Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Breuer das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Richtig ist, dass das Thema Daseinsvorsorge in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus europapolitischer Diskussionen gerückt ist. Das Spannungsverhältnis zwischen dem europäischen Binnenmarkt auf der einen Seite und der staatlich organisierten und zum Teil auch erbrachten Daseinsvorsorge auf der anderen Seite wird mit der zunehmenden wirtschaftlichen Integration Europas immer mehr spürbar. Zu einer umfassenden Regelung der Daseinsvorsorge hat die Europäische Union keine Kompetenzen. Jedoch hat die Europäische Kommission insbesondere aus dem Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht heraus Gestaltungspotenzial auch in die Daseinsvorsorge hinein.

Eine ganze Reihe von Sektoren der Daseinsvorsorge ist mit der Schaffung des Binnenmarktes vergemeinschaftet worden. Das ist hier auch Anlass vieler Diskussionen. Das ging mit einer Liberalisierung bzw. – korrekter formuliert – Teillibera

lisierung ehemals großer Staatsmonopole wie etwa bei der Telekommunikation, Strom, Gas, Post, Eisenbahn, Flughafenbodendienste usw. einher. Ich sehe diese Liberalisierung positiv, wenngleich zum Beispiel bei der Energie noch kein vollständiger Wettbewerb existiert.

Auf dem Energiemarkt – das gilt für Strom und für Gas – haben wir tatsächlich manchmal die paradoxe Situation, dass erst mehr Staat den Markt, für den sich die Landesregierung einsetzt, schaffen kann. Deshalb setzt sich die Landesregierung für eine sektorale Regelung bzw. für eine konsequente Umsetzung der europäischen Binnenmarktregelungen aus dem Jahre 2003 ein.

Wir wollen und brauchen die Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Der Kollege der SPD hat eben vorgetragen, dass für ihn Wettbewerb keine Religion sei. Das ist es für die Landesregierung auch nicht.

(Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Die Marktradikalen, liebe Frau Löhrmann, finden Sie in dieser Landesregierung nicht. – Für uns ist Wettbewerb nicht nur ein Instrument, wie es in dem Antrag formuliert wird, sondern ein erstrebenswertes gesellschaftliches Organisationsprinzip. Daran muss man sich messen lassen. Im europäischen Binnenmarkt geht es um den europäischen Wettbewerb. Viele Bereiche der Daseinsvorsorge lassen den europäischen Binnenmarkt unberührt.

Die Vereinbarung von europäischem Wettbewerb und Daseinsvorsorge heißt für uns: Wir müssen darauf achten, dass bei der Anwendung des Wettbewerbrechtes zur Durchsetzung des Binnenmarktes der regionale und kommunale Handlungsspielraum nicht über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt wird. Übrigens hat sich Nordrhein-Westfalen, habe ich mich persönlich bei der letzten Europaministerkonferenz am vergangenen Donnerstag dafür eingesetzt. 16 Bundesländer haben einvernehmlich einen entsprechenden Antrag zur Daseinsvorsorge beschlossen. Insoweit teilen wir grundsätzlich Teile der Zielsetzung, die die SPD in ihrem Antrag formuliert.

Wir teilen die Auffassung, dass bei allem notwendigen und zunehmenden wirtschaftlichen Wettbewerb – den wollen wir – die Spielräume der Regionen, der Kommunen, der kommunalen Unternehmen und der Wohlfahrtsverbände bei der Ausgestaltung, Finanzierung und Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge ausreichend groß bleiben, Herr Töns. Damit kann man sicherlich Konsens herstellen. Das richtet sich nicht ge

gen den europäischen Binnenmarkt. Wir wollen eine Balance finden zwischen dem europäischen Wettbewerbs-, Beihilfen- und Vergaberecht und dem berechtigten regionalen und kommunalen Gestaltungsanspruch.

Die Vielzahl der europäischen Politiken, die auf die Daseinsvorsorge einwirken, das wirklich nicht immer ganz einfache europäische Recht und die vielfach vorhandene Unklarheit über die weitere Entwicklung auf der europäischen Ebene führen – das ist zutreffend – hier und da zu Unsicherheit bei Regionen, Kommunen und Entscheidungsträgern. Hier gilt es in der Tat, mehr Klarheit zu schaffen.

Die Daseinsvorsorge in Europa hat viele Ausprägungen. Eine horizontale europäische Rahmenrichtlinie – Frau Löhrmann, Sie haben das in Ihrem Beitrag angesprochen –, wie sie die Fraktion der SPD fordert, wie sie – das ist von dem Kollegen der FDP zutreffend analysiert worden – auch schon mehrmals von dem Kollegen der SPD aus dem Europaparlament in früheren Jahren angesprochen worden ist – es ist kein Vergehen, das einfach zu übernehmen –, ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg. Ich will das auch begründen:

Für eine Rahmenrichtlinie besteht keine Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene. Mit dem Ruf nach einer Rahmenrichtlinie sollten der Europäischen Union keine Regelungskompetenzen zugestanden werden, die sie nicht besitzt. Das ist jedenfalls unsere Auffassung.

Zudem ist die Setzung von europaweiten Standards in der Daseinsvorsorge nicht notwendig und trägt nicht den kulturellen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten Rechnung.

Ferner sind die für eine solche Rahmenrichtlinie geforderten Kriterien zur Abgrenzung von Ausnahmetatbeständen, die nicht dem Wettbewerb unterfallen sollen, unpräzise und nicht justiziabel. Auch verstehe ich nicht, wie mit europaweit definierten Kriterien lokale Gestaltungsspielräume geschützt werden können. Ich finde, hier sind Sie in Ihren Formulierungen sehr unklar.

(Beifall von der CDU)

Nicht zuletzt möchte ich betonen, dass Ihre Ansicht eine sehr optimistische Vorstellung von Rechtssetzung impliziert. Wer garantiert uns eigentlich, dass im Gesetzgebungsprozess im Europäischen Parlament nicht Inhalte in eine solche Richtlinie hineingeschrieben werden, die beispielsweise unserem Konsens in NordrheinWestfalen völlig zuwiderlaufen?

Die Hoffnung darauf, Spielräume der Kommunen und Wohlfahrtsverbände auf diese Weise zu erhalten, halte ich – gelinde gesagt – für sehr trügerisch. Nein, meine Damen und Herren, erfolgversprechender ist es, auf die bestehenden Rechtsinstrumente zu setzen und in Gesprächen und Verhandlungen mit der Europäischen Kommission Lösungen zum Beispiel für mehr Rechtssicherheit zu suchen. Das betrifft die Beihilfe- und Vergabepolitik der Kommission oder ihre Haltung zu öffentlich-privaten Partnerschaften. Wir wollen auf diese Weise dafür sorgen, dass die lokale Reichweite, die Einbettung in die regionale und lokale Kulturarbeit, das politische Gestaltungserfordernis insbesondere auch vor dem Hintergrund sozialpolitischer Ziele, die Personenbezogenheit bei den sozialen Dienstleistungen und der teilweise nicht wirtschaftliche Charakter von Daseinsvorsorgeleistungen stärker beachtet werden.

Meine Damen und Herren, dass es auf diesem Wege durchaus möglich ist, gemeinsam mit der Kommission pragmatische Regelungen zu finden, um kommunale Handlungsspielräume oder auch regionale Spielräume und Spielräume für einzelne Länder und damit auch für Nordrhein-Westfalen in der Daseinsvorsorge zu erhalten, hat sich bereits erwiesen. Vielleicht können wir in der Diskussion im Hauptausschuss auf einzelne Beispiele verweisen.

Weitere Anstrengungen, meine Damen und Herren, sind aber angesichts neuer Entwicklungen, insbesondere im Vergaberecht, erforderlich. Die Landesregierung leistet einen Beitrag dazu und sucht weiterhin das Gespräch mit der Europäischen Kommission. Wir freuen uns auf die Debatte im Hauptausschuss und in den beteiligten Fachausschüssen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der SPD der Kollege Kuschke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Breuer, natürlich haben Sie völlig Recht. Wir wissen nicht, wie bestimmte Diskussionen im Europaparlament, in der Kommission, im Ministerrat oder in welchem Gremium auch immer ausgehen. Aber umso mehr ist es notwendig und sinnvoll, dass wir uns positionieren und als Landtag und Landesregierung Nordrhein-Westfalens einen Beitrag zur Willensbildung dort leisten, zumal auch gilt, dass

innerhalb der Fraktionen des Europäischen Parlamentes nicht durchgängig einheitliche Meinungen vorherrschen. Ich habe Ihrem letzten Bericht aus Brüssel entnehmen müssen, dass es Mitglieder in der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament gibt, die sogar eine Verschärfung der entsprechenden Richtlinien zum Bodenschutz fordern. Da habe ich gedacht: Mein Gott, das hätte ich von den Liberalen eigentlich nicht erwartet. – Das aber nur am Rande. Da sind die Willensbildungsprozesse also durchaus unterschiedlich.

Insofern macht die Debatte Sinn. Es macht auch Sinn, dass dieser Antrag eingebracht wird, unabhängig davon, von wem dieses Thema angesprochen wurde. Herr Kollege Brockes, wir sind Ihnen dankbar dafür, dass Sie zitiert haben, an welcher anderen Stelle es schon einmal von uns und von anderen aufgegriffen worden ist.

Frau Kollegin von Boeselager, ich bin der Meinung, dass ein eklatantes Missverständnis vorliegt. Uns geht es doch nicht darum – das können Sie uns nicht ernsthaft unterstellen –, dass wir mit einer geforderten Rahmenrichtlinie kommunale Selbstverwaltung aushöhlen wollen, sondern unsere Sorge ist, dass, wenn wir nicht durch eine Rahmenrichtlinie entsprechende Rechtssetzungen schaffen, kommunale Selbstverwaltung dann in dem Bereich nichts mehr zu sagen hat. Das ist der entscheidende Punkt. Das ist auch das, was für die durchaus differenzierte und kritische Erörterung unserer Punkte gilt, die Frau Kollegin Löhrmann vorgenommen hat. Natürlich ist das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Daseinsvorsorge und Wettbewerb vorhanden. Aber auch hier geht es darum, dass wir entsprechend Vorsorge dafür treffen, dass innerhalb der öffentlichen Daseinsvorsorge Wettbewerb für kommunale Leistungsanbieter und andere Anbieter in öffentlichrechtlicher Trägerschaft überhaupt garantiert ist. Das ist das Dilemma in Bezug auf die Novelle zu § 107 Gemeindeordnung. Ich glaube, wenn Sie – jetzt ist der Herr Kollege Brockes wieder am angestammten Platz – weiterhin so argumentieren wie heute – vielleicht verbinden wir es sogar mit dem entsprechenden Vorlagebeschluss –, dann wird ein Europäischer Gerichtshof aufmerksam. Wenn Sie nämlich in § 107 festschreiben, dass die öffentlichen Anbieter nur dann zum Zuge kommen können, wenn sie Leistungen besser erbringen als die entsprechenden privaten, dann ist das doch nichts anderes als eine wirkliche Wettbewerbsaushebelung zulasten der öffentlichen Anbieter, Herr Kollege Brockes.

(Beifall von der SPD – Dietmar Brockes [FDP]: Nennen Sie doch einmal den Wett- bewerbsvorteil, den Sie jetzt haben!)

Sehen Sie, Herr Kollege Brockes, das wollte ich Ihnen schon letztes Mal sagen, als wir uns bei den Stadtwerken Schwerte getroffen haben. Ich empfehle Ihnen wirklich, einmal in die Betriebe hineinzugehen, zu den Stadtwerken. Ich glaube, Sie haben ein Bild von Stadtwerken und von anderen von Kommunen getragenen Einrichtungen, wie es vor 20 oder 25 Jahren gewesen ist. Frau von Boeselager, Sie können gerne in Begleitung von Herrn Brockes dorthin gehen und ich komme auch noch mit. Der Punkt ist doch, dass wir hier Wellenbewegungen gehabt haben. Ja, es ist richtig: Vor 20 oder 25 Jahren war für solche Einrichtungen Wettbewerb ein Fremdwort. Zugestanden! Aber was hat denn in den letzten Jahren für eine Entwicklung stattgefunden? Wir haben doch dort Einrichtungen, die wettbewerbsfähig und leistungsorientiert sind, die am Markt mithalten können. Das ist doch der Punkt der Debatte. Deshalb versuchen Sie sich doch auch sozusagen als Schutzwall vor diejenigen Unternehmen zu stellen, die die Sorge haben müssen, in diesem Wettbewerb nicht bestehen zu können. Ich drehe dieses Wettbewerbsargument jetzt einmal um, und zwar in die andere Richtung, als Sie sie bisher vorgetragen haben.

Herr Kollege, gestatten Sie mir, dass ich Sie unterbreche. Der Kollege Brockes würde gerne eine Zwischenfrage an Sie richten.

Bitte schön, Herr Kollege Brockes.

Herr Kollege Kuschke, Sie sprachen eben unsere gemeinsam besuchte Veranstaltung in Schwerte an. Die dortigen Stadtwerke sind zu 100 % Gesellschafter einer Werbeagentur. Halten Sie es für eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, dass eine städtische, eine staatliche Einrichtung eine Werbeagentur betreibt?

Wenn der Zweck dieser Einrichtung den städtischen Unternehmen dient und das in Verbindung zu sehen ist, dann kann ich mir das durchaus vorstellen. Aber Sie müssen dann auch hinzufügen, dass in der Diskussion eingeräumt worden ist, dass über die

Frage, ob man Aufträge von Dritten mit einbezieht, durchaus diskutiert werden muss.

Ich bin Frau Kollegin Löhrmann dankbar für die sehr differenzierte kritische Diskussion und für die vier Punkte, die sie genannt hat. Ich möchte aber auch zu der Frage, ob die Rahmenrichtlinie das geeignete Instrument ist oder ob wir nicht über sektorale Richtlinien gehen müssen, auch hinzufügen: Frau Kollegin Löhrmann, ich weiß nicht, wo wir am Ende landen werden. Ich weiß auch nicht, ob es nicht möglicherweise auch ein Weg sein kann, dass wir sektorale Richtlinien einführen, die in einen gewissen Zusammenhang gebracht werden, wenn die Rahmenrichtlinie aus anderen Gründen nicht durchsetzbar ist, unter anderem auch aus dem Grund, dass möglicherweise die Kompetenzen zurzeit nicht vorliegen. Das ist der entscheidende Punkt.

Wir stehen vor der Frage, wie es denn mit der europäischen Verfassung weitergeht. Herr Kollege Breuer und auch andere haben das angesprochen. Im Verfassungsentwurf sind Formulierungen, die die öffentliche Daseinsvorsorge so, wie wir es im Antrag beschreiben, weitaus stärker absichern, als das bisher der Fall ist. Die Frage ist also: Wird sie einer der Kernbereiche sein, an dem wir weiter festhalten und über die wir zusammen mit der kommunalen Selbstverwaltung diskutieren, die im Übrigen erstmalig Einzug in ein solches europäisches Dokument des Verfassungsentwurfes gehalten hat, oder werden wir diesen Bereich zugunsten anderer Bereiche opfern?

Wenn wir schon beim Bereich sektorale Regelungen sind: Herr Minister Breuer hat den Beschluss der Europaministerkonferenz angesprochen. Da kann ich nur unterstellen, dass die FDP innerhalb der Landesregierung und innerhalb des Landtages

(Minister Michael Breuer: Der Beschluss ist gut!)

Moment, ich komme jetzt ganz nah auf Sie zu, ob Ihnen das gefällt, weiß ich nicht – diesen Beschluss noch nicht kennt. Denn wie ich Herrn Brockes in der heutigen Debatte verstanden habe, ist die FDP auch gegen sektorale Regelungen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Das heißt, Sie stehen im Zweifelsfall, Herr Breuer, ziemlich allein da, wenn es zum Schwur kommt. Möglicherweise wird aber der klassische Weg genommen, und es gibt eine Enthaltung im Kabinett. Dann sind Sie wieder aus dem Schneider.

Ich glaube, die einzelnen Punkte unseres Antrages könnten jedem Kongress der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU vorgelegt werden. Sie würden dort eine Zustimmung finden, weil es aus den kommunalpolitischen Spitzverbänden und auch aus den Verbänden der Parteien wie etwa aus der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU immer eine eindeutige Zustimmung zu den konkret und präzise aufgelisteten Punkten in diesem Antrag gegeben hat.

Ich glaube, dass wir die Diskussion um die öffentliche Daseinsvorsorge auf der europäischen Ebene, aber auch das, was sich kommunal abspielt, endlich einmal als eine politische Bewegung verstehen müssen, als eine Renaissance von Kommunalwirtschaft, als eine Renaissance von Gemeinwirtschaft, als eine Renaissance der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn heute Sonntag wäre und wir wieder einmal eine der berühmten Sonntagsreden halten würden, Herr Minister Breuer, bei der Europa-Union oder wo auch immer, und wenn wir darstellen wollten, was das europäische Gesellschaftsmodell ausmacht, was uns von anderen im positiven Sinne unterscheidet, würden wir sicherlich beide zusammen im Unterschied zur FDP sagen, wir wollten ein europäisches Sozialstaatsmodell. Außerdem würden wir sagen, dass wir ein Gesellschaftsmodell wollen, das der öffentlichen Daseinsvorsorge einen herausragenden Stellenwert beimisst. Das unterscheidet uns von anderen, und das macht Europa partei- und fraktionsübergreifend erstrebenswert. Von daher rührt unser Engagement im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir freuen uns auf die weitere Debatte. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuschke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Kollege Hovenjürgen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kuschke, Ihr massives Plädoyer für die kommunale Selbstverwaltung fand ich beeindruckend. Ich hätte mir aber gewünscht, dass Sie sich zu Ihrer Regierungszeit zur kommunalen Selbstverwaltung schon ähnlich geäußert und vor allen Dingen entschieden hätten, diese zu stärken. Dann wäre das, was Sie heute vorgetragen haben, glaubwürdiger.

Herr Kuschke, Sie haben in Ihrem Plädoyer die Wirtschaftskraft und die Marktbefähigung von

kommunalen Unternehmen dargestellt. Es gibt aber einen ganz entscheidenden Unterschied zwischen städtischen Unternehmungen und der privaten Wirtschaft. Die Risikoseite der städtischen Unternehmungen hat der Steuerzahler abzudecken. Dieses Risiko liegt bei einem privaten Unternehmen bei den Privaten selbst. Deswegen kann es hier keine direkte Gleichbehandlung geben. Auch dieser Logik können wir uns nicht verschließen.

Der Antrag an sich, Herr Töns, beschreibt das Spannungsverhältnis richtig. Das kann man so sehen. Aber dies über eine Rahmenrichtlinie lösen zu wollen, ist der falsche Ansatz. In diesem Punkt stimme ich Herrn Minister Breuer ausdrücklich zu. Erfolgversprechender ist sicherlich der Weg der Einflussnahme über die Kommission und über die Ausgestaltung der Beihilfe- und Vergabehilfen, um damit das zu erreichen, was die Daseinsvorsorge im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung sichert.

Ansonsten kann ich dem, was Herr Kollege Brockes und auch die Kollegin Löhrmann zu den sich daraus ergebenden Konsequenzen vorgetragen haben, wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, einiges abgewinnen. Es gibt Risiken, denen wir uns nicht verschließen können.