, dass Herr Generalstaatsanwalt Proyer höchstselbst an der Erstellung der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Bochum als früherer Behördenleiter mitgewirkt hat, also nicht allein als Generalstaatsanwalt mitgewirkt hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Giebels, Sie sagen: kein Thema für einen Parteienstreit. – Okay! Aber dann gestatten Sie mir doch die Frage: Warum wird hier so viel vernebelt, so viel gemauert und so viel abgelenkt?
Das können Sie gerne sagen, aber das ist nicht unsere Meinung. – Denn darauf kommt es an: Frau Ministerin, Sie haben einen Kern, nämlich das Access-Blocking, nicht genannt. Frau Düker hat diesen Punkt noch etwas deutlicher herausgearbeitet. Aber darauf ist niemand eingegangen.
Darauf sind Sie nicht eingegangen. Natürlich habe ich zugehört. – Das ist eine Forderung des BKA. Sie haben Sie nicht zurückgewiesen, sondern sie einfach nur umschifft. Darum geht es im Kern.
Herr Giebels, Sie sprechen davon, dass die alte rotgrüne Landesregierung es nicht geschafft habe, diese Broschüre weiterzuentwickeln. Sie sind jetzt drei Jahre an der Regierung. Reichte diese Zeit nicht, um diese Broschüre weiterzuentwickeln? Dazu kein Wort! Sie sind an der Regierung, Sie sind dran, Sie haben es nicht getan.
Wir haben das erbeten, Frau Müller-Piepenkötter. Sie haben auch dazu nichts gesagt nach dem Motto, es sei alles in Ordnung. Diese Broschüre ist, wie es Herr Stotko dargestellt hat, nicht in Ordnung. Ob die Ressourcen wirklich reichen, ist eine Frage, die bewertet werden muss, Herr Engel. Es geht nicht alleine darum, Zahlen vorzulegen, sondern auch darum, ob das wirklich reicht. Ich verweise auf das, was Frau Düker in Richtung staatsanwaltschaftliche Ressourcen gesagt hat.
Es ist völlig klar – jetzt bin ich schon ein Stück weit bei den Beratungen im Ausschuss –, dass wir den speziellen Operschutz in den Blick nehmen müssen, Frau Düker. Aber es geht darum, die Dinge auch abzuarbeiten und nicht das sozusagen für etwas anderes zu nehmen. Das Blockieren ist uns ganz, ganz wichtig.
Ein Fachgespräch ist für uns okay, weil nicht jeder technisch auf dem neuesten Stand ist. Das wünschen wir uns vor allen Dingen, was die nationalen
Möglichkeiten des Blockierens und alles Weitere betrifft, was europäisch und darüber hinaus international veranlasst werden muss. Ich denke, das Thema hat es mehr als verdient. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, in der gerade zitierten Antwort wird von unregelmäßigen Abständen externer Mitarbeit bei der genannten persönlichen Vorbereitung und Erstellung von Reden gesprochen bzw. geschrieben. Die „WAZ“ hat im letzten Jahr allerdings behauptet, vor jeder Sitzungswoche mit Redebeiträgen sei ein Coaching durch die Kommunikationsexpertin Christiane BertelsHeering aus Düsseldorf erteilt worden. Was ist nun richtig: regelmäßig oder unregelmäßig?
Wie viele externe, persönliche Beraterinnen haben Sie bisher insgesamt gehabt?
Schönen Dank. Herr Minister, Sie haben vorhin von der in der Tat vorhandenen Spannung in diesem Bereich gesprochen. Aber was ist eigentlich über die Bedroher bekannt? Diesbezüglich war ich eben völlig überrascht. Es muss ja Quellen und Ursachen der Bedrohung geben.
Ich habe die Antwort zwar nicht gehört, will aber eine Nachfrage stellen. – Wie stehen Sie, Frau Ministerin, zur Ansicht von Herrn Dr. Bertrams, dass im Tätigkeitsbereich einer Ministerin oder eines Staatssekretärs parteipolitische Kategorien eine entscheidende Rolle spielen – eine andere Qualität des Denkens, als in der Richtertätigkeit verlangt ist?
Frau Ministerin, die zeitlichen Voraussetzungen waren für die Erprobungsstelle, die hier in Rede steht, nicht gegeben. Aus welchem Grund ist nicht anschließend – vor der ebenfalls in Rede stehenden Beförderung – diese zeitliche Voraussetzung formal nachgeholt worden, um den formalen Mangel damit zu heilen?
Das ist ja alles so in Ordnung, aber ich habe nach den zeitlichen Voraussetzungen gefragt. Die waren nicht gegeben. Wenn sie denn nun vor Beginn der Erprobung nicht gegeben waren, dann muss man sie nachholen. Warum sind sie nicht nachgeholt worden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit gut einem Jahr haben wir einen Ombudsmann. Er trägt zweifelsfrei zur Transparenz bei, was den Strafvollzug betrifft, der auch als totale Institution bezeichnet wird. Wir haben im Rechtsausschuss inzwischen seinen Jahresbericht diskutiert. Dort kommt der Begriff Korpsgeist vor, der sicherlich auch Hinweis auf Problematisches ist. Das heißt: Wir haben einen Ombudsmann, der seine Arbeit mit der entsprechend kritischen Haltung tut.
Wir haben darüber hinaus – das konnten wir am Montag in der Justizvollzugsanstalt in Bochum anlässlich eines Besuchs der Vollzugskommission sehen – eine, wie ich es bezeichnen will, Informationskampagne, die auf dieses Amt hinweist.
Frau Ministerin, ich mache an der Stelle einen kleinen Exkurs: Wir würden uns als SPD-Fraktion natürlich wünschen, dass ein Verfassungsorgan wie der Petitionsausschuss im Strafvollzug entsprechend bekanntgemacht wird. Wir würden uns auch wünschen, dass Petitionen etwas Normales sind und negative Folgen für das Schreiben einer Petition im Strafvollzug kategorisch ausgeschlossen sind. Bitte, werden Sie hier tätig, Frau Ministerin.
Damit man das ganz klar sieht: Es geht nur um das Schreiben einer Petition.
Wir wollen mit unserem Antrag nicht, dass der Ombudsmann Verfassungsrang erhält wie der Wehrbeauftragte des Bundes. Das haben wir nicht im Sinn, auch wenn dies bei näherer Betrachtung das Amt zweifellos stärken würde.
Wir wollen, dass ein Ombudsmann/eine Ombudsperson oder wie auch immer genannt ein Hilfsorgan des Parlaments wird. Uns ist neben Transparenz, Schutz und Kontrolle der Exekutive
wichtig, dass er unabhängig von der Exekutive ist. Er soll – so steht es in unserem Antrag – mit qualifizierter Mehrheit gewählt werden. Er soll natürlich Zugangs- und Untersuchungsrecht und auch ein Initiativrecht haben. Er wird – wie bereits geschehen – Parlament und Öffentlichkeit über seine Arbeit berichten. Das wird dann natürlich diskutiert.
Wir stehen damit als SPD-Fraktion nicht alleine. Es gibt dazu umfassende Literatur. Ich nenne ein Beispiel: Die Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, Nr. 4/2005, Seiten 217 ff., berichtet am Beispiel einer entsprechenden Praxis im Vereinigten Königreich bezogen auf England und Wales von ausgesprochen guten Erfahrungen mit einem Ombudsmann.
Wir wollen, Frau Ministerin, dass das auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Wir haben seinerzeit gesagt, dass wir zur Kenntnis genommen haben, dass Sie nach Siegburg schnell einen Ombudsmann haben wollten. Wir haben ihn jetzt. Diesen Zusammenhang, Frau Ministerin, können Sie nicht leugnen.
Wir sollten jetzt keine weitere Zeit verstreichen lassen, dieses Amt auf eine für seine Aufgaben angemessene, unabhängige Basis zu stellen. Das ist der Sinn unseres Antrags. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Giebels, Sie stellen sich hin und sagen, wir hätten Personal abgebaut. Das ist zutreffend. Das wissen wir. Das habe ich von diesem Rednerpult aus schon einmal gesagt.
Aber sprechen Sie dann auch den anderen Teil der Wahrheit aus: Damals sind die Steuereinnahmen im Unterschied zu heute unheimlich gesunken.
Sie haben mehr Glück, okay. – Aber das gehört auch dazu. Sie können nicht immer nur sagen: Da ist gekürzt worden, weil die von Rot-Grün daran Spaß hatten. Das ist fast eine Unverschämtheit.
Ich komme zu einem zweiten Aspekt, Herr Giebels. Schön ist, wenn Sie von der verkorksten rotgrünen Strafvollzugspolitik reden.
Machen Sie sich doch einfach einmal klar: Ihre Ministerin, die auf der Regierungsbank sitzt, gibt Presseerklärungen ab und lobt öffentlich die rotgrüne Strafvollzugspolitik.
Das ist nachzulesen. Sogar in der Verhandlung zum Jugendstrafvollzugsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht hat Herr Gröner die rot-grüne Strafvollzugspolitik gelobt. Was ist denn nun richtig? Sagt Ihre Ministerin die Unwahrheit, oder hat sie keine Ahnung? Die Frage müssen Sie dann aber auch beantworten.
Nicht alles war schlecht – gut, das ist dann ja schon eine Relativierung. Aber Sie haben das anders gesagt.
Abschließend: Es ist internationaler Standard, dass Ombudspersonen von der Exekutive unabhängig sind.
Herr Dr. Orth, der Wehrbeauftragte hat sich zweifelsfrei bewährt. Insofern: Warum soll sich ein Ombudsmann für den Strafvollzug in NordrheinWestfalen als unabhängiges Organ des Parlaments nicht bewähren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob dieser Antrag überflüssig ist, darüber wollen wir gerade diskutieren. Wir meinen nicht. Ich denke, er geht auch viel weiter als das, was wir an Krisen, an Suiziden im Vollzug haben, was wir im Übrigen auch in der Vergangenheit hatten. Damit will ich das nicht relativieren. Wir haben darüber im Ausschuss gesprochen. Da muss man zunächst einmal das Protokoll nachvollziehen, ob noch offene Fragen sind. Für uns ist das noch nicht vollständig beantwortet.
Aber hier geht es um ein Gesamtkonzept, um eine Gesamtsicht, was die Versorgung psychisch kranker Gefangener betrifft. Man kann das aus
weiten, aber das steht nicht im Antrag. Hier steht nicht etwas über Gespräche usw., sondern über die Versorgung psychisch Kranker. Da geht es um eine bedarfsgerechte Versorgung. Das kann nur unterstützt werden.
Es gibt insgesamt vier Punkte, die die Grünen hier aufgelistet haben.
Erstens geht es um die psychiatrische Abteilung. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es keine psychotherapeutische Abteilung, auch wenn dort Psychotherapie angeboten wird. Dann geht es um sozialtherapeutische Anstalten und Abteilungen, schließlich um den psychologischen Fachdienst und viertens um Fortbildung.
Wir haben dankenswerterweise eine psychiatrische Abteilung nach längerer Vorbereitung, nach einer Vorlaufphase auch in Werl, auch wenn eine solche Abteilung aus nachvollziehbaren Gründen zunächst nicht an die somatische Klinik in Fröndenberg angegliedert werden sollte.
Die Studie über psychogene Erkrankungen in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede I durch Dr. von Schönfeld von den von Bodelschwingh’schen Anstalten in Bethel hat insgesamt einen wichtigen Beitrag geleistet, zumal vor Erstattung dieser Studie noch nicht ganz so klar war, wie das Profil psychischer Erkrankungen im Strafvollzug ist.
Was nun die die Frage angeht, ob die Kapazitäten ausreichen. Sie müssen ausreichen, wenn sie nicht entsprechend angepasst werden. Aber man muss zugleich auch sagen, wenn man die Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern sieht: Hier geht es um Krisenintervention und um Akutbehandlung. Psychiatrische Pflege gehört in die Pflegeabteilung des Vollzuges, Nachbehandlung und Allgemeinmedikation psychiatrischer Fälle gehören in die Anstalten. Das macht bei Zahlen möglicherweise einen Unterschied.
Was den zweiten Punkt, die Sozialtherapie, betrifft, so zielt diese in erster Linie auf Verhaltensänderungen und Motivation dazu ab, insbesondere bei Gewalttaten, bei Sexualstraftaten, weniger bei psychischen Erkrankungen im engeren Sinne. Das ist eine andere Ebene, Frau Düker. Entsprechend unseren Gesetzesnormen sind hier bedarfsgerechte Plätze vorzuhalten, was zu hinterfragen ist.
Ein Neubau der Sozialtherapie in Gelsenkirchen, der ins Haus steht, bietet hier Möglichkeiten für eine optimierte Anstalt mit entsprechender Größe.
Bei psychologischem Fachpersonal kann man aufstocken. Heute gibt es andere finanzwirtschaft
liche Rahmenbedingungen, wie sie zwischen 2000 und 2005 nicht vorhanden waren. Nur muss man bei psychologischem Fachpersonal sehen, dass es um Diagnostik und um Beratung geht. Es geht aber auch um Psychotherapie. Da brauchen wir keinen Psychologen, sondern Psychotherapeuten. Da muss geschaut werden, ob wir neben den extern tätigen Psychotherapeuten, die in den Anstalten arbeiten, mehr eigene brauchen. Hier müssten die Fallzahlen zunächst einmal seitens des Ministeriums dargelegt werden.
Zu Punkt 4, der spezifischen Fortbildung und deren Intensivierung für den allgemeinen Vollzugsdienst, aber auch für den – das ist nicht genannt worden – vollzuglichen Krankenpflegedienst. Denn die Krankenpfleger haben neben dem Arzt auch mit psychisch Kranken zu tun. Auch das Angebot für Ärzte ist in diesem Zusammenhang wünschenswert.
Dankenswerterweise haben wir, hoffentlich inzwischen in allen Anstalten, Konsiliarpsychiater, was ganz wichtig ist, auch für die Krisenintervention, was in diesem Antrag allerdings nicht erwähnt worden ist. Denn das ist schon eine ganz wichtige Aufgabe.
Für die 35 bis 50 % Drogenabhängigen, 50 % im Frauenvollzug, ist in erster Linie der ärztliche Dienst bezüglich Entgiftung und Substitution nach den entsprechenden Vorgaben zuständig. Hinzu kommen natürlich spezielle Abteilungen, dabei auch der psychologische Dienst und ganz besonders wichtig – wir haben in diesem Haus darüber schon oft diskutiert – die externen und internen Suchtkrankenberater für alles Weitere wie beispielsweise auch die externe Entwöhnungsbehandlung.
Ähnliches ist für Alkoholkranke dringend erforderlich.
Abschließend, in der psychologischen Forschung ist bekannt, dass Strafvollzug psychische Schäden hervorrufen kann. Deswegen heißt es auch im Strafvollzugsgesetz: Schädlichen Folgen des Vollzuges ist entgegenzuwirken. – Dazu bedarf es auch – das habe ich auch im Rechtsausschuss gesagt – einer besseren Tagesstruktur wie beispielsweise Arbeit für mehr Gefangene. Setzen Sie unseren Vorschlag dazu, Frau Ministerin, bitte um.
Alles Weitere werden wir im Ausschuss diskutieren. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 31 Jahre nach der Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes legen wir heute als SPD-Fraktion den Entwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes vor. Wir halten das für notwendig, weil die Einschränkung von Freiheit gesetzlicher Regelung bedarf, vor allem dann, wenn zugleich für Untersuchungsgefangene grundsätzlich die Unschuldsvermutung gilt. Wir wollen nicht wie beim Jugendstrafvollzugsgesetz erneut durch ein Verfassungsgericht zu einer solchen Regelung angehalten werden.