Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Sie schreiben in Ihrem Antrag: Alles soll unverändert Gültigkeit haben. – Es ist ein komischer Politikansatz, zu einem Zeitpunkt x festzuschreiben: Das hat jetzt unverändert Gültigkeit. Also: Das Reichswohlfahrtsgesetz von 1922 muss Gültigkeit haben, obwohl es kein Reich mehr gibt und auch manches andere nicht mehr existiert. Jede kleinste Veränderung – Anpassungen an die Bedarfe des 21. Jahrhunderts, an neue Generationen von Kindern, vielleicht auch an den demografischen Wandel, bei dem man die Rechte von Kindern und Jugendlichen eher stärker als schwächen muss – darf man nicht vornehmen, weil – Wortlaut Asch – alles unverändert Gültigkeit haben soll. So kann man schlecht Politik machen – auch nicht für Kinder und Jugendliche.

(Beifall von CDU und FDP)

Jetzt zu den Fragen, die Sie konkret ansprechen, welche Probleme mit der neuen Freiheit drohen können. Wir mit unseren Experten im Ministerium und auch die anderen 15 Bundesländern sind noch dabei, einmal auszuwerten, wo die neuen Spielräume sind. Welche Möglichkeiten gibt es? Es werden Bereiche des SGB VIII berührt. Deshalb wäre es verantwortungslos, jetzt schon zu frühen Festlegungen zu kommen. Es gibt einige Fragen, die noch geklärt werden müssen.

Die erste Frage ist, welche konkreten Punkte des SGB VIII durch die einzelnen Länder wirklich eigenständig geregelt werden können – ohne Zustimmung des Bundes und des Bundesrates. Wenn man diesen Katalog hat, kann man im nächsten Schritt trotz Länderzuständigkeit zu dem Gedanken kommen: Wollen wir nicht mit den anderen 15 Ländern oder mit den Ländern, bei denen die Situation vergleichbar ist, eine Vereinbarung treffen, es ähnlich zu handhaben – auf freiwilliger Basis?

Die zweite wichtige Frage lautet: Welche Normen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind der Regelungskompetenz des Landes entzogen und liegen nach wie vor in der Zuständigkeit des Bundes? Auch solche Normen gibt es. Sie zu einem Katalog zusammenzuschreiben wird eine Aufgabe sein, die dem Ausschuss vielleicht weiterhelfen kann.

Die dritte Frage: „Welche Vorschriften sollten von den Ländern nur gemeinsam und einvernehmlich modifiziert werden, auch wenn jedes Bundesland

im Prinzip über eigene Kompetenz verfügt?“ muss ebenfalls politisch entschieden werden.

Über das Thema Ihres Antrags „Qualitäten für Kinder und Jugendliche nach der Föderalismusreform sichern!“ müssen wir nicht streiten. Das müssen wir unabhängig von der Föderalismusreform. Es ist unser Ziel, dass Nordrhein-Westfalen das kinder- und familienfreundlichste Bundesland wird. Deshalb war das Jahr 2006 wie kein Jahr zuvor ein Jahr des Kindes.

(Beifall von CDU und FDP)

Trotz Haushaltskonsolidierung haben wir rund eine Viertelmilliarde mehr für Kinder, Jugend und Bildung ausgegeben als 2005 und damit die Bildungschancen einer neuen Generation in Nordrhein-Westfalen gestärkt.

Herr Minister, lassen Sie noch eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Gödecke zu?

Ja.

Bitte, Frau Gödecke.

Es ist weniger eine Zwischenfrage als eine Bitte, die sich an das, was Sie eben dargestellt haben, anschließt. Ich habe Sie richtig verstanden, dass wahrscheinlich die Jugendministerkonferenz im Moment dabei ist, konkret zu prüfen und aufzulisten, welche unterschiedlichen Auswirkungen sich in diesem Bereich aus der Föderalismusreform und der Zuständigkeit im SGB VIII ergeben? Sie sprachen eben davon, dass es vielleicht eine Aufgabe sein könnte, das zusammenzustellen und dem zuständigen Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

Wären Sie bereit, diesen Katalog ziemlich bald – sobald es eine bundesweite Auflistung gibt, damit man die Unterschiede erkennt – nicht nur dem Fachausschuss, sondern auch dem gesamten Parlament zur Verfügung zu stellen? Denn – ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen – es sind neben den originären fachpolitischen Interessen des Generationenausschusses im Teilbereich Jugend auch kommunalpolitische Interessen betroffen.

(Christian Lindner [FDP]: Die Frage! – Frank Sichau [SPD]: Das war eine Erläuterung zur bereits gestellten Frage!)

Bitte, Herr Minister.

Die Antwort ist Ja. Aber ich will noch mehr dazu sagen. Ob das bald sein wird, kann ich im Augenblick nicht sagen. Denn die Frage ist relativ komplex. Da wird jetzt von Juristen eine Ausarbeitung gefertigt: sowohl in den anderen Ländern, die dann auf der Ebene der Jugendministerkonferenz auf eine gemeinsame Linie gebracht werden muss, als auch in unserem Haus. Wir überlegen, wo wir in NordrheinWestfalen Möglichkeiten haben. Sobald das vorliegt, spricht nichts dagegen, es dem Parlament zur Verfügung zu stellen, damit das Parlament seinerseits in anderen Ausschüssen, wie zum Beispiel dem kommunalpolitischen Ausschuss, über solche Fragen sprechen kann.

Ich war beim Jahr des Kindes 2006 und der Viertelmilliarde mehr, die für Kinder, Jugend und Bildung ausgegeben worden ist. Es war auch deshalb ein Jahr des Kindes, weil neue Ideen wie die Familienzentren, die an den Start gegangen sind, entstanden sind. Das Kindergartengesetz wird ebenfalls den Anteil frühkindlicher Bildung im Gesetz normieren und stärken. Wir haben eben darüber gesprochen.

Christian Lindner hat den verbesserten Kinderschutz angesprochen, der in der Tat in diesem Parlament Konsens ist. Frau Asch, Sie haben den fraktionsübergreifenden Antrag angesprochen. Aber hier kommt es darauf an, das wirklich in das Land, in die Fläche zu tragen. Wir haben gute soziale Frühwarnsysteme. Auch die Vorgängerregierung hat sie bundesweit federführend mitentwickelt. Inzwischen gibt es sie an 30 Orten. Sie müssen nun aber in der Fläche geschaffen werden. Deshalb hilft es auch nicht, wenn der Bund jetzt neue Gutachten über die Möglichkeiten der Ausgestaltung von sozialen Frühwarnsystemen in Auftrag gibt.

(Beifall von Andrea Asch [GRÜNE])

Wir wollen, dass sie im ganzen Land NordrheinWestfalen nutzbar sind – in jedem der 178 Jugendamtsbezirke.

(Beifall von der CDU)

Dem dient der Kabinettsbeschluss, der in wenigen Tagen erfolgen wird.

Des Weiteren ist mir ein Gedanke ganz wichtig, der in der Stadt Dormagen sehr gut gelebt wird. Ich habe dieses Beispiel schon oft angeführt, möchte es hier aber auch noch einmal zitieren.

Das Jugendamt ist nicht nur für Problemfälle zuständig. Das Jugendamt kann Beratung und Hilfe geben. Es ist nicht die einzige Aufgabe dieser Einrichtung, Kinder aus Familien herauszuholen, wenn es schiefläuft.

(Beifall von der CDU)

Dass man ein Begrüßungspaket an jede Familie verteilt – an den Generaldirektor ebenso wie an den Hartz-IV-Empfänger –, ist eine Botschaft an alle, dass das Jugendamt bereit ist, ein Partner der Kinder und Jugendlichen zu sein.

Deshalb muss so etwas in einer auf Landesebene organisierten Form der Föderalismusreform seinen Platz haben und auch zu einer neuen Akzeptanz staatlicher Einrichtungen führen; denn hier wird gute Arbeit geleistet, an die auch niemand herangehen will.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Hack das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Guten Tag, liebe Besucherinnen und Besucher! Sie möchte ich bei dieser Debatte auch einmal erwähnen. Ich bin sehr froh, dass der Landtag der Ort dieser Debatte ist – deshalb sage ich den Besuchern auch extra ein herzliches Willkommen – und nicht das Telefon. Wenn immer ein Anruf im Ministerium reichen würde, um Informationen zu bekommen, könnten wir uns viele Debatten hier im Landtag sparen. Sie alle wissen aber um die öffentliche Wirkung dieses Parlamentes. Daran sollten wir uns auch halten.

(Beifall von Heike Gebhard [SPD] und And- rea Asch [GRÜNE])

Herr Kern, ich habe mich sehr gefreut, dass ich jetzt endlich um die landespolitische Bedeutung von Herrn Klinsmann weiß. Das war mir so nicht bewusst. Vielen Dank! Alle, die das jetzt nicht mitbekommen haben, haben leider Pech gehabt. Ich weiß, was Sie meinen. Das wäre aber auch kürzer gegangen. Wir haben auch noch andere Vorbilder in unserem Land.

Meine Damen und Herren, die Reform des föderalistischen Systems war ein notwendiger und schwieriger Kraftakt. An der Notwendigkeit der Entflechtung gesetzgeberischer Prozesse haben auch die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Verbände seinerzeit nicht gezweifelt. Zum nun vorliegenden Ergebnis der Reform jedoch wurden und werden Bedenken geäußert. Das

wissen wir. Der von den Grünen eingebrachte Antrag beschreibt das auch ausführlich.

Ich stelle das Ergebnis noch einmal dar, weil es sich um eine recht sperrige Angelegenheit handelt: Erstens. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht nur dann, wenn eine bundesweit einheitliche Regelung erforderlich ist. Zweitens. Die Kompetenz der Behördeneinrichtung und der Regelung der Verwaltungsverfahren ist vollständig auf die Länder übergegangen.

Dieses Ergebnis kann, wie hier schon mehrfach zu Recht gesagt worden ist, für die Kinder- und Jugendhilfe eine Verschlechterung bedeuten. Nach unserer Meinung kann aus der vergrößerten Kompetenz der Länder aber auch eine Stärkung der in Nordrhein-Westfalen bewährten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe entstehen.

(Christian Lindner [FDP]: So ist es!)

Wir lernen ja – das haben wir gestern und auch in der heutigen Debatte mehrfach gehört –, dass Veränderungen nicht per se schlecht sind. Das behaupten wir auch gar nicht – obwohl uns die Erfahrung seit nunmehr eineinhalb Jahren eines Besseren belehrt. Immerhin war ein ganzes Jahr von diesen eineinhalb Jahren das Jahr des Kindes; der Minister hat vorhin noch einmal darauf hingewiesen. Unsere Kommentare, unsere Meinungen, unsere Standpunkte und unsere Positionen dazu kennen Sie. Die haben sich nicht verändert; das kann ich nur noch einmal betonen.

(Beifall von der SPD)

Zurzeit werden fast alle Veränderungen als Verschlechterungen erlebt. Das kommt auch nicht von ungefähr. Es hat gute Gründe, die teils in Ihrer Haushaltspolitik und teils in Ihrer Ordnungspolitik zu finden sind, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Menschen fühlen sich in ganz vielen Prozessen nicht mitgenommen, sondern nur noch überrollt. Das werden wir auch in diesem Jahr erleben. Veränderungen können aber dann als Verbesserungen empfunden werden, wenn – wie Johannes Rau es immer wieder formuliert hat – die Menschen da abgeholt werden, wo sie sind. Mancher Reform, die Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten erlebt hat, hätte das besser getan – und den davon betroffenen Menschen allemal.

(Christian Lindner [FDP]: Wie sehen Sie das denn bei der Hartz-Gesetzgebung?)

Herr Minister, ich habe vorhin mit Freunde vernommen, dass Sie sich sehr viel Zeit für das GTK nehmen. Wir hoffen – bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt –, dass dies auch zu einem guten Ende kommt. Ich freue mich, wenn Sie in diesem Zusammenhang sehr, sehr viele Gespräche führen.

Wie bereits erwähnt worden ist, finden wir im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zurzeit also eine größere Kompetenz des Landes vor, die möglicherweise Veränderung bedeutet. Einige Vorschläge und Überlegungsmöglichkeiten sind hier genannt worden. Wir haben als Landesparlament eine große Chance, an dieser Stelle eigene Gestaltungskraft einzusetzen.

In der Kinder- und Jugendhilfe haben wir begründete, aufgebaute und bewährte Strukturen – sie sind beschrieben worden –, die Landesjugendämter und die Landesjugendhilfeausschüsse. Wir haben standardsetzende und standardkontrollierende Institutionen, verbunden mit und begleitet von Bürgerbeteiligung und Wertedefinition in den Ausschüssen. Dennoch ist eine Verbesserung im Einzelnen – in bestimmten Abläufen, in Koordinationsprozessen – sicherlich vorstellbar und auch machbar.

Über diese Ausgestaltungsmöglichkeit sollten wir in der Ausschussdebatte reden – über Optimierung und beispielsweise über landesweit wirksame Ideen für Innovationen, die mit der großen Fachlichkeit der Landesjugendämter entstehen können und gefördert werden müssen.

Die Umsetzung dieser Ideen muss in die Kommunen kommuniziert und koordiniert werden.

Umgekehrt können in einzelnen Kommunen Anforderungen bestehen, die zeitversetzt landesweit Aktualität erlangen und Regelungs- und Umsetzungsbedarf hervorrufen. Auch dafür müssen Instrumente zur Verfügung stehen.