Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen möchte ich keine weiteren Zitate anfügen. Der Untergang des Abendlandes, wie uns von SPDKollegen vorhergesagt wurde, ist nicht gegeben, sondern wir schaffen das Widerspruchsverfahren als konsequenten und richtigen Schritt ab.
Meine Damen und Herren, der Abbau bürokratischer Hemmnisse hat sich in OWL bereits bewährt. Wenn wir nunmehr diese positiven Beispiele aus OWL auf das gesamte Land übertragen, dann ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schritte müssen sicherlich folgen.
Ich komme zum Schluss. Bürokratieabbau erfordert Mut, Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen. Die Koalition der Erneuerung hat den Mut, die Entschlossenheit und das Durchsetzungsvermögen, bürokratische Schranken einzureißen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade – das scheint eine ständige Übung zu werden – wieder einmal einen weitestgehend argumentationsfreien Wortbeitrag zu einem Erneuerungsvorhaben dieser Landesregierung erleben dürfen.
Ich habe – das drücke ich vorsichtig aus – an verschiedener Stelle – da fühle ich mich durchaus angesprochen – auf einige offene Fragen hingewiesen, die nach unserer Ansicht zumindest noch abgeklärt werden müssen. Das beginnt mit der Frage nach der Übertragbarkeit der Regeln der Modellregion auf das gesamte Land. Ich bin froh, dass der Kollege Aßbrock auch etwas Vernünftiges gelesen hat, nämlich das „Düsseldorfer Signal“. Darin stehen viele ganz vernünftige Sachen.
Grundlage der Modellregion und unserer Überlegungen dazu war in der Tat, zu prüfen, ob die Ergebnisse auf das Land übertragbar sind. Jetzt zitiere ich einmal die Gesetzesvorlage:
„Bereits heute kann unterstellt werden, dass in der Modellregion erprobte Entbürokratisierungen dazu geeignet sind, über die Modellregion hinaus Anwendung zu finden.“
Selbstverständlich stehen wir zu diesen Dingen, die in OWL unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung eingeführt worden sind. Aber, meine Damen und Herren, Sie müssen sich fragen lassen, ob sich das, was Sie so großspurig als Entfesselungsprogramm bezeichnen, bei genauem Hinsehen nicht eher als Drahtseilakt mit hohem Unfallrisiko herausstellt.
Das belegen aus unserer Sicht insbesondere die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung und die schriftlichen Stellungnahmen. Der Kollege Aß
brock hat mit viel Mühe eine Stellungnahme gefunden, die sich aus Sicht der Mehrheitsfraktionen zitieren lässt. Wir haben ähnlich wie die kommunalen Spitzenverbände – die haben das sehr deutlich ausgeführt – erhebliche Zweifel an der Aussage in der Gesetzesbegründung, das Widerspruchsverfahren führe zu deutlichen Verzögerungen, insbesondere bezogen auf die Gesamtvorgänge. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass verlässliche Erhebungen zu den mit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens verbundenen Konsequenzen für Bürger, Verwaltung und Gerichte nicht vorliegen. Als Konsequenz fordern nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, davon abzusehen, landesweit das Widerspruchsrecht im Baubereich abzuschaffen.
Meine Damen und Herren – das ist auch für Liberale sicherlich auch ein interessanter Hinweis –, das deckt sich exakt mit dem, was die Architektenkammer schriftlich und in der Anhörung mündlich ausgeführt hat. Sie geht sogar einen Schritt weiter. Die Architektenkammer, also Menschen, für deren Interessen Sie vornehmlich Partei ergriffen haben, warnt vor finanziellen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger.
Stellungnahmen aus dem Bereich der Justiz gehen von ganz erheblichen Mehrbelastungen für den Justizapparat aus.
und raten Ihnen: Kehren Sie zu einer systematischen Vorgehensweise zurück. Beziehen Sie die Erwägungen der Betroffenen in Ihre Überlegungen ein, und schalten Sie vor Inbetriebnahme des Gesetzgebungsapparates bitte Sachverstand ein.
Ansonsten betreiben Sie hier experimentelle Politik mit sehr hohem Unfallrisiko für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie gehen – alles unter Effektivitäts- und Kostengesichtspunkten – in Ihrer eigenen Vorlage von einem nicht quantifizierbaren Minderaufwand bei den Verwaltungsbehörden und einem ebenfalls nicht quantifizierbaren Mehraufwand bei den Gerichten aus. Das ist an Undeutlichkeit nicht zu schlagen und zeigt, dass zumindest noch Fragen geklärt werden müssen.
Die Erfahrungen in anderen Bundesländern – ich weise hier auf die Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Ipsen hin – zeigen, dass die Eingänge bei den Verwaltungsgerichten sprunghaft ansteigen. Prof. Ipsen nimmt von der Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens ganz besonders den Baubereich aus. Genau diesen nehmen Sie sich hier vor. Bezogen auf den Umgang mit Sachverständigen gehen Sie mit den Dingen ähnlich um wie die sprichwörtlich gewordenen drei Affen: nichts hören, nichts sehen und im Ergebnis auch nichts sagen, nicht zu den Ergebnissen Stellung nehmen.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen: Was Sie hier als Entfesselungsprogramm bieten wollen, ist sicherlich ganz großes Kino, aber eben nicht unter dem Titel „Entfesselungsprogramm“, sondern das ist eher ein Remake des Hollywoodklassikers „Denn sie wissen nicht, was sie tun“. Allerdings kommen weder Herr Wolf noch Herr Palmen in ihrer schauspielerischen Qualität an Herrn Dean heran. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen redet jetzt der Abgeordnete Becker.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen ähnlich wie Herr Körfges sagen: Vor dem Hintergrund dessen, was die Experten in der Anhörung deutlich gemacht haben, nämlich dass die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens nicht Bürokratieabbau, sondern – im Gegenteil – mehr Bürokratie bringen wird und eine einschneidende Rechtsschutzverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger darstellt, ist Ihr heutiges Auftreten das, was Sie gemeint haben, nämlich mutig, aber es ist wagemutig. Ihr Vorgehen hat nichts mit Innovationskraft, sondern mit dem Wagemut eines Fahrens einer Dampfwalze zu tun.
Meine Damen und Herren, alles an Kritik hält Sie nicht davon ab, das Widerspruchsverfahren über die vorgesehenen Fälle hinaus noch weiter einzuschränken, wie wir dem gerade vorgelegten Referentenentwurf zu einem weiteren Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Konzentration im Bereich des Widerspruchsverfahrens entnehmen können. Obwohl auch die Kritik, die vorgetragen worden ist, durchaus von wohlmeinenden Verbänden kam, sehen Sie sich jetzt schon zu zwei Änderungsanträgen genötigt, die verdeutlichen, dass der Teufel im Detail stecken wird.
Die Koalition will dem Antragsteller bei einer Nutzungsänderung baulicher Anlagen wenigstens die Option auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens eröffnen statt wie bisher auf einem reinen Anzeigeverfahren zu bestehen. Damit muss man dann wohl doch die Erfahrungen aus OWL einbeziehen, wo die Bauordnungsbehörden genauso wie die Unternehmen beklagen, dass es durch das reine Anzeigeverfahren zu einer Menge von Unklarheiten und Problemen gekommen ist.
Meine Damen und Herren, warum gehen Sie nicht den Weg, den wir Ihnen immer wieder vorgeschlagen haben, und warten die Evaluierung des gesamten Modellversuchs ab, bevor Sie wegen weniger Monate, die Sie das dann höchstens vorziehen können, hier ein derartiges Stück aus dem Tollhaus veranstalten, wie Sie das tun?
Bei unproblematischen Nutzungsänderungen ist jetzt schon die Verfahrensdauer sehr kurz. Andere oder weitergehende Anforderungen, wie zum Bespiel beim Brandschutz, Rettungsanforderungen, Geschossdecken, Trennwände etc., würden jedoch vom Antragsteller oft nicht erkannt. Das wird immer wieder vorgetragen. Das führt auch zu unvollständigen Bauvorlagen. Also ist durch das Anzeigeverfahren nicht etwa Bürokratieabbau der Fall, sondern es entsteht neue Bürokratie, weil nachgehakt werden muss. Es ist im Übrigen auch nicht bürgerfreundlich, wie Sie offensichtlich suggerieren wollen.
Was Sie außer Ihrem ehrgeizigen Programm und Ihrer Sprachphilosophie dazu treibt, das ist offensichtlich nicht in der Sache nachvollziehbar, sondern nur aus dem Umstand heraus, dass wir es auch hier wieder mit einem Punkt zu tun haben, wo die FDP ihre Monstranz, ihre Ideologie vor sich hertragen darf und Sie hinterherrennen müssen – gegen jede Praxis.
Da Sie sich mit diesem Gesetz als die Bürokratieabbauer Nummer eins darstellen wollen, stelle ich auch hier für Sie die schon standardmäßige Frage: Ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass die kommunalen Spitzenverbände, die Ihnen nun vehement davon abraten – um nicht Schlimmeres zu sagen –, Spitzenverbände sind, die der Partei der CDU nicht fern sind, sondern im Personal, in den Vorständen, in den Präsidien Ihnen in der Regel sehr nahestehen?
Wie erklären Sie sich, dass unter dem Datum vom 8. März bereits ein neues Schreiben an Staatssekretär Brendel gegangen ist, in dem sich der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen noch einmal ganz deutlich gegen die geplanten
Gesetzesänderungen ausspricht? Ich darf wenige Passagen zitieren und möchte damit an der Stelle anfangen, an der gesagt wird:
„Wir nehmen gerne erneut Stellung. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte sich diesbezüglich bereits gegenüber dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Bürokratieabbau Ende letzten Jahres geäußert und sich gegen die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens zum Arbeitsschutz-, Gewerbe- sowie Bau- und Gaststättenrecht ausgesprochen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten vorgeschlagen, dass in einem ersten Schritt eine rechtstatsächliche Erhebung über die damit verbundenen Konsequenzen vorgenommen wird, um dann abschließend über die Aussetzung bzw. Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zu beschließen. Hieran halten wir fest.“
Meine Damen und Herren, ich erspare Ihnen und mir, noch mehr daraus zu zitieren, aber ich sage Ihnen ganz deutlich: Diese Art von Beratungsresistenz, die Sie in kommunalen Fragen, die Sie in rechtlichen Fragen und die Sie in einer Reihe von anderen Fragen in diesem Haus hier inzwischen aufweisen, wird Ihnen irgendwann auf die Füße fallen, wenn die Leute merken, dass nichts außer Sprachhülsen von Ihrem sogenannten Bürokratieabbau übrig bleibt, sondern den Menschen eine wichtige Hilfe genommen und den Verwaltungen mehr Arbeit gemacht wurde.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich konzentriere mich auch mit Blick auf die Zeit auf drei ganz kurze Bemerkungen und komme zunächst einmal zum Widerspruchsverfahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Becker, Herr Körfges, auch wenn es zwischen den Koalitionären und der Opposition hier einen Dissens gibt, können Sie eins nicht wegdiskutieren: Die drei Zielsetzungen Selbstkontrolle der Verwaltung, Stärkung des Rechtsschutzes der Bürger und Entlastung der Verwaltungsgerichte werden zurzeit doppelt abgedeckt, und zwar durch das Widerspruchsverfahren und durch das Anhörungsgebot. Widerspruchsverfahren sind deshalb zeitaufwendig, und ihre Aussetzung in Verwaltungsverfahren des Arbeitsschutzes, im Gewerbe- sowie im Bau- und Gaststättenrecht ist
Deshalb sind wir der Ansicht, dass dieses Instrument abgeschafft werden kann. Bürgern kann auch ohne Widerspruchsverfahren geholfen werden, indem dem Anhörungsgebot eine zentralere Bedeutung zukommt.
Zweite Bemerkung zur Anhörung: Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, im federführenden Ausschuss die Anhörung ausgewertet und können im Ergebnis dem Vorschlag der Architektenkammer und der kommunalen Spitzenverbände nicht folgen. Mit der Einführung des Anzeigeverfahrens für Kleingaragen im Außenbereich verkürzen wir das Verwaltungsverfahren erheblich. Wir schaffen einfach einen bürokratischen Weg völlig ab. Dadurch wird den Bürgern die lange Wartezeit auf eine Reaktion der Verwaltung verkürzt.
Gleichwohl sind wir der Anregung der kommunalen Spitzenverbände gefolgt und haben den Gesetzentwurf modifiziert. Die neuen wirtschafts- und bürgerfreundlichen Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2010 erprobt werden. Auf diese Weise haben wir einen ausreichend langen Zeitraum, um Erfahrungen mit Vorschriftserleichterungen zu sammeln.
Abschließend möchte ich noch einmal dafür werben – Sie haben noch eine Chance; wir sind heute in der zweiten Lesung –: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Sie sollten es sich noch überlegen, ebenfalls rüberzukommen. – Herzlichen Dank.