Protokoll der Sitzung vom 22.08.2007

Das Bundesgesetz ist nicht durchgekommen. Dann hat der von Schwarz-Gelb getragene Umweltminister Uhlenberg die Initiative ergriffen und gesagt: Wenn der Bund nicht fähig ist, ein vernünftiges Gesetz auf die Reihe zu bringen, dann gilt: Nordrhein-Westfalen vorn! Dann machen wir hier etwas! – Er hat einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser Gesetzentwurf ist zum Glück durch das Gesetz des Bundestags überholt worden. Jetzt wäre es eigentlich daran, den Gesetzentwurf in NRW zurückzuziehen. Das hat der Umweltminister getan. Dies ist im Sinne der Verfahrensvereinfachung und der Entbürokratisierung ausgesprochen sinnvoll; denn jetzt ein Gesetz einzubringen, das ein halbes Jahr später überholt ist, bedeutet im Endeffekt nur zusätzliche Bürokratie, ist völlig überflüssig und dient keinem. Deswegen ist dieses nur zu begrüßen.

Schade ist, dass die Kollegen von den Grünen diesem Vorschlag nicht auch gefolgt sind. Über den Inhalt des Grünen-Antrags brauchen wir gar nicht zu reden. Es wäre sinnvoll gewesen, ihn zu

rückzuziehen, da er in einem halben Jahr völlig überholt ist.

(Beifall von der FDP)

Ihren Antrag werden wir ablehnen. Wir danken für die Bereitschaft auch des Umweltministers, hier zur Verfahrensbeschleunigung beizutragen. Herr Uhlenberg, schönen Dank! Wir haben etwas Zeit eingespart. Ich wünsche Ihnen heute Abend ein schönes Fußballspiel. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Ellerbrock. Jetzt weiß ich auch, warum heute alles so schnell geht. – Herr Minister Uhlenberg hat nun für die Landesregierung das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrmals dargestellt worden, ich will es aber gerne auch noch einmal für die Landesregierung tun, dass der Deutsche Bundestag am 4. Juli das Gesetz zur Neuregelung der Verbraucherinformation verabschiedet hat – schneller, als wir alle das erwartet haben.

Beim ersten Gesetz hat es anderthalb Jahre gedauert. Jetzt hat es auf Bundesebene richtig Druck von Nordrhein-Westfalen gegeben, und es ist auf einmal sehr schnell gegangen. Da sehen Sie den Einfluss des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministers und der schwarzgelben Landesregierung auf die entsprechenden Entscheidungen in Berlin.

(Beifall von CDU und FDP – Lachen von der SPD)

Es ist jetzt zu erwarten, dass der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 21. September zu diesem Gesetz auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Es kann damit mit einer Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt im Oktober 2007 gerechnet werden.

Zur Sache: Die auch von mir wiederholt dringend angemahnte Erweiterung der behördlichen Informationsbefugnisse in § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches – Sie wissen, dass uns das beim Gammelfleischskandal sehr intensiv beschäftigt hat – wird insofern schon bald Realität sein.

(Zuruf von Svenja Schulze [SPD])

Darüber freue ich mich sehr, da hierdurch eine offensive Informationspolitik im Zusammenhang mit Lebensmittelskandalen erheblich erleichtert wird.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen verbleibt neben dem neuen Verbraucherinformationsgesetz des Bundes kein Raum mehr für ein eigenes Landesgesetz zur Verbraucherinformation. Daher habe ich vor einer Woche im federführenden Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angekündigt, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf vom 23. April 2007 zurückziehen wird. Dies ist inzwischen auch förmlich erfolgt.

Ich fand es eben etwas komisch, Herr Abgeordneter Remmel, dass Sie es bedauert haben, dass wir diesen Gesetzentwurf zurückgezogen haben, denn Sie haben noch vor wenigen Wochen gesagt, dass Sie von diesem Gesetzentwurf eigentlich gar nichts halten. Aber Sie hatten sich möglicherweise doch schon an diesen Gesetzentwurf gewöhnt.

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit ihrer Gesetzesinitiative – das muss noch einmal festgehalten werden – maßgeblich dazu beigetragen, dass sich das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene erheblich beschleunigt hat. Als wir mit unseren Arbeiten an einem eigenen Verbraucherinformationsgesetz begannen, war wirklich nicht absehbar, ob und wann der Bund zur Stärkung des Verbraucherschutzes wieder ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen würde.

Unsere Initiative hat beim Bund zu einer schnellen Reaktion geführt. Letztlich ist hierauf zurückzuführen, dass der Bund aktiv geworden ist, um die Verbraucherrechte bundesweit zu stärken. Insofern können wir mit unserer Arbeit zufrieden sein, denn in Kürze werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Deutschland von den Auskunftsrechten endlich Gebrauch machen können, die aber viel zu lange diskutiert worden sind. Hierauf – und nicht auf eine eigene landesgesetzliche Regelung – kommt es an. Da bin ich einer Meinung mit der Frau Landtagsabgeordneten Watermann-Krass, die das im Grunde auch gesagt hat.

Eine gesetzgeberische Aufgabe gilt es hierbei noch zu bewältigen. Da das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes aus den bekannten verfassungsrechtlichen Gründen keine unmittelbaren Auskunftsansprüche gegenüber Behörden auf kommunaler Ebene enthält, werden wir hier zu gegebener Zeit eine landesrechtliche Umsetzung vornehmen müssen. In diesem Zusammenhang werde ich im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Gemeinden und die Gemeinde

verbände als auskunftspflichtige Stellen eingesetzt werden.

Dieselben Gründe, die gegen eine Weiterverfolgung des Gesetzentwurfes der Landesregierung sprechen, gelten selbstverständlich auch für den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es macht daher keinen Sinn, an diesem Entwurf festzuhalten. Insofern bin ich der Auffassung, dass die Grünen dem Vorbild der Landesregierung folgen und ihren Gesetzentwurf ebenfalls zurückziehen sollten. Ich glaube, das würde ein Stück Klarheit bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Minister Uhlenberg. – Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der Beratung.

Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/4871. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/3855 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

8 Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hoch- schulzulassungsgesetz NRW 1993 – HZG NW 1993)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4653

Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4900

erste Lesung

zweite Lesung

Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4653 in erster Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um

das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Gesetzentwurf in erster Lesung einstimmig beschlossen.

Nach den Vereinbarungen im Ältestenrat kommen wir nun unmittelbar zur zweiten Lesung des vorgenannten Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/4653. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen Drucksache 14/4900.

Ich eröffne die Debatte und gebe Herrn Jostmeier von der Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt, um den es hier beim letzten Tagesordnungspunkt unseres heutigen Plenartages geht, ist recht schnell dargestellt. Das Hochschulzulassungsgesetz aus dem Jahre 1993 regelt die Zulassungsverfahren für die Studiengänge, die landesweit durch die ZVS vergeben werden bzw. die durch die Hochschulen selbst eine Zulassungsbeschränkung haben.

Dieses Gesetz tritt am 30. September dieses Jahres außer Kraft. Mit unserem Vorschlag, mit diesem Gesetzentwurf soll die Geltungsdauer des Gesetzes um ein Jahr verlängert werden. In diesem Jahr kann dann seitens der Landesregierung auch ein Entwurf zur Reformierung des nordrheinwestfälischen Hochschulzulassungsgesetzes vorgelegt werden.

Das mit der Zustimmung der vier Fraktionen dieses Hauses zu tun, meine Damen und Herren, ist auch deshalb sehr sinnvoll, weil sich im Februar dieses Jahres die Kultusministerkonferenz darauf verständigt hat, die ZVS in eine Stiftung umzuwandeln und ihr eine Service- und Dienstleistungsfunktion für die Hochschulen zu geben.

Wir, die FDP und die CDU, meine Damen und Herren, wollen und werden in diesem Verfahren alles dafür tun, die bürokratischen Hemmnisse für eine verbesserte Studienplatzvergabe aus dem Weg zu räumen. Unser Ziel ist es, die Auswahlverfahren in die Verantwortung der Hochschulen zu legen. Hochschulen sollen ihre Studenten selbst aussuchen. Und Studentinnen und Studenten sollen die Hochschule ihrer Wahl frei wählen können. Die bisherigen Regelungen schränken diese Freiheit von Studentinnen und Studenten und der Hochschulen in unnötiger Weise ein.

Ich möchte es auf den Punkt bringen, meine Damen und Herren, und vielleicht etwas kernig formulieren: Die ZVS soll ein Dienstleister für Hochschulen und Studenten sein und kein bürokrati

sches Monstrum zur staatlichen Verteilung von jungen Menschen.

Wir wollen und werden die Neuregelung des Hochschulzuganges durch die Landesregierung im Sinne unserer Hochschulpolitik entsprechend begleiten. Ich bitte um breite Zustimmung zu diesem Vorhaben und bedanke mich sehr herzlich fürs Zuhören.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Jostmeier. – Für die SPD spricht nun der Kollege Schultheis.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der gemeinsame Änderungsantrag, der zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Hochschulzulassung vorliegt, findet unsere Unterstützung, weil dadurch deutlich wird, dass es ein geregeltes Zulassungsverfahren in Nordrhein-Westfalen geben muss.

Da die Zeit sehr kurz ist, dies wohlmöglich auf neuen Füßen auf den Weg zu bringen, haben wir uns auf ein Jahr geeinigt. Dieses Jahr wollen wir nicht nur der Landesregierung geben, sondern auch uns selbst, um darüber nachzudenken, wie die Studierenden möglichst gut und effektiv zu ihrem Studienplatz kommen. Die alleinige Freiheit, die hier im Hintergrund immer wieder eine Rolle spielt, muss natürlich auch faktisch eingelöst werden. Wir haben zum Beispiel feststellen müssen, dass sich zurzeit fast jeder Studierende an acht Hochschulen für im Schnitt mindestens 3,5 Studiengänge bewirbt. Das zeigt deutlich, dass hier Handlungsbedarf ist.

Wir sind sehr wohl der Meinung – dazu gibt es die entsprechenden Regelungen und Vereinbarungen der Vorgängerregierung –, dass die Hochschulen viel stärker selbst auswählen sollten. Wir wollen insbesondere, dass das nicht nur für die Universitäten gilt, sondern auch für die Fachhochschulen unseres Landes. Hier besteht Handlungsbedarf.

Also nochmals: Wir sollten das gemeinsam anpacken. Wenn wir heute auch nur gemeinsam das Datum geändert haben, fände ich es aus Sicht der Studierenden und aus Sicht der Hochschulen gut, wenn wir an der ein oder anderen Stelle zu einer vierfachen Gemeinsamkeit kommen könnten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Herr Schultheis. – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Kollege Lindner.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist notwendig, um die Regelungen im Staatsvertrag auch landesseitig umsetzen zu können. Heute führen wir die erste und die zweite Lesung direkt nacheinander durch, damit wir pünktlich vor dem 30. September eine gültige Rechtsgrundlage haben. Ansonsten dürften wir keine Studierenden aus anderen Ländern ablehnen, sondern unsere Hochschulen müssten über ihre Kapazität aufnehmen.