Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Der entscheidende Punkt ist im Hinblick auf die 30 % – das ist auch die Meinung des Wirtschaftsministeriums –, dass diese auf Deutschland bezogen sind. Das steht in der Düsseldorfer Erklärung. Deswegen gibt es zwischen der Energieministerin und dem Umweltminister in dieser Frage keine Meinungsverschiedenheiten. Bezogen auf Nordrhein-Westfalen ist das auch mein Ziel, was natürlich besonders ambitioniert ist. Ich habe eben aber auch deutlich gesagt, dass wir das nur schaffen, wenn wir alle anderen Bereiche mit einbeziehen, insbesondere die Frage der Energieeffizienz und die ganzen Punkte, die ich eben aufgezählt habe. Diese Zielmarke habe ich mir als Umweltminister vorgenommen.

Danke schön, Herr Uhlenberg. – Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schluss der Beratung. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/4477 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

14 Zukunftsbranche Kulturwirtschaft – NRW muss Spitze bleiben!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4483 – Neudruck

Hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/4483 – Neudruck – an den Kulturausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung hier im Plenum erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

15 Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugend- strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – JStVollzG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4412

erste Lesung

Zur Einbringung erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Müller-Piepenkötter das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Jugendstrafvollzugsgesetz für Nordrhein-Westfalen liegt Ihnen ein weiterer Markstein auf unserem Weg zur Reform des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen vor. Wir erfüllen mit diesem Gesetzentwurf zum einen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, dem Jugendstrafvollzug eine eigene gesetzliche Grundlage zu geben. Wir schaffen damit gleichzeitig neben den baulichen Maßnahmen – Umwidmung eines Hauses in der JVA Büren, Errichtung zusätzlicher Haftplätze in Heinsberg und Bau einer eigenen Jugendstrafanstalt – und den personellen Maßnahmen, nämlich mit der Einrichtung zusätzlicher 450 Stellen, die inhaltlichen Voraussetzungen für einen modernen, den heutigen Anforderungen gerecht werdenden Strafvollzug.

Meine Damen und Herren, es geht bei der Gestaltung des Jugendstrafvollzugs um die Zukunft junger Menschen, ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und ohne Straftaten, auf Teilhabe an der Arbeitswelt, auf Teilhabe an Kultur und Bildung, an Sport und Freizeitmöglichkeiten. Und es geht um den Schutz von Opfern, den Schutz der Bürger unseres Landes vor Straftaten.

Der Jugendstrafvollzug ist Teil eines Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, dessen wichtigstes Element Prävention ist – Prävention durch Bildung, Prävention durch Erziehung, durch Maßnahmen der Jugendhilfe, des Familienrechts, aber auch durch Diversionsmaßnahmen des Strafrechts. Im Rahmen der Bekämpfung der Jugendkriminalität ist aber leider auch der Jugendstrafvollzug unverzichtbar. Nicht alle jungen Menschen werden durch präventive Maßnahmen erreicht.

Eine sich qualitativ verändernde Insassenstruktur – Arbeitsentwöhnte, sozial Entwurzelte, an delinquenten Gleichaltrigengruppen orientierte Gefangene –, eine Zunahme von ausländischen und ethnischen Minderheiten angehörenden Gefangenen, Zunahme von Gewalt-, Drogen- und Sexualtätern mit längeren Strafen und daraus resultierenden Problemen der Behandlung und Entlassungsvorbereitung kennzeichnen heute den Strafvollzug. Dem müssen wir gerecht werden.

Meine Damen und Herren, was diese jungen Menschen brauchen ist nicht Sozialromantik, sondern Entschiedenheit und Konsequenz. Diese jungen Menschen brauchen nicht noch einmal Kuschelpädagogik und Herumeiern, sie brauchen endlich klares Durchgreifen und eindeutige Vorgaben.

Der Gesetzentwurf erfüllt die Anforderungen an einen klaren und konsequenten Jugendstrafvollzug. Das bedeutet:

Wir sorgen für eine frühe und klare Planung der sozialen und persönlichen Bildung sowie der schulischen und beruflichen Ausbildung im Jugendstrafvollzug.

Die geplanten Maßnahmen werden konsequent durchgeführt und die Mitarbeit der Gefangenen konsequent eingefordert.

Wir gehen konsequent gegen Drogen vor bei umfassender Beratung und Behandlung von Drogenabhängigen.

Und wir bekämpfen konsequent jegliche physische und psychische Gewalt im Strafvollzug.

Meine Damen und Herren, Erfolg kann im Jugendstrafvollzug nur erreicht werden, wenn die Mitarbeiter aller Dienstzweige sorgfältig ausgewählt und gezielt fortgebildet werden – wir schreiben Auswahl nach Eignung und Fortbildungspflicht vor –, wenn die jungen Gefangenen entsprechend untergebracht sind – wir schreiben im geschlossenen Vollzug einen grundsätzlichen Anspruch auf Einzelunterbringung und die regelmäßige Unterbringung in Wohngruppen vor –, wenn mit Vollzugslockerungen sorgfältig umgegangen wird – wir bekennen uns zu Vollzugslockerungen bis hin zum offenen Vollzug, halten aber an der unverzichtbaren Voraussetzung fest, dass nicht von einem Flucht- oder Missbrauchsrisiko auszugehen ist.

Erfolg kann nur erreicht werden, wenn Außenkontakte gefördert werden – wir erhöhen die Besuchszeiten auch an den Wochenenden und sehen die Zusammenarbeit mit Externen ausdrücklich vor –, wenn neben der schulischen und beruflichen Erziehung auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung eingeübt wird – wir sehen ein qualifiziertes Freizeitangebot vor und schreiben einen Anspruch auf Sport für mindestens drei Stunden auch an den Wochenenden fest.

Meine Damen und Herren, mit der Vorlage des Gesetzentwurfs sind wir dem Ziel, unserem Land ein vorbildliches und modernes Jugendstrafvollzugsgesetz zu geben, ein gutes Stück näher gekommen. Ich bitte um Ihre Unterstützung dafür. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. – Für die SPD spricht nun Frau Ruff-Händelkes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anfang Mai haben wir den Gesetzentwurf der Grünen hier diskutiert. Seinerzeit habe ich bedauert, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung noch nicht da war. Jetzt liegt er vor. Und was fällt uns auf?

Uns fällt auf, dass die Landesregierung ein modellhaftes Gesetz angekündigt hat, dass der vorgelegte Entwurf diesem Eigenlob aber nicht standhält.

(Beifall von der SPD)

Warum nicht, meine Damen und Herren? – Lassen Sie mich drei Punkte ansprechen.

Erstens: § 7. Die Justizministerin und die Landesregierung scheuen offensichtlich die konkrete

Einbeziehung der Jugendhilfe. Sie wird nämlich nicht wörtlich ins Gesetz aufgenommen. Die Landesregierung versteht die Beteiligung der Jugendhilfe nur als Einbeziehung Dritter, was in der Praxis zu Problemen führen kann, wie wir wissen. Wo bleibt das selbst definierte Vollzugsziel? In diesem Zusammenhang ist meines Erachtens die wichtigste Formulierung, die wir uns alle noch einmal einprägen sollten: Befähigung der Jugendlichen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen zu können.

Frau Ministerin Müller-Piepenkötter, ich frage mich, warum Sie sich nicht einmal mit Herrn Minister Laschet zusammengesetzt haben, um dieses Problem gemeinsam ressortübergreifend zu lösen. So etwas wäre ein Modell gewesen, meine Damen und Herren. Das hätten wir uns gewünscht.

(Beifall von der SPD)

Zweitens. § 97 beschreibt das Beschwerderecht der Jugendlichen. Die Formulierung „erhalten Gelegenheit“ ist ziemlich unpräzise. Wer definiert denn, wann die Gelegenheit da ist? Gibt es die Gelegenheit vielleicht nur in der Sprechstunde?

Ganz besonders kritisch erscheint uns, dass die Ombudsperson selber entscheidet, mit welcher Angelegenheit sie sich zu befassen hat und in welcher Angelegenheit sie vor allen Dingen tätig wird. Sie ist nämlich unabhängig. So hat die Ministerin sie eingesetzt.

Stellen Sie sich aber einmal vor, dass ein jugendlicher Straftäter mit der Ombudsperson in Kontakt treten will und diese – aus welchen Gründen auch immer – in dieser Angelegenheit nicht tätig wird. Der Jugendliche wird sich zurückgesetzt, unverstanden und ungerecht behandelt fühlen.

Das Ergebnis könnten – und das können wir uns nicht wünschen; das hat auch nichts mit Kuschelromantik bzw. Sozialromantik zu tun – Demotivation, Boykott der Mitarbeit – wollen wir das, Frau Ministerin? – sowie Beschimpfung anderer Häftlinge und Mitarbeiter sein. Ganz sicher wird dieser Jugendliche aber das System Strafvollzug infrage stellen. Darüber hinaus – und das ist ganz wichtig – würde ihm eine solche Erfahrung den Weg in ein Leben ohne Straftaten auf keinen Fall erleichtern.

Kurzum: Für den Jugendlichen ist dieses Beschwerdeverfahren nicht nachvollziehbar. Vor allen Dingen bietet es ihm keinen Rechtsschutz.

Drittens. Die Regelungen zum Schusswaffengebrauch in §§ 89 und 90 Ihres Gesetzentwurfes sind nicht akzeptabel; denn sie entsprechen nicht den Vorgaben der Vereinten Nationen. Es wird

ignoriert, dass eigentlich keine Schusswaffen getragen werden sollen – auch wenn Ihnen das nicht gefällt, Herr Giebels; das sieht man an Ihrem Gesichtsausdruck schon recht deutlich. Dass es in den Anstalten auch Inhaftierte gibt, die älter als 18 Jahre sind, ist auch kein Grund, die bisherige Regelung über Bord zu werfen.

(Beifall von Frank Sichau [SPD])

Meine Damen und Herren, die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, ein anerkannter Expertenverband, hat in Veranstaltungen und vor allen Dingen in schriftlichen Entwürfen immer wieder dazu geraten.

Zum Schluss möchte ich den Punkt Sicherheit noch einmal aus einer ganz anderen Perspektive beleuchten. Die Sicherheit der Allgemeinheit ist eben auch schon einmal angesprochen worden. Eigentlich sollte uns doch allen klar sein, dass wirkliche Sicherheit an dieser Stelle letztlich nur durch Rückfallverhinderung erreicht werden kann.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Es ist nicht förderlich, im Zweifel geschlossener Unterbringung und Restriktion den Vorrang zu geben. Auch hierzu hat die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe ganz deutlich Stellung bezogen.

Zusammenfassend halte ich fest: Der Gesetzentwurf beinhaltet noch den einen oder anderen Punkt, über den wir diskutieren können. Das werden wir in den Fachausschüssen sicherlich tun. Die SPD stimmt auch der Überweisung des Gesetzentwurfes zu. Wir wünschen uns aber – und das meinen wir ganz ernst –, dass wir ein Gesetz verabschieden können, das die Empfehlungen der Vereinten Nationen und der Experten beachtet und den Jugendlichen wirklich hilft.

Ich möchte noch einmal zum Wort „Sozialromantik“ kommen. Ein härteres Durchgreifen wirkt, wenn überhaupt, kurz. Konsequenz – dieses Wort haben Sie gerade auch benutzt, Frau Ministerin – und Verlässlichkeit wirken länger. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)