Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Haben Hartz-IV-Empfänger ihre Energiekosten deutlich überzogen, zeigt sich dies erst durch Nachberechnungen am Ende des Jahres oder am Anfang des nächsten Jahres. In diesem Fall werden Lösungsansätze bei den Sozialhilfeträgern wie in meiner Heimatstadt Hamm mit den Stadtwerken getroffen. Damit die Familien und Einzelpersonen nicht tiefer in die Verschuldung hineinrutschen, hat die Stadt Hamm mit dem Energieversorger Stadtwerke Hamm vereinbart, dass Ra

tenzahlungen bei Familien von maximal 60 € im Monat und bei Singles von 30 € zusätzlich pro Monat vom Sozialamt direkt an den Energieversorger gezahlt werden. Leider ist es auch so, dass Hartz-IV-Empfänger in der Regel in billigem Mietraum untergebracht sind, der nach heutigem Stand sehr energiefressend ist. Das bedeutet höhere Energiekosten. Diese Situation ist den Kommunen bekannt, aber vermutlich derzeit bei der Kosten-Nutzen-Betrachtung nicht änderbar.

Die Steigerung der Energiekosten, die die HansBöckler-Stiftung mit 106 % von 1998 bis 2006 ermittelt hat, trifft jede Familie in gleicher Form. Wir werden mit Sicherheit im Ausschuss über die verschiedenen Punkte sprechen. Da, wo es eine Verbesserung der Lebenssituation aller Bürger geben kann, wird sich die Koalition von CDU und FDP im Landtag NRW auf keinen Fall verschließen. Mir scheint aber, dass die Grünen, die maßgeblich an den Hartz-IV-Gesetzen mitgewirkt haben, zu den eigenen festgelegten Fakten und Vorschriften nicht mehr stehen wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Burkert. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Schmeltzer das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischenzeitlich haben wir in diesem Haus eine Fülle ähnlich gelagerter Anträge zur Beratung vorliegen. Der Tenor ist immer der gleiche: Anhebung der Regelsätze.

Mit diesem Antrag geht es um die Energiekosten. Wir wissen alle, dass diese enorm gestiegen sind. Wir müssen das Übel an der Wurzel packen, nämlich unter anderem die Möglichkeiten eines breiten, aber sehr wohl fairen Wettbewerbs zwischen den Energieversorgungsunternehmen eröffnen. Das ist auch und gerade im Sinne des Klimaschutzes.

Gerade erst hat Frau Thoben auf die gestiegenen und noch steigenden Strompreise hingewiesen. Sie hat auch auf Anbieter hingewiesen, überwiegend auf die großen Konzerne. In Deutschland wird viel, mehr als anderswo in der Welt, über Klimaschutz diskutiert und auch entsprechend gehandelt. Ist es nicht gerade deshalb konsequent, wenn zum Beispiel über einen geringeren Einsatz von Kohle bessere und effizientere Kraftwerke alte Kraftwerke ablösen? Ist es nicht gerade in diesem Zusammenhang, aber auch mit dem Blick auf die Verbraucher, sinnvoll, wenn kommunale Unternehmen sich engagieren, um kosten

günstiger – auch für die Verbraucher – Energie zu produzieren und anzubieten?

Es kann doch nicht sein, dass dies vor Ort durch die Kolleginnen und Kollegen der Grünen bekämpft wird, im Übrigen gegen die vom damaligen Umweltminister Trittin verfassten strengen Umweltbedingungen, und hier im Hause ausschließlich auf Endgeräte und Energiesparen abgezielt wird. Das sind Faktoren, die zwar durchaus ihre Berechtigung haben, aber nur in der Gesamtschau, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird ein Schuh daraus. Es kann nicht sein, dass im Antrag gefordert wird, die Regelsätze zu verändern, um den Leistungsbeziehern zu ermöglichen, ihren Haushalt energiesparend zu führen. Es glaubt doch niemand, dass dann, wenn die Regelsätze angehoben werden – der Kollege Burkert hat Ähnliches angesprochen –, automatisch die Stand-byTaste des Fernsehers abends ausgeschaltet wird. Da greift der Antrag der Grünen eindeutig zu kurz.

Herr Kollege Schmeltzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Beer?

Nein, ich möchte jetzt auch in einem durchreden. Das ist heute hier anscheinend die Linie.

Gut, das nehmen wir zur Kenntnis.

Vielmehr macht es doch Sinn, kommunale Unternehmen zu unterstützen, zumindest solange dies noch geht. Ein Großteil der SGB-II-Leistungsbezieher wohnt in kommunalen Wohnungsunternehmen. Ist es nicht so, dass in diesem Wohnungsbestand der kommunalen Wohnungsunternehmen die Bestrebungen zur Modernisierung gerade im Bereich der Energieeinsparung forciert werden? Wir brauchen Investitionen in die Modernisierung von Wohnungen und nicht die Finanzierung der hohen Energiekosten über die Leistungsbezieher.

Andersherum: Dort, wo privatisiert wurde, sind wenig bis keine Investitionen vorgenommen worden. In Dortmund und in Lünen sind wir gerade Zeuge, was aus privatisiertem Wohnungsbestand geworden ist. Der Käufer hat viele Versprechungen gemacht, aber keine gehalten. Zwangsbewirtschaftungen und Zwangsversteigerungen sind die Folge.

Die Leidtragenden sind die Mieter, überwiegend Klientel, über die wir hier und heute reden. Regelsatzerhöhungen sind da nicht die Lösung, son

dern diese liegt vielmehr aufseiten verantwortungsbewusster Unternehmen. Dies gilt auch für die Stadtwerke – Kollege Burkert hat auch sie erwähnt –, etwa über die Möglichkeit von Kraftwerksbauten, wie ich sie eben schon einmal angesprochen habe, und zwar unter Berücksichtigung aller strengen umweltpolitischen Auflagen.

Aber auch die Energieberatungsstellen – Sie haben eben mehrere aufgezählt – erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie sind mit ihren Beratungen durchaus erfolgreich, oftmals in Verbindung mit der Verbraucherberatung und anderen. Das ist alles auch für Leistungsbezieher möglich. Herr Kollege Burkert, Sie haben bei Ihrer Aufzählung eine Institution vergessen, die ich aber gerne noch nachschieben möchte. Aus vielen Städten ist überdies bekannt, dass auch Arbeitslosenzentren im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit das Feld der Kostenersparnis im Energiebereich aufgreifen. Ich würde mich freuen, wenn diese Arbeitslosenzentren auch ab dem 1. Oktober 2008 weiterhin die Gelegenheit dazu haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir entnehmen jetzt fast täglich der Presse, dass die Bündnisgrünen sich mehr oder weniger von der HartzGesetzgebung verabschieden wollen.

(Widerspruch von Barbara Steffens [GRÜ- NE])

Ich darf daran erinnern, dass Ihre Parteifreunde bis 2005 in Berlin mit in der Regierungsverantwortung standen. In dieser Zeit wurde die von Ihnen jetzt monierte Gesetzgebung auch mit Ihrer Beteiligung verabschiedet und umgesetzt. Heute betreiben Sie – leider, muss ich hinzufügen – an dieser Stelle auch eine unselige populistische Allianz mit der Linkspartei.

(Beifall von der FDP)

Wenn Sie in Ihrem Antrag ausführen, dass die Preise für Heizenergie von 1998 bis 2006 um 106 % angestiegen sind, frage ich mich schon, warum Sie dies nicht bereits für den Zeitraum bis 2005 auf Bundesebene thematisiert haben.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das haben wir! Frau Steffens hat das immer getan!)

Stattdessen wurde vereinbart, dass der Regelsatz alle fünf Jahre überprüft wird. Das nächste Datum dafür ist 2010. In der Zwischenzeit passt sich der Regelsatz gemäß § 29 SGB XII entsprechend der Rentenentwicklung an.

Regelsatzerhöhungen sind kein Schlüssel zum Energiesparen, Beratung und Information ausdrücklich ja. Die Stellen hierzu gibt es. Vielleicht

müssen vor Ort definitiv noch bessere Zugänge dazu geschaffen werden. Es ist notwendig, kommunale Unternehmen mit kommunaler Verantwortung zu stärken. Damit schaffen wir Vertrauen vor Ort und soziale Sicherheit für die Menschen in den Städten.

Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss, wo wir natürlich auch noch einmal intensiv über die energiesparenden Geräte reden müssen. Das ist, denke ich, ein richtiger und guter Ansatz.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt Herr Dr. Romberg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag sprechen die Grünen von drastisch gestiegenen Energiekosten für die privaten Haushalte in den letzten Jahren und beklagen zugleich die Auswirkungen gerade auf Menschen mit geringen Einkommen. – Diese Beschreibung ist nun wirklich Zynismus pur.

(Beifall von der FDP)

Ich möchte einmal ins Gedächtnis rufen, wer in den letzten Jahren die Energiepreise in diesem Land auf breiter Front ganz bewusst nach oben getrieben hat.

(Beifall von der FDP)

Dazu einige Zahlen: Die Belastungen der Stromkunden durch Abgaben und Steuern hat sich während der Regierungszeit der Grünen im Bund verfünffacht. Die fiskalischen Belastungen für Erdgasverbraucher haben sich von 1998 bis 2005 nahezu verdoppelt. Die Steuern auf leichtes Heizöl haben sich in diesem Zeitraum gleichfalls verdoppelt.

(Ralf Jäger [SPD]: Und wie war die allgemei- ne Steuerentlastung?)

Wer dies verschweigt, gleichzeitig aber andere Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der selbst zu verantwortenden völlig verfehlten Politik einfordert, muss keinen weiteren Nachweis mehr dafür erbringen, dass er dorthin gehört, wo er seit 2005 Platz genommen hat, nämlich auf die Oppositionsbank.

(Beifall von der FDP – Barbara Steffens [GRÜNE]: Da sitzen Sie bald wieder!)

Jahrelang hat Rot-Grün die Mär von der doppelten Dividende der Ökosteuer wie ein Mantra vor sich hergetragen. Sie erinnern sich sicher noch: Der Faktor Arbeit sollte billiger, die Umwelt gleichzeitig entlastet werden. Passend zum 1. April 1999 wurde eine riesige Umverteilungsmaschinerie in Gang gesetzt.

Heute wissen wir, dass die rot-grünen Versprechungen nichts anderes als ein böser Aprilscherz waren.

(Beifall von der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Das stimmt nicht!)

Ein Blick auf die Abschlussbilanz von Rot-Grün beweist: Im Saldo wurden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Vielmehr haben die Unternehmen unter dem Druck gestiegener Energiekosten Arbeitsplätze ins Ausland verlagert bzw. an den bestehenden inländischen Standorten Rationalisierungsmaßnahmen forciert. Folge war die Rekord-Arbeitslosigkeit, die wir in Deutschland hatten. Da die Ökosteuer von Beginn an darauf ausgerichtet war, die Einnahmen des Staates zu maximieren, konnten auch keine spürbaren Umwelteffekte herbeigeführt werden.

Allerdings – das kommt in dem vorliegenden Antrag der Grünen deutlich zum Ausdruck – gibt es tatsächlich eine doppelte Dividende, wenn auch eine negative. Insbesondere diejenigen, die in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund gestiegener Energiepreise ihren Job verloren haben, leiden nun unter dem massiven Verlust an Kaufkraft, der sich durch die steuerinduzierten Strompreiserhöhungen weiter verstärkt und teilweise existenzbedrohende Ausmaße annimmt. Diese doppelte Dividende beweist zugleich, dass die SPD, die das Ganze mitgetragen hat, auf diesem sozialpolitischen Auge völlig erblindet ist.

Ein weiterer Verlierer Ihrer Steuererhöhungsorgie sind, wie im Antrag beschrieben, die Kommunen, die ihrerseits die gestiegenen Kosten für Heizenergie für die Empfänger von ALG II in voller Höhe zu tragen haben.

(Beifall von der FDP)

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sollten Sie Ihre Vorwürfe, die neue Landesregierung saniere ihren Haushalt auf Kosten der Kommunen, noch einmal gründlich überdenken.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dieser Vorwurf stimmt nun definitiv!)

Wir fassen zusammen: Der Antrag ist nicht nur unglaubwürdig; er ist auch nicht zielführend.

Die FDP setzt stattdessen auf Steuerentlastungen für alle, einen deregulierten Arbeitsmarkt, der es auch Langzeitarbeitslosen wieder ermöglicht, ein reguläres Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen und somit am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, sowie höhere Zuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-Empfänger. Dies werden wir, so weit wir das können, nach der kommenden Bundestagswahl konsequent umsetzen.

Bis dahin unterstützt diese Koalition von CDU und FDP die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen – Herr Burkert hat es schon geschildert – durch ein breites Angebot an Beratungsleistungen, die wir diesem Kreis gemeinsam mit der Verbraucherzentrale und der EnergieAgentur.NRW unterbreiten.

Wenn Sie es wirklich ernst meinen und die Menschen mit geringem Einkommen tatsächlich entlasten möchten, sollten Sie sich für die Abschaffung der Ökosteuer stark machen.