Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4526

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDU Herrn Abgeordneten Ortgies das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Unruhe – Glocke)

Entschuldigen Sie, Herr Kollege Ortgies. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, Kolleginnen und Kollegen, dass wir in der Debatte fortfahren. Ich bitte um Ihr Verständnis: Führen Sie Ihre Gespräche außerhalb des Plenarsaals oder so leise, dass wir – vor allem der Redner – es nicht hören. Bitte schön, Herr Ortgies.

Was lange währt, wird endlich gut. Nach langer intensiver Arbeit werden wir, die Koalition der Erneuerung, heute die Novellierung des Landschaftsgesetzes beschließen. Die Novelle ist Ausdruck der Grundsätze der Regierungskoalition: Freiwilligkeit vor Zwang und Vertragsnaturschutz vor Ordnungsrecht. Und wir wollen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft flächenmäßig 1:1 ausgleichen.

Es liegt seit der Einbringung ein langer Weg hinter uns. Wir haben viele Gespräche geführt und Abstimmungen vorgenommen. Es gab gute und konstruktive Beratungen, in die sich die Opposition allerdings nicht so gut eingebracht hat.

(Svenja Schulze [SPD]: Ohne uns wäre es gar nicht so konstruktiv gewesen!)

Jetzt liegt eine Gesetzesnovelle vor, die sich sehen lassen kann. Auch in der Anhörung vor einigen Wochen hat es eine überwiegende Zustimmung durch die Verbände – auch durch die kommunalen Spitzenverbände – gegeben.

Wir haben zu Beginn unserer Beratungen das Ziel formuliert, mit dem neuen Landschaftsgesetz wichtige Schritte zur Versöhnung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes mit den Interessen der Bürger, mit den Kommunen und mit der Wirtschaft zu unternehmen. Wenn ich mir das Ergebnis anschaue, kann ich sagen, dass uns das gut gelungen ist.

Ich möchte im Folgenden vor allem die wesentlichen Punkte unserer Änderungsanträge zum Gesetzentwurf erläutern, welche sich uns nach der Anhörung gestellt haben. Übrigens, Frau Schulze: Sie freuen sich so, von Ihnen liegt aber gar nichts, nicht ein einziger Änderungsantrag vor.

(Svenja Schulze [SPD]: Das lohnt sich auch nicht! Das alte Gesetz war von uns, falls Sie sich erinnern!)

Da Sie keine Änderungsanträge vorgelegt haben, gehe ich davon aus, dass Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen. Anders kann man das nicht interpretieren.

Der grüne Entschließungsantrag, der uns seit heute Morgen als Tischvorlage vorliegt, enthält außer den altbekannten Vorwürfen nichts Neues. Wir haben dies schon im Ausschuss ausführlich diskutiert und widerlegt. Trotzdem möchte ich einen Absatz, der mir aufgefallen ist, Herr Remmel und Frau Löhrmann, zitieren. Auf der vorletzten Seite Ihres Antrags schreiben Sie:

„Es gibt Vorstellungen, in der Bundesrepublik bis zu 10 % der Fläche tatsächlich als Wildnis

auszuweisen. Doch für die Ausweisung von Flächen als Wildnis findet sich in diesem Gesetzentwurf kein Ansatz.“

(Svenja Schulze [SPD]: Wildnis im Kopf!)

Da haben Sie recht. Diesen Ansatz haben wir nicht. Und angesichts der Flächenknappheit, der weltweiten Nahrungsmittelknappheit, des konkurrierenden Flächenverbrauchs für Bioenergie und landwirtschaftliche Anbauflächen für Nahrungsmittel frage ich mich: In welcher Welt leben Sie eigentlich?

(Frank Sichau [SPD]: Haben Sie schon mal was von Überproduktion gehört?)

Überall, wo wir hinschauen, werden wir mit Flächenknappheit konfrontiert. Sie jedoch wollen 10 % Wildnis in Nordrhein-Westfalen gesetzlich vorschreiben.

Nun zu unseren Änderungen. Mit der Neuformulierung in Absatz 1 wird festgeschrieben, dass durch die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme bewirkt wird. Über den 1:1-Ausgleich hinaus können diese Ansprüche durch Ersatzgeld ausgeglichen werden. Das ist eine wichtige Änderung und eine Beschleunigung in vielen Verfahren. Der Grundsatz lautet eben: Qualität vor Quantität.

Auch mit der Änderung in § 11 in Bezug auf die Beiräte tragen wir einem Ergebnis und einem Wunsch der Anhörung Rechnung, indem die Zusammensetzung der Beiräte konkret festgelegt wird. Die LNU erhält angesichts ihrer Bedeutung einen zusätzlichen Sitz. Im Übrigen haben wir ausdrücklich dem Wunsch des Ministers entsprochen, dass diese Beiräte weiterhin paritätisch – Schützer und Nützer – zusammengesetzt werden.

Die Vorschrift zu § 47 a hat mein Kollege Clemens Pick gerade ausführlich erläutert.

Meine Damen und Herren, in Art. 2 des Landesforstgesetzes wollen wir regeln, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr erfolgt. Der Erholungssuchende muss selbst einschätzen, auf welche Gefahren er sich bei einem Waldspaziergang einlässt, ohne dass bei einem Zwischenfall sofort der Waldbesitzer haftbar gemacht werden kann.

Im Hinblick auf die Folgen des Sturms Kyrill und nach einem Unfall durch einen herabfallenden Ast im letzten Jahr wird das Landesforstgesetz außerdem so geändert, dass die Klarstellung „Betreten auf eigene Gefahr“ noch einmal betont wird und einzelne Regelbeispiele aufgezeigt werden.

Meine Damen und Herren, zusammengefasst möchte ich sagen: Wir verabschieden heute ein modernes Landschaftsgesetz,

(Beifall von der FDP)

das sowohl den Interessen des Natur- und Umweltschutzes als auch den Interessen der Nutzer, der Schützer und der Menschen, die hier arbeiten, wirtschaften oder sich einfach nur erholen wollen, dient. Dieses positive Signal geht heute von Düsseldorf aus in dieses Land.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ortgies. – Für die Fraktion der SPD hat jetzt Frau Schulze das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn eine eher theoretische Frage stellen: Warum novelliert man eigentlich ein sehr gutes Gesetz? Warum tut man das?

(Holger Ellerbrock [FDP]: Weil die Voraus- setzung falsch ist! Es ist ein schlechtes Ge- setz!)

Man könnte auf die Idee kommen, Herr Ortgies, man novelliert es, weil man das bestehende Gesetz besser machen möchte. Man kann ja immer noch ein bisschen was verbessern. Es kann neue Rahmenbedingungen geben, die es erfordern, dass man ein Gesetz verändert. Oder es gibt ein Problem, das man aktiv angehen muss, und deswegen muss man das Gesetz verbessern.

Ich sage Ihnen ganz deutlich, meine wenigen Damen und überwiegend Herren von Schwarz und Gelb: Das, was Sie jetzt mit dem neuen Gesetz machen, wird keiner dieser Anforderungen auch nur im Ansatz gerecht. Es wird nichts besser.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Gerade nach der Anhörung sind wir uns ganz sicher, dass wir dieses Gesetz ablehnen. Es wirft nämlich den Naturschutz hier in Nordrhein-Westfalen um mehr als 30 Jahre zurück.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich könnte eine ganze Menge Argumente aus der Anhörung wiedergeben, aber angesichts der knappen Zeit möchte ich es bei zwei wesentlichen belassen.

Kernpunkt Ihres Gesetzes ist, dass Sie engagierten Bürgerinnen und Bürgern zukünftig nicht mehr

zuhören wollen. Sie verbieten ihnen, weiter aktiv mit dabei zu sein, und das tun Sie, weil Sie sagen, es sei Verwaltungsaufwand, wenn man Naturschutzverbände beteiligen würde.

Sie wissen aus der Praxis vor Ort ganz genau: Wenn man Verbände frühzeitig beteiligt, wenn man Experten mit heranzieht, dann wird es einfacher, dann wird es besser, dann gibt es weniger Klagen, dann gibt es bessere Optimierungsmöglichkeiten. Insgesamt wird die Bürokratie reduziert; das ist eine Zeitersparnis. Ihnen ist all das aber egal. Für Sie besteht die Hauptsache darin, dass Sie die Naturschutzverbände düpieren können.

Es ist Ihnen auch völlig egal, dass Sie mit dem, was Sie jetzt machen, weit hinter die AarhusKonvention zurückfallen, die die Beteiligungsrechte und Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden gestärkt wissen möchte. Das ist Ihnen völlig egal. Sie treten hier das Ehrenamt mit Füßen. Sie sagen zu 370.000 Menschen, die bei BUND, NABU und LNU organisiert sind: Das ist uns egal. Macht eure Arbeit weiter. Von uns kriegt ihr keine Unterstützung. – Sie treten ehrenamtliches Engagement mit Füßen, und das nicht aus Versehen, sondern mit Absicht, Herr Ortgies.

Mein zweites Argument, warum wir dieses Gesetz ablehnen: Alle reden derzeit über den Klimawandel. Das wäre ein Grund, ein Gesetz weiterzuentwickeln. Wir reden darüber, dass sich Politik jetzt verändern muss. Klaus Töpfer – er sollte Ihnen bekannt sein –, ehemaliger CDU-Bundesumweltminister, hat auf der G8-Umweltministerkonferenz in Potsdam im März dieses Jahres gesagt, dass geschlossene Strategien zur Bewältigung des Klimawandels erforderlich seien. Was Sie jetzt mit dem Landschaftsgesetz machen, ist genau das Gegenteil. Sie gehen um Lichtjahre zurück.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Das Einzige, was Ihnen zum Klimawandel einfällt, ist, den stadtökologischen Fachbeitrag zu streichen. Und das zur Unterstützung des Städtetages: Axel Welge, Städtetag, hat uns in der Anhörung sehr eindrucksvoll dargelegt, warum die Kommunen diesen Fachbeitrag für ihre Planungen brauchen. Was Sie hier machen, ist, wieder Kosten auf die Kommunen abzuschieben. Sie entziehen sich als Landesregierung der Verantwortung und haben keinerlei Antworten auf das, was der Klimawandel von uns als Politiker fordert.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Mein Fazit: Das Gesetz bringt nur Verschlechterungen. Nach der Anhörung sind wir uns noch si

cherer, dass dieses Gesetz den Anforderungen an den Klimaschutz und an eine moderne Klimaschutzpolitik überhaupt nicht gerecht wird. Deswegen noch einmal mein Appell an Sie: Kommen Sie wenigstens in der letzten Minute zur Vernunft. Lehnen Sie dieses Gesetz gemeinsam mit uns ab. – Danke schön.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Zuruf von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulze. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Kollege Remmel das Wort.