Ich komme zum Schluss: In die gleiche Richtung weist der Bericht des Landesrechnungshofes vom 13. Oktober 2005, in dem der Landesrechnungshof nach Prüfung der Personalratsstrukturen im Schulbereich bereits konkrete Einsparvorschläge vorgelegt hat. Hierüber wird mein Kollege Dr. Orth gleich noch einiges Konkretes mitteilten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Abgeordnete Düker.
(Gisela Walsken [SPD]: Du kannst den Text jetzt weiter vorlesen! – Ralf Jäger [SPD]: Du liest den zweiten Teil!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So etwas habe ich wirklich noch nicht erlebt, Herr Engel. Sie hätten doch die Begründung zum Referentenentwurf der Landesregierung wenigstens im Satzbau ein bisschen umstellen können.
Wenn Sie es hier aber einfach wortwörtlich abschreiben, wenn hier die Parlamentarier Begründungen aus Referentenentwürfen des Ministeriums vortragen, ist das wirklich keine Sternstunde des Parlaments. Haben Sie da nicht etwas Eigenes zu bieten?
Es tut mir leid: Parlamentarismus ist für uns etwas anderes. Ich zitiere jetzt – und gebe das auch als Zitat so zu Protokoll – den Innenminister.
„Wir brauchen ein zeitgemäßes Personalvertretungsrecht, das die berechtigten Belange der Beschäftigten wahrt und zugleich den Interessen des Landes an einer effektiv und effizient arbeitenden Verwaltung dient.“
So Innenminister Wolf in seiner Presseinformation vom 28. Februar. – Dafür habe man – ich zitiere – „ein modernes“ Landespersonalvertretungsgesetz im Kabinett beschlossen.
Herr Minister Wolf, aber auch Herr Preuß und Herr Engel: Was ist denn daran modern und effizient oder auch notwendig, wie Herr Preuß es hier darstellt, wenn man beispielsweise einen Kernpunkt des Gesetzes, das bewährte Erörterungsverfahren, abschafft und damit alle Maßnahmen, denen ein Personalrat nicht zustimmt, an die Einigungsstelle verweist?
Alle Personalräte, mit denen ich gesprochen habe, aber auch die Arbeitgeberseite, Herr Preuß – Sie waren bei der Veranstaltung in Düsseldorf auch dabei –, berichten von einer bewährten Dialogkultur auf Augenhöhe, die sich mit diesem Verfahren etabliert hat, in der fast alle streitigen Maßnahmen im Konsens geklärt werden.
Dazu gibt es eine fachlich, wie ich finde, sehr gute Stellungnahme, ein Zitat – ich sage Ihnen danach, von wem es ist –:
„Auf die bislang nach § 66 Abs. 2 Satz 3 LPVG im Falle der beabsichtigten Nichtzustimmung durchzuführende Erörterung, die nach dem
Entwurf entfallen soll, sollte nicht verzichtet werden. Ein solches Erörterungsgespräch ist, wie die Praxis gezeigt hat, geeignet, auf der Ebene der Dienststelle doch noch zu einer Einigung zu gelangen. Auch wegen des Gebots“
„der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung sollte hieran festgehalten werden.
Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass bei Wegfall der Erörterung voraussichtlich mit einer erheblichen Zunahme von Verhandlungen der Stufenvertretung zu rechnen sein dürfte. Dies wird dem angestrebten Ziel der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung zuwiderlaufen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist keine Stellungnahme der üblichen Verdächtigen aus Kreisen wie Gewerkschaften, Personalvertretungen oder der Kollegen der CDA, Herr Preuß. Nein, dies ist die offizielle Stellungnahme des Justizministeriums – Frau Müller-Piepenkötter ist anwesend – zum Gesetzentwurf bei der Ressortabstimmung vom 29. Dezember 2006. Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Ich frage mich nur, warum Herr Wolf den Rat seiner Kollegin so gering schätzt. Sie sollten ihn ernster nehmen.
Nächstes Beispiel: der Wegfall der Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen ab A16; bisher war es B3. Hier geht es um Führungskräfte, über die man zukünftig gerne ohne die Beteiligung der Beschäftigten entscheiden möchte. Dabei geht es um Führung, die aber in ihrer Qualität auch Auswirkungen auf die Beschäftigten in der Behörde hat. Was hier gewollt ist, liegt auf der Hand: Diese Maßnahme wird dem politischen Proporz Tür und Tor öffnen und die Verwaltung nach unten hin weiter politisieren. Eine Beteiligung des Personalrats wäre hier hilfreich, um diesen Proporz nicht weiter ausufern zu lassen.
Drittes Beispiel: der Wegfall der Mitbestimmung bei Privatisierungen; das wird wahrscheinlich ein Herzensthema der FDP gewesen sein. Hier geht es insbesondere im kommunalen Bereich, meine Damen und Herren – Sie kennen diese Entscheidung – bei den Reinigungskräften oder in anderen Bereichen in erheblichem Umfang um ausgegliederte Arbeitsplätze, die mit erheblichen Konsequenzen für die Beschäftigten verbunden sind.
Man sieht an diesem Beispiel sehr deutlich, wer hier die Feder geführt hat. Es geht um eine „Privat vor Staat“-Ideologie der FDP, bei der die Interessen der Beschäftigten bitte schön außen vor zu bleiben haben. Das gleiche Prinzip – sprechen Sie draußen mit den Demonstranten – wird bei der Debatte über § 107 Gemeindeordnung deutlich. Es ist nicht besonders modern und effizient, man schaut durch eine ideologische Brille, wenn man versucht, demokratische Strukturen der Mitbestimmung mit dem Holzhammer wegzuhauen.
In der von allen immer so gern zitierten Privatwirtschaft, meine Damen und Herren, hat man das auch erkannt. In modernen Unternehmen setzt man auf motivierte Mitarbeiter, die in Entscheidungen eingebunden werden.
Die CDA, Herr Preuß, Ihre Kollegen, haben das erkannt. Sie schreiben genau dies an Ministerpräsident Rüttgers und verweisen darauf, dass sich diese Strukturen bewährt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDA, ducken Sie sich nicht weg, Herr Preuß.
Setzen Sie diesem Treiben des Innenministers ein Ende. Haben Sie ein bisschen Rückgrat und seien Sie aufrichtig. Die Botschaften des Innenministers an die Beschäftigten nicht nur zu diesem Gesetz sind aus meiner Sicht katastrophal: Mal werden die Beschäftigten in den Landesverwaltungen mit Fröschen verglichen, die man tunlichst nicht fragt, wenn man den Teich austrocknen lassen will. Mal freut sich Parteikollege Papke über die Demos, wenn Beschäftigte für ihre Interessen auf die Straße gehen. Er sagt: Das Husten zeigt, dass Staub aufgewirbelt wurde. – So führt man keine Behörde und auch kein privates Unternehmen,
indem man den Beschäftigten sagt: Eure Interessen interessieren mich nicht. – Mit diesem Stil, Herr Minister, werden Sie keine Strukturreform in diesem Land erfolgreich durchführen können.
Man darf auch auf die von CDALandesvorstandsmitglied Franz Corneth auf der Personalräteversammlung der Region Köln am 5. März angekündigten Gespräche mit den Abgeordnetenkollegen der CDA gespannt sein; er wird wahrscheinlich auch auf Sie zukommen, Herr Preuß. Wenn Sie dem Votum dieses Landesvorstands folgen, wenn die CDA-Kollegen das tun, was die CDA formuliert, dann gibt es in diesem Haus keine Mehrheit für dieses Landespersonalvertretungsgesetz. Auch Ministerpräsident Rütt
gers sollte seine Mitgliedschaft in der CDA überdenken, wenn er auf diese Voten nichts gibt und sie einfach in den Wind schlägt.
Wir Grüne, meine Damen und Herren – ich sage das zum Schluss ganz deutlich –, machen keinen Tabustempel an das LPVG. Das wäre unehrlich und auch unredlich. Aber Ihr Stil und Ihr Maßnahmenkatalog, Herr Minister, überschreiten jedes Maß, Sie haben das Maß verloren.
Wenn das LPVG so kommt, meine Damen und Herren, wäre es schlimm genug um die Mitbestimmungsrechte bestellt. Schaut man aber in den Entwurf zum Personaleinsatzmanagement, wird es noch schlimmer. Dort werden Abweichungen von Mitbestimmungsrechten nach LPVG festgeschrieben, und es ist nicht so, wie es irrtümlich oft in der Presse zu lesen steht: Man braucht das LPVG, um das PEM umzusetzen. Nein, im PEM werden Mitbestimmungsrechte abgeschafft. Mit dem PEM schafft die Landesregierung ein Rumpfmitbestimmungsrecht zweiter Klasse, das den Beschäftigten keinerlei personalrechtlichen Schutz mehr gewährt.
Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf aus unserer Sicht nicht vor Behördentüren Halt machen. Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommt man nur, wenn man sie einbindet, sie ernst nimmt, ihre Arbeit wertschätzt und Mitbestimmungsrechte nicht nach Gutsherrenart gewährt. Genau dies tut diese Landesregierung. Deswegen muss hier im Parlament auch einmal ein deutliches Wort von den Kollegen der CDU gesagt werden.
Sie haben Ihre Basis nicht hinter sich. Wenn Sie solch einem Blödsinn auch wieder mit der Faust in der Tasche zustimmen, dann haben Sie meinen Respekt verloren.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düker. – Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Dr. Wolf das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass wir uns heute über die entsprechenden Themen unterhalten, ist einer Aufregung geschuldet, wie wir es von der Opposition gewohnt sind: Wir erleben seit 22 Monaten, dass jedes Reformvorhaben von Ihrer Seite mit Tartarenmeldungen belegt wird, dass der Untergang des Abendlandes beschworen wird.
Wenn man sich einmal anschaut, um was es am Ende geht, ist es ganz simpel: Wir wollen uns – das haben wir nicht nur auf diesem Rechtsgebiet getan, sondern tun es auch auf vielen anderen – an dem orientieren, was andere tun. Wir wollen Bundesregelungen 1:1 umsetzen. Wir wollen nicht draufsatteln, wie das über viele Jahre unter Rot und Rot-Grün üblich war.
Bei all dem, was dabei herausgekommen ist, kann man nur feststellen: Wir tun gut daran, uns an dem zu orientieren, was seit vielen Jahren an anderer Stelle läuft. Es ist der Opposition sicherlich noch einmal deutlich zu machen, dass das Bundespersonalvertretungsgesetz seit 1974, also seit 33 Jahren, Anwendung findet, und zwar unter allen Regierungen in allen Farben, die dort vertreten waren, zuletzt übrigens auch einige Jahre lang unter der Regierung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Ich habe nicht feststellen können, dass Sie die Dinge mit Verve geändert hätten. Da fragt man sich einfach: Was ist an diesem Bundesrecht so schlimm. Sie hätten doch alles tun können. Als hätten damals vordemokratische Zustände geherrscht!
Das Gleiche gilt doch auch in den meisten Ländern. Meine sehr geehrten Damen und Herren – auch die, die das dort oben hören –, es ist in allen großen Ländern genau so, in Bayern, BadenWürttemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, wie wir es machen: Wir beschränken uns auf die Kernpunkte der Mitbestimmung, wo es um essentielle Dinge geht, und das, was im Bund anders geregelt wird, wenden wir so an, wie es der Bund macht. Starke Worte ersetzen keine Substanz.
Frau Düker, Sie arbeiten sich an einer Vorschrift ab: Ich möchte nicht wissen, was wir zu hören bekommen hätten, wenn wir an irgendeiner Stelle Änderungen vorgenommen hätten. Als Erstes hätten Sie uns Rosinenpickerei vorgeworfen.
Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf in einer 1:1Umsetzung heraus. Wir haben zwei Punkte zusätzlich aufgenommen, die im Bund allerdings nicht anders, sondern gar nicht geregelt sind. Es geht um Optionsregelungen beispielsweise für ein Budget von Personalvertretungen oder dass man auf Ansprechpartner von Dienststellen delegieren kann.
Ein ganz starkes Argument für Ihre Reformunfähigkeit ist, dass wir das Bundesverfassungsgerichtsurteil umgesetzt haben. Sie haben das nicht
geschafft. 1995 gab es das Urteil. Bis zum Jahr 2005 haben Sie nichts angepackt, weil Sie Angst vor einer entsprechenden Reformdiskussion hatten. Diese Angst haben wir nicht. Wir gehen da heran, wie wir es auch bei allen anderen Reformvorhaben machen, nämlich mit Augenmaß und sozialer Balance. Es ist schlichtweg eine Lüge, dass die Mitbestimmungsrechte geschleift werden, wenn wir das anwenden, was im Bund und in den meisten Bundesländern Anwendung findet, meine Damen und Herren.