Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schittges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Abgeordnete Düker das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jawohl, Herr Schittges, vom Grundsatz her stimme ich Ihnen sogar zu: Eine Antiterrordatei ist in diesem Land sicher notwendig. Die Frage ist nur, in welcher Form ein solcher Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden stattfindet. Da haben Sie es wieder an der notwendigen Klarheit mangeln lassen, und deswegen werden wir dieses Gesetz in dieser Form ablehnen. Denn die nötige Sensibilität in der Regelung des Umgangs damit, wie Daten zwischen Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden, fehlt in diesem Gesetz.
Worum geht es beim Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden? – Auf der einen Seite haben wir den Verfassungsschutz und auf der anderen Seite die Polizeibehörden. Beide Behörden haben völlig unterschiedliche Rechtsgrundlagen, aufgrund derer sie Daten erheben: hier die Opportunität, dort das Legalitätsprinzip. Das heißt, dass
Daten nicht gleich Daten sind. Das Trennungsgebot steht einer einfachen Vermischung dieser Daten eindeutig entgegen.
Das Trennungsgebot hat zum einen die Aufgabe, diese beiden Bereiche verfassungsrechtlich auseinanderzuhalten, aber auch, diesen freien Datenaustausch aus Sicherheitsaspekten zu verhindern. Denn wenn eine Polizeibehörde ungeprüft Informationen vom Verfassungsschutz bekommen würde, könnte dies zu ganz gefährlichen Auswirkungen führen, weil dadurch unter Umständen Quellen aufgedeckt oder Hinweise darauf geliefert werden, woher diese Informationen stammen. Informanten könnten dadurch gefährdet werden. Einen einfachen Austausch kann es in diesem Rechtsstaat also nicht geben. Wenn wir einen Austausch regeln, dann muss klar sein, auf welcher Rechtsgrundlage dies passiert.
Aus diesem Grund haben wir uns immer für eine reine Indexdatei ausgesprochen. Das heißt, wenn eine Behörde bei der anderen Behörde abfragt und in diese Datei einen Begriff eingibt, wird es einen Treffer geben, und dann muss man weitere Daten mit der Behörde im Einzelnen abklären. Diese Auffassung hat auch Innenminister Wolf einmal vertreten. Er hat diese Auffassung dann in der Bund-Länder-Abstimmung leider nicht durchsetzen können. Wir haben keine Indexdatei, sondern eine Datei, die neben dem Index auch erweiterte Daten unter bestimmten Bedingungen enthält.
Wer darf nun einspeisen und unter welchen Bedingungen? Wir hatten – der Minister hat darauf hingewiesen – in der Tat eine ausführliche Debatte dazu beim Thema Verfassungsschutzgesetz; Kollege Stotko hat § 13 des Verfassungsschutzgesetzes erwähnt. Herr Minister, Sie scheinen alle diese Debatten völlig ignoriert und nicht eine Stellungnahme im Protokoll der Anhörung gelesen zu haben geschweige denn, dass Ihnen ein Mitarbeiter Ihres Hauses einmal erzählt hat, was bei dieser Anhörung diskutiert wurde.
§ 13 des Verfassungsschutzgesetzes wurde als verfassungsrechtlich problematisch dargestellt, weil die notwendige Klarheit in dieser Ankündigungsnorm nicht enthalten ist. Es wird auf den Datenaustausch abgehoben, der durch weitere landes- oder bundesrechtliche Vorschriften zu regeln wäre. Alle Sachverständigen haben gesagt, dass dieser Datenaustausch einen Grundrechtseingriff darstellt. Hier werden sehr sensible Daten ausgetauscht. Das kann man doch nicht auf der Grundlage von irgendwelchen Erlassen
und Verordnungen machen, sondern dafür muss es gesetzliche Regelungen geben. Natürlich haben wir mit der Antiterrordatei eine gesetzliche Grundlage. Warum schreiben Sie es dann nicht ins Gesetz? Stattdessen verweisen Sie auf landesrechtliche Erlasse. Aus welchen landesrechtlichen Erlassen heraus wollen Sie denn gemeinsame Dateien machen?
Es fehlt also an Klarheit. § 13 des Verfassungsschutzgesetzes wurde von allen Sachverständigen als hoch problematisch angesehen. Was machen Sie jedoch? – Sie schreiben den einfach ab und übernehmen ihn ins Polizeigesetz. Das muss man sich einmal vorstellen: Sie haben von den verfassungsrechtlichen Bedenken nichts aufgegriffen, sie komplett ignoriert und es versäumt, eine klare Trennung und hinreichende Bestimmungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Daran sieht man wieder einmal, wie wenig der Datenschutz und die rechtsstaatlichen Leitplanken, die solche Gesetze brauchen, für Sie von Interesse sind.
Ich bin ziemlich entsetzt darüber, dass solche Debatten bei Ihnen überhaupt nicht ankommen, dass Sie komplette Ignoranz gegenüber verfassungsrechtlichen Bedenken zum Ausdruck bringen und dass eine Fraktion im Landtag, die sich liberal nennt, diese bürgerrechtsfeindliche Politik mitträgt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die anhaltend hohe Bedrohung durch den internationalen Terrorismus erfordert einen bestmöglichen Einsatz der Instrumente zur Gewinnung und zum Austausch von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden von Bund und Land. Ich erinnere an die Kofferbomber, die uns gezeigt haben – das ist erst wenige Monate her –, wie real die asymmetrische Bedrohung tatsächlich geworden ist. Ich erinnere aber auch an Gefährder, die tagtäglich viele Kräfte binden.
Bund und Länder haben die richtigen Schritte für eine neue Sicherheitsarchitektur unternommen: In Berlin haben wir das gemeinsame Terrorabwehrzentrum, unser Innenminister hat eine Sicherheitskonferenz in seinem Hause eingerichtet, beides unter Beachtung des Trennungsgebotes von Polizei und Verfassungsschutz.
Jetzt sage ich ganz explizit an Herrn Stotko und Frau Düker: Sie erinnern sich sicherlich an unsere Debatten zur neuen Sicherheitsarchitektur. Alle Fraktionen haben sich für eine bewertende Verknüpfung auf der oberen Netzwerkebene ausgesprochen. Was heißt das? – Wir wollten die alte Steinmeier-Runde im Bundeskanzleramt. Jeden Dienstag hat der damalige Kanzleramtschef Steinmeier seine Chefs der Dienste eingeladen. Dort hat man die „bewertende Verknüpfung“ auf dieser oberen Netzwerkebene mit zutiefst menschelnden Einflüssen vorgenommen. Dass das auf Dauer so nicht bleiben konnte, darüber waren wir uns einig. Deshalb haben wir in Berlin das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Jetzt schaffen wir durch die notwendige Ermächtigungsgrundlage die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Polizei Nordrhein-Westfalen mit diesem Instrument arbeiten kann, also auch einspeisen kann. Nicht mehr und nicht weniger!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Polizeibehörden und der Nachrichtendienste des Bundes – also das Artikel-10-Gesetz – sowie der Länder und des Zollkriminalamtes enthalten eine Vielzahl von Vorschriften, die detailliert die Voraussetzungen regeln, unter denen personenbezogene Daten an andere Behörden übermittelt werden beziehungsweise übermittelt werden dürfen. Was hier kritisiert wurde, dass sich unser Innenminister in der IMK angeblich nicht durchsetzen konnte, Frau Düker, stimmt nicht. Wir haben nichts anderes als eine Indexdatei.
Bei der ersten Abfrage zu einer Person erscheint auf dem Bildschirm nur der entsprechende Treffer zu dieser Person. Weitere Daten können Sie erst bei der ausschreibenden Behörde abfragen, unter bestimmten eiligen Voraussetzungen auch sofort. Das ist ein Erfolg unseres Innenministers in der damaligen IMK. Es ist und bleibt eine Indexdatei. Erst auf weitere Rückfragen sind wir in der Lage, einen ganzen Lebenslauf von einem Gefährder oder einer Person, die im Interesse der Fahndung steht, zu bekommen. Das, was Sie unserem Innenminister in die Schuhe schieben, stimmt also nicht. Dieser Vorwurf ist sachlich nicht gerechtfertigt.
Da die Redezeit knapp ist, möchte ich Sie nun einladen, noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie sich wieder abseits stellen wollen. Sie sagen doch: Es soll alles so bleiben, wie es ist; die alte Steinmeier-Runde hat funktioniert. – Aber das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum in Berlin
haben Sie in Berlin und hier mitgetragen. Man muss dann auch den Leuten, die für den operativen Bereich zuständig sind, die entsprechenden Instrumente an die Hand geben, damit sie damit umgehen können. Die Debatte darüber, was sie dürfen und was nicht, haben wir bereits geführt.
Zum Schluss möchte ich der Vollständigkeit halber noch einen weiteren Aspekt in der Vorlage ansprechen. Es wird ja auch noch das Landesbesoldungsgesetz im Zusammenhang mit der Aufwertung der Polizeiführungsakademie in Münster zur Polizeihochschule geändert. Nach dem Prinzip der Ressortzuständigkeit braucht man eine Verordnung – das machen wir; wir schaffen die Rechtsgrundlage –, damit der Innenminister, der die Fachaufsicht bezüglich Besoldung, Einstufung und Berufung von Professorinnen und Professoren ausübt, die entsprechende Rechtsgrundlage hat.
Ich lade Sie noch einmal ein, diesen Weg mitzugehen. Herr Stotko und Frau Düker, Sie kennen ja die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts. Frau Düker hat ja den Unterschied noch einmal herausgearbeitet: Legalitätsprinzip und Opportunitätsprinzip. Es kann doch nicht anders sein – deshalb war die Entscheidung des BGH für uns überhaupt keine Überraschung –:
Die Polizei darf überhaupt nur auf der Basis einer Ermächtigungsgrundlage arbeiten. Das, was da beabsichtigt war, dass das BKA ohne Rechtsgrundlage tätig werden soll, haben wir in NRW nicht. Wir haben nämlich eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen. Deshalb wäre ich sehr, sehr vorsichtig – wie Sie das machen, auch was Pressemitteilungen angeht –, das 1:1 auf NRW zu übertragen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Landesregierung hat noch einmal Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man hatte kurzzeitig die Hoffnung, dass die Opposition vielleicht auch sachlich mitarbeiten könnte, aber diese Hoffnung hat sich in Luft aufgelöst.
Ich möchte die nette Polemik nur noch ein bisschen gerade rücken: Frau Düker, Ihnen gestehe ich zu, Sie sind nicht in der Bundesregierung und
müssen um Aufmerksamkeit kämpfen. Aber wenn die SPD, die mit der CDU im Bund die Antiterrordatei geschaffen hat, das Ganze jetzt auf Landesebene verhindern will, ist das schon klasse.
Wir beachten selbstverständlich – Herr Stotko, Lautstärke ersetzt nicht Richtigkeit; Sie brauchen sich nicht aufzuplustern – das Trennungsgebot.
Und, Achtung – das gilt für beide, da haben Sie sich auch so schön aufgestellt –: Die dynamische Verweisung, die Sie gerade großartig angeprangert haben, haben Sie, Rot-Grün, in § 9 des Landesdatenschutzgesetzes geschaffen. Sie ist zulässig, wenn Bundes- oder Landesvorschriften das näher regeln. Das haben Sie alles selbst beschlossen. Dieses Mittel ist zulässig, von daher geht Ihre Idee fehl.
Herr Kollege Engel hat zu Recht gesagt, dass wir insgesamt einen Erfolg erzielt haben, weil es eine Indexdatei gibt. Ich würde Sie gerne, Frau Düker, gelegentlich dazu bringen, sich das anzuschauen. Es ist ganz leicht herauszufinden, dass es eine Indexdatei gibt. Das heißt, dass wir zunächst nur eine kurze Meldung bekommen und dann rückfragen müssen. Das ist genau das, was wir gewollt haben.
Herr Stotko, der Ausflug auf die BGHEntscheidung ist völlig daneben. Die Entscheidung richtet sich auf polizeiliche Tätigkeiten im Rahmen der Repression und sagt: Da muss es ein Gesetz geben.
Wenn wir über das Verfassungsschutzgesetz sprechen, dann haben wir genau dieses Gesetz geschaffen, das die Rechtsgrundlage dafür bildet. Wir haben auch gesagt, dass wir das derzeit für die Polizei nicht zwingend benötigen, sodass es um die Frage des Verfassungsschutzes geht. Und wir haben auch, Herr Stotko – als Erste in der Bundesrepublik –, eine gesetzliche Grundlage. Der BGH hat nämlich gerade nicht gesagt, dass es unzulässig ist, das zu tun. Er hat nur gesagt, es bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Die haben wir geschaffen.
Was die Information an Betroffene angeht: Auch dieser Notwendigkeit haben wir Rechnung getragen. Dieser liberale Innenminister – das betonen Sie immer so gerne – und die Koalition aus CDU und FDP haben natürlich dafür Sorge getragen, dass Betroffene vorbildlich informiert werden, soweit nicht – diese Einschränkung muss man im
Das Ganze wäre ohne große Aufregung zu erledigen. Wir müssen etwas nachvollziehen, was auf der Bundesebene beschlossen worden ist, wo wir am Ende mit der Antiterrordatei etwas haben, was wir alle wollen, was wir brauchen, um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3641 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Hinweis geben, den der Kollege schon gegeben hat, dass das Plenum für morgen, Donnerstag, den 8. Februar 2007, 11 Uhr, zu einer Sondersitzung einberufen wird. Die schriftliche Einladung wird den Damen und Herren Abgeordneten unter Angabe des Beratungsgegenstandes unverzüglich zugehen.