Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

(Gisela Walsken [SPD]: Das ist jetzt Ihre Re- gierung, Herr Minister! Sie müssen sich dar- an gewöhnen!)

Die Position der Landesregierung ist eindeutig: Der beschlossene Personalabbau ist unumgänglich, aber auch tragbar. Wir werden den Produktivitätsgewinn aus der Erhöhung der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten genau wie die vorherige Landesregierung bei den Beamten durch kwVermerke abschöpfen. Solange Sie in der Regierung waren, fanden Sie das ja auch gut. Dies ist zur Haushaltskonsolidierung unvermeidbar.

Die Anwendung der fluktuationsbeschleunigenden Maßnahmen im Rahmen des Personaleinsatzmanagements wird in der Finanzverwaltung mit Sorgfalt und dem notwendigen Augenmaß erfolgen, sodass die Funktionsfähigkeit und hohe Professionalität der Steuerverwaltung auch in Zukunft erhalten bleibt.

Seien Sie versichert, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Anwendung der Anreizsysteme geht eine sorgfältige Analyse voraus, welche die Fragen der Altersstruktur und des Erhalts von notwendigem Know-how berücksichtigt. In diesem Kontext erinnere ich daran, dass die Finanzämter nicht ohne Grund von dem 1,5%igen Stellenabbau ausgenommen wurden. Wir wissen um die Notwendigkeit und den Wert einer gut aufgestellten Finanzverwaltung.

Zur Fusion von Finanzämtern möchte ich auch ein paar Bemerkungen machen. Eines Appells der SPD, die Zusammenlegung von Finanzämtern nur dort vorzusehen, wo diese tatsächlich wirtschaftlich sind, bedarf es nicht.

(Gisela Walsken [SPD]: Doch!)

Als Finanzminister werde ich Fusionen selbstverständlich nur dann umsetzen, wenn sie sich rechnen. Die Ausführungen zum Thema Finanzamtsfusion zeigen exemplarisch die ganze Widersprüchlichkeit dieses Antrags. So warnt die SPD einerseits vor weiterem Personalabbau, andererseits stellt sie die Wirtschaftlichkeit der Fusions

überlegungen mit dem Hinweis infrage, es würden je Fusion nur ca. fünf bis sieben Stellen eingespart.

Die Fusion von Finanzämtern, meine Damen und Herren, dient gerade nicht als ein weiteres Werkzeug zum Stellenabbau, sondern hat zum Ziel, die bestehenden Verwaltungsstrukturen zu straffen und Personal für das operative Geschäft freizubekommen. Neben dem Personalkostenaspekt spielen dabei die Reduzierung von Sach- und Unterbringungskosten und die Eindämmung der ständig steigenden Nebenkosten eine ganz wesentliche Rolle.

Die Vorsteher der Finanzämter beklagen, dass ein großer Teil der Steuergesetze aufgrund ihrer Komplexität im Verwaltungsvollzug nur schwer umsetzbar ist. Um hier Abhilfe zu schaffen, stellt das Finanzministerium zusammen mit den Vorstehern zurzeit konkrete Beispiele für praktisch nicht vollziehbare Steuergesetze zusammen. Ziel ist, dem Bundesfinanzminister die in allen Ländern bestehende Problemlage zu verdeutlichen, damit zumindest gewisse Vereinfachungen erreicht werden können. Ich werde nicht müde, das auch in Berlin vorzutragen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das beim BMF vielleicht genauso argumentativ verfolgen würden.

(Beifall von der CDU)

Soweit Sie anbieten, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Landtagsvertretern einzurichten, danke ich Ihnen für Ihr Engagement. Ich halte aber lieber an der bewährten Gewaltenteilung fest. Das heißt jedoch nicht, dass wir nicht Ziele und Wege miteinander diskutieren können. In dem Ziel einer grundlegenden Steuervereinfachung sind wir uns in diesem Haus sicherlich einig.

Mit Ihrer Forderung nach einem landesweiten Einsatz des sogenannten maschinellen Risikomanagements, insbesondere des maschinellen Risikofilters, haben Sie den richtigen Zeitpunkt verschlafen. Das Finanzministerium und die Oberfinanzdirektionen haben den verstärkten Einsatz des maschinellen Risikofilters bereits in Angriff genommen. Ergebnis ist, das der Risikofilter bei den Finanzämtern der OFD Münster nahezu flächendeckend eingesetzt wird und auch die weitaus überwiegende Zahl der Finanzämter des Bezirks Rheinland den maschinellen Risikofilter verwenden.

(Gisela Walsken [SPD]: Aber er funktioniert nicht!)

Allerdings ist die Anwendung des maschinellen Risikofilters aus gutem Grund nicht absolut ver

bindlich vorgeschrieben. Individuelle, regionale oder sonstige Besonderheiten können nicht immer maschinell berücksichtigt werden. Hier setzen wir weiterhin auf das Fachwissen und die Erfahrung unseres Personals. Die von der SPD-Fraktion präsentierten Ergebnisse des Landesrechnungshofs werden offenbar fehlinterpretiert.

(Gisela Walsken [SPD]: Glaube ich nicht!)

Die festgestellte Fehlerquote von 36,5 % bezieht sich allein auf Stichproben in fünf Finanzämtern und auf die risikobehafteten Steuerfälle.

(Gisela Walsken [SPD]: 1.700 Fälle!)

Sie bezieht sich nicht auf die Gesamtzahl der Fälle. Werden alle Fälle in die Berechnung einbezogen, ist die Quote deutlich niedriger, nämlich nur noch etwa halb so hoch. Auch das ist beträchtlich.

Vor allem möchte ich klarstellen, dass der Landesrechnungshof nicht die systematischen Grundsätze des Risikomanagements kritisiert hat. Diese werden von ihm ausdrücklich für geeignet gehalten. Das ist eine ganz wichtige Feststellung. Sie zeigt nämlich, dass es zum System des Risikomanagements keine Alternative gibt.

Der Rechnungshof hat bei seinen Prüfungsfeststellungen eine Stichprobe gezogen und dabei in 637 Fehler festgestellt. Diese Feststellung hat er dann auf alle Arbeitnehmerveranlagungen in Nordrhein-Westfalen – das sind immerhin rund 4,5 Millionen Fälle – hochgerechnet. Daraus ergibt sich die genannte Summe von 250 Millionen €.

Angesichts des genannten Verhältnisses zwischen der Anzahl der Stichproben und der Anzahl aller Fälle muss man die Aussagekraft sicherlich relativieren. Daher möchte ich hier nicht über die genannte Zahl spekulieren. Wir werden vielmehr im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof unsere Arbeit noch stärker und konsequenter auf die Verbesserung der Bearbeitungsqualität bei den risikobehafteten Fällen konzentrieren.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Prüfung des Landesrechnungshofs in der Zeit von April 2005 bis März 2006 hauptsächlich auf die Bearbeitung risikobehafteter Arbeitnehmerfälle der Jahre 2003 und 2004 bezog, also einen Zeitraum betraf, in dem sich das Risikomanagement noch in der Einführung befand.

Die Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofs decken sich in großen Teilen mit eigenen Untersuchungen der Verwaltung zur Evaluation der Risikomanagementsysteme. Als Konsequenz daraus wurden von den Oberfinanzdirekti

onen in den vergangenen Monaten umfangreiche Informationsveranstaltungen unter Beteiligung aller Finanzämter durchgeführt, die insbesondere die Qualitätsverbesserung bei der Bearbeitung risikoreicher Fälle zum Ziel haben. Ich bin zuversichtlich, dass sich das auch in der täglichen Arbeit positiv auswirken wird.

In Ihrem Antrag, Frau Walsken, verlangen Sie ein klares Bekenntnis zum dauerhaften Bestehen des mittleren Dienstes. Wenn Ihnen das wirklich am Herzen liegt, kann ich die Entscheidung der vorherigen Regierung, den mittleren Dienst sukzessive abzuschaffen, nicht nachvollziehen. Ich habe mich entschieden, wieder junge Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung auszubilden. Ein entsprechendes Ausbildungskonzept wird derzeit in meinem Haus erarbeitet. Insofern komme ich Ihrem Wunsch, dem mittleren Dienst eine Zukunftsperspektive zu geben, gerne nach.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Was die Ausstattung der Finanzverwaltung mit Betriebsprüfern angeht, sind Regierung und Opposition derselben Auffassung. Sie haben die Aufstockung der Betriebsprüfung auf die volle Sollstärke angestoßen, und wir haben die Maßnahme Anfang des Jahres abgeschlossen. Ich bin mir bewusst, dass es angesichts der Altersstruktur in der Betriebsprüfung und der besonders bei lebensälteren Beschäftigten wirkenden Anreizsysteme des Personaleinsatzmanagements eine besondere Herausforderung bedeutet, diese Sollvorgaben einzuhalten. Ob dies zahlenmäßig ohne jegliche Abstriche gelingen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Sicher ist, wir werden diesen Aspekt bei der Umsetzung der fluktuationsbeschleunigenden Maßnahmen beachten und die Funktionsfähigkeit unserer Betriebsprüfungsdienste sicherstellen.

Meine Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen nicht schließen, ohne zu betonen, welch hohen Stellenwert die Finanzverwaltung dieses Landes für die Landesregierung hat. Die Landesregierung kennt die hohe Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten dieser Verwaltung. Die Landesregierung wird alles daransetzen, dass die Finanzverwaltung ihre wichtige Arbeit für das Land unter annehmbaren Rahmenbedingungen leisten kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Linssen. – Die Regierung hat etwas mehr Redezeit in Anspruch genommen, als es laut Rednerliste vorgesehen war.

(Gisela Walsken [SPD]: Es ist auch nicht besser geworden dadurch!)

Ich muss formal darauf hinweisen, dass es, wenn es weiteren Bedarf gibt, möglich ist, noch zu reden. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Beratungen zu Tagesordnungspunkt 11.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der SPD-Fraktion Drucksache 14/4442 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisung ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

12 Alternativmethoden zu Tierversuchen gezielt fördern

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4487

Ich eröffne die Beratung und erteile der bereits am Pult stehenden Kollegin Frau Wiegand das Wort. Bitte schön, Frau Wiegand.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass ich es für ein Unding halte, dass weder der zuständige Minister noch sein Staatssekretär anwesend sind, wenn es um dieses wichtige Thema geht. Ich hoffe, dass dies nicht das Desinteresse an diesem Thema ausdrücken soll.

(Beifall von der SPD – Minister Dr. Ingo Wolf: Ich vertrete ihn!)

Ich möchte mein Plädoyer für Alternativmethoden zu Tierversuchen mit einem Zitat von Herrn Prof. Dr. Leist einleiten, der zurzeit die einzige Professur in Deutschland zum Thema „In-vitro-Methoden im Tierversuchsersatz“ innehat. Er sagt: Tierschutz und Wissenschaft schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. – Dass Herr Prof. Dr. Leist damit recht hat, zeigt sich nicht zuletzt in der Tatsache, dass es schon jetzt gute Ansätze bei der Zusammenarbeit zwischen der Wissenschaft und

der Industrie in diesem Bereich gibt. Schließlich scheint heute allgemein bekannt zu sein, dass Ergebnisse aus Zellversuchen in der Regel besser mit Humandaten korrelieren als solche aus Tierversuchen. Leider müssen solche Ergebnisse aber noch immer mit den Ergebnissen aus Tierversuchen korreliert werden.

Dabei ist selbst die weltweite Anerkennung von Tierversuchsstandards nicht immer gegeben, wie das BfR bestätigt. Dieses Problem hat die von Ihnen, werte Kollegen von der CDU, mitgetragene Bundesregierung schon lange erkannt. Sie hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung auf folgendes Ziel festgelegt:

„Die Ersatzmethoden zum Tierversuch sind auf nationaler wie europäischer Ebene zügig weiterzuentwickeln. Wir setzen uns auch deshalb für Alternativmethoden ein, damit Tierversuche nicht mehr automatisch bei der Risikobewertung eines Stoffes erforderlich sind.“

Dabei gilt in der Politik wie in der Wissenschaft und in der Industrie: Informationen schaden immer nur demjenigen, der sie nicht hat.

Baden-Württemberg hat vorhandene Informationen und vorhandene Gelder rechtzeitig genutzt. So wird beispielsweise die Professur für In-vitroMethoden zum Tierversuchsersatz an der Universität Konstanz zum größten Teil von der Doerenkamp-Zbinden-Stiftung für versuchstierfreie Forschung finanziert. Diese Stiftung ist daran interessiert, weitere Professuren für versuchstierfreie Forschung zu fördern. Leider findet sie in Deutschland zurzeit keinen einzigen passenden Studiengang, den sie entsprechend fördern könnte. Dabei sind wir alle uns doch einig, dass eine neue Professur in einem so wichtigen Fachbereich mit einer eventuellen Mischfinanzierung, bestehend aus Landesmitteln, Stiftungsgeldern und Spenden, auch gut in die nordrhein-westfälische Unilandschaft passen würde.

(Beifall von der SPD)

Es muss dabei jedoch ein großes Anliegen sein, dass wir mit dieser Professur nicht von ihrem Studiengang enttäuschte Studierende anziehen, sondern die Besten der Besten. Schließlich sprechen wir hier von einer Frontwissenschaft, nicht von einer alternativen Nische auf irgendeinem Unicampus. Wichtig ist dabei auch die Zusammenarbeit mit anderen Professuren und Forschungsverbünden.

Als Querschnittsthema kann der Lehrstuhl für Invitro-Methoden an verschiedene Bereiche angegliedert werden: an einen technischen, einen na

turwissenschaftlichen, einen experimentellen oder einen ethischen Bereich, je nach Ausrichtung der Universität, an der diese Professur eingerichtet werden soll.