Oskar Burkert
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung vorliegt, zur Weiterentwicklung der Berufe in der Alten- und Krankenpflege, für Hebammen, Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten, wertet diese Berufe auf. Mit der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in unserem Lande wird demnächst eine neue Herausforderung auf uns zukommen. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass der demografische Wandel auch vor den medizinischen Berufen nicht haltmacht. Wir werden dieser Herausforderung mit diesem Gesetz Rechnung tragen.
Mit dem Modellversuch für die bereits genannten Studiengänge schafft das Land NordrheinWestfalen Rechtssicherheit in den Gesundheitsfachberufen. Im Vergleich mit anderen europäischen Nationen soll Deutschland das einzige Land sein, in dem Angehörige von Gesundheitsfachberufen noch nicht auf Hochschulniveau sind – so die Aussagen von Verbandsangehörigen in der Anhörung am 3. September 2009.
Ich glaube, dass die Akademisierung durch dieses Modellvorhaben erstens die Gesundheitsfachberufe stärkt und zweitens die Menschen zusätzlich motiviert, sich für diese Berufe zu entscheiden. Es ist wichtig, dass die Gesundheitsfachberufe in Deutschland endlich in der ersten Liga mitspielen.
In der Anhörung am 3. September 2009 haben alle Experten die Notwendigkeit der Akademisierung herausgestellt. Der Landespflegerat NRW unterstützt dieses Gesetz ohne Einschränkungen. Dieser Hinweis ist mir besonders wichtig, da der Landespflegerat die Interessen der Beschäftigten in den Gesundheitsfachberufen vertritt. In der Anhörung wurde von den Experten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Studenten auch die praktische Ausbildung erhalten, die zur Ausübung der Berufe zwingend notwendig ist. Das würde ich mir auch für andere akademische Berufe wünschen.
Gleichzeitig wird an der Fachhochschule neben der Qualifizierung auch die Forschung vorangetrieben. Deutschland ist, wie eben schon erwähnt, Schlusslicht in der EU bei der Akademisierung. NordrheinWestfalen ist das erste Bundesland, das dieses Modellvorhaben, dem sich demnächst auch andere Hochschulen anschließen können, maßgeblich vorangetrieben hat. NRW ist damit – wie auch in vielen anderen Bereichen – Vorreiter und Motor innovativer Handlungen in der Bildungslandschaft Deutschlands. Nordrhein-Westfalen setzt auf kreative Köpfe. In Nordrhein-Westfalen haben die Menschen Zukunft. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie schon mehrfach gesagt: Anfang September 2009 berichteten die Medien über illegale Zuwendungen von Geldern. Kassenärzte sollen auf vielfältigen Wegen illegal Geld
kassiert haben, so „ZEIT ONLINE“ am 3. September 2009. Es wird berichtet, dass über Zuweisungen von Patienten an Krankenhäuser Ärzte auf verschiedenste Weise Geld erhalten haben sollen, das ihnen nicht zusteht.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, hat dieses eingeräumt. In diesem Zusammenhang betonte er aber auch, dass es sich hier um Einzelfälle handle.
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters, räumte am 11. September 2009 bei den Biersdorfer Krankenhausgesprächen ein – ich zitiere –:
Um ihre Fallzahlen zu steigern, könnten einige Krankenhäuser durchaus versucht sein, auch auf unmoralische Angebote von Zuweisern einzugehen.
Der nordrhein-westfälische Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat bereits kurz danach bekannt gegeben und in einer Pressemitteilung öffentlich bekundet, gegen solche Art von Prämien vorzugehen, selbst wenn es sich nur um Einzelfälle handelt.
Diese Entscheidung ist richtig.
Sehr geehrte Damen und Herren, Geldzahlungen, denen als Gegenleistung nur die Zuführung von Patienten gegenübersteht, können und wollen wir nicht hinnehmen. Dabei ist es zunächst gleichgültig, von welcher Seite aus die unmoralischen Angebote gemacht werden. Fangprämien – wie diese Gelder auch genannt werden – sind nicht hinnehmbar.
In den Berufsordnungen für die nordrheinischen und auch westfälischen Ärztinnen und Ärzte steht jeweils in § 31, dass es Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt ist, sich für Zuweisungen von Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile versprechen zu lassen oder anzunehmen bzw. diese selbst anzubieten.
Für uns ist es wichtig, dass medizinische Gründe und der Patientenwille ausschlaggebend sind für die Überweisung in ein bestimmtes Krankenhaus, nicht aber monetäre Gründe, so wie es der Minister und Frau Gebhard vorhin bereits gesagt haben.
Wir wollen aber auch, dass nicht nur die Ärzte sanktioniert werden. Es ist auch wichtig, dass es für die Krankenhausträger keinen Anreiz gibt, mit derartigen Prämienzahlungen Patienten in bestimmte Häuser zu leiten. Da ist eine Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes erforderlich. Der Patient muss die Möglichkeit haben, in das qualitativ beste Krankenhaus für seine Behandlung zu gehen. Es muss sichergestellt werden, dass niemand auf angestellte Ärzte im Krankenhaus oder niedergelassene Ärzte dahin gehend Einfluss nimmt, dass
sie zur Auslastung bestimmter Krankenhäuser Patienten nur in diese überweisen.
Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das so eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringt. Es ist uns wichtig, dass das Geld, das wir im Gesundheitswesen zur Verfügung haben, für die Versorgung unserer Bürger genutzt wird. Wir können es uns nicht leisten, Gelder zu verschwenden. Daher begrüßen wir die Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes.
Meine Damen und Herren, ich betone nochmals ausdrücklich, dass ich davon ausgehe, dass es sich hier um Einzelfälle handelt. Aber auch Einzelfälle können wir nicht dulden. Vielmehr gilt es, solche Machenschaften im Keim zu ersticken. Es gilt, die schwarzen Schafe in der Branche zu bekämpfen. Wie Frau Gebhard es bereits gesagt hat: Wir werden es gemeinsam schaffen, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu den allgemeinen Arbeitsmarktzahlen nichts mehr sagen. Dazu haben die Vorredner Herr Wittke, Herr Post und Herr Romberg Stellung genommen.
Ich möchte mich mit dem Thema Ausbildung beschäftigen. Das Wichtigste ist: Eine gute Ausbildung ist und bleibt die beste Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben. Es sollen und müssen alle jungen Menschen, die ausbildungswillig und ausbildungsfähig sind, einen Ausbildungsplatz erhalten.
Aber was haben wir in den letzten Jahren erlebt? – Sie, meine Damen und Herren von der SPD, haben eine ganze Gruppe von Menschen ausgegrenzt und tun es auch heute noch. Sie haben die Hauptschüler ausgegrenzt, indem Sie verkünden: Hauptschüler können wir nicht mehr gebrauchen.
Dies ist in den Köpfen von Unternehmen angekommen. Wenn ich mit Unternehmern, mit Handwerkern und kleinen Mittelständlern spreche, heißt es immer wieder: Ja, die von der Hauptschule, die können wir ja nicht gebrauchen. Die können nicht lesen. Die können nicht rechnen.
Regen Sie sich nicht so auf, so ist es doch!
Sie haben diese Gruppe von Menschen niedergeredet. Und das ist angekommen.
Wenn ich heute mit Unternehmern spreche und ihnen sage: „Schaut euch die jungen Menschen an, nehmt sie in ein Praktikum!“, dann kommt auf einmal heraus: Verdammt noch einmal, die sind ja wirklich gut! Sie haben Fähigkeiten.
Deshalb kann ich Frau Sommer nur ganz herzlich danken, die für die Hauptschüler Pohl gehalten hat, damit sie eine Chance in ihrem Leben haben und nicht abqualifiziert werden.
Das ist die Situation draußen. Wenn Sie mit Hauptschülern sprechen,
werfen diese uns Politikern vor: Wieso lasst ihr uns so abstürzen? Wieso haben wir keine Chancen?
Wir sollten gemeinsam dafür kämpfen, damit all die Menschen auch eine Chance haben. Sie haben es verdient.
Wir haben gerade von Herrn Garbrecht gehört, dass man anhand von Zahlen die Ausbildungssituation verfolgt hat. Das betrifft zumeist die Menschen, die keine Chancen haben.
Ich kann Ihnen berichten, dass ich am 7. Januar in Iserlohn beim Berufsbildungszentrum mit Schülern im Werkstattjahr, das dank der Hilfe von Minister Laumann eingeführt wurde, gesprochen und sie gefragt habe: Wie sieht es denn aus? Was sollten wir bei dem Instrument Werkstattjahr unternehmen? Dabei haben sie einige Hinweise gegeben, welche
Verbesserungen vorgenommen werden könnten. Diese Menschen sahen eine Chance für eine Ausbildung. Wenn 73 % dieser jungen Menschen, die in ein Werkstattjahr hineingegangen sind, 2008 einen Ausbildungsplatz bekommen haben, haben sie eine Chance gesehen und sie genutzt.
Und auch die Betriebe haben die Chance genutzt.
Ein Weiteres: Wir haben zu Beginn durch Initiative von Minister Laumann die Altenpflegehilfeausbildung eingeführt. Es hat dazu einen Versuch in Köln gegeben. Die Seminarleiterin hat uns hier darüber berichtet, dass 80 % die Ausbildung abgeschlossen haben und dass während dieser Zeit ein Großteil sogar noch den Hauptschulabschluss nachgeholt hat. Das ist ein Erfolg, weil man so den Menschen ein positives Ziel gegeben hat, nämlich den Ausblick, eine Chance zu haben, und ihnen vermittelt hat, dass wir sie brauchen. Diese Botschaft müssen wir in die Schulen bringen: Wir brauchen euch für die Zukunft!
Das haben auch die Unternehmen erkannt. Die Unternehmen bilden heute mehr aus. Warum? Weil sie erkannt haben, dass ihnen, wenn sie heute nicht ausbilden, die Fachkräfte von morgen fehlen. Deshalb kann ich Ihnen, Frau Schulze, weil sie uns eben Vorwürfe gemacht haben, nur entgegenhalten: Sie reden, wir handeln!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Stinka, was wollten Sie uns eben sagen? Sie haben den Koalitionsvertrag zitiert. Wenn ich das Resümee dessen ziehe, was Sie eben gesagt haben, muss ich feststellen, dass Sie eine Benotung der Minister Gabriel und Tiefensee vorgenommen haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass sie die Note sechs verdient haben. Sie haben in ihrer Zeit für die Gebäudesanierung wohl relativ wenig getan.
Das, was Sie aus dem Koalitionsvertrag herauslesen, kann man damit unterstreichen, dass hier kontinuierlich weitergearbeitet wird. Es wird nämlich den Anforderungen entsprochen und auch die entsprechende Mittelausstattung für die nächsten Jahre festgeschrieben.
Wir in Nordrhein-Westfalen haben die Mittelausstattung bzw. die Programmvolumina der KfW bis 2011 festgelegt. Für die Jahre 2009 bis 2011 hat der Bund die KfW-Mittel für energetische Sanierung um 3 Milliarden € aufgestockt. Danach wird die neue
Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP die Höhe der Mittel neu definieren.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die energetische Sanierung von Gebäuden weiterhin auf dem bekannt hohen Niveau fortzuführen. Das soll auch im Rahmen der kommenden Formen fortgesetzt werden.
Insbesondere die Länder und Kommunen haben großes Interesse daran, dass sich der Bund auch weiterhin in hohem Maß bei der energetischen Sanierung engagiert und Sanierungsmöglichkeiten im bisherigen Umfang bestehen bleiben.
Allerdings müssen wir auch mit den Hausbesitzern sprechen, wie es eben angeklungen ist. Schließlich werden sie ihre Aufwendungen nicht komplett ersetzt bekommen, sondern müssen auch eigene Mittel dazugeben. Der Verband Wohneigentum hat dazu in der Vergangenheit viele Äußerungen abgegeben und auch Beispiele präsentiert, wie Sanierungen durchgeführt werden können.
Herr Stinka, Sie haben eben die Forderung auf den Weg gebracht, Ziel-2-Mittel in Anspruch zu nehmen. Wir wollen das nicht. Angesichts des umfangreichen Angebots, das bereits vorhanden ist, würden wir diese Mittel nur verlagern und der Forschung und Entwicklung, vor allen Dingen in Bereichen der Baustoffindustrie, Mittel entziehen. Eine Aufstockung der Gelder für die energetische Sanierung ist also kein Allheilmittel. Hierfür stehen zurzeit genügend Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Auf Bundesebene muss jedoch überlegt werden, inwieweit steuerliche Anreize bei den Abschreibungen für Investoren sinnvoll sein können. Übrigens wird dieses Argument auch von der Wohnungswirtschaft immer wieder als ein Anreiz für mehr Investitionen angeführt. Ferner muss über Änderungen im Mietrecht nachgedacht werden, die im Kontext energetischer Sanierungen gleichermaßen die Interessen der Mieter und der Vermieter wahren.
Der von CDU, CSU und FDP auf Bundesebene geschlossene Koalitionsvertrag setzt diesbezüglich erste Impulse, die weiterverfolgt werden müssen. Den Antrag der Grünen bitte ich abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Deutschland stehen zurzeit 12.000 Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane. Unter diesen sind ca. 8.000 Patienten, die auf eine Spenderniere warten. Bis heute haben in diesem Jahr 934 Spender nach dem Ableben ihre Organe zur Verfügung gestellt.
Wenn wir diese Zahlen bis zum Ende des Jahres hochrechnen, können ca. 10 % der Patienten auf ein Spenderorgan hoffen. Diese Zahl klingt für den Hörer erschreckend. Aber auf Nordrhein-Westfalen bezogen können wir feststellen, dass wir seit 2005 stetig steigende Zunahmen an Organspendern zu verzeichnen haben. Der Minister hat es gerade gesagt.
Das Engagement aller – ich betone: aller – in diesem Hause Vertretenen gemeinsam mit der Landesregierung und mit Herrn Minister Laumann zeigt die erfreuliche Entwicklung auf. Frau Gebhard, wenn Sie sagen, wir tun nichts, kann ich nur erwidern: Der NRW-Stand des Landtags auf dem NRWTag war mit einem Stand der DSO bestückt, auf dem Organspendeausweise beworben wurden.
Aber, wie eingangs schon erläutert, erhält nur ein Zehntel der auf der Warteliste stehenden Patienten ein Geschenk für ein neues Leben, so wie Melanie, nachzulesen in der „WAZ“ vom 25. Juni 2007. Melanie war eine erfolgreiche Volleyballerin, der plötzlich die Luft wegblieb und die binnen kürzester Zeit
nur noch wenige Meter gehen konnte. Ihr Herz war so geschädigt, dass sie dringend auf ein Spenderorgan angewiesen war. Sie hatte Glück. Nach einer längeren Wartezeit bekam sie die Nachricht, dass ein passendes Spenderherz zur Verfügung steht.
Ich zitiere aus der „WAZ“ vom 25. Juni 2007:
Manchmal hätte Melanie gerne einen Ort, wo sie Danke sagen kann. Sie weiß nicht wem, sie weiß nicht wo. Aber jemand hat sein Herz an sie verschenkt. Und kann ihr Glück nicht mehr erleben.
Manchmal ist das Glück so groß, dass Melanie ein bisschen weinen muss. Wenn sie erzählt, wie sie aufwachte auf der Intensivstation in Bad Oeynhausen: Da schlug das neue Herz in ihr, nicht einmal schnell vor lauter Aufregung, sondern so ruhig und so kräftig, ganz ungewohnt. Aber „es war kein Fremdkörper“, es war Freude. „Das ist meins!“ Super, hat sie gedacht, und: „Jetzt kann es losgehen!“ Sie ist ja erst 24, und welche Bedeutung hat nun dieser Satz für sie, der anderen bloß Floskel ist: „Das Leben geht weiter.“
Es hätte auch anders kommen können.
Diese Botschaft sollte uns Mahnung und Appell sein, mitzuhelfen, damit die anderen 90 % der auf ein Organ Wartenden ebenfalls ein Geschenk fürs Leben erhalten. 80 % der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind bereit, nach ihrem Ableben Organe zu spenden. Es gibt keine Zahl über die tatsächlichen Besitzer von Organspendeausweisen. Deshalb ist es Aufgabe der Gesellschaft, der Politik und insbesondere der Medien, immer wieder aufzuklären, dass Bürger, die Organe spenden wollen, diesen Willen zu Lebzeiten dokumentieren und möglichst mit ihren Angehörigen über die Absicht, Organe nach dem Tod zu spenden, sprechen.
Gestatten Sie mir, eine Idee zu formulieren. Ich wusste nicht, dass das Ministerium schon mit Sportvereinen spricht. Viele Menschen werden bei Sportveranstaltungen im Kleinen bei den örtlichen Sportvereinen wie im Großen über die Medien erreicht. Warum nicht das Werbebanner des Sponsors für Sportbekleidung mit einem weiteren Banner versehen, das dafür wirbt, sich über das Thema Organspende zu informieren und darüber zu sprechen? Ich glaube, der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.
Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag auf, eine Aufklärungsinitiative zu starten, um mehr Menschen für die Spende ihrer Organe zu motivieren und ihnen die Ängste zu nehmen und dieses auch selber zu dokumentieren.
Mir persönlich liegt dieses Thema sehr am Herzen. Deshalb freue ich mich darüber, dass sich der Ausschuss weiter damit beschäftigen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten in den vergangenen Jahren verschiedene Entwicklungen, die sowohl die Lebens- als auch die Arbeitswelt des Menschen grundlegend veränderten. Die Menschen werden älter, und wir müssen uns darauf einstellen, dass wir im Alter auch entsprechende Hilfen geben. Dieses Ziel haben wir immer gehabt. Aber Sie, Herr Killewald, von der SPD-Fraktion haben doch seit 2001 das Berichterstattungssystem – von Frau Fischer damals eingeführt – wie eine Monstranz vor sich hergetragen und daraus Ihre Zahlen gesogen, die Sie brauchen.
Die Anhörung am 19. August hat ganz klar gezeigt, dass diese Zahlen überhaupt nicht praktikabel sind. Sie haben vorhin auf Herrn Professor Weidner hingewiesen, der den Auftrag bekommen und am Montag auf der Pflegeratssitzung sehr deutlich gesagt
hat – auf Seite 4 seiner Stellungnahme können Sie das eindeutig nachlesen –, welche Kriterien er ansetzt, damit wir in der Zukunft all die Dinge im gesamten Pflegebereich sicherstellen können. Ich glaube, wir werden dann Zahlen und Basisdaten erhalten, die wir entsprechend verwerten können und eine entsprechende Grundlage bilden. Das, was wir bisher getan haben, ist, dass das Land über 8.200 Pflegeausbildungsplätze finanziert, die auch genutzt werden können.
Schlimm ist allerdings der Rückzug der Arbeitsverwaltung aus der Altenpflegeausbildung. Ausbildungsseminare beklagen sich bei mir, dass es keine Mittel für Berufsschüler und Arbeitnehmer gibt, die geeignet sind, auf diesen Beruf umzuschulen. Dazu kann ich nur sagen: Während in der Sonntagsrede die Eingliederung von älteren Arbeitnehmern gefordert wird, sagen die Verantwortlichen montags: Seht zu, wie ihr fertig werdet!
Meine Damen und Herren, zuständig für diese Situation, dass nicht ausgebildet werden kann, ist nicht die Landesregierung, sondern der sozialdemokratische Sonntagsredner Arbeitsminister Olaf Scholz.
Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung die Voraussetzungen für ein umfassendes Monitoring geschaffen hat. Ihr Antrag ist überholt. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie hinken mit Ihrem Antrag – wie immer mal wieder – hinterher. Sie rufen noch immer: Ich brauche ein Fahrrad. – Der Minister und die ihn tragenden Fraktionen sind aber bereits ins Ziel geradelt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass der Regionalexpress 1 zwischen Aachen und Hamm in den Rushhourzeiten total überfüllt ist. Teilweise beträgt die Auslastung bis zu 150 %. Deshalb ist es richtig und notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Fahrgäste angemessen transportiert werden können.
Allerdings ist auch bekannt, dass bis vor wenigen Wochen der Auftraggeber VRR und der Auftragnehmer DB in einer gerichtlichen Auseinandersetzung standen, die Planungen für die nächsten Jahre unmöglich machten. Dank der Moderation durch den Minister für Bauen und Verkehr konnte dieser Streit beendet werden.
Im Rahmen dieser außergerichtlichen Einigung zwischen dem VRR und der DB Regio NRW kann nun das Konzept für den neuen Regionalexpress umgesetzt werden. In dieses Konzept eingebunden sind unter anderem: ein zusätzlicher Doppelstockwagen auf der Linie RE 1, darüber hinaus auch auf den Linien RE 2 und RE 5. Damit erhalten die Linien RE 1 und RE 5 den sechsten Wagen.
Wie mir bekannt ist, wurde die Umsetzung für Dezember 2010 vereinbart. Die Beschaffung der zusätzlichen Doppelstockwagen – sie müssen erst gebaut werden – soll bis Ende 2011 vollständig umgesetzt sein. Zu diesen zusätzlichen Wagen müssen aber auch noch stärkere Lokomotiven beschafft werden. Dies ist besonders notwendig im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die wir anlässlich der Fußball-WM 2006 hatten, und die Regionalbahnen damals fuhren im Sommerbetrieb. Das war auch mehrmals Thema im Ausschuss für Bauen und Verkehr und in Gesprächen mit der DB. Nach meinem Kenntnisstand ist der Umsetzungstermin damit zeitgerecht und angemessen, und die Investitionssumme von 65 Millionen € für die neuen Fahrzeuge und die Kosten trägt die DB Regio NRW.
Herr Becker, Sie haben gerade wieder Ausschreibungen verlangt. Bis diese Ausschreibungen erledigt sind und dort ebenfalls neue Fahrzeuge angeschafft werden können, werden noch viele Jahre vergehen. Denn Eisenbahnwaggons fallen nicht vom Himmel. Da dieses bereits umgesetzt ist, kann ich Ihnen nur vorschlagen, Ihren Antrag zurückzuziehen, damit wir uns zeitlich nicht mehr mit ihm beschäftigen müssen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift das spannende Zukunftsthema der elektrisch angetriebenen Mobilität auf. Angesichts der Endlichkeit fossiler Treibstoffe und deren nachteiliger Auswirkungen auf das Klima beansprucht das Thema zunehmend mehr Geltung. Ich kann für Nordrhein-Westfalen sagen: Wir sind bei diesem Thema dabei.
Die derzeitige Krisensituation der Automobil- und Zuliefererindustrie weltweit zeigt das hohe Maß an Umwelt- und an Kostenbewusstsein der Verbraucher, die zunehmend kleinere, effizientere Fahrzeugen verlangen. In der Vergangenheit war das DreiLiter-Auto das Thema. Mittlerweile denken wir über andere Antriebe nach, wie sie bei diesem Projekt vorgestellt werden. Darin spiegelt sich, dass der Klimawandel und vor allen Dingen die Kosten den Menschen immer mehr verdeutlichen, sorgsamer mit fossilen Energiestoffen umzugehen. Das kann aber nicht heißen, dass wir jetzt jedem Auto eine Windkraftanlage aufs Dach setzen. Dies wird auch nicht funktionieren. Diese Fahrzeuge könnten wir höchstens an der Küste bewegen. Wir müssen von den fossilen Brennstoffen wegkommen.
Was denn? Ich weiß nicht, was daran lächerlich ist.
Das ist kein dummes Zeug, sondern das, was Sie wollen. Sie sagen: Wir brauchen Windkraft! Aber der Wind bläst halt nicht immer, wenn wir den Strom brauchen.
Meine Damen und Herren, auch der Verbraucher hat den Wunsch, technische Regeln unter Beibehaltung der für den Kauf mitbestimmenden Entscheidungsgrößen von Nutzen, Sicherheit und Komfort einzukaufen. Solche Fragen müssen beantwortet werden. Hier im Hause ist bereits mehrmals die Speicherfähigkeit angesprochen worden. Wir können mit Batterien Fahrzeuge – auch Nutzfahrzeuge – betreiben und sie hinter Fahrzeuge hängen. Nur sind sie entsprechend groß und daher unwirtschaftlich. Es gilt, diese Batterien so zu gestalten, dass sie die Umwelt nicht gefährden. Das kann ich von den heutigen Batterien nicht sagen.
Natürlich stellt sich auch die Frage, wo ich die Batterien aufladen kann. Wo kann ich Strom tanken? Wie lange benötige ich dafür, diesen Strom zu tanken? Wie sieht es mit der Brennstoffzelle aus? – Die Brennstoffzelle ist vor 20 Jahren schon in Modellen dargestellt, aber nicht weiterentwickelt worden. Man ist stehengeblieben, weil man die wirtschaftlichen Möglichkeiten noch nicht gefunden hat.
Wenn wir dieses Projekt auf den Weg bringen, werden wir zusätzlich den Mittelstand stärken. Wir werden die Forschung an den Standorten, die eben genannt worden sind, ebenfalls stärken. Ich bin davon überzeugt, dass wir in Nordrhein-Westfalen Möglichkeiten finden werden, um Spitzentechnologie zu produzieren. Wir werden in diesem Bereich ebenfalls Spitzenausbildung leisten. Wir brauchen allerdings noch Lehrstühle, die diese Inhalte weiter vertiefen.
Ich kann nur sagen: Nordrhein-Westfalen ist dabei. Wir werden technologisches Spitzenland bleiben. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben vorhin gehört, dass wir keinen Pflegenotstand haben und dass der Minister bereit ist, wenn es sein muss, die Ausbildungsumlage in der Pflege einzuführen. Nur: Die rechtliche Basis dafür ist nicht vorhanden.
Wenn man ins Land hineinhorcht – ich habe das getan, ich habe mit Leitern von Pflegefachschulen gesprochen –, trifft man immer wieder auf eine Antwort: Wir haben zu wenige Menschen, die bereit sind, diesen Ausbildungsberuf zu wählen. – Da muss man sich die Frage stellen: Warum ist das so?
Eine Seminarleiterin hat ihre Schüler danach gefragt – sie haben nicht das Alter von 16 Jahren, sondern von 18 oder 19 Jahren –, und sie sagen: Es ist teilweise unerträglich, was auf uns hereinprasselt. Wir werden im Bekanntenkreis gefragt: Ist es bei euch auch so, dass die Menschen den ganzen Tag in nassen Windeln liegen? – Dann müssen die sich rechtfertigen. Es wird gefragt: Ist es auch so, dass Menschen bei euch verhungern? Das haben wir nämlich in einer großen Zeitung gelesen. – Das kommt immer wieder vor. Diese jungen Menschen müssen sich fortlaufend rechtfertigen, wie es in keinem anderen Beruf der Fall ist. Einige haben während der Ausbildung die Nase voll und wollen weggehen. Die Seminarleiter müssen dann sagen: Ihr seid doch so tolle Kräfte, ihr habt diesen Beruf gewählt, weil ihr Spaß habt, weil ihr Interesse habt, den Menschen zu helfen, weil das interessant ist. Haltet durch!
Die Schüler, mit denen ich ebenfalls gesprochen habe, fragen mich: Was tut ihr denn für uns, damit das Image besser wird? Ich zitiere Prof. Raffelhüschen, der ganz klar sagt: Das Image dieses Berufes ist so schlecht; deshalb können wir keine Pfleger bekommen. Deshalb versagen sie sich diesem Beruf. Wenn sie in den medizinischen Beruf der Pflege gehen wollen, dann gehen sie eher in das Krankenhaus. Doch wir brauchen die engagierten Menschen. Wir sind froh, dass es sie gibt, und deshalb müssen wir sie in diesem Bereich unterstützen.
Ich habe gefragt: Was können wir als Politik denn tun? – Dazu kam heute Morgen noch von einer Seminarleiterin folgender Hinweis – da ich aus Hamm komme, ist es verständlich, dass ich sie dort gefragt habe –: Ihr macht eine super Veranstaltung, den NRW-Tag. Lasst uns dort doch auch einen Stand machen für all die Menschen, damit sie sehen, wie qualitätsvoll wir die Menschen pflegen!
Jeder, der in ein Seniorenheim geht, weiß, was die Menschen in diesen Häusern leisten. Hut ab und danke schön, dass es Menschen gibt, die sich so engagieren!
Wir haben hier heute nur gehört: Wir brauchen Quantität, wir brauchen Zahlen! – Unterstützen wir die Qualität. Die Menschen, die sich um die alten Menschen kümmern, haben es verdient, anerkannt zu werden. Wir, die Medien und die gesamte Öffentlichkeit können einen Teil dazu beitragen. Wir müssen diesen Beruf endlich dort hinbringen, wo er hingehört, nämlich an die Spitze des Images aller Berufe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 26. Juli 2008 standen ganze Stadtteile in Dortmund vor einer Notsituation. Ohne Vorwarnung rollte ein Unwetter über Nordrhein-Westfalen hinweg, das große Schäden, besonders in Dortmund, verursachte. Die Folge waren überschwemmte Häuser, vollgelaufene Keller, vollgelaufene Straßen, und viele Menschen haben ihr Hab und Gut verloren. Was das für die Betroffenen bedeutet, können die meisten von uns nachempfinden – oder auch nicht. Hinzu kommt, dass viele Haushalte nicht gegen Schäden durch Naturereignisse versichert sind.
Die Stadt Dortmund hat schnell reagiert. Die Feuerwehr und Helfer von anderen Organisationen waren stundenlang im Einsatz und haben ihr Bestes gegeben, um weitere Schäden zu vermeiden. Wie aus der Dortmunder Presse zu erfahren war, hat die Stadt zusammen mit dem Emscherverband und anderen einen Spendenfonds eingerich
tet, aus dem betroffene Bürger Ersthilfegelder erhalten konnten und erhalten haben.
Drei Wochen später haben Landtagsabgeordnete aus Dortmund die Landesregierung um Hilfe gebeten. Das entsprechende Schreiben ist am 20. August 2008 in der Staatskanzlei eingegangen. Mit der Prüfung der Situation hat die Landesregierung sofort begonnen. Der Finanzminister hatte die Finanzämter mit Blick auf die Dortmunder Starkregenschäden bereits angewiesen, bei nachvollziehbaren Anträgen die Ermessens- und Entscheidungsspielräume zugunsten der Steuerpflichtigen auszunutzen. Ebenso hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen erklärt, alle Starkregenschäden an Hochschuleinrichtungen zu beseitigen.
Die Stadt Dortmund hat sich bisher allerdings nicht an die Landesregierung gewandt.
Vor wenigen Minuten habe ich erfahren, dass es ein Fax des Stadtkämmerers gegeben hat, der der Landesregierung berichtet, welche Schäden aufgetreten sind. Gestern – einen Monat nach der Katastrophe – erreichte ein Brief die CDULandtagsfraktion, in dem Oberbürgermeister Langemeyer die Landesregierung um eine Spende für die Opfer des Unwetters bittet. Wieso ist das erst so spät geschehen? Keine Kommune in einem Land muss einen solchen Schaden alleine stemmen. Aber sie muss ihn schon melden.
Wieso muss die Landesregierung die Stadt Dortmund um einen Schadensbericht bitten? Die Bitte ist am 25. August 2008 bei der Stadt Dortmund eingegangen.
Andere Städte, wie zum Beispiel Ahlen im Jahre 2001, haben da schneller reagiert. Die Stadt Ahlen hat nach einem Hochwasserereignis an einem Donnerstagnachmittag dem Land am darauffolgenden Montag umgehend eine komplette Schadensmeldung überreicht. Daraufhin fand sofort ein Gespräch mit Vertretern der Stadt Ahlen und des Kreises Warendorf unter Beteiligung von Ministeriumsvertretern in der Staatskanzlei statt. Die damals beantragten Mittel sind zeitnah überwiesen worden.
Die Menschen in Dortmund brauchen schnelle Hilfe. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir einen gemeinsamen Antrag zustande bekommen haben. Die Menschen hätten kein Verständnis dafür, wenn wir im Landtag aufgrund ihrer Situation eine politische Diskussion führen würden. Daher fordern wir die Landesregierung gemeinsam auf, einen entsprechenden prüfbaren Antrag der Stadt
Dortmund, falls sie ihn denn stellt, zeitnah zu prüfen.
Ich will nicht versäumen, an diejenigen zu appellieren, die noch etwas tun können. Weiterhin sind Spendenaufrufe und andere Maßnahmen denkbar. Ich appelliere auch an die Banken, in Not geratene Unternehmen durch Kredite zu günstigen Konditionen zu unterstützten.
Schließlich ist ein solches Ereignis auch ein Anlass für die Stadt Dortmund, zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden können, die in Zukunft solche Notlagen abmildern oder Schäden sogar vermeiden können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Umweltzone Ruhr: Chaos pur“ lautet die Überschrift des Antrags zur Durchführung der Aktuellen Stunde, mit dem SPD und Grüne uns heute hier klimapolitisches Kleinklein und die Einführung von wirkungslosen Minifahrverboten vorwerfen, wo doch laut Antrag eigentlich Klarheit statt Chaos gefordert ist.
Da hilft schon der klare und unverstellte Blick auf die Fakten: Auf Deutschland bezogen gehört Nordrhein-Westfalen zu den Vorreitern bei der Einführung von Umweltzonen. Nordrhein-Westfalen geht neben den Städten Berlin, Hannover in Niedersachsen und München in Bayern mit der Umweltzone in der Kölner Innenstadt bundesweit voran und hat den Mut, Erfahrungen zu sammeln bei der Umsetzung aktiver Schutzmaßnahmen für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, übrigens einen rechtlich verbrieften Anspruch, denn die Einhaltung der von der EU durch Richtlinien vorgegebenen Feinstaub- und Stickoxidhöchstwerte kann von den von unzulässigen Überschreitungen Betroffenen zukünftig eingeklagt werden. Die EU hat hier klare zeitliche Fristen zur Umsetzung der Richtlinien festgelegt. Zweifellos besteht also Handlungszwang.
Der besteht aber nicht nur bei uns. Auch in anderen europäischen Ländern gehen Regionen und Städte bei der Ausweisung von Umweltzonen voran. Insbesondere Fahrverbote für LKW, die neuere Abgasstandards nicht erfüllen, stellen in den skandinavischen Ländern oder in den Niederlanden ein wesentliches Instrument zur Verminderung des Schadstoffeintrags in der Luft dar. London und Stockholm sind jüngst mit der Einführung der City-Maut hervorgetreten.
Die in den unterschiedlichen Ländern unterschiedlichen Maßnahmen stellen indes kein blindlings zu übernehmendes Allheilmittel dar. Sie sind Lösungen für jeweils örtlich oder regional auftretende umweltpolitische Herausforderungen. Was spricht also dagegen, auch bei uns im Ruhrgebiet auf eine sach- und fachbezogene sowie auf eine verhältnismäßige und vernünftige Lösung der Feinstaub- und Stickoxidproblematik abzustellen?
Nichts anderes nämlich unternimmt die Landesregierung für die Region Ruhr, die nach wie vor das wirtschaftliche Herz Nordrhein-Westfalens bildet, im Interesse der dort lebenden und arbeitenden Menschen und ihrer Gesundheit.
Der Verkehrssektor spielt dabei eine wichtige Rolle. Hafenwirtschaft, Schienenverkehr und Straßenverkehr sind für das Ruhrgebiet und darüber hinaus von äußerst großer Bedeutung. Alles sind veritable Feinstaub- und Stickoxidemittenten, wiewohl sich die Belastungswerte in den vergangenen Jahren insbesondere bei der Hintergrundbelastung deutlich verringert haben. Vor allem der Straßenverkehr bietet die schnellsten Möglichkeiten, einen Teil der Emissionsspitzen in den am stärksten belasteten Gebieten wegzunehmen.
Unter Vorsorge- und Wirksamkeitsgesichtspunkten könnte eine ganz Nordrhein-Westfalen oder gar noch größere Gebiete umfassende gigantische Umweltzone hilfreich erscheinen. Doch das ist realitätsfern und lebensfremd. Denken Sie allein an die Möglichkeiten, die mit der Auszeichnung Essens als Kulturhauptstadt 2010 für das Ruhrgebiet verbunden sind, die Besucherströme
von außen ins Ruhrgebiet ziehen wird – und niemand kommt rein.
Sehr geehrte Frau Schulze, Sie sprachen eben von dem Bochumer Auszubildenden aus dem Süden. Was ändert sich für ihn durch Ihren Vorschlag? – Es würde sich eines ändern – ich zitiere aus dem Bericht des Kraftfahrtbundesamtes –: Wir haben in Nordrhein-Westfalen 1,57 Millionen PKW. Davon würden 300.000 Fahrzeuge von jetzt auf gleich stillgelegt werden müssen. Der arme Junge könnte seinen Ausbildungsort nicht mehr erreichen. Das wäre die Folge Ihrer Maßnahme.
Gerade der Alltag zeigt doch, dass die Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Lande Lösungen erfordert, die einerseits nachvollziehbar sind und andererseits die Existenz der Menschen im Ruhrgebiet nicht gefährden. Es ist deshalb notwendig und ökonomisch sinnvoll, Fahrverbote für umweltschädliche Fahrzeuge dort auszuweisen, wo nachweislich die Umweltbelastungen das vertretbare und gesetzliche Maß deutlich überschreiten. Aber es wird Ausnahmeregelungen geben müssen, um etwa kleinen handel- und gewerbetreibenden Unternehmen die Möglichkeit zur schrittweisen Erneuerung ihres Fuhrparks zu lassen. In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich, dass hierbei keine besondere Bürokratie entstehen darf.
Meine Damen und Herren von der Opposition, lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Die Koalition zieht im Interesse der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger an einem Strang.
Das Wohl und die Gesundheit der Bürger im Ruhrgebiet stehen für CDU und FDP an erster Stelle.
Meine Damen und Herren, Umweltschutz mit Augenmaß, das ist das Ziel dieser Koalition. Das haben wir den Menschen vor Antritt der Regierungstätigkeit versprochen. Wir halten das, was wir versprechen, im Gegensatz zu Ihnen. Ypsilanti lässt grüßen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war ja gerade ein Feuerwerk der Beschimpfungen. Aber ich glaube, mit Beschimpfungen kommen wir nicht weiter.
Eine gute Ausbildung ist und bleibt die beste Voraussetzung für ein selbstbestimmtes, zufriedenes Leben.
Es soll allen jungen Menschen, die ausbildungswillig und -fähig sind, ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Das war in der Vergangenheit leider nicht der Fall.
Ich danke all denen, die mitgeholfen haben, dass wir heute diesen Stand haben.
Insbesondere die jetzige Landesregierung hat durch verschiedene Maßnahmen und Aktivitäten auf dem Ausbildungsmarkt diesen deutlich belebt. Dadurch ist Nordrhein-Westfalen bundesweit zum Motor der Ausbildung geworden. Das ist toll.
Die jetzige Landesregierung hat nicht mit Beschimpfungen Politik gemacht wie Frau Kraft beim Auftritt der IG BCE-Jugend vor dem Landtag das Handwerk beschimpft hat, es hätte eine schlechtere Ausbildung als der Steinkohlenbergbau.
Ministerin Frau Sommer und Minister Laumann haben durch vertrauensbildende Maßnahmen bei Arbeitgeberverbänden, beim DGB, bei der IHK und bei der Handwerkskammer dafür gesorgt, dass der Ausbildungskonsens mit der Bundesagentur für Arbeit Nordrhein-Westfalen zustande gekommen ist, zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Ich kann mich sehr wohl erinnern, Herr Schmeltzer. Lesen Sie in Ihrem Redebeitrag im Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales nach, wie Sie damals diesen Konsens beschimpft haben. Bereits 2006 konnte eine Zunahme an Ausbildungsverträgen erreicht werden. Im Jahr 2007 sind nochmals 14,1 % mehr Ausbildungsverträge neu abgeschlossen worden. Spitzenreiter in Nordrhein-Westfalen ist die Agentur für Arbeit in Hamm mit 21,9 %. Auf meine Heimatstadt bin ich stolz.
Das ist eine Erfolgsstory der jetzigen Landesregierung. Wir lamentieren nicht, wir handeln!
Jeder Mensch verdient eine faire Chance zum Einstieg ins Berufsleben. Der in NordrheinWestfalen geschlossene Arbeitskonsens arbeitet daran. Laumann packt an; er handelt!
Darüber hinaus haben wir das Werkstattjahr auf den Weg gebracht. Mehr als 5.100 Jugendliche in 21 Berufskollegs haben bisher am Werkstattjahr teilgenommen. Das ist ein Erfolg. Sie kritisieren
das Werkstattjahr; für die betroffenen Personen ist es ein Erfolg. Es verbessert grundlegende Qualifikationen, vermittelt Wissen über Ausbildungsberufe und enthält Praxisphasen.
Außerdem hat die Landesregierung in Drucksache 14/5236 vom 17. Oktober 2007 in der Beantwortung auf die Kleine Anfrage von Frau Steffens sehr ausführlich den finanziellen Umfang dargestellt. Es sind 36 Millionen € in den Kompetenzscheck geflossen, 6,7 Millionen € in die partnerschaftliche Ausbildung, in das Sonderprogramm „Ausbildung 2006“ für „Konsenslinge“ 78,5 Millionen €, und nochmals 1 Million € für das Externe Ausbildungsmanagement.
Hier kann man sehr deutlich sehen, dass wir alles daransetzen – ich wiederhole mich gerne –, allen jungen Menschen eine faire Chance zu geben, eine Ausbildung zu erhalten und einen optimalen Einstieg ins Berufsleben zu erreichen.
Die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich schulische Bildung motivieren Handwerk, Industrie und Einzelhandel, wieder auszubilden. Ich weiß aus persönlichen Gesprächen von Betrieben, dass sie besonders auf die Verbesserung der Schulausbildung bauen. Das dreigliedrige Schulsystem und das neue Schulgesetz sind Garant dafür.
Hier kann man nur die Frage stellen: Was haben Sie in der Vergangenheit dafür getan?
Darüber hinaus ist zu sehen, dass vielen Betriebe, die heute noch nicht ausbilden, nicht mit der Keule Ausbildungsabgabe gedroht werden darf, sondern dass man sie unterstützen muss, ebenfalls auszubilden. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten.
Ein wichtiger Baustein dabei ist die Verbundausbildung, vor allem für die Regionen in NordrheinWestfalen, in denen viele Kleinstbetriebe existieren. Sie benötigen Unterstützung, um Ausbildungsplätze bereitzustellen. Das gilt besonders für Betriebe, deren Inhaber einen Migrationshintergrund hat. Hier dürfte es ein besonders großes Reservoir an potenziellen Ausbildungsplätzen geben.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Heranführen von Jugendlichen an Ausbildungsplätze. Wir hören immer wieder, dass zahlreiche Ausbildungsplätze noch unbesetzt sind. Vor allem in weniger bekannten Berufen gibt es in jedem Jahr freie Plätze.
Die Tatsache, dass Bewerber, die die notwendige Qualifikation nicht mitbringen, in Betrieben abgelehnt werden, hat verschiedene Ursachen. Dazu müssen weitere Hilfestellungen geleistet werden. Darüber hinaus gibt es große Schwierigkeiten, passende Bewerber zu finden. Oft kommen Angebot und Nachfrage nicht zusammen. Das zeigt auch die Zahl der offenen Ausbildungsplätze. Allein die Internet-Ausbildungsplatzbörse der Industrie- und Handelskammern verzeichnete am Stichtag 30. September noch 4.000 offene Plätze. Anscheinend sind dies Berufsbilder, die bei den jungen Menschen unbekannt oder unpopulär sind.
Die Entwicklung ist volkswirtschaftlich bedenklich. Dem steuert der Ausbildungskonsens NordrheinWestfalen mit Mitteln der EU und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales entgegen.
Meine Damen und Herren, wir dürfen bei der gesamten Ausbildungssituation auch die benachteiligten Jugendlichen nicht vergessen. Hier hat die Landesregierung nicht nur geredet, sondern erfolgreich gehandelt. Ich verweise noch einmal auf das Werkstattjahr, auf die erfolgreiche Altenpflegeausbildung, auf das Modellprojekt „Ein Topf – Berufsvorbereitung aus einer Hand“, dritter Weg in die Berufsausbildung. Bei diesem Programm soll benachteiligten Jugendlichen der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert werden.
In der Koalitionsvereinbarung haben wir festgeschrieben: Eine Ausbildung ist und bleibt die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben. Wir wollen das bewährte System der dualen Ausbildung weiterentwickeln, zukunftsfest machen. Befähigungen und Bedürfnisse von leistungsstarken und -schwachen Jugendlichen müssen dabei gleichmäßig berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt ist noch die Teilhabe für alle in der Arbeitswelt, das heißt, behinderte Menschen beim Übergang in Arbeit und Ausbildung zu unterstützen, damit Menschen mit Behinderungen zusätzliche Ausbildung im allgemeinen Arbeitsmarkt finden.
Nordrhein-Westfalen – der Ausbildungsmotor Deutschland! Wir halten, was wir versprechen. Wir sind noch nicht am Ende unserer Bemühungen, aber auf einem hervorragenden Weg, unsere gesteckten Ziele zu erreichen. Mit dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen kommt Nordrhein-Westfalen wieder. Wir verlassen die Abstiegsränge der Liga und etablieren uns auf einem Spitzenplatz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zu meiner Rede komme, will ich meinem Zorn über die Äußerung, die der Herr Kollege Sagel eben über ein Regierungsmitglied gemacht hat, Ausdruck geben. In Fäkalsprache ein Mitglied der Regierung zu bezichtigen, ist schon ein ganz starkes Stück.
Ich werde es nicht wiederholen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der eingeschlagene Kurs der Landesregierung, die Haushaltsausgaben zu konsolidieren, aber trotz der Einsparungsmaßnahmen noch Gestaltungsakzente zu setzen, ist richtig. Der Einzelplan 11 hat ein Volumen von 2,96 Milliarden €. Damit ergibt sich eine nominale Absenkung von 151 Millionen € im Vergleich zu 2007. Die Absenkung – ich kann es nur wiederholen, der Kollege Post hat es bereits gesagt – ist im Wesentlichen im Zusammenhang mit einem geringeren Bedarf im gesetzlichen Bereich bzw. bei der Umsetzung der EU-Programme zu sehen. So kommt es zum Beispiel durch die Anpassung an den geringeren Bedarf bei den Wohngeldentlastungen im Jahre 2008 zu einer Minderung von 240 Millionen €. 86,5 % des Haushaltes, also 2,56 Milliarden €, sind gesetzesvollziehende Ausgaben. Davon entfallen ca. 1,3 Milliarden € auf Bundesgesetze und ca. 1,3 Milliarden € auf Landesgesetze.
Frau Kraft betonte in ihrer Rede zur Einbringung des Haushaltes, diese Koalition würde Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser im Regen stehenlassen. Auf den Einzelplan 11 bezogen kann hier und heute gesagt werden: Krankenhäuser werden nicht im Regen stehengelassen.
Noch heute werden wir das Krankenhausgestaltungsgesetz verabschieden. Damit geben wir den Krankenhäusern und Krankenkassen Handlungsspielräume. Wir versuchen mit diesem Gesetz, Bürokratie abzubauen und die bestmögliche Versorgung in allen Landesteilen zu gewährleisten. Wir gewährleisten mit diesem neuen Gesetz die Verlässlichkeit der laufenden Finanzierung für die Krankenhäuser. Das bedeutet Erhöhung der Gestaltungsmöglichkeiten durch die Krankenhausträger, Förderung der Kooperationen und Zusammenarbeit der Krankenhäuser sowie Einführung eines Transplantationsbeauftragten, um auf die
sem Wege die Erhöhung der Spendenbereitschaft zu erzielen.
Deshalb haben auch die Experten in den Anhörungen die neue Ausrichtung des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW im Grunde begrüßt und unterstützt. Frau Gebhard, ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen haben. Diejenigen, mit denen ich gesprochen habe, loben dieses neue Gesetz und auch die Finanzierungsmöglichkeiten.
Wir begrüßen das Projekt „Gesundheit.nrw“ als ein Projekt, die Gesundheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu fördern und weiterzuentwickeln. Uns ist das besonders wichtig, da eine gute, solide und qualitativ hochwertige Gesundheitswirtschaft in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ein entscheidender Standortfaktor sein wird. Das Land stellt im nächsten Jahr für diese Förderung 70.000 € zur Verfügung. Die Gesundheitswirtschaft könnte bis zum Jahr 2015 bis zu 2.000 neue Jobs generieren.
Wie der Minister in der Sitzung am 5. September 2007 im AGS-Ausschuss dargelegt hat, werden erstens auf Landesebene Kompetenzen in einer Einrichtung gebündelt. Zweitens wird „NRW. Gesundheitswirtschaft und anwendungsorientierte Medizintechnologien“ in einem sogenannten Clustern definiert. Drittens startet in diesem Jahr der Wettbewerb „Innovative Gesundheitswirtschaft NRW“. Viertens soll die Gesundheitswirtschaft als Standortfaktor begriffen und sollen eigene regionale Konzepte entwickelt werden. Fünftens werden verschiedene Leitprojekte gefördert. Dazu gehört auch das Themenfeld Prävention. Wir wollen eine aktive Politik der Prävention, und wir wollen, dass sich ohne Unterschied jeder, der krank wird, auf die bestmögliche medizinische Hilfe in Nordrhein-Westfalen verlassen kann.
Im Koalitionsvertrag heißt es: Wir wollen eine leistungsfähige und wohnortnahe Versorgung im ambulanten wie im stationären Bereich. Und mit diesem Haushalt sind wir wieder auf einem guten Weg.
Die Koalition setzt besonders stark auf gesundheitliche Prävention. Ein Schwerpunkt ist nach wie vor die Kindergesundheit. Die Maßnahmen, die Minister Laumann und Ministerin Sommer zum Thema Nichtrauchen und Reduzierung von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen eingeleitet haben, werden auch in Zukunft fortgesetzt.
Die körperliche und seelische Misshandlung von Kindern muss bekämpft werden. Wir können Mi
nister Laumann nur unterstützen, der am 23. November 2007 erklärte, dass wir für einen besseren und wirksameren Kinderschutz in NRW die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sicherstellen. In Nordrhein-Westfalen haben wir per Gesetz eine positive Meldepflicht der Kinderärzte eingeführt. Ziel ist es, dass die Eltern der Kinder, die an einer Früherkennungsuntersuchung trotz Erinnerung nicht teilnehmen, den jeweiligen Kommunen gemeldet werden. Durch diese Maßnahme sollen Vernachlässigungen und Misshandlungen besser erkannt werden, um frühzeitig agieren zu können.
Bei der Sucht- und Aidsprävention wird nicht gekürzt. Wir werden die vorhandenen Strukturen beibehalten und sie weiterhin mit den notwendigen finanziellen Mitteln versorgen. Gerade die aktuellen Zahlen, die das Robert-Koch-Institut zum Welt-Aids-Tag veröffentlicht hat, zeigen, dass in diesem Bereich weiterhin Anstrengungen unternommen werden müssen. Nach Mitteilung des Robert-Koch-Institutes leben in NRW 12.900 Menschen mit HIV-Infektion: etwa 10.600 Männer, 2.300 Frauen und 80 Kinder. Jährlich kommen rund 720 Neuinfektionen hinzu.
Die Politik der Koalitionsfraktionen für Menschen mit Behinderung wird durch das Sonderprogramm „Teilhabe für alle“ fortgesetzt. Der Haushaltsansatz von knapp 4,5 Millionen € für die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung wird um 1,5 Millionen € auf knapp 6 Millionen € erhöht. Mit diesem erhöhten Ansatz werden Handlungsmöglichkeiten für den Ausbau des Programms „Teilhabe für alle“ geschaffen. Wir müssen zusätzliche Möglichkeiten schaffen, um Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir werden einen entsprechenden Antrag zu Integrationsunternehmen in den Haushalts- und Finanzausschuss einbringen.
Für die Stiftung Wohlfahrtspflege sind im Haushalt 2008 wiederum 25 Millionen € eingestellt. Das ermöglicht der Stiftung, in gleichem Umfang wie bisher wichtige Projekte zu fördern.
Die Selbsthilfegruppen haben im Vergleich zu 2007 ebenfalls keine Kürzungen in 2008 hinnehmen müssen.
Eine große Baustelle werden wir im nächsten Jahr im Landtag behandeln: Das Heimgesetz obliegt seit der Föderalismusreform dem Land. Mir ist dabei sehr wichtig: erstens Lebensalltag und Lebensnormalität behinderter und pflegebedürftiger Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, zweitens die Teilhabemöglichkeiten zu stärken und drittens vorhandene Entbürokratisierungspotenziale aus
zuschöpfen. Ziel muss sein, dass der Bewohner in einem Heim oder in einer Senioren-WG für betreutes Wohnen die bestmögliche Versorgung erhält. Dem engagierten Personal muss so viel Zeit wie möglich zur Betreuung der Menschen gegeben werden. Es darf nicht durch überbordende Bürokratie belastet werden.
Die Einnahmen der Pflegekassen von 2,4 Milliarden € im Jahre 2008 müssen am Bett ankommen und dürfen nicht in überflüssigen neuen Strukturen wie Pflegestützpunkten oder Pflegebegleitern aufgehen. Sowohl in jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis in Nordrhein-Westfalen als auch bei den Wohlfahrtsverbänden sind kompetente und gut funktionierende Beratungsstellen vorhanden. Es darf nicht die Verwaltung, sondern es müssen die Menschen gefördert werden.
Mit diesem Haushalt ist es der Landesregierung gelungen, den schwierigen Spagat zwischen Fürsorge und Schuldenabbau zu meistern. Dieser Haushalt ermöglicht uns trotz Einsparung, nah am Menschen zu sein. Der Schuldenabbau ist jetzt notwendig, um nicht das Geld, das unseren Kindeskindern zusteht, weiter aufzuzehren.
In den zehn Geboten steht: Du sollst nicht stehlen. – Ich bitte Sie daher, dem Haushalt im Haushalts- und Finanzausschuss und in der Abschlussberatung im Plenum zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Becker, Sie nannten vorhin ein Fahrzeug, das bei höherer Geschwindigkeit 60 l auf 100 km verbraucht. Wird dieses
Fahrzeug bei Tempo 130 zum Sparwunder? Oder haben Sie damit die These vertreten, dass man den Bau dieser Fahrzeuge verbieten sollte, weil wir dann Ihrer Meinung nach wahrscheinlich diese Probleme nicht hätten?
Sie haben gerade von der Kapazitätsaufnahme der Autobahnen gesprochen. Haben Sie auch Zahlen, wie die Aggressivität der Autofahrer bei Tempo 130 zugenommen hat?
Herr Becker, welche Stromerzeugung würden Sie denn als die richtige Berechnungsgrundlage für den ÖPNV empfehlen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Zielsetzung der HartzGesetze vom 1. Januar 2005 formulierte der damalige Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Deutschland in Arbeit zu bringen, das ist unsere wichtigste Aufgabe in den kommenden Monaten und Jahren. Ob die Arbeitsmarktreformen mehr Arbeitsplätze bringen werden, ob Hartz IV dazu notwendig ist, das hat in den vergangenen Monaten viele Menschen bewegt. Zu Recht, denn es geht um unsere Zukunft.“
Weiter heißt es:
„Deshalb müssen wir gemeinsam anpacken die Agenda 2010, wobei die Arbeitsmarktreformen mit Hartz IV als Kernstück große Schritte in die richtige Richtung sind. Sie verbessern unsere Wettbewerbsfähigkeit und tragen auch dazu bei, Deutschland wieder in Arbeit zu bringen. Sie sind gerecht, denn es gibt nichts Ungerechteres als unfreiwillige Arbeitslosigkeit.“
Gezweifelt wurde an Hartz IV sofort. Wenn Leistungsberechtigte laufende Leistungen der Hilfen
zum Lebensunterhalt benötigen, richtet sich die Höhe des Bedarfs vor allem nach sogenannten Regelsätzen. Grundlage für die Bemessung der Regelsätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die in der Regel alle fünf Jahre erhoben wird. Aus Einkommens- und Verbrauchsstichprobe leitet sich der Eckregelsatz ab. Die Leistungen des Eckregelsatzes werden nach den tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten im unteren Einkommensbereich bemessen und decken dadurch den Bedarf. Der Eckregelsatz liegt inzwischen bundeseinheitlich bei 347 €.
Diesen gibt es grundsätzlich für jeden Haushalt. 347 € erhalten Alleinstehende und Haushaltsvorstände. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen gibt es dann zusätzliche Beträge, deren Höhe vom Alter dieser Haushaltsangehörigen abhängt. Für Kinder unter 14 Jahren werden 60 % des Eckregelsatzes gezahlt und für die übrigen Haushaltsangehörigen 80 % des Eckregelsatzes. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt die angemessenen Kosten der Unterkunft und die Heizungskosten. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und andere Einkünfte werden auf diese Leistungen angerechnet.
Die Ermittlungsgrundlage für den Regelsatz setzt sich insbesondere aus folgenden Positionen zusammen: der Bedarf an Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarf des täglichen Lebens sowie die Teilnahme am kulturellen Leben.
Es ist schon erstaunlich, dass Sie, die Grünen, Frau Steffens, heute feststellen, dass Hartz IV und die von Ihnen festgelegten Regelsätze schlecht sind.
In der Drucksache 15/4627 des Deutschen Bundestages ist nachzulesen, dass Fragen genau zu dieser Thematik gestellt wurden und die Fragesteller diese Probleme damals bereits erkannt haben. Rot-Grün hat diese Hinweise ignoriert. Und wer hier „eiert“, wie Sie es gerade beschrieben haben, das haben Sie damit eindeutig festgestellt.
Die Hartz-IV-Eckregelsätze sind an die Entwicklung der Renten gekoppelt, nicht an die Inflationsrate. Der Eckregelsatz ist daher zum 1. Juli 2007 von 345 € auf 347 € gestiegen. Die Rentenbezüge sind ebenfalls zum 1. Juli leicht angehoben worden. Ich frage: Gehen die Preissteigerungen etwa an den Rentnern vorbei, Frau Steffens?
Mit Ihrem Antrag „Anpassung der Regelsätze jetzt!“ kommt es zu einem Systembruch. Auch das gesamte Tarifgefüge kann damit ausgehebelt werden. Ich pflichte dem Ministerpräsidenten bei, wie er gestern gesagt hat: Wir müssen den Kindern einkommensschwacher Familien in den Ganztagsschulen eine warme Mahlzeit anbieten können.
Dazu hat die Landesregierung einen Fonds eingesetzt „Kein Kind ohne Mahlzeit“, mit dem sie den Kommunen 10 Millionen € zur Verfügung stellt. Damit wird 50.000 Kindern geholfen. Auch über „OPUS NRW“ Netzwerk Bildung und Gesundheit“, nutzen bereits 700 Schulen und 300 Kindertageseinrichtungen Unterstützungsangebote zur gesunden Ernährung und Bewegung.
Über die Behandlung einmaliger Mehrbedarfe für Kinder, z. B. für Lernmittel, sollte nachgedacht werden. Hier gilt es, möglichst bundeseinheitliche Instrumente zu entwickeln, die die finanzielle Notlage von Familien mit schulpflichtigen Kindern lindert. Hier sind Lösungsansätze gefragt. Daran muss gearbeitet werden. Das Anheben der Regelsätze ist keine Lösung. Deshalb können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Problematik „Schulden durch Energiekosten“ ist kein neues Phänomen. Der Gesetzgeber hat für die Erstattung der Heizkosten für Hartz-IVEmpfänger lediglich allgemeine Richtlinien formuliert. Die Ausführungsrichtlinien für die Erstattung der Heizkosten müssen von den Kommunen festgelegt werden. Die Kommunen besitzen in diesen Fällen einen umfangreichen Gestaltungsspielraum von der Pauschalierung der Erstattungen der Kosten bis hin zu exakt ausgerechneten Kosten pro Quadratmeter. Darüber hinaus können die Heiz
kosten alternativ zu einer Pauschalierung durch Orientierung an Referenzwerten erfolgen.
Nun eine spezielle Regelung durch ein Sonderprogramm Energieeinsparung für Hartz-IVEmpfänger aufzulegen, würde bedeuten, dass eine Zweiklassengesellschaft geschaffen wird. Es bedeutet das selbstständige Aufsuchen einer Energieberatung für die einen und ein Sonderprogramm für Hartz-IV-Empfänger. Die Ausgaben für ein solches Sonderprogramm kann man besser als Fördermittel für die Betroffenen einsetzen, damit sie wieder Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Bisher beteiligten sich die Verbraucherzentralen, die Energieversorger, die Wohlfahrtsverbände, die Stadtteilzentren und in der Regel die Stadtwerke, um nur einige zu nennen, an den Energieeinsparberatungen. Es stehen also genügend Anlaufstellen für Hartz-IV-Empfänger bereit. Nur müssen sie diese Beratung auch in Anspruch nehmen.
Tipps zum Energiesparen sind zum Beispiel Hinweise zu Stand-by-Schaltungen, zum optimalen Zusammenspiel von Heizen und Lüften mit Überprüfung der Raumtemperatur, zum Einsatz von Energiesparlampen, zum Abdichten von Fenster- und Türfugen. Mir wurde allerdings berichtet, dass Ermahnungen und Hinweise zum Einsparen von Energie nicht immer fruchten.
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk unter Berufung auf den Thüringer Landkreistag Anfang dieses Jahres mitteilte, sind die Kosten für Unterkünfte im Jahre 2006 gestiegen. Es gibt aber keine Anreize für Hartz-IV-Empfänger, Heiz- und Energiekosten zu sparen. An diesem Punkt müssen wir ansetzen.
Nein, ich möchte meine Ausführungen zunächst zu Ende führen.
Haben Hartz-IV-Empfänger ihre Energiekosten deutlich überzogen, zeigt sich dies erst durch Nachberechnungen am Ende des Jahres oder am Anfang des nächsten Jahres. In diesem Fall werden Lösungsansätze bei den Sozialhilfeträgern wie in meiner Heimatstadt Hamm mit den Stadtwerken getroffen. Damit die Familien und Einzelpersonen nicht tiefer in die Verschuldung hineinrutschen, hat die Stadt Hamm mit dem Energieversorger Stadtwerke Hamm vereinbart, dass Ra
tenzahlungen bei Familien von maximal 60 € im Monat und bei Singles von 30 € zusätzlich pro Monat vom Sozialamt direkt an den Energieversorger gezahlt werden. Leider ist es auch so, dass Hartz-IV-Empfänger in der Regel in billigem Mietraum untergebracht sind, der nach heutigem Stand sehr energiefressend ist. Das bedeutet höhere Energiekosten. Diese Situation ist den Kommunen bekannt, aber vermutlich derzeit bei der Kosten-Nutzen-Betrachtung nicht änderbar.
Die Steigerung der Energiekosten, die die HansBöckler-Stiftung mit 106 % von 1998 bis 2006 ermittelt hat, trifft jede Familie in gleicher Form. Wir werden mit Sicherheit im Ausschuss über die verschiedenen Punkte sprechen. Da, wo es eine Verbesserung der Lebenssituation aller Bürger geben kann, wird sich die Koalition von CDU und FDP im Landtag NRW auf keinen Fall verschließen. Mir scheint aber, dass die Grünen, die maßgeblich an den Hartz-IV-Gesetzen mitgewirkt haben, zu den eigenen festgelegten Fakten und Vorschriften nicht mehr stehen wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sozialbericht NRW 2007 legt in schonungsloser Offenheit die Einkommensarmut von 2,5 Millionen Menschen in NRW dar. Darunter sind 815.000 Kinder und Jugendliche. Dabei ist das Armutsrisiko, wie im Bericht festgestellt, im Zeitraum von 2000 bis 2005 noch einmal leicht von 13,7 auf 14,3 % gestiegen.
Der Armutsbericht zeigt auch auf, dass sich die Situation in den Regionen in NRW unterschiedlich darstellt, wobei diese Situation in den Ballungsräumen, insbesondere im Ruhrgebiet, deutlicher zum Tragen kommt als in ländlichen Bereichen.
In diesem Bericht wird auch sehr deutlich, dass Bildung die zentrale Ressource für die Verwirklichung von Lebensträumen und Chancen ist. Hervorgehoben wird, dass die Menschen mit höherem Bildungsgrad seltener in den Armutsstrudel hineingeraten. Das ist das Zeugnis über die Arbeit der rot-grünen Landesregierung.
Der Sozialbericht weist darauf hin, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße von der Einkommensarmut betroffen sind. Die Armutsrisikofaktoren sind Erwerbslosigkeit, geringe Qualifikation sowie die Zugehörigkeit zur Gruppe der Migrantinnen und Migranten. Ein überdurchschnittliches Armutsrisiko tragen laut Bericht Kinder und Jugendliche. Jedes vierte Kind im Alter unter 18 Jahren lebt in einem einkommensarmen Haushalt.
Eine der größten Ursachen für Armut ist die geringe Schulbildung. Die geringe Qualifikation endet in aller Regel in der Spirale der Einkommensarmut. Menschen ohne Schulabschluss bleiben zu 93,3 % ohne beruflichen Bildungsabschluss.
Daraus entwickeln sich weitere Probleme: zum einen die eben genannte statistische Einkommensarmut, die eintritt, sobald ein gewisses Einkommen unterschritten wird, und zum anderen die tatsächlich gefühlte Armut, die die Menschen durch Ausgrenzung und Diskriminierung, also durch fehlende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, erfahren. Deshalb meine ich: Der wichtigste Punkt der Armutsbekämpfung ist, dafür Sorge zu tragen, dass den Kindern eine optimale Schulausbildung zur Verfügung gestellt wird. Ein Großteil der Armut kann nur durch Bildung bekämpft werden. Das hat schon Nelson Mandela erkannt – ich zitiere –:
„Das größte Problem in der Welt ist Armut in Verbindung mit fehlender Bildung. Wir müssen dafür sorgen, dass Bildung alle erreicht.“
Wir haben nach dem Nichtstun der alten Landesregierung – das Nichtstun bestätigt dieser Bericht – in die Bildung investiert. Hier sei nur genannt: Ganztagsbetrieb der Hauptschulen, zusätzliche Förderung in den Schulen, mehr Lehrer, weniger Unterrichtsausfall. Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn ist aber auch eine entsprechende Sprachschulung vor Beginn der Schulzeit. Deshalb legt die CDU/FDP-geführte Landesregierung auf die Spracherziehung großen Wert. Das ist unser Verständnis von Fordern und Fördern. Die Vorgängerregierung hat hier keine effektiven Maßnahmen ergriffen, kritisiert aber jede Maßnahme der jetzigen Landesregierung. Nur: Lassen Sie uns doch erst einmal machen!
Auch die erste Serie der Sprachtests hilft, die Sprachdefizite – besonders bei den Kindern ohne Kenntnisse – zu verbessern und die Kinder zu fördern. Insbesondere für Personen mit Migrationshintergrund sind diese Maßnahmen enorm wichtig. Sie unterliegen einem überdurchschnittlichen Armutsrisiko; bei den Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit beträgt es sogar 38,4 %. Der Bericht stellt fest, dass in keinem anderen Staat Kinder mit Migrationshintergrund so geringe Chancen im Bildungssystem haben wie in Deutschland.
Dieser Bildungsnotstand, der durch den Armutsbericht verdeutlicht worden ist, wird durch eine erschreckende Zahl aufgezeigt. Allein 39,6 % der bei uns lebenden Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit haben keinen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule. Es wird deutlich: Eine geringere Qualifikation mindert die Erwerbschancen und raubt damit alle Möglichkeiten auf ein existenzsicherndes Einkommen.
Darüber hinaus haben die Maßnahmen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen dazu geführt, dass Nordrhein-Westfalen 2006 zum Aufsteigerland Nummer eins in Deutschland wurde. Die Menschen haben wieder Vertrauen gefunden, die Menschen packen wieder an. In diesem Jahr sind wir das Mittelstandsland Nummer eins – sogar vor Bayern.
Das hat dazu geführt, dass wir 113.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mehr und 170.000 Arbeitslose weniger haben. Wir haben nicht nur die Zunahme an Arbeitsplätzen, sondern haben auch im Bereich der Weiterbildung den Bildungscheck erfolgreich eingeführt, der Arbeitnehmern zusätzliche Qualifikation für den Arbeitsmarkt ermöglicht. Die Möglichkeiten der Weiterqualifizierung wirken nicht nur der Einkommensarmut entgegen, sie ermöglichen Teilhabe am Leben und unterstreichen die Notwendigkeit lebenslangen Lernens vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und wirken der Altersarmut entgegen.
Zur Verbesserung der Lebenssituation von Jugendlichen, die nicht sofort in das duale Ausbildungssystem einsteigen können, haben wir die Möglichkeiten über das Werkstattjahr, „Jugend in Arbeit“, Ausbildung zur Altenpflegehelferin mit staatlichem Abschluss, um nur einige zu erwähnen.
Ziel der schwarz-gelben Landesregierung ist es, allen Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Leben zu geben. Das schließt die ca. 1,6 Millionen schwerbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen natürlich ein, doch jüngere Behinderte haben in Nordrhein-Westfalen überdurchschnittlich oft keinen schulischen und beruflichen Abschluss. 42,2 % der erwerbsfähig behinderten Menschen gehen einer Arbeit nicht nach. Daher hat die Landesregierung das Programm „Teilhabe für alle“ mit über 40 Maßnahmen und Projekten in den Bereichen Arbeit, Bildung und Familie, Wohnen und Abbau von Barrieren auf den Weg gebracht.