Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Sichau. – Frau Düker, jetzt haben Sie das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Justizministerium, die Landesregierung hat eine Strukturentscheidung getroffen, das Landesjustizvollzugsamt aufzulösen. Wir stimmen dieser Entscheidung zu und halten das für einen sinnvollen Schritt.

Damit hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf, Herr Giebels. So viel zu den Übereinstimmungen! Differenziertheit gehört zur Glaubwürdigkeit dazu. An der Stelle muss man sagen: Das ist eine richtige Entscheidung.

Auf der anderen Seite kann ich überhaupt nicht nachvollziehen – ich habe Ihnen das auch im Ausschuss gesagt; damals wie auch jetzt konnten Sie keine Gründe dafür angeben, warum das wirklich nötig ist –, dass Sie einen zusätzlichen Hauptpersonalrat für den Justizvollzug schaffen wollen. Ich weiß nicht, wie sich Herr Jäkel dieses Geschenk verdient hat, das Sie ihm machen. Aber sachlich begründet ist das nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Derzeit sind im Hauptpersonalrat – ich darf das einmal vorrechnen – 15 Personalräte. Davon sind fünf plus der Vertreter für die Schwerbehinderten, der auch aus dem Vollzug kommt, also insgesamt sechs, für den Vollzug im derzeitigen Hauptpersonalrat.

Gucken wir uns einmal die Beschäftigtenzahlen an! Im Bereich Justiz gibt es – legen Sie mich nicht genau fest – ungefähr 30.000 Beschäftigte, im Vollzug 6.000 Beschäftigte. Legt man nun Adam Riese zugrunde und macht eine Verhältnisrechnung, so haben wir im Bereich Justiz ein Verhältnis von einem Personalrat zu 3.000 Beschäftigten, im Vollzug ein Verhältnis von einem Personalrat zu 1.000 Beschäftigten. Man arbeitet gut zusammen und findet das völlig in Ordnung.

Jetzt schaffen Sie das Justizvollzugsamt ab – richtig! –, verlagern damit Personalverantwortlichkeiten auf die Behördenebene – auch richtig! –, wodurch auch die Personalräte auf der örtlichen Ebene gestärkt und mehr Entscheidungen nach unten verlagert werden. Das ist alles richtig. Dann aber sagen Sie – das ist ein Widerspruch par excellence –: Jetzt müssen wir oben mehr Personalräte schaffen. – Es kann doch nicht sein, dass Sie noch einen zusätzlichen Personalrat schaffen. Das heißt, wir werden zukünftig 15 Personalräte für die 30.000 Beschäftigten im Bereich Justiz haben, und wir werden sage und schreibe 15 ge

wählte Personalräte für 6.000 Beschäftigte im Strafvollzug haben. Das ist ein Verhältnis von einem Personalrat zu 400 Beschäftigten. Das haben wir, meine Damen und Herren, in keiner anderen Behörde in diesem Land. Ich frage mich, warum und wieso Sie dies tun.

(Ralf Jäger [SPD]: Sie wissen nicht, was Sie tun!)

Ich sage Ihnen hier wie schon im Ausschuss: Das ist Klientelpolitik erster Güte, die Sie hier machen!

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir haben ein Gesetzgebungsverfahren zum Landespersonalvertretungsgesetz. Warum regeln Sie das nicht darüber? Weil es zu der Logik der Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes, die Sie hier vorschlagen, überhaupt nicht passt, nämlich zu dem Gedanken der Verschlankung. Auf der einen Seite wird etwas aufgebläht, was aus meiner Sicht völlig unnötig ist und was auch der Funktionsfähigkeit überhaupt nicht dient. Hier verteilen Sie Geschenke an Interessensgruppen. Auf der anderen Seite streichen Sie bewährte Verfahren, bewährte Mitbestimmungsrechte, die auch von Arbeitgeberseite gelobt werden, beispielsweise Erörterungsverfahren. Meine Damen und Herren, diese Politik werden wir nicht mittragen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Düker. – Herr Dr. Orth für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu vorgerückter Stunde, zum wiederholten Male, daher auch in gebotener Kürze möchte ich gerne auf zwei, drei Punkte eingehen.

Herr Kollege Sichau und auch Frau Düker, Sie haben beide den Wegfall des Vorverfahrens kritisiert. Im Ausschuss haben wir bereits darüber gesprochen, dass der Wegfall des Vorverfahrens nicht nur in diesem Bereich von der Koalition vorgenommen wurde, sondern dass wir in Zukunft auch in den anderen Bereichen der Verwaltung die Vorverfahren entfallen lassen wollen, um den Bürgerinnen und Bürgern insgesamt schneller Rechtssicherheit zu geben,

(Beifall von der FDP)

sprich: Man soll nicht erst durch ein Vorverfahren gehen müssen, sondern man soll direkt durch das Anrufen des Gerichtes zu einer Entscheidung gelangen. Die Behörden werden sich dann schon

vorher überlegen, ob sie entsprechend qualitätvolle VAs erlassen. Insofern ist das, denke ich, eine gute Entscheidung.

(Beifall von der FDP)

Wir haben uns für den Wegfall des Amtes entschieden. Ich bin Frau Düker sehr dankbar dafür, dass Sie auch einmal den Mut hat, hier aufseiten der Opposition zu sagen: Ja, das ist eine richtige Entscheidung. – Frau Düker, da sind wir natürlich bei Ihnen. Ich finde, das ist ein sehr konstruktiver Beitrag. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen.

(Beifall von FDP und CDU)

Herr Sichau, wenn man das Land NRW mit dem Land Niedersachsen von der Größe her vergleicht, dann stellt man fest, dass wir natürlich ein bisschen größer, ein bisschen stärker, ein bisschen besser sind. Aber ich glaube, wenn ein Land wie Niedersachsen, das ein Flächenland ist, ohne Amt auskommt, wenn ein Land wie Bayern ohne Amt auskommt, wenn Baden-Württemberg ohne Amt auskommt, dann schaffen wir in NordrheinWestfalen es auch, eine effektive Behördenstruktur zu organisieren.

(Beifall von FDP und CDU)

Wenn Sie sich in einem wesentlichen Redebeitrag mit einer kleinen Annexregelung, mit dem Hauptpersonalrat beschäftigen, dann muss ich sagen: Natürlich kritisieren Sie uns dafür, dass wir im LPVG das Mitbestimmungsrecht reformieren, erneuern. Das ist Ihr gutes Recht.

(Frank Sichau [SPD]: Das machen wir!)

Aber wenn Sie uns sonst immer vorwerfen, wir würden Arbeitnehmerrechte abbauen, dann werfen Sie uns jetzt bitte nicht vor, dass wir Arbeitnehmerrechte einführen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Sie sollten daran sehen, dass wir mit solchen Maßnahmen sehr angemessen umgehen, dass wir an der einen Stelle etwas drauflegen und an der anderen Stelle vielleicht auch einmal etwas wegnehmen, aber nicht alles über einen Kamm scheren. Ich denke, das ist eine sehr angemessene und mit Augenmaß betriebene Politik.

Herr Sichau, wenn Sie sagen, wir würden einen zweiten Blinddarm einfügen, sage ich: Lieber einer zweiten Blinddarm als blind durch das Leben rennen!

Insofern freue mich – die Mehrheit ist anscheinend gesichert –, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden werden.

(Beifall von der FDP)

Ich bin sehr hoffnungsfroh, dass dies eine gute Entscheidung für das Land ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Müller-Piepenkötter das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss, haben mich in der Überzeugung bestätigt, dass die Auflösung des Landesjustizvollzugsamtes ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer moderneren und effizienteren Verwaltung sein wird.

Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Die wichtigsten Ziele der Neuorganisation heißen: Reduzierung des Abstimmungs- und Koordinierungsaufwandes und konsequente Übertragung von Verantwortung auf die operative Ebene und damit verbunden Stärkung der Position der Experten vor Ort, also insbesondere der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter. Das bedeutet natürlich nicht, dass sich mit der Auflösung einer Behörde mit knapp 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichsam auch deren Aufgaben in Nichts auflösen. Das ist nicht der Fall. Entgegen der Ansicht der Mitglieder der SPD-Fraktion bin ich der Überzeugung, dass das auch nicht erforderlich ist, um die Berechtigung für die Auflösung einer Behörde zu geben.

Noch einmal zur Klarstellung: Die Einführung der Zweistufigkeit in der Justizvollzugsverwaltung wird es erfordern, dass die heute von der Mittelbehörde wahrgenommenen Aufgaben zu einem größeren Teil künftig entweder auf der Ebene der obersten Landesbehörde oder auf der Ebene der Justizvollzugseinrichtungen wahrgenommen werden. Zu einem geringeren Teil werden die Aufgaben wirklich entfallen.

Ich wiederhole an dieser Stelle gerne noch einmal, was ich bereits in der vergangenen Woche im Rechtsausschuss gesagt habe: Die Aufsicht über den gesamten Justizvollzug wird künftig in einer Hand, nämlich beim Ministerium liegen. Ich bin davon überzeugt, dass der Strafvollzug von

dem dann nur noch zweistufigen Aufbau profitieren wird, weil die Wirksamkeit der operativen und strategischen Steuerung durch die oberste Landesbehörde und durch die politisch Verantwortlichen nachhaltig verbessert wird. Das ist kein Zweckoptimismus. Wer wissen will, welche positiven Erfahrungen die anderen Länder gemacht haben, dem empfehle ich ebenfalls die Lektüre des Protokolls der Sitzung des Rechtsausschusses vom 16. Mai.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geäußerte Sorge, mit dem Widerspruchsverfahren ginge eine Möglichkeit zur Befriedung verloren, ist unbegründet. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass der Anteil der Fälle, in denen sich Gefangene mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid zufrieden geben und nicht anschließend das Gericht bemühen, im einstelligen Prozentbereich liegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie beraten zugleich einen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP. Es entspricht meinem Verständnis von rechtsstaatlicher Kompetenzverteilung, wenn ich mich als Vertreterin der Landesregierung auf die Feststellung beschränke, dass ich keine Bedenken rechtlicher oder sonstiger Art gegen den ergänzenden Vorschlag erheben kann, für die gut 8.000 Bediensteten und Beschäftigten des Justizvollzuges einen eigenen Hauptpersonalrat einzurichten.

Nur so viel, Frau Abgeordnete Düker – wir werden das im Rechtsausschuss zu Ihrem Antrag zur Ausstattung der Justiz diskutieren –: Ihre Zahlen stimmen nicht so ganz. Wir haben insgesamt 32.000 Beschäftigte in Justiz und Justizvollzug. Davon sind nicht 6.000, sondern 8.000 Bedienstete des Justizvollzuges.

Namens der Landesregierung bitte ich um Ihre Zustimmung zum Regierungsentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksa

che 14/4493 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 14/3980 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu: