Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Mit Unterstützung der Landesinitiative „Zukunft durch Innovation“ können hier neue Wege gegangen werden und – davon bin ich überzeugt – werden wir neue Wege gehen, die erfolgreich sein werden.

Einen siebten Grund möchte ich auch noch nennen: Die Freien Demokraten möchten Geschlechtergerechtigkeit, die sich in diesem Fall in Form von gezielter Frauenförderung wiederfinden muss, als selbstverständliche Querschnittsaufgabe wahrgenommen wissen. Wir wollen weg von, um einen Begriff des ehemaligen sozialdemokratischen Bundeskanzlers zu verwenden, einem „Gedöns“-Sonderprogramm hin zu einer ressortübergreifenden Aufgabe. Wir haben das auch dadurch deutlich gemacht, dass wir die Regionalstellen „Frau und Beruf“ aufgelöst haben und die dadurch frei werdenden Ressourcen im Rahmen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung gezielt für Frauen einsetzen.

(Beifall von der FDP – Lachen von der SPD – Marc Jan Eumann [SPD]: Das ist Kabarett! – Barbara Steffens [GRÜNE]: Das ist lächer- lich!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Redezeit ist nun beendet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und sehe spannenden Diskussionen auch in den weiteren Ausschussberatungen entgegen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung erhält Herr Minister Dr. Pinkwart das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte hier wiederholt Gelegenheit, dem Hohen Haus darzulegen, dass für mich die Frauenförderung im Bereich der Wissenschaft äußerste Priorität hat. Ich habe das einmal im Zusammenhang mit der Forderung von Herrn Winnacker, damaliger Präsident der DFG, hier vorgetragen und gesagt, dass wir gerade im Rahmen der Exzellenzinitiative erleben, dass die Hoch

schulen, die über keinen hinreichenden Anteil von Wissenschaftlerinnen in der Forschung verfügen, bei den Bewilligungsgremien schlechter abschneiden bzw. gar keine Chance haben, als Exzellenzcluster, Graduiertenschule geschweige denn als Eliteuniversität anerkannt zu werden.

Ich unterstütze das als Wissenschafts- und Innovationsminister dieses Landes ausdrücklich, denn klar ist: Nur wenn wir die Besten aus unserem Land für Wissenschaft und Forschung gewinnen können, können wir auch Spitze sein. Dazu gehören die Frauen genauso wie die Männer. Deswegen müssen wir ihnen auch angemessene Chancen direkt am Start einräumen.

(Beifall von der FDP)

Im Ziel sind wir uns absolut einig. Die Fragen sind der Weg zum Ziel und die Analyse dessen, was wir vorfinden. Bei der Analyse dessen, was wir vorfinden, sehr verehrte Frau Boos, ist es sehr gewagt, was Sie hier gemacht haben, aus der Geschlechterzusammensetzung des Landtages abzuleiten, was man mit Blick auf ein solches Ziel erreichen kann. Hierbei haben Sie versucht, sich als rot-grüne Fraktionen, die Sie früher Verantwortung hatten, abzuheben. Sie haben lange in Nordrhein-Westfalen regiert, gerade die SPD. Ihre Bilanz im Jahre 2004 – für dieses Jahr liegen die letzten bundesweiten Vergleichszahlen vor – zum Anteil der Professorinnen an der Gesamtzahl der Hochschullehrer in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Bund sieht so aus: Bundesweit sind es 16,6 %, in Nordrhein-Westfalen 14,8 % gewesen. Sie haben fast 40 Jahre in Nordrhein-Westfalen regiert und lagen im Jahr 2004, dem letzten Jahr, aus dem statistische Ergebnisse vorliegen, deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik. Ich bitte, das bei der Beschreibung der Ausgangslage deutlich zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall von der FDP)

Das Gleiche gilt für die Habilitationsquote. Im Jahre 2004 waren es im Bund 22,7 %, in NordrheinWestfalen 20,5 %. So viel zur Ausgangslage.

Wir müssen also etwas in die Tiefe gehen, um zu erfahren, woran das liegt. Was ist getan worden, um das in den Hochschulen zu ändern? Das heißt, was können wir hochschulpolitisch tun? Wir müssen zur Kenntnis nehmen – das ist angesprochen worden –, dass wir ein erhebliches Missverhältnis zwischen dem Anteil der weiblichen Absolventen und dem Anteil der Frauen an den Promotionen, Habilitationen und an den Professorenstellen haben. Worauf ist das Missverhältnis zurück

zuführen? Hier kann man hochschulpolitische Gründe anführen, wo man gegensteuern kann.

Wir wissen aber alle, es gibt auch darüber hinausgehende Gründe dafür, warum es Frauen bislang in unserer Gesellschaft schwerer hatten und noch haben, Beruf und Familie in Einklang und deshalb ihre wissenschaftliche Karriere zu einem Abschluss, zu einer Professur zu bringen. Da allerdings trifft der Vorwurf von Versäumnissen gerade die Vorgängerregierung in noch viel deutlicherem Maße, als es im engeren Sinne der Hochschulpolitik schon der Fall ist. NordrheinWestfalen hatte nämlich von allen Bundesländern mit Abstand die niedrigste Betreuungsrelation für die unter Dreijährigen gehabt. Das ist die Bilanz Ihrer Politik. Das heißt, Sie haben durch schlechte Betreuungsbedingungen für Frauen mit kleinen Kindern Frauen systematisch daran gehindert, ihre wissenschaftliche Karriere in diesem Land besser regeln zu können, als das in anderen Ländern der Fall war. Daran ändern wir etwas. Wir wollen, dass Familien mit Kindern Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Das gilt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gleichermaßen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Darüber hinaus haben wir hochschulpolitisch die Rahmenbedingungen für die Frauenförderung deutlich verbessert. Wir haben die Mittel für die Frauenförderung an den Hochschulen gegenüber 2005 um 42 % gesteigert. Damals waren es 3,8 Millionen € abzüglich globaler Minderausgabe. In diesem Jahr setzen wir 5 Millionen € für die Frauenförderung ein, ansteigend auf 7,5 Millionen € im Jahre 2010. Bei der leistungsorientierten Mittelverteilung geben wir den doppelten Betrag im Rahmen einer wettbewerbsorientierten Verteilung gerade an die Hochschulen, die Studentinnen in den naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen stärker fördern, als das andere tun.

Ich komme nun auf das Bundesprogramm, das angesprochen wurde, zu sprechen. Ich habe mit meinen Kollegen, Herrn Goppel, Herrn Frankenberg und anderen, gemeinsam mit Frau Schavan auch darüber gesprochen, ob das seinerzeit nicht mehr verlängerte Bundesprogramm wieder aufleben könnte. Es freut mich, dass Frau Schavan einen ersten Vorschlag gemacht hat. Wenn es zu einem Gesamtprogramm kommt, dann wird sich das Land Nordrhein-Westfalen gerne daran beteiligen.

Aber wir warten nicht darauf, sondern wir werden auch selbst tätig – ich habe Ihnen die Maßnahmen bereits dargestellt –, insbesondere auch im

Kontext des Hochschulpaktes, den wir gestern im Landeskabinett verabschiedet haben. Hier stellen wir für 26.000 Studienanfänger in den nächsten Jahren insgesamt 450 Millionen € zusätzlich an Mitteln zur Verfügung. Das kommt insbesondere auch den jungen Frauen zugute, die in den nächsten Jahren einen qualitativ hochwertigen Studienplatz in Nordrhein-Westfalen haben wollen. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Pinkwart. – Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/4485 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend –, an den Ausschuss für Frauenpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen.

Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 2 und kommen zum Tagesordnungspunkt

3 Schulden durch Energiekosten – Energiesparen muss allen möglich sein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4474

Ich eröffne die Beratung und erteile der Frau Abgeordneten Steffens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zeitraum von 2000 bis 2007 sind die Energiekosten – das haben wir in den letzten Tagen noch einmal in vielen Medienberichten gehört – drastisch gestiegen. Wenn man das für einen Dreipersonenhaushalt hochrechnet, dann kommt man zu einer Preissteigerung von 46 %. Wir haben eine EnqueteKommission über die Energieversorgung, wir beschäftigen uns an vielen Stellen damit.

Aber was macht das und was heißt das für die Menschen, die diese Energiekosten zahlen müssen, gerade für die Menschen, die mit sehr wenig Geld auskommen müssen, also diejenigen, die von Transferleistungen, Leistungen nach dem

SGB II auskommen müssen? Im Eckregelsatz stand bisher, dass Energiekosten in Höhe von 20,74 € berücksichtigt werden. Zum 1. Januar 2007 gab es auf der Grundlage der Verbrauchsstichproben aus dem Jahre 2003, was also eine Reihe von Jahren her ist, die Erhöhung auf 21,75 €.

Wir stellen zunehmend fest: Es reicht vorne und hinten nicht. Wir haben nicht nur in den Schuldnerberatungen, sondern noch massiver in den Kommunen mehr und mehr das Problem, dass die Menschen immer dann, wenn die Jahresabrechnung kommt, dastehen und von den Nachforderungen, die an sie herangetragen werden, massiv überfordert sind. Die einzige Möglichkeit ist dann ein Darlehen, das natürlich nicht dazu führt, dass man sich auf solidere Füße stellen kann, sondern das führt in der Spirale immer weiter nach unten, weil man dann überhaupt kein Geld mehr hat, um Rücklagen zu bilden.

Es gibt zwei Bereiche, wo man anpacken kann. Zum einen kann jeder Mensch natürlich individuell auch bei seinen Energiekosten dadurch sparen, dass er versucht, den Verbrauch zu minimieren, nicht unnötig Energie verbraucht – das ist ganz wichtig. Dafür brauchen wir aber gerade für diejenigen Menschen, die am Rande der Finanzierung stehen, eine Menge an Informationen. Wir brauchen eine bessere Beratung. Es gibt Kommunen, die beispielhaft vorangehen mit Energieberatungen, die genau in diese Zielgruppe hineingehen. Da müssen wir einiges tun und einiges nachholen.

Aber Beratung ist nicht alles, sondern auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Gerade Menschen, die mit einem geringen Einkommen auskommen müssen, sind oft diejenigen, die in zugigem, schlechtem Wohnraum leben müssen, die sehr alte Geräte haben. Jeder weiß, eine Waschmaschine, die zehn Jahre alt ist, hat mittlerweile einen Stand der Technik, die vom Energieverbrauch her in ein Museum für Antikes gehört, aber nicht in einen Haushalt hineingehört. Wir sind mittlerweile bei einer Energieklasse A +++, habe ich jetzt gelernt, was der jetzige Stand ist. Also alles das, was man noch vor einigen Jahren gekauft hat, was sehr energiesparend und Klasse B war, ist mittlerweile gar keine gute Variante mehr. Selbst eine Waschmaschine der Klasse A, wo viele denken, das ist optimal, ist jetzt schon die viertschlechteste Energieklasse. Das ist also nicht das, womit man Energie sparen kann.

Das heißt, wir müssen auch prüfen, wie man eigentlich Menschen in die Lage versetzen kann, dass sie energiesparende Geräte anschaffen. Wenn man sich aber den Regelsatz anschaut,

was die Höhe des Beitrages ist, den die Menschen bekommen, dann ergibt sich etwa eine Rücklage in Höhe von 1,38 € im Monat, um einen neuen Kühlgefrierschrank zu kaufen. Ich habe gestern im Internet nachgeschaut, wo selbst das ist uns allen bekannte RWE Energiespartipps gibt. Das preiswerteste Gerät, das Energie spart und kein Dreisternefach, kein Gefrierfach hat, das dort empfohlen wird, kostet rund 400 €. Das heißt, jemand, der Hartz-IV-Leistungen bezieht, muss 24 Jahre lang sparen, um sich einen Kühlschrank zu kaufen. Das kann es nicht sein, meine Damen und Herren. Wir müssen einen Weg finden, wie auch diese Menschen die Möglichkeiten erhalten, energiesparende Geräte anzuschaffen und selbst energieeffizient zu haushalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es gibt eine Menge von denkbaren Möglichkeiten. Großbritannien ist ein Beispiel, wo Menschen beim Energiesparen und bei der Anschaffung von Geräten unterstützt werden. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man über unseren Antrag hinausgeht und sagt: Wir nehmen die Anschaffung dieser Geräte wieder aus der Regelleistung heraus. Wer bereit ist, sich ein energiesparendes Gerät zuzulegen, der bekommt diese Leistung herausgenommen, aber keine Rücklagen mehr, und wer selbst wirtschaften will, der soll das selbst tun.

Es gibt eine Menge an Vorstellungen und Ideen, was man machen kann. Ich finde es nur wichtig, dass wir die Menschen nicht auf den Stromkosten und auch die Kommunen nicht auf den Heizkosten sitzen lassen, sondern wir müssen den Menschen helfen. Ich denke, man könnte hier, genau wie bei anderen Punkten, einen gemeinsamen Weg finden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Burkert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Problematik „Schulden durch Energiekosten“ ist kein neues Phänomen. Der Gesetzgeber hat für die Erstattung der Heizkosten für Hartz-IVEmpfänger lediglich allgemeine Richtlinien formuliert. Die Ausführungsrichtlinien für die Erstattung der Heizkosten müssen von den Kommunen festgelegt werden. Die Kommunen besitzen in diesen Fällen einen umfangreichen Gestaltungsspielraum von der Pauschalierung der Erstattungen der Kosten bis hin zu exakt ausgerechneten Kosten pro Quadratmeter. Darüber hinaus können die Heiz

kosten alternativ zu einer Pauschalierung durch Orientierung an Referenzwerten erfolgen.

Nun eine spezielle Regelung durch ein Sonderprogramm Energieeinsparung für Hartz-IVEmpfänger aufzulegen, würde bedeuten, dass eine Zweiklassengesellschaft geschaffen wird. Es bedeutet das selbstständige Aufsuchen einer Energieberatung für die einen und ein Sonderprogramm für Hartz-IV-Empfänger. Die Ausgaben für ein solches Sonderprogramm kann man besser als Fördermittel für die Betroffenen einsetzen, damit sie wieder Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

(Beifall von der FDP)

Bisher beteiligten sich die Verbraucherzentralen, die Energieversorger, die Wohlfahrtsverbände, die Stadtteilzentren und in der Regel die Stadtwerke, um nur einige zu nennen, an den Energieeinsparberatungen. Es stehen also genügend Anlaufstellen für Hartz-IV-Empfänger bereit. Nur müssen sie diese Beratung auch in Anspruch nehmen.

Tipps zum Energiesparen sind zum Beispiel Hinweise zu Stand-by-Schaltungen, zum optimalen Zusammenspiel von Heizen und Lüften mit Überprüfung der Raumtemperatur, zum Einsatz von Energiesparlampen, zum Abdichten von Fenster- und Türfugen. Mir wurde allerdings berichtet, dass Ermahnungen und Hinweise zum Einsparen von Energie nicht immer fruchten.

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk unter Berufung auf den Thüringer Landkreistag Anfang dieses Jahres mitteilte, sind die Kosten für Unterkünfte im Jahre 2006 gestiegen. Es gibt aber keine Anreize für Hartz-IV-Empfänger, Heiz- und Energiekosten zu sparen. An diesem Punkt müssen wir ansetzen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Beer?

Nein, ich möchte meine Ausführungen zunächst zu Ende führen.

Haben Hartz-IV-Empfänger ihre Energiekosten deutlich überzogen, zeigt sich dies erst durch Nachberechnungen am Ende des Jahres oder am Anfang des nächsten Jahres. In diesem Fall werden Lösungsansätze bei den Sozialhilfeträgern wie in meiner Heimatstadt Hamm mit den Stadtwerken getroffen. Damit die Familien und Einzelpersonen nicht tiefer in die Verschuldung hineinrutschen, hat die Stadt Hamm mit dem Energieversorger Stadtwerke Hamm vereinbart, dass Ra