Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Ich denke, das ist auch der Kern, auf den Sie hinweisen möchten.

Allerdings brauchen wir weiterhin eine Missbrauchskontrolle. Denn nur diese kann verhindern, dass Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die überhaupt keinen gemeinwohlorientierten Charakter haben, als Leistungen der Daseinsvorsorge einstufen und damit unzulässige Privilegien in Form staatlicher oder nichtstaatlicher Monopole dauerhaft festschreiben.

Meine Damen und Herren, wir haben uns hier im Landtag schon mehrfach mit Daseinsvorsorge und europäischem Wettbewerbsrecht befasst. Neu ist heute allerdings die Akzentuierung, mit

der die SPD diesen Spannungsbogen aus unserer Sicht auflösen möchte.

Sie fordern eine Rahmenrichtlinie für die gesamte Daseinsvorsorge, also eine europäische Regelung, die sowohl Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse als auch Dienstleistungen von allgemeinem Interesse umfassen soll. Ich kann die Intention dieser Neuausrichtung durchaus nachvollziehen. Dennoch stehe ich einer solchen horizontalen Rahmenregelung aus vier Gründen kritisch gegenüber.

Erstens. Auf der Grundlage des aktuellen EGVertrages besitzt die Gemeinschaft gar keine Kompetenz für eine in diesem Sinne umfassende Rahmenregelung.

Zweitens. Daseinsvorsorge ist im Rahmen der föderalen Struktur der Bundesrepublik im Wesentlichen auf kommunaler Ebene angesiedelt und unterliegt damit dem verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltungsrecht.

Da wir der Regierung an anderer Stelle vorwerfen, dass sie mit ihren Vorgaben viel zu stark in kommunales Recht eingreift und die Freiheit etwa bei dem Punkt, Schulstrukturen zu verändern, beschränkt, wäre dies ein bisschen kontraproduktiv, wenn wir unserer Grundlinie folgen wollten.

Mit einer Rahmenrichtlinie der EU-Kommission würde der Europäischen Gemeinschaft die Möglichkeit gegeben, die Eckpunkte der kommunalen Selbstverwaltung zu beeinflussen und deren Reichweite zum Teil zu verändern. Denn wer die Ziele definieren darf, ist oftmals auch der Versuchung erlegen, die Art und Weise der Zielerreichung zu detailliert mitbestimmen zu wollen, und das halten wir auch im Sinne von Subsidiarität für nicht sinnvoll.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Insofern könnte eine umfassende Rahmenrichtlinie ein Einfallstor für eine Entwicklung bilden, die die kommunale Selbstverwaltung schwächt statt stärkt.

(Beifall von der CDU)

Drittens. Horizontale Regelungen machen nur dann Sinn, wenn sie zu einer Rechtsvereinfachung führen. Die einzelnen Felder der Daseinsvorsorge sind aber grundverschieden. Eine etwaige Rahmenregelung müsste durch einzelne Regelungen präzisiert werden. Und diese könnten wiederum die Generalregelung relativieren und schwächen. Folgen wären zum Teil fehlender Schutz, mehr Intransparenz und mehr Verunsicherung.

Viertens. Speziell im Ministerrat, aber letztlich auch im Europäischen Parlament gibt es keine Mehrheit für eine Rahmenrichtlinie mit exakt den Merkmalen, wie sie hier im Antrag beschrieben werden. Von daher besteht die große Gefahr, dass der Schutzgehalt einer möglicherweise verabschiedeten Rahmenrichtlinie weit hinter dem gewünschten Niveau

(Beifall von der CDU)

und unter Umständen sogar hinter dem Niveau des Status quo zurückbliebe.

Deshalb sagen wir Nein zu einer Rahmenrichtlinie. Stattdessen müsste die Kommission etwa mit einer Mitteilung den Kontext der Daseinsvorsorge an einigen wesentlichen Stellen klarstellen und präzisieren. Das würde dann auch mit Blick auf die Ziele, die Sie formuliert haben und die wir zum Teil unterstützen, letztlich mehr bringen, als auf eine neue Rahmenrichtlinie zu warten.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten muss verdeutlicht werden. Entscheidendes Kriterium muss sein, ob Gewinn erzielt werden soll oder nicht. Immer dann, wenn eine Gewinnentnahme grundsätzlich ausgeschlossen ist, ein Verbot unverhältnismäßig hoher Vergütungen besteht und/oder die Erfüllung der übertragenen Aufgabe auch bei fehlender unternehmerischer Rentabilität vorgegeben wird, ist von einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen, die daher auch nicht dem EU-Wettbewerbsrecht unterworfen ist.

Klarstellungsbedarf besteht auch an der Schnittstelle zwischen Daseinsvorsorge und Vergaberecht. Speziell interkommunale Kooperationen müssen von der Anwendung des Vergaberechts ausgenommen werden. Denn Aufgabenübertragungen von einer Kommune auf einen Zweckverband markieren keinen vergaberechtlichen Vorgang. Sie sind vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Kassen oftmals die einzige Möglichkeit, dass bestimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge doch noch in adäquatem Maße erbracht werden.

Diese Einschätzung teilt mittlerweile offensichtlich – und dies begrüße ich natürlich ausdrücklich – auch die EU-Kommission, da sie ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im März 2007 eingestellt hat.

Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu Frau von Boeselager meine ich Folgendes: Was gewollt ist, teilen wir. Ob das Instrument das richtige ist, bleibt abzuwarten und zu diskutieren. Insofern denken wir nicht, dass der Antrag zurückgezogen

gehört. Vielmehr ist es gut und richtig, dass wir uns in den Fachausschüssen ausführlich damit beschäftigen. Wir werden dort alle Facetten des Themas Daseinsvorsorge und die dazugehörigen EuGH-Entscheidungen aufarbeiten.

In diesem Sinne stimmen wir der Überweisung dieses Antrags zu und freuen uns auf die weiteren Beratungen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Löhrmann. – Als nächster Redner hat nun der Kollege Brockes für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Leistungen für den Bereich der Daseinsvorsorge bewegen sich in einem besonderen Spannungsverhältnis unterschiedlicher Interessen.

Zum einen haben die wirtschaftlichen Interessen der Kommunen und die Anzahl der Betätigungsfelder der kommunalwirtschaftlichen Unternehmen stark zugenommen. Sie machen den Privaten ungleiche Konkurrenz und agieren dabei nahezu unkontrolliert von Rat und Verwaltung. Daneben stehen zum anderen die Erwartungen der Verbraucher sowie des Handwerks und des Mittelstands.

Menschen und Unternehmen erwarten auch im breiten Spektrum der Daseinsvorsorge Leistungen von hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen. Niemand zahlt gerne überhöhte Gebühren etwa für Strom, Gas oder Abfall. Für Unternehmen sind diese Kosten wichtige Standortfaktoren.

Eine gute Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen wird nicht dadurch gesichert, dass sich der Staat in alle Lebensrisiken hineindrängt und sich überall für unentbehrlich hält.

Meine Damen und Herren, Sie von der SPDFraktion propagieren mit diesem Antrag einmal mehr Ihre Ideologie von Sozialwirtschaft und dem Staat als Rundumversorger. Sie schwelgen in der Vergangenheit und wollen nicht wahrhaben, dass sich die Zeiten in einem vereinten Europa und in Zeiten der Globalisierung verändern.

Wir leben mit unserem nationalen System der sozialen Marktwirtschaft in einem immer besser funktionierenden europäischen Binnenmarkt. Wir haben in Deutschland und Nordrhein-Westfalen zahlreiche, weltweit angesehene und sehr erfolgreiche Unternehmen. Wir haben eine starken Mittelstand und ein leistungsfähiges Handwerk. Die

se bilden die Basis des Erfolgs in Deutschland und Nordrein-Westfalen als anerkannte Wirtschaftsnation sowie sozial sicherer und lebenswerter Raum.

Von diesem Erfolg und dem Einsatz privater Unternehmen und dahinterstehender Investoren profitieren Sie gerne mit. Doch wehe es geht darum, dass leistungsfähige und erfahrene private Dienstleister anstelle des Staates Aufgaben wahrnehmen wollen. Beim Wort „Wettbewerb“ schreien Sie laut auf und sprechen vom Ausverkauf des Sozialstaates oder kommunalem Discount. Ihr Ziel: Sie wollen den Staat auch dort, wo es Private besser und billiger können. Ihre Rechtfertigung: Das war schon immer so. Ihre Ideologie: Nur der Staat kann die Gewähr dafür bieten, alle erdenklichen Lebensrisiken und Gefahren für die existenziellen Grundlagen auszublenden. Ihr Motto: Wettbewerb ja, aber bitte nicht bei uns.

Meine Damen und Herren, der Staat muss auf seine Kernaufgaben und Kerneinnahmequellen zurückgeführt werden. Dieses ist keine marktradikale Politik, das ist allein Vernunft und eine klare und europafreundliche Ordnungspolitik.

Die Novelle der Gemeindeordnung ist ein Meilenstein bei der Modernisierung NordrheinWestfalens. Wir stärken dadurch die kommunale Selbstverwaltung sowie Mittelstand und Handwerk. „Privat vor Staat“ heißt zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen unter Einbindung privater Kompetenz.

Meine Damen und Herren, die Politik der Europäischen Union und die Vorstellungen der SPD bei den Themen Deregulierung und Wettbewerb könnten unterschiedlicher nicht sein. Die SPD möchte am liebsten einen Freibrief für alle öffentlichen Dienstleistungen in Europa. Weder das Wettbewerbsrecht noch die Regeln des Binnenmarktes sollten hier gelten. Dabei räumt die EU den Mitgliedsstaaten schon seit längerem einen weitgehenden Gestaltungsspielraum bei der Definition der nationalen öffentlichen Daseinsvorsorge ein.

Die Dienstleistungsrichtlinie gilt nur für Leistungen von allgemeinem Interesse, für die es einen realen Markt gibt. Nur hier sind die Regeln des EUBinnenmarktes zu beachten. Alle übrigen Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge unterliegen weder der Regelungskompetenz der EU noch der Notwendigkeit einer Rahmenrichtlinie. Der ansonsten von der Europäischen Union verstärkt verordnete Wettbewerb – auch in den Bereichen der Daseinsvorsorge – hat sich überwiegend bewährt und muss weiter verfolgt werden.

Meine Damen und Herren, abgesehen davon, dass eine Rechtsgrundlage für eine Rahmenrichtlinie auf europäischer Ebene mehr als fraglich ist, ist Ihre Forderung, die nationale Daseinsvorsorge durch eine Rahmenrichtlinie zu sichern, veraltet, und Ihr Antrag wurde einmal mehr von einem alten SPD-Papier abgeschrieben.

(Beifall von der FDP)

Ich verweise hier auf das Papier der SPDEuropaabgeordneten Bernhard Rapkay und Jutta Haug aus dem Jahre 2004. Selbst in Ihrem Antrag sind Sätze daraus enthalten. Mittlerweile wird aber zunehmend Kritik an einer als einseitig empfundenen Durchsetzung der EU-Wettbewerbsverordnung laut, und vor allem die Kommunen weisen auf Nachteile einer voranschreitenden Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge hin. So steht es in Ihrem Papier – auch damals schon. Also, Sie sehen: Dies ist kein neues Thema, sondern ein alter Hut, den Sie heute wieder auftischen. Das ist schon fast dreist.

Auch sonst ist das Thema auf europäischer Ebene bereits ausgiebig beraten worden, denn die Europäische Kommission versucht bereits seit vielen Jahren, Dienstleistungen einheitlicher den Bedingungen des europäischen Wettbewerbs zu unterwerfen.

Das ist Teil des Lissabon-Prozesses, mit dem die Europäische Union zum weltweiten Wirtschaftsraum gemacht werden soll. Der Auftrag hierzu kam von den 15 Regierungschefs der Mitgliedsstaaten auf dem Gipfel von Lissabon 2000. Ich möchte Sie einmal fragen, Herr Kollege Töns: Wer war denn 2000 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?

Meine Damen und Herren, nach Mitteilungen im Jahre 1996 und 2001 über die Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa erließ die Kommission im März 2003 das Grünbuch „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, womit Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gemeint sind. Darin wurden bereits Grundsätze über eine mögliche Rahmenrichtlinie für ein anderes, allgemeines Instrument und der zusätzlichen Nutzung eines solchen Instrumentes diskutiert.

Zudem wurde hierin der hohe Stellenwert von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in der Wirtschaft, ihre Bedeutung für die Herstellung von Waren, die Erbringung sonstiger Dienstleistungen betont. Dabei ist die effiziente und diskriminierungsfreie Erbringung von solchen Dienstleistungen Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes und für die weitere

wirtschaftliche Integration in der Europäischen Union.

Das Europäische Parlament hat die Initiative der Kommission im Jahr 2004 begrüßt und nochmals herausgestellt, dass die EU-Binnenmarktpolitik zu einer besseren Qualität, niedrigeren Preisen und zu einer besseren Verfügbarkeit auf hohem technischen Niveau geführt hat.

Meine Damen und Herren, im Mai 2006 haben die Sozialisten im Europäischen Parlament erneut eine Rahmenrichtlinie zur Daseinsvorsorge gefordert und einen Entwurf zur Identifizierung und Absicherung von Dienstleistungen im Gemeinwohlinteresse vorgelegt. Zeitgleich hat die Gewerkschaft ver.di Nordrhein-Westfalen ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Und nun versuchen Sie es hier im Parlament. Wir werden aber Ihren Antrag ablehnen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Ihre eingeforderte Rahmenrichtlinie ist nicht nur ohne Rechtsgrundlage und ohne Bedarf am Markt. Sie wollen auch angebliche Probleme mit untauglichen Mitteln lösen, die bereits ausgiebig auf europäischer Ebene diskutiert und verworfen wurden. Deshalb lehnen wir es hier auch ab. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Breuer das Wort. Bitte schön.