Wenngleich der Haushaltsausschuss des Bundestages derzeit durch das Bundesinnenministerium und das Bundesfinanzministerium die Vor- und Nachteile eines kompletten Umzuges auch finanziell noch prüfen lässt, will ich an dieser Stelle schon einmal unterstreichen, dass allein die 5 Milliarden € plus x, die hier in Rede stehen, ein Hemmschuh sein sollten.
wäre es nach den finanziellen bzw. wirtschaftlichen Erwägungen bei dem entsprechenden Beschluss aus dem Jahre 1994 gegangen, dann wäre Bonn selbstverständlich Regierungssitz und Sitz des Parlamentes geblieben. Daran erinnere ich alle diejenigen, die an diesen Grundfesten rütteln wollen und die durch die Arbeitsteilung entstehenden Kosten in Höhe von rund 10 Millionen € gegen diesen großen Kostenblock rechnen wollen.
Meine Damen und Herren, ich froh darüber, dass sich zum Beispiel auch der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages im „General-Anzeiger“ erst vorgestern dazu deutlich geäußert hat, und ich bin froh darüber, dass wir an dieser Stelle deutlich machen können: NordrheinWestfalen steht zusammen – fraktionsübergreifend, parteiübergreifend. Düsseldorf und die anderen Regionen stehen zum entsprechenden Gesetz. Wir stehen zu der wirklichen Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Minister Breuer. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Deshalb stimmen wir über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/4017 – 2. Neudruck – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 14/3913
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema Änderung des Abgeordnetengesetzes heute zum zweiten Mal auf der Tagesordnung. Ich freue mich, dass ich jetzt wieder für die Antragsteller gemeinsam sprechen kann. So oft kommt das ja nicht vor.
Das Thema haben wir mehrfach und lange miteinander besprochen und debattiert. Beim letzten Mal haben wir gemeinsam vorgetragen, nach welchen Regelungen und nach welchem objektivierten Verfahren wir diese Erhöhung heute dem Parlament zur Abstimmung vorlegen, und waren gemeinsam der Auffassung, dass diese 1,39 % gerechtfertigt sind.
Nach der ersten Lesung hat es – das war zu erwarten; damit haben wir gerechnet – eine öffentliche Diskussion gegeben, die aber auch aus meiner Sicht erstaunlich ruhig verlaufen ist; denn es gab natürlich – auch das haben wir erwartet – Reaktionen. Es gab Reaktionen bei mir, die überwiegend aus dem Bereich der beamteten Mitarbeiter des Landes kamen. Wir werden später im Laufe dieses Tages auch noch das Thema Einmalzahlung in erster Lesung beraten, sodass wir auch dabei wieder ein Stückchen in die Argumentation hineinkommen.
Bei der ersten Lesung konnte ich deutlich machen, wie die Preisentwicklung war, nämlich bei 20 %, und wie die Gehaltserhöhung in den übrigen Bereichen und im Mitarbeiterbereich – mit Ausnahme der beamteten Mitarbeiter – war. Dort war eine Gehaltssteigerung von 31 % festzustellen, während wir im Abgeordnetenbereich bei 16 % liegen. Von daher sind alle Faktoren in die Berechnung der Präsidentin eingeflossen.
Darum meine ich, Ihnen heute empfehlen zu können, dieser Erhöhung zuzustimmen – auch aus dem Grund, dass die Bezüge der Abgeordneten seit dem Jahre 2002 nicht mehr verändert wurden und wir darüber hinaus eine Entschädigungsregelung getroffen haben, die in Deutschland bisher einmalig ist und die auch bei den meisten eine deutliche Absenkung des Nettobetrages herbeigeführt hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, alle Argumente sind wohl abgewogen worden. Auch das, was Sie, Herr Biesenbach, vorgetragen haben, ist auch bei uns mit aller Ernsthaftigkeit diskutiert worden. Herr Remmel hat bereits in der ersten Lesung dazu ausgeführt, dass das Abstimmungsverhalten in der Fraktion bei uns unterschiedlich ausfallen wird.
Ich möchte sehr deutlich sagen: Wir reden mit dem, was ich Ihnen mit der folgenden persönlichen Erklärung eines Teiles der Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vortrage, nicht die Arbeit der Abgeordneten, unsere gemeinsame Arbeit hier und die im Land klein.
dass große Bevölkerungsgruppen wie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II eine ebenso notwendige Anpassung ihrer Bezüge nicht erhalten,
Außerdem wenden wir uns gegen die in der Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgesehene Kürzung der Mittelansätze für die Arbeit in den Regionalräten.
Es haben gezeichnet: Sigrid Beer, Monika Düker, Horst Becker, Barbara Steffens, Ruth Seidl, Rüdiger Sagel, Andrea Asch und Ewald Groth.
Drucksache 14/3988 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dies mit Mehrheit so angenommen.
7 Gesetz über das Personaleinsatzmanagement Nordrhein-Westfalen (Personaleinsatzmana- gementgesetz NRW – PEMG NRW)
Zur Einbringung des Gesetzentwurf erteile ich vonseiten der Landesregierung dem Herrn Finanzminister Linssen das Wort.
Er hat wohl nicht damit gerechnet, dass wir mit den letzten Tagesordnungspunkten so schnell fertig werden.
(Zurufe – Unruhe – Zuruf von der SPD: Sternstunde des Parlaments! – Christian Weisbrich [CDU]: Fangen wir doch schon einmal mit der Debatte an!)