Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Viertens: Ausgleichsmaßnahmen und Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen. Für mich ist dies einer der wichtigsten Punkte des Landschaftsgesetzes. Jedes Jahr gehen alleine in Deutschland ca. 118 ha landwirtschaftlicher Fläche verloren. Diese Flächen fehlen den wachsen

den Betrieben, den wirtschaftenden Betrieben für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln und zunehmend auch für die Erzeugung von erneuerbaren Energien. Es handelt sich also khier um einen ökonomischen und ökologischen Schaden.

Insbesondere für Straßenbaumaßnahmen musste in der Vergangenheit unverhältnismäßig viel gute Nutzfläche als Ausgleichsmaßnahme bereitgestellt werden. Das ging manchmal bis zum Zwei- bis Dreifachen. Das führte auf der einen Seite zu endlosen Verzögerungen von Baumaßnahmen, weil die Flächen einfach nicht zur Verfügung standen. Auf der anderen Seite führte es aber natürlich auch zum Verlust von wertvollem Wirtschaftsgut.

In einem dicht besiedelten Land wie NordrheinWestfalen müssen wir mit den zur Verfügung stehenden Flächen sparsam und verantwortungsvoll umgehen. Die Flächeninanspruchnahme – auch darauf hat der Minister hingewiesen – sollte daher in der Regel nicht höher sein als der Eingriff selbst. Er kann auf wechselnden Flächen erfolgen. Das heißt, man kann diese Verpflichtung auf einen anerkannten Maßnahmenträger, unter anderem auf neugegründete Stiftungen, übertragen.

Das Landschaftsgesetz regelt in § 4 detailliert die verschiedenen neuen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Wir bieten mit diesem Gesetz ein sehr hohes Maß an Flexibilität. Wenn trotzdem kein Ausgleich möglich ist, kann man mit dem sogenannten Ersatzgeld einspringen. Das Geld muss den Kreisen, natürlich zweckgebunden, zur Verfügung gestellt werden. Allerdings geben wir den Behörden jetzt zwei Jahre mehr Zeit: statt drei sind es jetzt fünf Jahre.

Punkt 5 – ich komme nun zu den Landschaftsbeiräten –: Bei den unteren Landschaftsbehörden, den Kreisen, werden weiterhin Beiräte gebildet. Diese Beiräte werden wie bisher paritätisch mit acht sogenannten Nutzern und acht sogenannten Schützern besetzt. An dieser Stelle möchte ich das Engagement von Minister Uhlenberg erwähnen, der sich an diesem Punkt besonders dafür eingesetzt hat, es bei der alten Regelung zu belassen.

Die Beiräte der höheren und obersten Landschaftsbehörde entfallen. Denn wir sind der Meinung, dass direkt vor Ort am besten entschieden werden kann, was gut und nützlich ist. Außerdem hatten die Bürger manchmal – nicht immer – das Gefühl, von höheren Behörden sozusagen durch Beschlüsse vom grünen Tisch über den Tisch ge

zogen und fremdbestimmt worden zu sein. Auch das werden wir ändern.

Sechster Punkt: Verbandsklage; das ist auch ein Punkt, über den sich die Umweltverbände mächtig aufregen. Wir möchten das Klagerecht von Verbänden auf die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes begrenzen – nicht mehr und nicht weniger. Deswegen geht auch dieser Vorwurf ins Leere. Jeder Bürger kann natürlich weiterhin gegen Projekte klagen. In den vergangenen Jahren ist mir öfter vorgetragen worden, dass manchmal Verbände gegen Projekte geklagt haben, die selbst überhaupt nicht vor Ort waren. Plötzlich kam ein Verband aus Süddeutschland und klagte gegen ein Projekt in Nordrhein-Westfalen.

Punkt 7: Landschaftspläne. Die Landschaftspläne müssen zukünftig der Bezirksregierung angezeigt werden. Einwendungen müssen von der höheren Landschaftsbehörde innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Wenn sie sich nicht meldet, gilt der Landschaftsplan als genehmigt. Diese Regelung soll in Zukunft verhindern, dass Landschaftspläne, die im Konsens vor Ort entwickelt worden sind, manchmal jahrelang verzögert werden.

Völlig neu ist die sogenannte Experimentierklausel. Hierdurch haben die Kommunen die Möglichkeit, bei der Landschaftsplanung völlig neue Wege – zum Beispiel bei der Bürgerbeteiligung – zu erproben. Hier können auch einmal völlig neue Ideen einfließen. Auch hier folgen wir dem Grundsatz: Entscheidungen vor Ort erhöhen die Akzeptanz des Umwelt- und Naturschutzes.

Punkt 8: Alleen. Die Alleen gehören seit Jahrhunderten zum Bild unserer Kulturlandschaft. Viele sind leider in den Gründerjahren dieser Republik verschwunden. Ich kann mich noch an sehr viele schöne Alleen in meiner Heimat erinnern, von denen viele in den 60er- und 70er-Jahren leider einfach abgeholzt wurden. Damals wurde das kaum beachtet. Im Gegenteil: Manche, die sich dagegen aufgestellt haben, wurden sogar belächelt. Zum Glück sind wir heute wesentlich sensibler geworden.

Wir werden und wollen die Alleen durch eine eigene Vorschrift im Landschaftsgesetz besonders schützen und nachhaltig sichern. Sie werden immer wieder lesen, dass das Hundert-AlleenProgramm der Landesregierung darüber hinaus einen weiteren wichtigen Schwerpunkt mit einer besonderen Förderung setzt.

Neunter Punkt: Abgrenzung gesetzlich geschützter Biotope. Zukünftig werden wir bei der Kartierung und Abgrenzung von Biotopen die Eigentü

mer beteiligen. Danach muss dann die zuständige Behörde entscheiden. Das manchmal übertriebene Mitwirkungsrecht der anerkannten Verbände auch bei privaten Grundstücken führte bei vielen Grundstückseigentümern zu einem Gefühl der Ohnmacht und Enteignung. Das war für den Naturschutz in vielen Fällen sogar kontraproduktiv. Wer ist denn schon bereit, auf seinem privaten Grundstück ein Biotop einzurichten, um später festzustellen, dass er nicht mehr Herr auf seiner eigenen Scholle ist? Hier kann ich noch einmal daran erinnern, dass Umweltschutz mit und nicht gegen die Bürger geschehen muss.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, mit dem Entwurf des neuen Landschaftsgesetzes gehen wir einen wichtigen Schritt zur Versöhnung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes mit den Interessen von Bürgern, Kommunen und der Wirtschaft vor Ort. Jahrelang hatten wir gerade im ländlichen Bereich das Gefühl, von übergeordneten Behörden und Verbänden übervorteilt zu werden.

(Jürgen Unruhe [SPD]: Das hatte ich nicht!)

Wir halten uns an die Grundsätze „Freiwilligkeit vor Zwang“ und „Vertragsnaturschutz vor Ordnungsrecht“.

(Beifall von der FDP)

Wir werden mit dem neuen Landschaftsgesetz wieder Vertrauen zwischen den sogenannten Schützern und den sogenannten Nutzern herstellen. Wir möchten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Landschaftsbehörden und den Menschen vor Ort. Durch eine jahrzehntelange Vorschriftenpolitik von Rot-Grün ist hier sehr viel Vertrauen zerstört worden.

Wir möchten, dass die Bürger mit den Behörden freudig zusammenarbeiten und nicht wie in der Vergangenheit die Türen schließen und den Besen unter die Klinke stellen, wenn ein Behördenfahrzeug angefahren kommt. Dieses Verhältnis möchten wir wieder etwas entspannen. Deshalb betreiben wir auch ein gehöriges Stück Bürokratieabbau.

Meine Damen und Herren, die Koalition der Erneuerung gibt mit diesem Gesetz den Menschen auch ein kleines Stück dieses Landes wieder zurück. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Ortgies. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Kollege Remmel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das mit der „Koalition der Erneuerung“ ist so eine Sache. Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, dann hat man eher den Eindruck, dass das gegenüber dem jetzigen Zustand eine Verschlechterung ist.

(Zuruf von der FDP: Richtig lesen!)

Entlarvend war – so habe ich es jedenfalls wahrgenommen – die Einbringungsrede des Ministers. Es wurde nicht mit stolzgeschwellter Brust verkündet, was man für ein neues Gesetz gemacht hat – das macht man normalerweise bei Einbringungsreden so –, sondern der Minister hat gesagt, was er doch nicht so schlimm gemacht hat und was erhalten bleibt. Er ist also sozusagen vorbeugend der Kritik begegnet.

Das kann zwei Gründe haben: zum einen, weil man vom eigenen Gesetz doch nicht so überzeugt ist – an der einen oder anderen Stelle habe ich das herausgehört –, oder zum anderen, weil man ein schlechtes Gewissen hat. Und ein schlechtes Gewissen sollten Sie bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich haben.

Es wird offenkundig, wo das Problem liegt und welchen Geist das atmet, wenn von einem Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie gesprochen wird. Es geht beim Naturschutz nicht um einen Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie. Das Landschaftsgesetz, das Naturschutzrecht ist abgeleitet vom Grundgesetz. Es geht um das eigene Recht der Natur. Ansonsten hätten wir es nicht in unsere Verfassung aufgenommen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Es geht um das eigenständige Recht von Pflanzen und Natur, um ein Prinzip – das Gesetz definiert an verschiedenen Stellen Ausnahmen –, aber es geht nicht um einen Ausgleich. Das ist der grundlegende gedankliche Unterschied, der uns trennt und der auch in Ihrer Gesetzesbegründung deutlich wird. Naturschutz wird durch diesen Gesetzentwurf abgestuft, an die zweite und dritte Stelle geschoben.

Es geht auch darum, welchen Geist ein solches Gesetz atmet. Dieser Gesetzentwurf atmet den Geist des Vorrangs von Nutzerinteressen vor dem Eigeninteresse und dem Schutz der Natur.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diesen grundsätzlichen Eindruck haben Sie weder mit der Einbringungsrede noch Sie, Herr Ortgies, mit Ihrer Verteidigungsrede verwischen können.

Sie haben von den Naturschutzverbänden, die sich Anfang der Woche zu Recht sehr kritisch geäußert haben, und davon gesprochen, dass es andere Verbände gebe, die dem positiv gegenüber stehen. Ich würde gerne wissen, welche das sind. Die Nutzerverbände stehen Ihrem Gesetzentwurf in der Tat positiv gegenüber, aber die Naturschutzverbände bis auf die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald kritisieren diesen Gesetzentwurf einmütig. Das sollte Ihnen zu denken geben.

Herr Ortgies, wenn Sie die Qualität Ihrer Gesetzentwürfe daran ablesen, wie intensiv die Kritik der Umweltverbände an Ihrem Gesetzentwurf ist und Sie wenig Kritik als Unterstützung ansehen, dann haben Sie Ihren Job und Ihre Arbeit hier missverstanden. Es geht doch nicht darum, die Verbände zu provozieren und gegen Verbände, gegen ehrenamtliches Engagement in diesem Lande Politik zu machen, sondern es geht darum, mit den Verbänden Politik zu machen und keine Kritik heraufzubeschwören. Ich glaube, Sie haben missverstanden, wie normalerweise parlamentarische Demokratie funktionieren sollte. Wir sollten nicht Gesetze gegen ehrenamtliches und verbandliches Engagement machen.

Inhaltlich beziehen wir uns in unserer Kritik auf sechs Punkte.

Erstens. Dieser Gesetzentwurf widerspricht entgegen Ihrer Vorstellung von der 1:1-Umsetzung von EU- und Bundesvorgaben an einigen Stellen nicht den entsprechenden Vorgaben von EU und Bund. Wir meinen, dass dadurch zukünftig Rechtsunsicherheit und nicht Rechtssicherheit geschaffen wird. Es wird in langwierigen Verfahren zu klären sein, ob Sie tatsächlich eine 1:1Umsetzung vollziehen. Wir sind der Meinung, das tun Sie nicht. Die Folge werden längere Verfahren, höherer Verwaltungsaufwand, mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Rechtsstreitigkeiten im Einzelfall sein.

Zweitens. Die Landesregierung gibt mit diesem Gesetzentwurf grünes Licht für die Zerstörung von Natur und Landschaft. Die Liste der geschützten Biotope wird eingeschränkt, deutlich gekürzt, und der Flächenausgleich – das ist eben skizziert worden – wird eindeutig zulasten der Natur und zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer verändert. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, keine neuen Flächen in Anspruch zu nehmen, die dann der Landschaft fehlen. Ergebnis ist eine massive Verschlechterung der Eingriffsregelung zugunsten landwirtschaftlicher und Nutzerinteressen.

Drittens. Mitwirkungsrechte werden massiv beschnitten. Im Gesetzentwurf werden Kernbestände der Verbandsbeteiligung und der Klagemöglichkeiten gestrichen, obwohl wir mittlerweile seit 2000 Erfahrungen mit diesem Verbandsklagerecht in Nordrhein-Westfalen haben. Es ist insgesamt zu 15 Klagen gekommen. Ich prophezeie Ihnen, dass es mehr Rechtsstreitigkeiten geben wird, wenn Sie diese Einschränkung vornehmen. Das Verbandsklagerecht ist doch nicht dafür geschaffen worden, dass tatsächlich geklagt wird, sondern dass sich Nutzerinnen und Nutzer sowie Schützer auf gleicher Augenhöhe begegnen können. Und Sie verschieben diese Augenhöhe auch dadurch, dass Sie die Mitwirkungsmöglichkeiten auf der Bezirksebene abschaffen und Widerspruchsmöglichkeiten der Beiträte einschränken.

Mit diesem Gesetzentwurf wird viertens eine jahrelange Entwicklung, und zwar eine Entwicklung nicht nur von Rot-Grün, sondern auch von der Tradition und der Naturschutzgesetzgebung in der Vorzeit, die Naturschutz in Nordrhein-Westfalen auf Konsens und nicht auf Dissens programmiert hat, unterbrochen und abgebrochen. Ich prophezeie Ihnen, Sie schicken die Verbände, das ehrenamtliche Engagement wissentlich in den Dissens und in die Auseinandersetzung.

(Zuruf von der CDU: Unsinn!)

Wir werden mehr Streitigkeiten haben als aufgrund des Konsensprinzips. Dieses Konsensprinzip hat uns an der einen oder anderen Stelle nicht behagt, aber wir hatten es bislang in NordrheinWestfalen. Dieses war offensichtlich so erfolgreich, dass es nur zu wenigen Klagen und Rechtsstreitigkeiten gekommen ist.

Dieses ehrenamtliche Engagement wird von Ihnen – Herr Ortgies war in der Tat in der Kennzeichnung hilfreich – nicht gleichberechtigt gesehen zu anderem ehrenamtlichen Engagement in Nordrhein-Westfalen, sondern ähnlich wie der Naturschutz an zweiter oder dritter Stelle programmiert. Ansonsten würden Sie diese Vorschläge nicht machen.

Der fünfte Punkt meiner Kritik bezieht sich auf die Außenwirkung dessen, was Sie tun. NordrheinWestfalen wird im Jahre 2008 Gastgeber der Biodiversitätskonferenz sein. Sie stehen mit diesem Gesetzentwurf mit heruntergelassenen Hosen da. Mit einem solchen Gesetzentwurf werden Sie sich in der Fachszene nicht blicken lassen können. Wie will man positiv für die Verbesserung der Biodiversität streiten, wenn man einen solchen Gesetzentwurf macht? Ich glaube, dass Sie Ihrer

Rolle als Gastgeber und möglicherweise auch Vorreiter in diesem Bereich nicht gerecht werden.

Anstatt für das eigenständige Recht von Natur und Umwelt zu ringen, erhöhen Sie mit dem Abbau der naturschutzrechtlichen Regelungen die Möglichkeiten zum Ausgleich. Sie erhöhen keineswegs die Wettbewerbsfähigkeit: Im Gegenteil: Der Regelverzicht führt zu einer Verkomplizierung von Verwaltungsentscheidungen, Rechtsunsicherheiten und uneinheitlicher Verwaltungspraxis.

Sechstens. Dieser Gesetzentwurf bietet keine Neuerung der naturschutzfachlichen Debatte. Aber es gibt natürlich eine Weiterentwicklung der naturschutzfachlichen Debatte. Wir diskutieren heute über Wildnis. Wo taucht in diesem Gesetzentwurf „Wildnis“ auf? – Es gibt Vorstellungen in der Bundesrepublik, bis zu 10 % der Fläche tatsächlich als Wildnis auszuweisen. Dagegen steht Ihre romantisierende Vorstellung von Alleen. Nicht, dass ich etwas gegen Alleen hätte, aber das ist doch vom Denken her eine sehr kleinteilige, auf Ordnung orientierte Vorstellung von Naturschutz.

Wenn wir die naturschutzfachliche Debatte erweitern wollen, dann müssen wir über die Ausweisung von Flächen als Wildnis diskutieren. Dafür findet sich in diesem Gesetzentwurf kein Ansatz. Insofern werden Sie der Fachdebatte und dem Anspruch des Naturschutzes als eigenständiges Recht nicht gerecht, und deshalb sollten Sie vielleicht das schlechte Gewissen noch etwas wirken lassen und an der einen oder anderen Stelle zu positiven Veränderungen kommen. Wir jedenfalls würden dem nicht entgegenstehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)