Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Gebhard, Sie können davon ausgehen, dass wir die mit der Fortentwicklung des Medizinstandortes wesentlich zusammenhängenden Fragen – nämlich nach der Patientenversorgung, der Forschungsexzellenz und der Nebenbedingung der Wirtschaftlichkeit – zur Handlungsgrundlage gemacht haben.
Auf dieser Grundlage wird das von mir in Aussicht gestellte Eckpunktepapier entwickelt. Innerhalb des Kabinetts stimmen wir uns natürlich ab. Ich halte die Abstimmung insbesondere zwischen den fachlich betroffenen Ressorts für eine Selbstverständlichkeit.
Herr Minister Pinkwart, ich gehe davon aus, dass Sie nach der internen Meinungsbildung, die Sie im Ministerium vornehmen werden, tatsächlich zu einer Privatisierung der Unikliniken kommen werden. Vor diesem Hintergrund stelle ich noch einmal die Frage, was mit den Bereichen, die nicht unbedingt kostendeckend sind – wie Forensik, Anatomie und insbesondere die medizinische Grundlagenforschung, die ja nicht nur an den Universitäten stattfindet –, passiert. Von welchen Auswirkungen werden sie betroffen sein?
Frau Seidl, so wie Sie die Frage angelegt haben, muss ich unterstellen, dass Sie mehr wissen, als ich zurzeit weiß.
Frage der Nutzbarmachung von Instrumenten zur besseren Zielerreichung als ergebnisoffen beschrieben habe. Er ist auch ergebnisoffen; insofern vermag ich zu Ihren potenziellen oder sich theoretisch ergebenden Modellen keine Bewertung abzugeben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für seine zweite und letzte Frage hat sich Herr Kollege Schultheis gemeldet. Bitte.
Herr Minister, nochmals zum Berger-Gutachten: Im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie ist uns dieses Gutachten nie als internes Gutachten angekündigt worden. Das ist eine ganz neue Variante der verbalen Darstellung dieses Gutachtens.
Da in der Tat die Abgrenzung von Krankenversorgung und dem Aufgabenbereich Forschung und Lehre auch betriebswirtschaftlich zu bewerten ist – das haben Sie gerade selbst gesagt –, stellt sich für uns deshalb, weil Berger sich ja gerade mit der betriebswirtschaftlichen Seite auseinandersetzt, die Frage, ob in dem Gutachten, das Ihnen seit Mitte Dezember vorliegt, etwas steht, was den Abgeordneten nicht zugänglich gemacht werden soll. Wenn es so wäre, würde ich es nicht verstehen – aber: Ist etwas in diesem Gutachten enthalten, was das Parlament aus Ihrer Sicht nicht wissen sollte?
Herr Präsident! Herr Schultheis, meine Damen und Herren, wir haben Ihnen im Ausschuss dargelegt, dass wir dieses Gutachten heranziehen wollen, um unsere internen Überlegungen an einigen Stellen validieren zu können. Natürlich dient es damit der internen Meinungsbildung und der Vorbereitung der notwendigen Entscheidungen, die Sie auch zu Recht erwarten können.
Ich orientiere mich dabei an dem guten Rat, den Frau Seidl uns unlängst anempfohlen hat. So haben wir es auch bei anderen Vorhaben gehalten. Bei aller Hochgeschwindigkeit, die wir in den Reformen vorlegen, sollten wir immer für sorgfältige Vorarbeit Sorge tragen. Das haben wir bei anderen Gesetzesvorhaben genauso gemacht, indem wir Gutachten herangezogen haben, die auch der internen Meinungsbildung dienten. Das machen
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu ihrer dritten Frage hat sich Frau Gebhard gemeldet. Das ist auch die letzte, Frau Gebhard. Bitte schön.
Das ist klar. – Herr Minister, wir haben nichts gegen sorgfältige Vorarbeit. Dazu gehört aber natürlich auch, die Betroffenen mitzunehmen. Das geht aus der Einleitung meiner schriftlichen Anfrage hervor. Beim DichgansGutachten, das den Betroffenen vorliegt, hat eine völlig andere Beteiligungsform stattgefunden als beim Berger-Gutachten, bei dem genau andersherum verfahren wird. Das heißt, außer den Besuchen in den Kliniken gibt es keine Rückmeldung. Das führt aber genau zu der Verunsicherung und der nicht positiven Mitarbeit beziehungsweise zu deren Unmöglichkeit.
Teilen Sie nicht meine Einschätzung, dass es besser ist, Politik umzusetzen, indem Sie die Leute mitnehmen und damit eine möglichst große Transparenz herbeiführen? Das heißt, Sie müssten den Kliniken jetzt dringend auch das BergerGutachten zur Verfügung stellen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Gebhard, ich habe nicht den Eindruck, dass sich die Menschen nicht mitgenommen fühlen, im Gegenteil. Ich glaube, es wird sehr anerkannt, dass wir die Dinge sehr gründlich vorbereiten, dass wir die ja nicht ganz einfachen Sachverhalte auch wägen und uns vor allen Dingen den zentralen Zielen einer solchen Reform verschreiben.
Es ist, glaube ich, hinreichend deutlich, dass für uns gerade mit Blick auf die Universitätsklinika eine Frage Vorrang hat. Das haben wir auch mit der Bemühung des Dichgans-Gutachtens deutlich gemacht. Es geht uns zunächst und vor allem um die Forschungsexzellenz und damit ja auch um die Interessen unserer Patienten, natürlich auch unter der Nebenbedingung der finanziellen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit. Aber die Zielsetzung ist klar: Es geht um die Exzellenz der Gesundheitsforschung in Nordrhein-Westfalen zum Wohle der Menschen.
Deswegen ist das Dichgans-Gutachten natürlich von ganz zentraler Bedeutung. Das ist ja auch in einer hervorragenden Aufnahme. Die anderen Dinge müssen wir eben auch mit beleuchten. Das machen wir in aller Ruhe und in aller Sachlichkeit. Dann werden wir Ihnen ein Ergebnis vortragen, von dem ich überzeugt bin, dass es auch der von Ihnen hier benannten Zielsetzung entspricht, dass die Menschen dort gerne mitgehen werden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für eine zweite und letzte Frage hat sich Frau Dr. Seidl gemeldet. Bitte, Frau Seidl.
Herr Minister Pinkwart, wäre es nicht möglich, das Berger-Gutachten, das ja ein nichtöffentliches Gutachten ist, wie Sie sagen, in einer nichtöffentlichen Sitzung im Parlament im Wissenschaftsausschuss zu beraten?
Wir werden, Frau Seidl, wenn ich das richtig erinnere, Mitte März auf Wunsch der Fraktionen im zuständigen Fachausschuss eine Beratung zu dem Themengebiet haben. Wir werden sehen, inwieweit wir Ihnen bis dahin auch zu Eckpunkten etwas sagen können. Dann werden wir vielleicht auch über die Frage noch einmal sprechen können und werden ermessen, inwieweit wir über das, was ich Ihnen heute dazu sage, hinausgehen können oder nicht.
Aber ich bitte hier schon um Verständnis dafür, dass das Gutachten der internen Vorbereitung dient und dass es dann auch der weiteren Entscheidungsfindung dient und dass wir mit den Daten, die dafür notwendig sind, so verfahren, wie es nötig ist.
Herr Minister, Ihre Antwort, die Sie gegeben haben, dass das Gutachten dem Ausschuss nicht insgesamt bekanntgegeben werden soll, wirft natürlich erneut die Frage auf, ob inzwischen die Frage der möglichen Befangenheit des Gutachters – gleichzeitig als Gutachter und als möglicher Konkurrent und Bewerber in diesem Falle – geklärt ist, und wenn ja, wie.
Herr Präsident, Frau Brunn, meine Damen und Herren, ich hatte freundlicherweise schon einmal Gelegenheit, hierzu Antwort geben zu dürfen. Wir haben zu allen diesbezüglichen Fragen umfassend Auskunft gegeben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Herr Sichau von der Fraktion der SPD. Bitte, Herr Sichau.
Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass das Gutachten der Entscheidungsfindung dient. Wenn nun die Entscheidung dem Landtag obliegt, dann wäre es ja logisch, dass dieses Gutachten dem Landtag auch vorgelegt wird. Ist das auch Ihre Auffassung?
Wenn die Entscheidung, die der Landtag letztendlich treffen muss, es notwendig erscheinen lässt, dass diese Entscheidung auf dieses Gutachten mit gestützt wird, würde ich Ihrer Auffassung zustimmen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Fragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 96 erledigt. Herzlichen Dank.
Die leider stark gesunkene Zahl der Erstsemester an unseren Hochschulen ist nicht überraschend gewesen, da sich viele junge Menschen offensichtlich nicht für die Aufnahme eines Studiums entscheiden wollten, dessen Ende mit einem Schuldenberg verbunden ist.
An den Hochschulen mehren sich aber nicht nur die Klagen über die Studiengebühren selbst, sondern auch über einzelne Regelungen des Gesetzes. Die gesetzlichen Befreiungstatbestände wie Kindererziehung oder Gremientätigkeiten sind mitnichten abschließend geregelt und verursachen in konkreten Fällen an den Hochschulen mehr Komplikationen als Erleichterungen. Die Darlehensabhängigen der NRW.Bank stoßen auf Zinsbelastungen für Semester, in denen sie aufgrund einer Befreiung keinen Kredit benötigen, oder sehen sich bei Kündigungen vor Ablauf ihrer Studienzeit direkten Rückzahlungsforderungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber. So greift aber auch die bei 10.000 € festgelegte Gesamtverschuldungssumme nicht. Die Deckelung ist nicht einzuhalten, da die NRW.Bank ihre Rückzahlungsforderungen früher erhebt als das BAföG-Amt und die NRW.Bank daher keine Information über einen Gebührenerlass bekommt. Den Studierenden bleibt also nur abzuwarten, ob sie das versprochene „unechte Stipendium“ beziehen können oder nachher vor einem untragbaren Schuldenberg stehen.
Schon jetzt zeigen sich also schwere handwerkliche Mängel an dem Gesetz, welches wohl als Prestigeobjekt schnell auf den Weg gebracht werden musste und unter dem nun die Studierenden zu leiden haben.
Was unternimmt die Landesregierung, um die handwerklichen Mängel an ihrem Studiengebührengesetz zu beseitigen?
Ich bitte auch hier Herrn Minister Dr. Pinkwart um die entsprechende Beantwortung und erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schultheis, die Behauptung, das Studienbeitragsgesetz besäße erhebliche handwerkliche Mängel, ist nicht zutreffend und wird im Vorspann der Mündlichen Anfrage auch in keiner Weise belegt.