Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

Erster Eckpunkt: Ein geschlechtergerechter Unterricht trägt den unterschiedlichen Lernzugängen von Mädchen und Jungen Rechnung. Schulen haben Möglichkeiten, Jungen und Mädchen zeitweise getrennt zu unterrichten, um auf spezielle Bedürfnisse besser eingehen zu können. Dabei wird am Grundsatz der Koedukation als Regelfall festgehalten.

Zweiter Eckpunkt: Besonders an Grundschulen fehlen männliche Vorbilder. Dies soll bei Stellenausschreibungen stärker berücksichtigt werden. So erhalten Jungen bereits im Grundschulalter mehr Identifikationsmöglichkeiten.

Dritter Eckpunkt: Schulen sollen verstärkt im kognitiven, nichtkognitiven und psychomotorischen Bereich sowie im Bereich der Medien und neuen Medien Förderschwerpunkte setzen. In diesen Bereichen gibt es bereits zahlreiche Ansätze, die im Rahmen einer Jungenförderung gezielt ausgebaut und erweitert werden können.

Vierter Eckpunkt: Vorhandene Angebote im Bereich der Lehreraus- und -fortbildung sollen ausgebaut werden.

Fünfter Eckpunkt: Sowohl im „Gütesiegel Individuelle Förderung“ als auch in der Qualitätsanalyse werden Aspekte der Jungen- und Mädchenförderung berücksichtigt. Im Rahmen der Initiative „Gütesiegel Individuelle Förderung“ werden künftig verstärkt Konzepte zur Jungen- und Mädchenförderung gesammelt, zusammengefasst und anderen Schulen zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Inhalte des Antrags greifen wir deshalb gerne auf. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Druck

sache 14/4488 – Neudruck – an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration sowie den Ausschuss für Frauenpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt dieser Sitzungswoche und des ersten halben Jahres:

12 Gefahren durch „BAYER-KohlenmonoxidPipeline“ berücksichtigen – Sofortvollzug aufheben – Enteignungsgesetz überprüfen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4475

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Abgeordneten Remmel das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute wird das Thema „Gefahren durch BAYERKohlenmonoxid-Pipeline“ erstmals hier im Plenum thematisiert und diskutiert. Es geht darum, die Landesregierung im Sinne der betroffenen Menschen zum Handeln aufzufordern.

Ich möchte die Delegation aus dem Kreis Mettmann, die die Debatte heute verfolgt, begrüßen. Ich habe der lokalen Presse entnommen, dass auch viele Menschen zu Hause am Computer die Debatte verfolgen werden. Wir müssen die Sorgen der Kommunen und der vielen tausend betroffenen Menschen sehr ernst nehmen. Kohlenmonoxid ist ein sehr gefährliches Atemgift und hochexplosiv.

Vor Ort wächst der Widerstand täglich. Das kann der Landtag, das kann die Landesregierung nicht einfach ignorieren. Es gibt mittlerweile Unterschriftenlisten. 13.000 Menschen in Hilden haben unterschrieben. Für Samstag ist eine große Demonstration angekündigt. Es sind Hungerstreiks und Trassenbesetzungen im Gespräch. Die Städte verweigern das Betreten von Grundstücken. Es gibt Klagen betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie Klagen der Städte und des Kreises.

Es ist mir sehr wichtig zu betonen, dass es keine parteipolitische Angelegenheit ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vor Ort ist insbesondere der Landrat des Kreises Mettmann aktiv. Er gehört der CDU an. Bürgermeister der CDU geben Gutachten in Auftrag und sprechen davon, dass es sich möglicherweise um Todesstreifen handelt, die gebaut werden. Es ist keine parteipolitische Auseinandersetzung. Im Übrigen sei an dieser Stelle auch erwähnt, der Abgeordnete Clauser der CDU fordert auch einen Baustopp. Insofern geht die Diskussion etwas breiter. Wir sollten das auch so einordnen.

Ich muss an dieser Stelle sagen: Es wundert mich schon, dass für die CDU-Fraktion gleich Kollege Kress sprechen wird. Er ist ansonsten dafür bekannt, dass er eine gewisse Nähe zum BayerKonzern hat.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Er versteht wenigs- tens etwas davon!)

Obwohl es schwerwiegende neue Sicherheits- und Risikogutachten gibt, obwohl es neue Bedenken gibt, wird mit dem Bau begonnen. Es gibt keinen Baustopp. Das muss heute im Landtag thematisiert werden. Dazu muss die Landesregierung Stellung nehmen.

Ich will das kurz erläutern. Es gibt eine neue Risikostudie des Kreises Mettmann. Es liegt ein Gutachten im Auftrag der Stadt Monheim vor, das an mehreren Stellen nachweist, dass die Leitung nicht dem Stand der Technik entspricht.

In der Risikostudie wird deutlich gemacht, was passiert, wenn diese Pipeline an bestimmten Stellen leckt, und wie viele Menschen davon betroffen sind.

Wir fordern die Landesregierung und die Firma daher auf, nicht mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern die Sorge der Menschen ernst zu nehmen und vor allem den Sofortvollzug zu stoppen und auszusetzen. Die Landesregierung muss dazu auffordern; die Bezirksregierung muss es tun.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aus unseren bisherigen Diskussionen ist auch deutlich geworden: Die Menschen vor Ort können einfach nicht verstehen, dass eine Pipeline planfestgestellt worden ist, es aber kein Risikokonzept und kein Konzept für den Katastrophenschutz gibt. Das kann nicht sein. Das muss gleichzeitig passieren. Es muss nachweisbar sein, dass es funktioniert.

Nach meiner Kenntnis weigert sich die örtliche Feuerwehr, weiter darüber nachzudenken, weil

sie sich nicht in der Lage sieht, einen solchen Katastrophenschutz tatsächlich zu gewährleisten.

Auch die Debatten im Umweltausschuss und unsere Kleine Anfrage haben diesen sehr heiklen Punkt nicht zufriedenstellend beantwortet. Es ist bezeichnend, dass der federführende Umweltminister sowie der zuständige Innenminister der Debatte heute nicht folgen und nicht daran teilnehmen.

Es ist jetzt auch klar, dass es nicht mehr um die Propylen-Pipeline geht. Es geht ausschließlich um die Kohlenmonoxid-Pipeline. Die Dinge, die durch die neuen Gutachten, durch die Risikostudie, durch die fehlenden Sicherheits- und Katastrophenpläne auf dem Tisch liegen, machen deutlich, dass jetzt gehandelt werden muss. Wir müssen uns eine Denkpause gönnen. Dazu tragen wir eine gemeinsame Verantwortung. Diese Verantwortung sollten wir auch wahrnehmen.

Natürlich haben wir gemeinsam ein Enteignungsgesetz beschlossen. Das will ich eingestehen. Dadurch, dass wir es gemeinsam getan haben, erwächst uns auch eine besondere Verantwortung, an einem Punkt, an dem viele neue Fakten auf dem Tisch liegen, innezuhalten und nicht mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, sondern den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Deshalb brauchen und fordern wir von der Landesregierung eine detaillierte Risikoanalyse und einen umfassenden und zusammenführenden Katastrophenschutzplan. Ohne solche weitergehenden und schützenden Pläne darf der Bau und darf das Projekt nicht weitergeführt werden. Dafür müssen wir gemeinsam Sorge tragen. Deshalb geht unser dringender Appell in diese Richtung, gemeinsam zu agieren. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Jetzt hat Herr Abgeordneter Kress das Wort für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion zum Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline von KölnWorringen nach Krefeld-Uerdingen wird in der Tat seit 2002 geführt.

Bereits im Jahr 2004 wurde unter Beteiligung der Kommunen das Raumordnungsverfahren zur optimalen Trassenfindung eingeleitet. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit zahlreichen Erörterungsterminen vom August 2005 bis zum Februar 2007 durchgeführt. Herr Remmel, in insgesamt

sechs Beratungsblöcken haben wir in den Landtagsfachausschüssen sowie zweimal hier im Plenum einstimmig – also mit der Zustimmung aller Landtagsfraktionen – das Kohlenmonoxid-Pipeline-Gesetz beschlossen und damit einvernehmlich der von der rot-grünen Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten Trassenführung zugestimmt. So viel zur Geschichte. Das ist die Wahrheit.

In vielen Unternehmen der Kunststoffindustrie wie in Uerdingen wird der Rohstoff Kohlenmonoxid zur Herstellung von Polykarbonatgranulat eingesetzt. Von der Firma INEOS wird das Treibhausgas CO2 über eine Pipeline zu den Dormagener Firmen Linde und Praxair transportiert. Sie reduzieren es dann zu Kohlenmonoxid. Das ist eine gute Sache.

Schon heute wissen wir zweifelsfrei, dass das Gas natürlich gefährlich ist. Wir wissen aber auch, dass das Gas vom Herstellungsort Dormagen auch heute schon über eine zehn Kilometer lange Leitung – den Rhein querend – zur Weiterverarbeitung nach Leverkusen geleitet wird. Nach Aussagen der zuständigen Fachbehörden geschieht dies seit Jahren absolut störungsfrei.

Herr Kollege Remmel, genauso störungsfrei haben alle Landtagsfraktionen unsere Beschlüsse zum Bau der längeren Pipeline von KölnWorringen nach Uerdingen gefasst.

Ich betone nochmals: Wir alle haben mit unserem einstimmig gefassten Beschluss dem Vorhaben besondere öffentliche Bedeutung beigemessen. Dies geschah insbesondere zur Arbeitsplatz- und Standortsicherung der angeschlossenen Unternehmen. Da haben Sie recht: Für die Arbeitsplätze trete ich in der Region ein.

Ich halte den damals einstimmig gefassten Beschluss auch heute für absolut richtig. Er ist richtig, weil die Firma WINGAS auf einem großen Teilabschnitt der ca. 25 km langen Trasse parallel zur Kohlenmonoxid-Pipeline eine Erdgasleitung verlegt. Noch besser wäre es gewesen, wenn auch die bereits genehmigte Propylen-Pipeline über diese Trasse verlegt werden würde. Es ist aber doch grundsätzlich richtig, wenn Gefahrguttransporte von der Straße verschwinden.

(Beifall von CDU und FDP)

Wichtiger ist aber, dass vor – das betone ich ausdrücklich – der Versorgungssicherheit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld der Pipelinetrasse steht und dass die Menschen jederzeit über die Sicherheitskonzepte informiert werden.

Das vorgestellte Sicherheitskonzept, meine Damen und Herren, muss dem Schutz der Bevölkerung oberste Priorität einräumen. Das setzt in unserem industriell geprägten Land verantwortungsvolles Handeln voraus.

Diese große Verantwortung haben aber auch die handelnden Personen vor Ort, die beim Aufzeigen von Katastrophenszenarien gewollt oder ungewollt Ängste schüren und sich auf Gutachter berufen. Ich bin in der Tat auf weitere Gutachten gespannt.

Herr Remmel, was soll denn ein Gutachter machen, wenn er die Frage gestellt bekommt, was nach dem Vollbruch der Pipeline geschieht? Was soll er sagen? Wie würde eine gutachterliche Antwort auf die Frage ausfallen, was passieren würde, wenn ein Schnellzug mit 200 km/h ungebremst in einen vollbesetzten Bus führe?

Meine Damen und Herren, nach dem aktuellen Stand der Technik muss alles getan werden, damit ein solches Ereignis nie eintritt. Dies gilt für alle gefährlichen Anlagen in unserem Land – auch für die Pipeline. Ich vertraue auf den Sachverstand unserer Fachbehörden, die mehr von dem sehr komplexen Sicherheitskonzept verstehen als wir und die uns heute sagen, dass ein sicherer Betrieb der Rohrfernleitung gewährleistet werden kann.

Darum müssen auch schnellstmöglich die Unterlagen zur Betriebsgenehmigung vorgelegt und geprüft werden.