Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schulze. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Peter Kaiser das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin etwas überrascht, Frau Schulze. Sie sprachen so schön vom Flickenteppich. Das konnte man im letzten Plenarprotokoll alles nachlesen. Ich hatte eigentlich den Eindruck gehabt, wir waren uns in diesem Hause einig, dass wir dies gemeinsam auf den Weg bringen möchten.

In den letzten Jahren gab es in Nordrhein-Westfalen viele Lebensmittel- und Futtermittelskandale. Wir wollen schnellstens ein Gesetz auf den Weg bringen, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen schon jetzt schnellstens geschützt werden. Wenn Sie das verhindern wollen, Frau Schulze, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

(Svenja Schulze [SPD]: Sie informieren hier doch nicht!)

Sie haben gerade gesagt, es wird nicht informiert. Damit bringen wir aber doch ein Gesetz auf den Weg, damit die Leute in NRW demnächst schnellstens informiert werden. Wir haben immer gesagt, dass bei Skandalen auf dem schnellsten Wege informiert werden muss. Wir haben aber ebenso klipp und klar gesagt – das hat Frau Thoben bereits erwähnt –, dass bei Prüfungen auch die Wirtschaft und die Betriebe geschützt werden müssen, damit nicht irgendwelche Falschfahrer versuchen, Betriebe in eine Ecke zu karren, obwohl sie gar nichts verbrochen haben.

Wir haben auch immer gesagt – dazu stehen wir –, dass wir Verbraucherschutz in NordrheinWestfalen groß schreiben. Das hat Herr Minister

Uhlenberg hier in vielen Debatten deutlich gemacht.

(Lachen von Svenja Schulze [SPD] – Svenja Schulze [SPD]: Und Sie glauben das!)

Wir haben immer gesagt, dass wir auf Vorsorge und auf risikoorientierte Überwachung von Produkten im Handel bauen, um damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in NordrheinWestfalen zu schützen.

Ich bin froh, dass wir es heute schaffen, in erster Lesung erst einmal ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Bürger in NRW auch schützt. Für mich ist ganz wichtig – das wissen Sie auch –, dass dadurch auch – das ist im VIG ja auch mit eingebracht – Bedarfsgegenstände wie Kosmetika, Kleidung, Spielwaren, Waschmittel und Lebensmittelverpackungen, mit denen auch sehr viel passieren kann, geschützt werden und die Verbraucher darüber informiert werden können.

Ich möchte jetzt hier keinen großen Redeschwall von mir geben. In den letzten Debatten ist schon sehr viel darüber gesprochen worden. Alle sind einhellig der Meinung gewesen, dass wir ein Gesetz brauchen. Ich bin froh, dass diese Landesregierung das auf den Weg bringt. In zwei Jahren können wir neu darüber diskutieren.

Darum sind wir auch für die Überweisung an den Ausschuss. Die CDU-Landtagsfraktion bittet auch Sie um Ihre Unterstützung. Denn Sie haben immer ganz laut gebrüllt: Wir brauchen ein Verbraucherinformationsgesetz. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Remmel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An einer Stelle sind wir mit der Regierung und auch mit den Regierungsfraktionen einer Meinung. Wir sind der Meinung, es ist den Streit der Edlen wert, über ein Verbraucherinformationsgesetz in NordrheinWestfalen nachzudenken und es auch hier zu debattieren, ganz konkret, um sich als größtes Bundesland in die Auseinandersetzung um ein bundesweites Verbraucherinformationsgesetz einzumischen und da gute Vorschläge zu machen.

Aber – und dann wird das Aber eben sehr groß – der Entwurf der Landesregierung ist geprägt von Mütchen und nicht von Mut. Ich darf konstatieren, dass gegenüber dem Referentenentwurf durchaus

einige Verbesserungen durch die weitere Bearbeitung eingeflossen sind. Beispielsweise ist der Behördenbegriff erweitert worden. Auch die Stelle, an die sich Informationswillige wenden können, ist etwas breiter gefasst. Die Berichtspflicht ist auf zwei Jahre verkürzt worden. Wir hätten uns da gewünscht, auf ein Jahr zu gehen. Aber ich konstatiere: An drei oder vier Stellen ist der Entwurf positiv verändert worden.

Wir registrieren auch, dass die Landesregierung gelernt hat, Gesetze zukünftig in einer geschlechtergerechten Sprache zu formulieren. Auch das ist gegenüber dem Referentenentwurf verändert worden.

Aber unter dem Strich reicht es nicht aus. Wir können die Entwürfe ja vergleichen. Meine Fraktion hat bereits einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Wir legen die Gesetzentwürfe einfach nebeneinander. In drei entscheidenden Punkten unterscheiden sich diese Gesetzentwürfe.

Der erste Punkt betrifft die Frage des Zuständigkeitsbereichs. Dieses Gesetz – so wird es leider offensichtlich auch auf der Bundesebene weiter überlegt – beschränkt sich auf den Lebensmittel- und Futtermittelbereich. Aber in einem europäischen Markt, wo wir alle davon sprechen, dass die Dienstleistungen zukünftig noch einen viel größeren Raum einnehmen, kann es doch nicht sein, dass wir, wenn wir über Verbraucherrechte diskutieren, den riesigen Bereich und den wachsenden Markt der Dienstleistungen gerade im europäischen Zusammenhang aus einem solchen Verbraucherinformationsgesetz ausnehmen. Dieser gehört mit hinein.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Der zweite große Punkt ist die Frage, wer denn unterrichtet oder ob von Behördenseite eigenständig unterrichtet wird. Das sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Es gibt aber zahlreiche Beispiele in der Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen, aber auch bundesweit, wo es angezeigt gewesen wäre, weil es im öffentlichen Interesse war, die Öffentlichkeit von sich aus vonseiten der Behörden zu informieren und nicht zu warten, bis Bürgerinnen und Bürger um eine entsprechende Information bitten. Das würde tatsächlich eine Offenheit und Transparenz gewährleisten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht dies nicht vor.

Drittens sind die Hürden aus unserer Sicht tatsächlich viel zu hoch. Bevor Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen bekommen, müssen sie bis zu zwei Monate auf diese Informatio

nen warten. Es kann sein, dass in dieser Zeit das Informationsbegehren und auch der Sachverhalt schon überholt sind. Das ist eine viel zu lange Frist.

Auch die Formulierung in der Begründung, dass auch im Nachhinein sozusagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht werden können, stört das Prä, das eigentlich in einem solchen Gesetz stehen müsste, nämlich das Prä für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und das Interesse der Öffentlichkeit.

Insofern: Wenn Sie den Mut hätten – was ich nicht vermute, dass Sie diesen Mut haben –, dann würden Sie sagen: Lassen Sie uns doch in einen Wettstreit der Edlen eintreten! Der bessere Gesetzentwurf gewinnt. Beide Gesetzentwürfe liegen jetzt in der parlamentarischen Beratung. Wir können im Rahmen der Verbändeanhörung klären, welcher Gesetzentwurf der bessere ist. Ich bin mir sicher, dass unser Gesetzentwurf der weiter gehende ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Haben Sie also den Mut, in diesen Wettstreit einzutreten! Das wäre eine schöne und runde Sache im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Verbraucherrechte in diesem Land. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Ellerbrock das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion haben ja schon in ihrer Koalitionsvereinbarung deutlich gemacht, dass dem Verbraucherschutz ein besonderer Stellenwert zukommt. Ich gebe zu, nach zehn Jahren Rot-Grün war das auch hohe Zeit. Es gab viel zu tun. Frau Kollegin Schulze, Sie können sicher sein, mit diesem Umwelt- und Verbraucherschutzminister Uhlenberg sind wir auf einem sehr guten Weg, die Versäumnisse, die Sie und die Grünen hinterlassen haben, Schritt für Schritt, aber konsequent aufzuarbeiten. Da sehe ich überhaupt keine Probleme.

(Beifall von der FDP)

Nordrhein-Westfalen hat ein seit mehreren Jahren funktionierendes Informationsfreiheitsgesetz. Wir haben auch ein Umweltinformationsgesetz. Wir

werden bald auch ein modernes Verbraucherinformationsgesetz bekommen.

Herr Kollege Remmel, Sie haben das angesprochen. Sie haben selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dafür habe ich Verständnis. Das ist immer viel Arbeit. Das finde ich gut. Aber dass Sie dann populistisch versuchen, das nach draußen zu vermarkten, entspricht Ihrer Art, hier zu diskutieren, und das finde ich nicht so gut.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie gehen ja immer nur in den Keller mit Ihrer Arbeit!)

Sie gehen auch nicht auf praktische Probleme ein, die damit verbunden sind.

In den Wettstreit, wer das bessere Gesetz einbringt, gehe ich gerne. Ich bin davon überzeugt, das hier vorgelegte Gesetz wird der bessere Gesetzentwurf sein. Die ersten Hinweise, warum das so sein wird, sind ja schon gegeben. Ihr Gesetzentwurf ist ja nicht ganz unbekannt in der parlamentarischen Welt. Er ist überall abgelehnt worden. Das wird Ihnen auch hier so passieren. Damit ist der Wettstreit nachvollziehbar quantitativ und objektiv belegt. Damit haben wir den Wettstreit bereits durchlaufen.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, mit diesem Verbraucherschutzgesetz, das wir hier vorliegen haben, geben wir den richtigen Weg vor. Wenn das Bundesgesetz kommt, werden wir einiges ändern müssen. Aber da das Bundesgesetz aufgrund handwerklicher Fehler keine Zustimmung vom Bundespräsidenten fand, müssen wir in Nordrhein-Westfalen handeln. Wir reden nicht, wir handeln Schritt für Schritt, und das konsequent. Was Sie versäumt haben, holen wir nach. Da sind wir auf einem guten Weg. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sind und zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats kommen können, den Gesetzentwurf mit der Drucksache 14/4191 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –

Dann stelle ich die Zustimmung aller vier Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

12 Zweiter Bildungsweg: Elternunabhängiges BAföG erhalten!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4217 – Neudruck

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Beer das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle im Landtag vertretenen Fraktionen bekunden immer wieder, dass Bildungskarrieren in Nordrhein-Westfalen möglichst lange offen, für das Individuum gestaltbar und vor allem auch verbesserbar sein sollen.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])