Umgekehrt können in einzelnen Kommunen Anforderungen bestehen, die zeitversetzt landesweit Aktualität erlangen und Regelungs- und Umsetzungsbedarf hervorrufen. Auch dafür müssen Instrumente zur Verfügung stehen.
Zu diskutieren ist auch die Frage, bei welcher Gemeindegröße ein kommunales Jugendamt mit welcher Ausstattung anzusiedeln ist.
Wir gehen derzeit nicht – ich habe schon einmal von unserer Hoffnung gesprochen – davon aus, dass NRW dem schlechten Beispiel Niedersachsens folgt, das sein Landesjugendamt abgeschafft und den anderen Behörden an den Katzentisch gesetzt hat.
Wir hoffen auf eine konstruktive Debatte, die die dazu gewonnene Kompetenz als Chance betrachtet und die Kinder- und Jugendhilfe in NordrheinWestfalen voranbringt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hack. – Wir sind damit am Ende der Beratung. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3176 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Alle vier Fraktionen. Vielen Dank. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Die Geheimniskrämerei um das RolandBerger-Gutachten zur Zukunft der sechs Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen verhindert nicht nur konstruktive Beiträge der Arbeitnehmer, Wissenschaftlicher und Klinikleiter zur Weiterentwicklung der Unikliniken, sondern verhindert auch eine Diskussion über die Auswirkungen einer Privatisierung auf die Krankenhauslandschaft in NRW. Nur noch ca. 16 % der Krankenhäuser in NRW sind in öffentlicher Hand. Den Unikliniken als Maximalversorger mit medizinischer Grundlagenforschung kommt bei der Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen gerade deshalb eine besondere Rolle in der Krankenhauslandschaft in NRW zu.
Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung bei einer Privatisierung der Universitätskliniken auf die Krankenhauslandschaft?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Gebhard! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat bisher keine Entscheidung über die künftige Struktur der nordrheinwestfälischen Universitätsklinika getroffen. Eckpunkte einer Neuregelung der Hochschulmedizin werden voraussichtlich im ersten Quartal dieses Jahres vorgestellt werden.
Es gibt einige Optionen für die Organisationsstruktur der Universitätskliniken. Wenn die internen Beratungen abgeschlossen sind und Eckpunkte für eine Neuregelung der Hochschulmedizin festliegen, werden diese Ergebnisse in rechtliche Regelungen umgesetzt. Zu den rechtlichen Regelungen wird es dann selbstverständlich Anhörungen aller Beteiligten geben. Konstruktive Beiträge sind aber auch schon vorher jederzeit willkommen.
Um die gestellte Frage abschließend klar zu beantworten, ob ein Krankenhaus in öffentlichrechtlicher, gemeinnütziger oder in privater Trägerschaft geführt wird, hat nach Meinung der Landesregierung keine Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft, die Patientenbehandlung und Patientenbetreuung. Auch bei einer Privatisierung bliebe die Universitätsklinik als solche, das heißt mit Aufgaben der Maximalversorgung, bestehen.
Im Krankenhausplan des Landes sind insgesamt 414 Krankenhäuser aufgeführt, davon 16 Krankenhäuser, die privat getragen sind. Dies bedeutet, dass sich weniger als 4 % in privater Trägerschaft befinden. Die Zahl ist in den letzten Jahren schleppend gewachsen. Bei einigen kommunalen Krankenhäusern laufen zurzeit Übernahmeverfahren. Die Erfahrungen zeigen, dass die privaten Träger ihren Versorgungsauftrag nicht anders erfüllen als Plankrankenhäuser in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft.
hier beantworten. Ich habe eigentlich erwartet, dass Ihr Kollege Laumann sich dazu äußern würde, weil es mir nicht um das Prozedere einer möglichen Privatisierung der Unikliniken geht, das Sie von Ihrem Hause aus steuern, sondern um die gesundheitliche Versorgung im gesamten Lande, das heißt, welche Auswirkungen eine Privatisierung hat. Da hätte mich interessiert, inwieweit der Kollege Laumann in diese Überlegungen einbezogen ist.
Zu sagen, Privatisierung hätte keinen Einfluss, ist mir zu einfach. Wenn zum Beispiel der private Betreiber einer Klinik in Siegburg auch die Uniklinik Bonn übernimmt, so bin ich mir sicher, dass das sofort Konsequenzen für diese private Klinik am Standort Siegburg hat. Infolgedessen hätte ich gerne vom Gesundheitsminister gewusst, wie er sich in diesen Prozess der potenziellen Privatisierung der Unikliniken einbringt und wie er bei der neuen Aufstellung des Krankenhausplans sicherstellen will, dass das Interesse des Landes an Versorgungssicherheit gewahrt wird.
Das beantworte ich sehr gerne. Frau Gebhard, die Antworten, die wir geben, geben wir im Namen der Landesregierung. Sie können davon ausgehen, dass die Antwort, die ich Ihnen vorgetragen habe, mit dem Kollegen Laumann abgestimmt war. Sie bezog sich nicht nur auf die Universitätsklinika, sondern auf die Krankenhauslandschaft insgesamt.
Darin wird auch zu dem tatsächlichen Verhältnis privater und öffentlicher Krankenhäuser Stellung genommen, das wir in Nordrhein-Westfalen haben. Anders, als es sich in Ihrer Anfrage darstellt, haben die privaten Krankenhäuser einen sehr geringen Anteil von 4 %. Wenn man Ihre Anfrage liest, könnte man den Eindruck gewinnen, dass schon 84 % aller Krankenhäuser in privater Trägerschaft geführt würden.
Ich habe hier noch einmal dargelegt – das ist die gemeinsame Auffassung des Gesundheitsministers und meines Hauses –, dass wir keine Einschränkungen durch Privatisierung bei Krankenhäusern sehen, auch nach den Erfahrungen, die bisher gesammelt worden sind. Zu hypothetischen Fragen – da werden Sie Verständnis haben – können wir hier keine Antworten geben.
Herr Minister, ich wüsste gerne, wann das Berger-Gutachten, das schon mehrfach angekündigt wurde, den Abgeordneten zugänglich gemacht wird, damit wir uns umfassend über die Privatisierungsbewertungen erkundigen und informieren können. Wenn Sie uns immer noch keinen Zeitpunkt sagen können, könnten Sie uns zumindest erklären, was dagegen spricht, dass wir dieses Gutachten, das mittlerweile überall zitiert wird, zur Kenntnis bekommen.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete, das kann ich Ihnen sehr gerne sagen. Es handelt sich, das habe ich auch dem Ausschuss gegenüber wiederholt dargelegt, um ein internes Gutachten meines Hauses, das uns dazu dient, die eben hier vorgetragenen Eckpunkte auch erarbeiten zu können.
Es hat eine andere Zielsetzung und Aufgabenstellung als das sogenannte Dichgans-Gutachten, das die Forschungsleistung der nordrheinwestfälischen Universitätsklinika zum Untersuchungsgegenstand hat, dessen Ergebnisse wir natürlich den Mitgliedern des Hohen Hauses umgehend nach Veröffentlichung zugeleitet haben und das auch Gegenstand der Beratung im Fachausschuss in den nächsten Wochen sein wird. Dieses interne Gutachten dient der Meinungsbildung im Haus. Es enthält darüber hinaus auch Daten, die von den Klinika mit der Zielsetzung der internen Behandlung zur Verfügung gestellt worden sind.
Herr Minister, ich möchte nochmals an die Frage von Frau Kollegin Gebhard anschließen. Werden die Universitätskliniken nach einer Reform oder wodurch auch immer weiterhin Einrichtungen der Maximalversorgung im Rahmen der Regionalversorgung in NordrheinWestfalen sein?
Ich hatte Ihnen ja dargelegt, dass wir Ihnen unser Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Universitätsmedizin in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich Ende des Quartals vorstellen werden. Dann werden wir Ihnen auf alle damit zusammenhängenden Fragen natürlich umfassend Antwort geben.
Kann ich aus Ihrer Antwort schließen, dass Sie also beabsichtigen, den Parlamentariern das Berger-Gutachten überhaupt nicht zur Verfügung zu stellen?
Frau Steffens, ich habe mich zum laufenden Verfahren geäußert. Ich habe Ihnen gesagt, dass das Gutachten – jedenfalls bis dieses Verfahren abgeschlossen ist – ein internes Gutachten ist, weil es der Vorbereitung dient, um Ihnen diese Eckpunkte im Parlament vorstellen zu können.
Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir nicht viele private Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben. Wir haben aber nur sechs Universitätskliniken. Angenommen, davon würden nur drei privatisiert, wären das innerhalb der Maximalversorgung 50 %. Von daher ist das schon sehr gewichtig, welche Konsequenzen sich ergäben.
Wir wissen, dass Private natürlich in einem viel höheren Maße der Wirtschaftlichkeit beziehungsweise dem Gewinn verpflichtet sind. Infolgedessen werden sie sich auf Krankheiten konzentrieren, die mit großen Zahlen aufwarten, während komplizierte, aber seltene Erkrankungen nicht mehr zum Zuge kommen. Infolgedessen hat das große Konsequenzen für die Maximalversorgung und auch Rückwirkungen auf die benachbarten Krankenhäuser.
Daher hätte ich gerne gewusst, inwieweit Sie diese Planung mit Herrn Laumann gemeinsam vornehmen. Darüber hinaus wüsste ich gerne, ob Sie den Fragenkatalog, den Sie zugrunde gelegt haben, auch mit dem Kollegen Laumann abgestimmt haben.
Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Gebhard, Sie können davon ausgehen, dass wir die mit der Fortentwicklung des Medizinstandortes wesentlich zusammenhängenden Fragen – nämlich nach der Patientenversorgung, der Forschungsexzellenz und der Nebenbedingung der Wirtschaftlichkeit – zur Handlungsgrundlage gemacht haben.