Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

(Zurufe von der SPD: Lob habe ich nicht ge- hört! Wo gab es denn Lob?)

Darauf gehe ich nachher noch genau ein. Passen Sie auf! Sie haben nämlich eine einseitige Sicht. Jedes Ding auf dieser Welt hat zwei Seiten. Ich erkläre Ihnen das gleich noch. Haben Sie bitte ein bisschen Geduld.

Für die Koalition der Erneuerung von CDU und FDP ist das ein wichtiges Gesetz, das wir heute hier eingebracht haben, um auch verwaltungsinterne Abläufe zu beschleunigen. Mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes verfolgen wir die Umsetzung diverser Punkte, die wir für erforderlich halten. Dies hat uns unter anderem der Landesrechnungshof in seinem Bericht 2006 schwarz auf weiß mit auf den Weg gegeben. Aber darauf wird der Kollege Witzel nachher noch in besonderer Weise eingehen.

Unser Ziel, die Verwaltungslandschaft in unserem Land zu vereinfachen, besser zu organisieren und zu verschlanken, kann nicht vor einer eher schwerfälligen Personalratsstruktur, wie wir sie im Moment haben, haltmachen. Es ist erforderlich, das bisherige Personalvertretungsgesetz in NRW mehr am Personalvertretungsrecht des Bundes zu orientieren. Das bedeutet im Einzelnen die Neuausrichtung der Beteiligungsrechte, die Vereinfachung der Beteiligungsverfahren sowie die Anpassung an die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen und Änderungserwartungen im Dienstrecht und in anderen Rechtsbereichen.

Es tut unserem Land nicht gut, dem eingeschränkten Handlungsspielraum der Entscheidungsträger weiter Vorschub zu leisten. Es gibt heutzutage andere, höhere Anforderungen an die Verwaltung und an die Behörden im Land, sei es durch den zunehmenden Einsatz von Technik oder durch die Einführung moderner Steuerungsinstrumente oder Arbeitsmethoden, denen wir gerechter werden müssen.

Dies geht aber nur, wenn auch eine angemessene Rahmenstruktur dafür geschaffen wird. Das Land kann es sich nicht mehr leisten, Personalräte überproportional freizustellen, sodass die Festlegung von Höchstzahlen der Freistellung von maximal fünf im Bereich der Stufenvertretung notwendig war. Dies gilt auch für die Begrenzung auf zum Beispiel zwölf Arbeitsstunden für ganz kleine Behörden. Sie werden sich nicht wundern, was man so in zwölf Stunden pro Woche alles schaffen kann. Die Größe der Personalräte bleibt

davon unberührt, sodass die effektive Vertretung der Beschäftigten erhalten bleibt.

Es kommt uns darauf an, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW verstärkt die Dienstleistungen für die Bürger erbringen, für die sie aus Steuermitteln bezahlt werden, und dadurch weniger reine Selbstverwaltung für einige Beschäftigungsgruppen betrieben wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir verkleinern die Verwaltung der Verwaltung.

Meine Vorredner – mit Ausnahme des Kollegen von der CDU – haben die einseitige Betrachtungsweise, die reine Binnensicht, hier vorgestellt. Diese Sache hat auch eine Außensicht. Aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger geht es darum, dass Verwaltungsvorgänge schneller erledigt werden und dass die Menschen schneller dahin gebracht werden, wo Not am Mann ist, wo man sie wirklich braucht. Das bedeutet im Schulbereich mehr Unterricht und von mir aus im Polizeibereich mehr Fahrten und weniger Verwaltung. Das ist der zweite Teil dieser Medaille aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall von der FDP)

Ich bitte, das auch in Zukunft zu beachten. Es nutzt nämlich gar nichts, es hilft niemandem, weder dem öffentlichen Dienst – wir haben immer noch über 900.000 Arbeitslose, wie wir gerade gehört haben – noch der Bevölkerung, wenn wir insgesamt weiter die Talfahrt fortsetzen, Arbeitslose am Ende bezahlen müssen und uns dann darüber wundern, dass wir auch Arbeitslosigkeit ernten. Deshalb müssen beide Seiten, der öffentliche Dienst und auch die Bevölkerung, ihren Beitrag leisten. Das ist mein Hinweis auf die zweite Seite derselben Medaille.

(Beifall von der FDP)

Künftig werden Personalräte unter anderem nicht mehr mit Aufgaben belastet, die die Wiederbesetzung eines Arbeitsplatzes nach längerfristiger Beurlaubung von Beamten und Arbeitnehmern, die Befristung von Arbeitsverhältnissen und Änderungen der Arbeitsverträge betreffen. Auch werden sie nicht mehr bei Umsetzungen ohne Dienstortwechsel befragt werden oder bei behördlichen oder betrieblichen Grundsätzen der Personalplanung beteiligt sein.

Das bedeutet, Personalräte werden in Zukunft wieder vermehrt mit ihren originären Aufgaben betraut sein und dem Wohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Beamtinnen und Beamten verpflichtet sein. Dies wird sich mit dem neuen LPVG endlich wieder in vernünftigen Bah

nen und Ausmaßen bewegen. Dies bedeutet auch kürzere Fristen und den Wegfall der förmlichen Erörterung.

Im Schulbereich wird sich das neue LPVG hoffentlich besonders positiv bemerkbar machen. Dort hat der Landesrechnungshof im vergangenen Jahr die durch das LPVG zugelassenen weit überproportionalen Freistellungen von Personalräten kritisiert.

An der Stelle mache ich einen Schnitt, weil jetzt für den Bereich Schule mein Kollege Witzel sprechen wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Landesregierung hat noch einmal Herr Minister Dr. Wolf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch mit Blick auf einige Unwahrheiten und Unverschämtheiten der Oppositionsfraktionen noch einmal das Wort ergreifen. Es ist teilweise schon skandalös, was Sie hier verbreiten. Das beginnt schon mit der Verunglimpfung des Ministerpräsidenten und auch derjenigen, die mit ihm an den Verhandlungen mit den Gewerkschaften beteiligt waren.

(Hans-Theodor Peschkes [SPD]: Welche Verhandlungen hat er geführt?)

Wenn Sie den Lauf eines Gesetzgebungsverfahrens kennen, dann wissen Sie, dass die Anhörung von Verbänden normalerweise erst jetzt stattfindet, sozusagen dann, wenn die Gesetzentwürfe im Kabinett und dann anschließend auch im parlamentarischen Verfahren sind. Wir haben mit den Gewerkschaften und Berufsvertretungen bereits vor Verkündung der Eckpunkte ein Gespräch gesucht. Der Ministerpräsident war dabei. Wir haben ihnen gesagt, dass wir sie natürlich auch im Weiteren an den Gesprächen beteiligen werden. Das ist auch erfolgt. Es ist mit meinem Hause gesprochen worden.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Deshalb sind auch alle so begeistert von Ihnen!)

Sie wissen doch gar nichts davon. – Herr Rudolph, das haben Sie auch wahrheitswidrig behauptet. Deshalb sage ich Ihnen: Die Vereinbarung der Landesregierung, die Sie ja früher einmal getragen haben, mit den Berufsverbänden sieht ausdrücklich vor, dass die Gespräche mit dem Minister oder dem Staatssekretär geführt werden.

Es ist also überhaupt kein Regelverstoß festzustellen. Sie werden immer wieder versuchen, das durch Falschdarstellungen nach draußen zu tragen.

Es ist über Büchsenspanner gesprochen worden. Herr Palmen vertritt sach- und fachgerecht das, was hier zu tun ist. Sie sind die Büchsenspanner, die aus der zweiten Reihe schießen, die Gewerkschaften zusätzlich anheizen und wahrheitswidrig behaupten, wir würden mehr tun als andere. Wir machen nichts anderes als eine Harmonisierung des Rechts auf Bundesebene und der Ebene vieler Länder. Die Krokodilstränen sind an dieser Stelle völlig überflüssig.

(Zuruf von Sören Link [SPD])

Eine 1:1-Umsetzung ist absolut sachgerecht – ganz abgesehen davon, dass Ihnen dargelegt worden ist, dass Sie in den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung nicht einmal die Verfassungswidrigkeit beseitigt haben, geschweige denn eine nennenswerte Verwaltungsstrukturreform durchgeführt haben. Die Frage der Geschwindigkeit spielt natürlich eine wichtige Rolle, wie der Kollege Engel vorgetragen hat.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Rudolph?

Ja.

Bitte schön, Herr Dr. Rudolph.

Ich hätte eigentlich drei Zwischenfragen, will aber nur zu dem letzten Punkt fragen: Wie können Sie sich erklären, dass Sie in diesem Fall versuchen, einem Verfassungsgerichtsurteil zu folgen, während Sie das doch in anderen Punkten bei der inneren Sicherheit gar nicht machen?

Das ist eben der Unterschied. Wir folgen dem Verfassungsgericht, Sie nicht. Wir haben dem Verfassungsgericht Folge geleistet, genauso wie wir das übrigens auch an anderer Stelle tun, wenn das Verfassungsgericht in einer speziellen Angelegenheit Stellung nimmt. Sie sind auf dem völlig falschen Dampfer. Sie haben eine Gerichtsentscheidung, die schon viele Jahre zurückliegt, sehenden Auges nicht umgesetzt.

Obwohl Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bund sieben Jahre regiert haben, haben Sie dort

auch nichts geändert. Jetzt stellen Sie sich hierhin und vergießen Krokodilstränen. Nun sind Sie in der Bundesregierung, in der Großen Koalition; da gibt es aber auch keine Veränderung. Das zeigt doch, meine Damen und Herren, dass die 1:1Umsetzung, die Harmonisierung auf Bundesrecht, eine absolut verträgliche Lösung ist. Sie wollen diese torpedieren und versuchen, Streit zu säen. Wir werden das ganz sachlich und nüchtern im Beteiligungsverfahren diskutieren. Jetzt liegt das weitere Verfahren bei Ihnen, dem Parlament. Wir haben jedenfalls im Vorfeld die Gewerkschaften in der Form eingebunden, die das Gesetz vorsieht.

Ich sage noch einmal, Herr Rudolph: Es ist eine Unverschämtheit, wie Sie sich über den Parlamentarischen Staatssekretär auslassen. Er tut nichts anders als seine Pflicht. Er bringt die Dinge so heraus, wie sie die Regierung beschlossen hat.

(Widerspruch von der SPD)

Deswegen verwahre ich mich gegen solche Äußerungen. Gehen Sie die Sache hier im Parlament initiativ an. Diskutieren Sie mit uns in den Ausschüssen. Dort stehen wir zur Verfügung. Ich finde, wir sollten die gegenseitigen Auseinandersetzungen auf diesem Niveau unterlassen. Sonst müssen wir gelegentlich auch einmal die Waffen wechseln; das können wir gerne tun.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Link das Wort.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Was heißt denn „die Waffen wechseln“? Wo sind wir denn hier?)

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Man sollte der Koalition der sprachlichen Verwirrung einen Preis verleihen.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Das ist auch gut!)

Der Gesetzentwurf heißt Änderung des LPVG; aber von einer Änderung ist hier wenig zu merken. Faktisch zerschlagen Sie die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der SPD – Ralf Witzel [FDP]: Blödsinn!)

Ich sage Ihnen voraus: Damit und mit dem, was in Ihren Redebeiträgen bisher angeklungen ist, sind Sie auf dem Holzweg.

In Anbetracht der kurzen Zeit möchte ich nur auf drei Punkte eingehen, die mir besonders wichtig sind und die das recht deutlich machen.

Punkt 1. Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Beamtenrecht nach Art. 2 des Zweiten Bürokratieabbaugesetzes. Wenn man das zusammen mit den §§ 72 ff. LPVG liest, bedeutet das konkret für die Beamten im Land – beispielsweise bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand –, dass es künftig weder die Möglichkeit des Widerspruchs gibt noch dem Beamten ein starker Personalrat zur Seite steht. Bislang konnte er mitbestimmen; künftig kann er mitwirken. Was das in der Praxis heißt, wissen diejenigen, die sich damit auskennen. Sie verlagern Streitigkeiten aus der Behörde …

(Widerspruch von Theo Kruse [CDU])

Sie wissen es nicht, Herr Kruse; deshalb habe ich das extra noch einmal gesagt.

(Beifall von der SPD)