Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Unser neues Landschaftsgesetz schafft die Voraussetzung für einen Naturschutz, den wir mit den Menschen in unserem Land und nicht gegen sie umsetzen wollen.

(Lachen von Svenja Schulze [SPD])

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Abgeordnete Schulze.

Meine Damen und Herren, ich will es zu Beginn meiner Rede ganz deutlich formulieren: Mit diesem neuen Landschafts

gesetz wird der Naturschutz in NordrheinWestfalen um mindestens 30 Jahre zurückgeworfen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Zurufe von der CDU: Oh! Quatsch!)

Wenn man sich die Begründung des Herrn Ministers anhört, stellen sich die berechtigten Fragen: Warum denn das alles? Wo gibt es ganz konkret überflüssige Bürokratie? Wo haben die Verbände zu viel geklagt? Wo hat denn das bestehende Landschaftsgesetz nicht funktioniert?

Auf diese Fragen kann die Landesregierung nicht antworten. Es gibt nicht mal einen Hinweis darauf, warum die Änderungen aus dieser Sicht notwendig sein sollten. Schwarz-Gelb betreibt einen reinen Abbau von Umwelt- und Naturschutzstandards.

(Beifall von der SPD – Widerspruch von der FDP)

Mit dieser Landesregierung geht es beim Naturschutz mit großen Schritten zurück in die Vergangenheit. Den Kernpunkt dieses Gesetzes haben Sie eben selbst angesprochen, Herr Minister. Er besteht in einer deutlichen Einschränkung der Mitwirkungsrechte. Sie schränken die Rechte von engagierten Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen ein. Sie wollen, dass die Naturschutzverbände weniger zu sagen haben. Sie nennen das dann Abbau von Verwaltungsaufwand.

Meine Damen und Herren, das kann man so nicht stehen lassen. Eine Tatsache ist doch, dass die Beteiligung von Verbänden in den letzten Jahren zu einer größeren Akzeptanz von Planungen und Projekten geführt hat. Ganz eindeutig ist es so, dass die frühzeitige Beteiligung von Menschen zu weniger Bürokratie geführt hat. Das bedeutet nicht mehr Verwaltung, sondern im Endeffekt Zeit- und Kostenersparnis.

Das Gleiche gilt auch für die Einschränkung des Verbandsklagerechts. Ihre Begründung war, das Klagerecht wirke sich nachteilig auf den wirtschaftlichen Standortwettbewerb unter den Ländern aus.

(Zustimmung von der FDP)

Meine Damen und Herren, das ist doch wirklich abstrus. Wo war das in der Vergangenheit so? Wenn Sie so etwas behaupten, müssen Sie doch auch Fakten auf den Tisch legen. Sie ignorieren, dass es beim Verbandsklagerecht um den notwendigen gerichtlichen Schutz des Allgemeinwohls geht.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen – sicherlich ein unabhängiges Gremium – hat in seiner gutachterlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein Verbandsklagerecht unverzichtbar ist – ganz besonders beim Gewässerschutz, beim Gebietsschutz, beim gesetzlichen Biotopschutz und bei der Forstwirtschaft. An dieser Stelle haben die Naturschutzverbände enorm weitergeholfen.

Wenn Sie sich die Fakten anschauen, werden Sie sehen: Die anerkannten Naturschutzverbände haben seit der Einführung des Verbandsklagerechtes in Nordrhein-Westfalen in 15 Fällen Verbandsklage erhoben. Das ist ein sehr umsichtiger und verantwortungsvoller Umgang mit diesem Instrument. Warum wollen Sie das reduzieren?

Von meiner Seite gibt es darauf nur eine Antwort: Die Landesregierung will das ehrenamtliche Engagement von Naturschützerinnen und Naturschützern nicht.

(Widerspruch von der CDU)

Sie sagen diesen Leuten ganz offen: Nein danke, auf Ihre Aktivitäten können wir verzichten. 370.000 Menschen, die beim BUND, beim NABU oder bei der LNU organisiert sind, stoßen Sie einfach vor den Kopf. Hieran wird wieder einmal deutlich: Sie erklären das eine, machen aber das andere.

Ministerpräsident Rüttgers verkündet in Sonntagsreden: Das Ehrenamt ist ganz wichtig! Wir fördern bürgerschaftliches Engagement. Dieser Text gilt nur für Feierstunden. Wenn es ganz konkret wird, untergraben Sie die Anstrengungen derjenigen, die ehrenamtlich tätig sind.

Wir können uns das am Beispiel der höheren Landschaftsbeiräte ansehen. Sie sprechen im Zuge ihrer Abschaffung von Bürokratieabbau. Meine Damen und Herren der Landesregierung, schauen Sie sich doch einmal an, was so ein Beirat eigentlich tut! Ich glaube, Sie haben die Arbeit eines solchen Beirats noch nicht genau verstanden. Sie tun so, als sei das eine monströse Struktur, die Geld kostet, Personal erforderlich macht und viele Leute bindet. Das ist totaler Unsinn. Wir reden über Naturschutzexperten, die ehrenamtlich die Bezirksregierungen beraten. Das tun Sie mit sehr großem Erfolg und mit hoher fachlicher Kompetenz. Sie arbeiten ehrenamtlich und sehr intensiv an Lösungen.

Wir können uns das in meiner Region, dem Münsterland, ansehen. Dort musste die Europäische Union nicht ein einziges Mal eine Mahnung aus

sprechen. Das liegt auch daran, dass Ehrenamtler so engagiert beraten haben.

Die Argumente „mehr Verwaltungsaufwand“ und „Kostensparen“ ziehen da nicht. Sie treten bürgerschaftliches Engagement mit voller Absicht mit den Füßen.

(Beifall von der SPD – Zuruf von der FDP: Unsinn!)

Dieses Gesetz ist nichts anderes als ein Kniefall von CDU und FDP vor der industriellen Agrarlobby und Teilen der Wirtschaft.

Dabei sind wir wieder bei dem Kernpunkt dessen, um was wir hier immer wieder streiten und was auf der Regierungsbank nicht verstanden wird. Sie tun so, als würden sich Ökologie und Ökonomie ausschließen. Sie tun so, als sei der Abbau von Naturschutzstandards gut für die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens.

Das ist aber nicht so. Sie müssen das, wenn Sie das behaupten, einmal an einem einzigen Fall belegen. Es gibt keine einzige seriöse Studie zu dieser These. Es gibt aber eine ganze Menge gegenteiliger Studien. Sie behaupten immer wieder – das haben Sie im Wahlkampf rauf und runter getan –, Ökologie sei Jobkiller, bürokratisches Monster und Wirtschaftsbremse.

Sie müssten langsam wissen, dass das Unsinn ist. Naturschutz schafft heute nämlich unmittelbar Arbeitsplätze. Sie schaffen Arbeitsplätze mit Naturschutz in biologischen Stationen. Sie schaffen Arbeitsplätze durch touristische Attraktivitäten wie die Nationalparks. Wir haben leider nur einen. Wir hätten gerne mehr davon. Dann könnten wir da auch mehr Arbeitsplätze schaffen.

Durch Naturschutz werden zum Beispiel beim Hochwasserschutz Folgekosten für die Gesellschaft und die Wirtschaft verhindert.

Und Naturschutz hat ein enorm hohes Innovationspotenzial. Viele technische Entwicklungen sind aus der Natur abgeguckt. Die Bionik ist ein Zweig, der enorm boomt.

Das zeigt eindeutig: Natur und Landschaft stellen einen enormen Wirtschaftsfaktor dar und stehen nicht gegen Wirtschaft. Gerade hier in NordrheinWestfalen brauchen wir das. Wir sind ein Land mit einer hohen Bevölkerungsdichte. Wir haben eine dichte Industrielandschaft. Wir haben ansteigende Flächenversiegelungen. Und da ist der Naturschutz nicht nur ökologisch wichtig, sondern besitzt auch eine enorme ökonomische Bedeutung. Das müssten Sie eigentlich wissen. Und Sie müssten wissen, dass Umwelttechnik einer der

Märkte der Zukunft ist, den wir fördern müssen und nicht behindern dürfen.

Vielleicht sollten Sie einmal mit Ihrem Parteifreund Klaus Töpfer reden. Er ist doch gar nicht so weit weg. Er hat Recht, wenn er sagt: Ökologische Zerstörung ist ökonomischer Selbstmord. Meine Empfehlung: Reden Sie mit ihm! Reden Sie mit denen, die Ahnung haben von diesem Thema! Herr Minister, wenn Sie Ihre Worte „Schutz der Schöpfung“, wie eben ausgeführt, ernst meinen, dann nehmen Sie sie auch ernst, schützen Sie die Natur um ihrer selbst willen und ziehen Sie dieses Gesetz zurück, weil es diesen Schutz nun wirklich nicht leistet. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schulze. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Ortgies.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir im Herbst 2006 einen ersten Schritt zur Änderung des Landschaftsgesetzes gemacht haben, indem wir Windkraftanlagen als Eingriff haben gelten lassen, folgt nun der entscheidende Schritt.

Der heute von der Landesregierung vorgelegte Entwurf des Landschaftsgesetzes ist das Ergebnis intensiver und monatelanger Verhandlungen mit den Beteiligten auf allen Ebenen, auch mit den Verbänden. Meine Damen und Herren, die Neufassung des Landschaftsgesetzes ist überfällig. Dieses Gesetz hatte sich Rot-Grün in den Jahren ihrer Regierungszeit zurechtgeschustert, um ihr missliebige Projekte der Wirtschaft, Verkehrsinfrastruktur, ja sogar im privaten Bereich auszuhebeln. Ich komme gleich darauf zurück.

(Svenja Schulze [SPD]: Das ist doch Un- sinn!)

Die Kritik der drei Umweltverbände Anfang dieser Woche ist unbegründet und schlichtweg maßlos überzogen, meine Damen und Herren. Diese geradezu geifernden Angriffe zeigen mir, dass der Gesetzentwurf in die richtige Richtung zielt.

Frau Schulze, Sie haben in Ihrer Rede eben die Kritik der Umweltverbände – auch in der Wortwahl – praktisch 1:1 übernommen. Können Sie mir erklären – ich gehe auf Ihre Kritik ein –, warum der Naturschutz in Nordrhein-Westfalen gefährdet ist – Sie kritisieren vor allen Dingen die Abschaffung der Landschaftsbeiräte auch beim MUNLV –, wenn dieser Landschaftsbeirat seit fünf oder sechs Jahren nicht ein einziges Mal getagt hat?

Können Sie mir erklären, warum der Naturschutz gefährdet ist, wenn wir Bundesrecht und EUVorschriften in Nordrhein-Westfalen 1:1 umsetzen?

Ich bin mir sicher, dass die Kritiker sehr schnell verstummen werden, wenn das neue Landschaftsgesetz in Kraft tritt.

Meine Damen und Herren, wir möchten, dass die Umweltverbände und die Behörden als Partner vor Ort mit den Menschen vor Ort arbeiten. Ich möchte die wichtigsten Aspekte des Gesetzes noch einmal kurz in neun Punkten beleuchten:

Erstens: von einer verpflichtenden Regelung zu einer Soll-Bestimmung beim Biotop-Verbund. Die alte Regelung, in der stand, dass 10 % der Landesfläche zu Biotopen umgewandelt werden, hat dazu geführt, dass Biotope praktisch manchmal ohne Sinn und Verstand ausgewiesen wurden, nur um dieser zahlenmäßigen Festschreibung näher zu kommen. Wir wollen Biotope dort, wo sie Sinn machen. Die sture Festlegung auf einen Prozentsatz halten wir für unsinnig und unnötig, wobei wir das Ziel im Auge behalten werden.

Zweitens: Erweiterung der Natur-auf-Zeit-Bestimmung: Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen. Ihnen ist ein Bauantrag von der Aufsicht genehmigt worden. Mit einiger zeitlicher Verzögerung wollen Sie mit dem Bau beginnen. Da findet irgendjemand auf dem in Rede stehenden Grundstück eine seltene Tier- oder Pflanzenart, die sich inzwischen dort angesiedelt hat. Dann konnten Sie nach alter Lage dieses Projekt vergessen.

Wir möchten, dass einmal rechtmäßig genehmigte Projekte durch neu entstehende Biotope nicht be-, geschweige denn verhindert werden können. Die Bürger müssen wieder Rechtssicherheit genießen.

Drittens: Eingriffsregelung bei der Umwelt dienenden Maßnahmen. Grundsätzlich sollen Baumaßnahmen, welche dem Umweltschutz dienen, nicht als Eingriffe gelten. Für viele Kommunen war es jahrelang unverständlich, wenn beispielsweise für viel Geld im Straßenkörper verlegte Abwasserleitungen auch noch Ausgleichsflächen auszuweisen waren. Der Minister hat darauf hingewiesen. Das werden wir ändern, da Baumaßnahme eben nicht gleich Baumaßnahme ist.

Viertens: Ausgleichsmaßnahmen und Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen. Für mich ist dies einer der wichtigsten Punkte des Landschaftsgesetzes. Jedes Jahr gehen alleine in Deutschland ca. 118 ha landwirtschaftlicher Fläche verloren. Diese Flächen fehlen den wachsen