Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

Nichts anderes planen wir für Nordrhein-Westfalen.

Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass die Methoden des neuen Gesetzes geeignet sind und funktionieren und in fast allen Fällen nach Greifen der Anreizsysteme auch die Zustimmung der Betroffenen gefunden haben.

Die Kosten des Personaleinsatzmanagements – von 10 Millionen € Kosten sind allein 7 Millionen € für Anreize geplant – stehen in einem angemessenen Verhältnis zu dem, was wir an Effizienzgewinnen in NRW erwarten können.

PEM ist sozial ausgewogen, berücksichtigt die Interessen der Betroffenen und vermeidet – auch das ist uns sehr wichtig – betriebsbedingte Kündigungen. Von daher ist es ein Schritt weiter zu einer sachlich vernünftigen Personalreform. Wir werden jedenfalls dem PEM unsere Zustimmung geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Orth. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Linssen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag und seine Ausschüsse haben sich in den vergangenen Monaten umfassend mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf befasst. Eine intensive Diskussion hat insbesondere aus Anlass der Expertenanhörung am 2. Mai stattgefunden. Neue Argumente konnten aber auch dort vonseiten der Opposition nicht vorgebracht werden. Letztendlich wurden die Fragen wiederholt, warum eine eigene Behörde eingerichtet wird – das hat Herr Schartau heute auch wieder gefragt – und warum eine Änderung der Personalvertretungsrechte beabsichtigt ist, was er auch wieder gefragt hat. Auf diese Fragen möchte ich kurz eingehen.

Zwei wichtige Gründe sprechen für die beabsichtigte Organisation des Personaleinsatzmanagements in der Form einer Behörde, die im Übrigen nach neuen Berechnungen, Herr Schartau, zwischen 40 und 60 Mitarbeiter haben wird. Sie haben natürlich immer wieder das Bild verbreitet, das als Extremfall im Gesetzentwurf vorgesehen war, nämlich bis zu 180 Personen. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: 40 bis 60 Personen werden wir brauchen.

Der erste Grund ist: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bereichen mit Personalüberhängen können zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen veranlasst und Vermittlungen auf freie und besetzbare Stellen erreicht werden, ohne Ressort

beschränkungen zu unterliegen. Zugleich erfolgt wegen der Herauslösung der Beschäftigten in den bisherigen Dienststellen eine Neuausrichtung der Arbeitsprozesse auf dem verbleibenden Beschäftigtenstand.

Der zweite wichtige Grund ist: Die Umsetzung von fluktuationsbeschleunigenden Maßnahmen erfolgt zentral im Personaleinsatzmanagement und somit verbunden mit einer transparenten und vollständigen Steuerung des Abbaus der mit kw-Vermerken versehenen Stellen.

Eine wesentliche Einschränkung der Mitbestimmungsrechte für das ins Landesamt für Personaleinsatzmanagement versetzte Personal sehe ich ebenfalls nicht. Nach Aufnahme des Dienstbetriebs haben die Überhangkräfte ihren eigenen Personalrat im Landesamt für Personaleinsatzmanagement, und sie haben ihre eigene Gleichstellungs- und Schwerbehindertenvertretung.

Es ist sicherlich ein Umgewöhnungsprozess, aus den alten Strukturen herausgelöst zu werden, aber als Dienstherr und Arbeitgeber sind wir verpflichtet, den Aufenthalt im Personaleinsatzmanagement möglichst kurz und sinnvoll für alle Beteiligten zu gestalten. Nur hierauf zielen die vorgesehenen Änderungen im personalvertretungsrechtlichen Verfahren ab.

(Beifall von CDU und FDP)

Dabei will ich überhaupt nicht abstreiten, dass die Versetzung in das PEM für die betroffenen Beschäftigten mit einer Belastung verbunden ist. Trotzdem ist das Personaleinsatzmanagement notwendig, um das von der Vorgängerregierung übernommene strukturelle Defizit im Landeshaushalt weiter abzusenken. Ich erinnere daran, was in der Debatte vorhin um den Nachtragshaushalt von der Opposition zur Entwicklung der Personalkosten vorgetragen wurde.

(Beifall von der CDU)

Die SPD beklagt die Höhe der Personalausgaben; zugleich können wir die Besoldungserhöhungen nicht schnell und nicht hoch genug vornehmen.

(Zustimmung von der FDP)

Ich erinnere an die gestrige Diskussion, bei der es um die Einmalzahlung von 350 € ging. Auch das war nicht ausreichend, nicht früh genug, weshalb man es abgelehnt hat.

Die positiven Erfahrungen anderer Länder und insbesondere des Landes Berlin bei den PEMähnlichen Konstruktionen, die dort vorgenommen

worden sind, zeigen uns, dass schnelle Einsparungen möglich sind. Im Interesse der Beschäftigten haben wir die Berliner Regelungen nicht einfach unkritisch kopiert. Mit der Eröffnung der Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen den Ressorts und dem Finanzministerium eröffnen wir einen eigenen Weg, der uns beschleunigt zu dem Ziel bringt, die im Jahr 2005 übernommenen 12.000 kw-Vermerke abzubauen.

Anders als früher sind diese Vereinbarungen keine zahnlosen Tiger. Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt, wiederhole es aber trotzdem: Ein Ressort, das die Vereinbarung schuldhaft nicht einhält, bekommt im nächsten Jahr keine Vereinbarung mehr angeboten. Dies zu überprüfen, setzt natürlich ein ausgefeiltes Controlling voraus; die entsprechenden Strukturen bauen wir derzeit aus.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Die Einrichtung eines Personaleinsatzmanagements ist unabdingbar, um die Personalausgaben langfristig zu senken. Sinnvolle Alternativen gibt es nicht.

Ich möchte auch auf den Einwurf von Herrn Schartau eingehen, Anreizsysteme könnten auch ohne PEM eingesetzt werden. Natürlich können einzelne Teile der Anreizsysteme auch ohne PEM eingesetzt werden. Dies würde aber genau zu dem führen, was durch das PEM und die im PEMGesetz vorgesehenen Vereinbarungen vermieden werden soll. Die Anreize wären nämlich wieder nur ein Instrument individueller Lebensplanung. Ohne exakte Steuerung würden einzelne Verwaltungsbereiche übermäßig stark betroffen, während andere Bereiche ihre kw-Vermerke überhaupt nicht realisieren könnten. Durch PEM wird sowohl die Anzahl als auch das jeweils eingesetzte Instrument, also Altersteilzeit, vorgezogener Ruhestand, einstweiliger Ruhestand, Abfindung, genau gesteuert. Es wird nur so viele Anreize geben, meine Damen und Herren, wie es zum Abbau der kw-Vermerke erforderlich ist. Das ist das ganz Entscheidende.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, nur mit Hilfe des Personaleinsatzmanagements wird es möglich sein, alle von der Vorgängerregierung übernommenen kw-Vermerke bis zum Ende der Legislaturperiode abzubauen. Es ist auch kein Schreckgespenst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn Sie sich die Entwicklung der letzten Monate einmal angeschaut haben, dann sehen Sie, dass man nach Einsichtnahme in die Papiere und in die

Konstruktion gemerkt hat: Jawohl, das kann etwas Vernünftiges werden. – Ich bitte Sie daher, dem vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Linssen. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zum Schluss der Beratung und zu den Abstimmungen.

Ich lasse erstens abstimmen über die Beschlussempfehlung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 14/4501, den Gesetzentwurf Drucksache 14/3975 unverändert anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4528 abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. SPD und Grüne. – Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Dann ist er abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt

9 Zukunft der dualen Rundfunkordnung

Große Anfrage 4 der Fraktion der SPD Drucksache 14/1911

Antwort der Landesregierung Drucksachen 14/3157 und 14/3589

Ich eröffne die Beratung und gebe Frau Nell-Paul von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sinn und Zweck einer Großen Anfrage ist es, dass man ein komplexes Thema beleuchten will und dass man zu Recht Antworten über den aktuellen Stand des Themas und zu den Perspektiven, die die Landesregierung aufzeigen soll, erwartet.

Unsere Große Anfrage zur Zukunft der dualen Rundfunkordnung hat nichts von dem erreicht. Im Gegenteil, das, was uns vorliegt, ist ein Papier der Enttäuschung.

(Beifall von der SPD)

Ich gehe noch weiter: Es ist geradezu peinlich. Und dass viele Damen und Herren der CDUFraktion den Saal verlassen, kann ich gut verstehen. Man kann sich nur mit Grauen abwenden, wenn man die Ergebnisse dieser Großen Anfrage vorliest.

(Beifall von der SPD – Unruhe von CDU und FDP)

Es ist von den Ergebnissen und Antworten her enttäuschend, aber auch nicht überraschend; denn wir wissen um die mangelnde Energie, die die Landesregierung außer in einigen Reden zur Medienpolitik und zum Medienstandort aufbringt.

(Ralf Witzel [FDP]: Falsch!)

Legen wir die Antworten neben den derzeitigen Entwurf zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dann wird überdies deutlich: NordrheinWestfalen ist nicht mehr Spitze der medienpolitischen Bewegung in der Bundesrepublik, sondern ein ideen- und initiativloser Mitläufer.

(Beifall von der SPD)

Der Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist an vielen Stellen nämlich deutlich konkreter als das, was uns die Landesregierung heute als Antwort verkauft.

Ich will Ihnen das kurz belegen: Einer der wesentlichen Diskussionspunkte innerhalb des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist bekanntlich die Neuorganisation der Medienaufsicht. Die Fragen 109 bis 114 befassen sich genau mit diesem Punkt.

Die Landesregierung ist immerhin in der Lage, auf die Frage 109 zu antworten, die Landesregierung sei dazu im Gespräch mit den anderen Ländern. Von eigenen Vorstellungen keine Spur, geschweige denn von eigenen Initiativen, die dazu beitragen, die Diskussion zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu beleben. Mein Eindruck ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie befindet sich nicht in Gesprächen, sondern ist Zuhörer dessen, was in anderen Staatskanzleien, z. B. in Mainz, Stuttgart, Wiesbaden und München, gedacht wird.

Wohin ist das Medienland Nordrhein-Westfalen gekommen, wenn wir keinerlei Perspektiven, keinerlei Antworten hören? Von dem Medienstaatssekretär habe ich, was diesen Punkt angeht, auch noch nichts gehört. Sie hätten bei der Antwort auf diese Große Anfrage genug Gelegenheit gehabt, sich dazu zu äußern.

Die Kunst des Unverbindlichen zeigt sich auch in den Antworten auf die Fragen 11 und 12, bei de

nen es um das Online-Angebot des WDRFernsehens geht. Nach dem enormen Erkenntnisgewinn, dass Jugendliche in größerem Maße online sind als Ältere – hört, hört! –, gibt es keinerlei Hinweise zu den Perspektiven. Hier wird ausschließlich auf die aktuelle Rechtslage verwiesen. Das hätten wir auch so gewusst.