Dabei muss der gleiche Verteilungsschlüssel gelten, wie er heute den Kohlehilfen für den laufenden Bergbau zugrunde liegt.
Bei der eingeforderten Beteiligung des Bundes an der Ausfallbürgschaft für die Stiftung waren wir auf einem guten Weg. Der Bund hatte bislang eine Beteiligung von bis zu einem Drittel angeboten. Wir haben dies zur Kenntnis genommen. Es erschien uns zwar nicht ausreichend, es war aber immerhin ein Ansatz, den wir weiter verfolgen.
Zur Verwendung des Verwertungserlöses des weißen Bereichs: Derzeit besteht ein Haftungsverbund zwischen der Bergbausparte und dem Beteiligungsbereich innerhalb der RAG. Das bedeutet, dass im theoretischen Fall einer Insolvenz der gesamten RAG das Beteiligungsvermögen,
also der weiße Bereich, zu liquidieren wäre, um die Verbindlichkeiten des Bergbaus abzudecken, und zwar sowohl im Hinblick auf die Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern als auch hinsichtlich der Alt- und Ewigkeitslasten des Bergbaus. Dieser Punkt ist unstreitig.
In der Konsequenz muss das auch für die nun angestrebte Verwertung des Beteiligungsbereichs gelten. Das heißt, der Verwertungserlös darf ausschließlich zur Bewältigung der Bergbaufolgen eingesetzt werden.
Jede Verwendung von Mitteln aus dem Verwertungserlös schmälert das Kapital zur Bewältigung der Alt- und Ewigkeitslasten. Der Kohlegipfel am vergangenen Mittwoch ist ohne Ergebnis geblieben. Aus Sicht unseres Landes war das bei den dargestellten Positionen unumgänglich. Sie stehen nicht im Einklang mit den Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher haben wir sie nicht akzeptiert.
Wir haben ein neues Enddatum für den subventionierten Bergbau benannt. Das Land würde bei Beendigung des Bergbaus im Jahre 2014 eine Milliarde € in Relation zu einer Beendigung im Jahre 2018 sparen. Dies eröffnet finanzielle Spielräume für unser Land.
Unsere Nachverhandlungsforderung hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Damit meine ich nicht die Demonstration der Bergleute am letzten Donnerstag hier in Düsseldorf vor dem Landtag und die Anwürfe aus Reihen der SPD. Das war zu durchsichtig.
Aufgrund der Ergebnisse der Fachgespräche der letzten beiden Tage habe ich Hinweise auf ein gewisses Zugehen des Bundes auf NRWPositionen. Dies betrifft sowohl die Dauer und die Höhe der künftigen Kohlehilfen aus NordrheinWestfalen als auch die Ausfallhaftung für eine mögliche Deckungslücke bei den Alt- und Ewigkeitslasten. Es wurden Modellrechnungen entwickelt, die für Nordrhein-Westfalen finanzielle Spielräume eröffnen. In dieser Stunde tagt in Berlin wieder der Kohlegipfel, um das Gespräch der letzten Woche fortzusetzen.
Der Ministerpräsident wird auch heute und in Zukunft keine Entscheidungen akzeptieren, die den Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen zuwiderlaufen.
Ich habe insgesamt den Eindruck, dass die Politik, das Unternehmen und die Gewerkschaft einig sind in dem Bestreben, alsbald eine Gesamtlösung zu finden. Dabei gilt es neben den verständlichen Belangen der Beschäftigten auch, die Interessen des Landes, in dem der Bergbau seine unübersehbaren Spuren für die Ewigkeit hinterlassen hat, sachlich und angemessen zu berücksichtigen. Wenn dies gewährleistet ist, wird sich auch Nordrhein-Westfalen einer zügigen Verständigung über die Eckpunkte nicht verschließen.
Eine Entscheidung gegen die Interessen unseres Landes und seiner Steuerzahler werden wir nicht akzeptieren. Ich hoffe, dass sich dazu auch die Oppositionsführerin bereiterklärt, vielleicht sogar hier und heute.
Eine allerletzte Anmerkung: Die Videokonferenz in Berlin ist eigentlich nicht mehr und nicht weniger als der Versuch, eine Stellungnahme am Ende der Sitzung – ich kann mir ungefähr vorstellen, wie viele Journalisten mit Fernsehkameras da stehen werden – so zu gestalten, dass parallel auch die Medienvertreter aus unserem Land die Möglichkeit haben, mitzuerleben, was der Ministerpräsident vorträgt. – Danke.
Gemäß der Vereinbarung eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Römer von der SPDFraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, mit Verlaub: Ihre Rede war ein einziger Beleg dafür, dass es richtig und vernünftig gewesen wäre, im Übrigen auch in Ihrem eigenen Interesse gelegen hätte, wenn Sie unserem Vorschlag gefolgt wären, Ihren Bericht erst dann abzugeben, wenn Sie tatsächlich etwas Neues hätten berichten können.
Ich habe den Eindruck, dass Sie diese Debatte vor allem deshalb zu diesem Zeitpunkt führen möchten, weil Sie die Wunden lecken wollen, die sie sich selber zugefügt haben, und weil Sie Ihr ramponiertes Ansehen, das Sie selbst verschuldet haben, wieder reparieren wollen. Das wird Ihnen
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, mit Brief vom 30. Januar teilt die Staatskanzlei der Präsidentin des Landtages mit, dass der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, den Landtag zum Thema Steinkohle zu unterrichten.
Wir haben oft unsere unterschiedlichen Auffassungen über Details ausgetauscht. Ich will das nicht im Einzelnen wiederholen. Worum geht es in der Sache? Das ist meiner Meinung nach wichtig. Welche Fragen sind in diesem Prozess für Nordrhein-Westfalen entscheidend? Es geht darum, dass bei dem schwierigen und vielschichtigen Prozess die Interessen des Landes NordrheinWestfalen gewahrt werden, gewahrt werden müssen.
Wie ist die Interessenlage unseres Landes Nordrhein-Westfalen? – Ich möchte das in vier Punkten kurz zusammenfassen:
Erstens. Nordrhein-Westfalen hat als Industrieland ein vitales Interesse an einer starken, einer börsennotierten RAG. Nur dies sichert Standorte und Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen.
Zweitens. Nordrhein-Westfalen, unser Land, muss ein Interesse an größtmöglicher energiepolitischer Sicherheit und an einer Wahrung des Zugangs zu den heimischen Lagerstätten haben.
Der Sockelbergbau, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen – auch wenn Sie das nicht gerne hören –, sichert Arbeitsplätze im Bergbau, und er ist unverzichtbare Grundlage für die mittelständischen Bergbauzulieferer und für die Hersteller von Bergbautechnik.
Drittens. Nordrhein-Westfalen muss den weiteren Anpassungsprozess sozialverträglich gestalten. Das heißt in unserem Sinne: Kein Bergmann fällt ins Bergfreie, und die Kohlerückzugsgebiete, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, brauchen besondere Hilfe bei der Gestaltung des Strukturwandels.
lasten, die nicht durch den Haftungsverbund in der RAG Aktiengesellschaft gedeckt sind. Landesinteresse ist es, dieses Risiko zu begrenzen.
Der Herr Ministerpräsident – das ist deutlich geworden – ist heute nicht anwesend. Er sitzt in Berlin und führt weitere Verhandlungen. Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen ihm einen klaren Blick auf die Gesamtinteressen Nordrhein-Westfalens und in Berlin endlich das nötige Geschick dabei, diese Gesamtinteressen unseres Landes einzubringen und erfolgreich zu vertreten.
Seine aktuelle Verhandlungsposition ist leider nicht mehr so, wie sie Anfang letzter Woche noch war.
Herr Stahl, für diese Entwicklung ist die Chronologie der letzten Tage besonders wichtig. Deshalb möchte ich diese Chronologie beleuchten.
Nach vielen Vorgesprächen unter Beteiligung der Bundesregierung, des Landes NordrheinWestfalen, des Saarlands, der RAG-Aktiengesellschaft und der IG BCE haben sich am Montag, dem 29. Januar, unter Führung der Bundeskanzlerin die Spitzen der Großen Koalition auf eine Lösung verständigt. Nach allem, was zu hören und zu lesen ist, hat die Bundeskanzlerin dies auch mit dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen eng abgestimmt. Etwas anderes wäre gegenüber dem wichtigsten Bundesland auch kaum denkbar.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stützen dieses Ergebnis der Großen Koalition, denn drei der von mir vorhin genannten zentralen Ziele für Nordrhein-Westfalen wurden bei diesen Verhandlungen bereits erreicht.
Ziel Nummer eins: Wir wollten, im Gegensatz zur Landesregierung, von Beginn an den Börsengang des Beteiligungsbereichs der RAG Aktiengesellschaft als Ganzes durch eine Stiftungsgründung ermöglichen. Schwarz-Gelb hat sich diesem Ziel später angeschlossen. Jetzt ist es durchgesetzt. Börsengang und Stiftung können jetzt auf den Weg gebracht werden. Das ist das Ergebnis des Kompromisses in Berlin.
Zum zweiten Ziel. Es besteht nach wie vor, auch über 2018 hinaus, die Möglichkeit, dass in Deutschland Bergbau betrieben wird. Die Ent
scheidung für einen Sockelbergbau nach 2018 – das gebe ich zu – war heute nicht zu erreichen. Frau Ministerin, stattdessen haben wir eine gesetzlich verankerte Option durchgesetzt, wonach im Jahr 2012 entschieden wird, ob und in welcher Höhe nach 2018 ein Sockelbergbau betrieben wird. Damit, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wird der Zugang zu den Kohlelagerstätten – das ist gerade für die nachfolgenden Generationen ganz besonders wichtig – offen gehalten. Das dient Nordrhein-Westfalen.
Das sieht im Übrigen – auch daran will ich Sie erinnern – die weit überwiegende Mehrzahl der Menschen so. Alle Umfragen bestätigen das. Mehr als zwei Drittel der Menschen in NordrheinWestfalen wollen einen Sockelbergbau, und sie haben recht mit ihrer Meinung. Wir werden Ihnen dabei helfen, dass das durchgesetzt wird.