Protokoll der Sitzung vom 23.08.2007

Nehmen wir die Änderungen in der Landesbauordnung. In der Vergangenheit hatten Sie vorgesehen, dass die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ins Gesetz aufgenommen wird. Wir haben Flexibilität vorgesehen. Der Minister sagte es schon: Mit dem „Investitionsprogramm Abwasser“ der Landesregierung ist eine Abstimmung vorgenommen worden, die dahin geht, dass man unter gesamtwirtschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Betrachtung zu Regelungen kommt, die nicht nur Teile bei einer Sanierung und Prüfung berücksichtigen, sondern die das ganzheitlich betrachten.

Meine Damen und Herren, kein Mensch draußen sieht doch ein, dass die private Hausleitung geprüft und mit Aufwand saniert wird, während die öffentliche Leitung daneben nicht saniert wird und weiter verrottet, weil die Investitionspläne unter Umständen etwas anderes vorsehen. Hier wird in

Gänze vorgegangen. Das wird mit dem Gesetz vorgesehen.

Änderungen in den Abfallwirtschaftsplänen sind vorgesehen. Das ist eine klare Vereinfachung, die sich letzten Endes auch darin auswirkt, dass es zum einen einen Bürokratieabbau gibt und wir zum anderen ganz klar sehen: Wenn wir einen Abfallwirtschaftsplan für das Land NordrheinWestfalen haben, müssen wir nicht noch fünf Pläne für jeden einzelnen Regierungsbezirk vorhalten. Damit wird das Ziel auf eine ganz andere, wesentlich einfachere und unkomplizierte Art und Weise erreicht.

Auf die Änderungen bezüglich des Wasserversorgungsberichtes bin ich eben in Kürze eingegangen. Wir werden ausreichend Zeit haben, darüber noch in den Ausschüssen zu diskutieren.

Zur Privatisierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von der SPD und den Grünen! In der letzten Wahlperiode und in der Wahlperiode davor haben wir uns sehr intensiv über dieses Thema unterhalten.

Wenn eine Fraktion, auch die Ihre, dazu eine Lösung gehabt hätte, dann hätte man auch in vergangener Zeit schon eine Lösung gefunden. Das Thema, mit dem wir uns hier beschäftigen, ist sehr kompliziert. Und weil es so kompliziert ist, sind wir froh, dass die Landesregierung in eine Gesetzesfolgenabschätzung geht, um abzuwägen, welche Entscheidungen nachher richtig sind.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Von einem können Sie ausgehen: Leitend ist, dass es für den Verbraucher, für die Wirtschaft, für den Gebührenzahler günstiger oder zumindest nicht teurer wird.

Sie können sich vielleicht nicht vorstellen, dass wir so etwas wollen, weil das Ihre Vorstellungskraft übersteigt.

(Svenja Schulze [SPD]: Die Erfahrung!)

Aber wir haben in vielen Bereichen schon Veränderungen herbeigeführt. Das ist das Wichtige. Das haben Sie in den früheren Wahlperioden nicht geschafft.

Sie sagen, wir hatten zahlreiche Anhörungen. – Es hat hierzu eine Anhörung gegeben – das war aber eine Anhörung der Landesregierung, nicht eine Anhörung des Parlamentes,

(Svenja Schulze [SPD]: Aber die Fakten bleiben!)

zu der man die Ausschusssprecher mit eingeladen hat –, um in einem frühen Stadium in Erfahrung zu bringen, wie die Unterschiede, die Abhängigkeiten, die kausalen Zusammenhänge bei einer Privatisierung sind. Da hat es unterschiedliche Auffassungen gegeben, und es sind viele Fragen offen geblieben, die noch zu klären sind.

Wenn man in dieser Sache klar ist, dann werden wir uns über eine weitere Novellierung auch des Landeswassergesetzes zu unterhalten haben.

(Beifall von der CDU – Svenja Schulze [SPD]: Also doch!)

Sie sehen also: Das, was hier geschieht, geschieht mit Augenmaß. Das, was hier geschieht, ist vor allen Dingen eine Reparatur – allein im Landeswassergesetz an 58 Punkten. Das zeigt, dass wir alles wieder in Ordnung bringen, was Sie am 3. Mai 2005 mit heißer Nadel gestrickt haben. Wir haben gesagt: Wir ändern es. Wir tun es jetzt. Sie haben voreilig Nein gesagt, Frau Schulze. Überlegen Sie sich das gut, denn Sie würden bei einer Zustimmung den Bürgerinnen und Bürgern des Landes viel Gutes tun. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU -Svenja Schulze [SPD]: Ne, ne!)

Vielen Dank, Herr Kollege Pick. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Ellerbrock für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf kann man nur sagen: Angekündigt, vorgelegt! Denn das, was der Ministerpräsident in der Regierungserklärung verkündet und wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, arbeiten wir Schritt für Schritt ab.

Viele Ihrer Abgeordneten – darauf ist mein Kollege Clemens Pick eben dankenswerterweise eingegangen – werden sich noch an das Jahr 2005 erinnern, als wir hier die letzte Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen haben, der selbst die SPD-Minister nur mit Schwierigkeiten zustimmen konnten,

(Zuruf von Clemens Pick [CDU])

eben –, aber in der Endphase der Koalition dieses doch noch durchgewunken haben. Die Argumentation lautete damals weiterhin, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie würde es erzwingen, letztendlich am Parlament vorbei mit 27 Verordnungsermächtigungen zu arbeiten.

Im Koalitionsvertrag steht: EU-Wasserrahmenrichtlinie wird als europäische Vorgabe 1:1 umgesetzt. Deswegen werden wir jetzt diese Vereinfachungen durchführen.

Sicherlich ist es sinnvoll, auch hinsichtlich des Hochwasserschutzes die bundesrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Ich möchte drei Sachverhalte anführen: zum einen die Überleitung Dichtheitsprüfung, weil das eine ganz wichtige Sache ist, die fast jeden Bürger angeht, zum Zweiten Privatisierung, was eben schon wieder angeklungen ist, und der dritte Problemkreis sind Abfallwirtschaftspläne.

Ich begrüße, dass das Umweltministerium im Vorfeld eine Expertenanhörung zum Landeswassergesetz durchgeführt hat, woran wir auch Gelegenheit hatten teilzunehmen. Das fand ich ausgesprochen in Ordnung.

Wie von den Experten seit Jahren gefordert, werden die Regelungen zur Dichtheitsprüfung von privaten Schmutzwasserkanälen mit dieser Novellierung nun endlich dorthin, wo sie hingehören, nämlich ins Landeswassergesetz, übergeführt. Das ist oft gefordert worden, und das erfüllen wir jetzt.

Das ist, glaube ich, ein wichtiger Fortschritt für den Gewässerschutz, weil dadurch wesentlich bessere Sanktionsmöglichkeiten, und zwar durch die Untere Wasserbehörde, vorhanden sind. Denn die Baubehörden haben – das muss man zugeben – in der letzten Zeit hinsichtlich der Dichtheitsprüfung zumindest saumselig gehandelt. Das wird jetzt allerdings geändert.

Unsinn ist es auch, in das Gesetz die abgelaufene Frist 2005 hineinzunehmen. Ich begrüße es ausdrücklich, Herr Minister, dass Sie dem Votum von Experten gefolgt sind und 2015 als spätesten Termin aufgeführt haben sowie die Gemeinden verpflichten, bei Wasserschutzgebieten den Termin vorzuverlagern, und in dem Zusammenhang, wenn der öffentliche Kanal saniert wird, zu konzeptionellen Änderungen zu kommen.

Vor einem müssen wir unsere Bürger jedoch warnen: davor, dass diejenigen, die Prüfungen und eventuell notwendige Sanierungen durchführen, Wildwestmethoden einführen. Die Betriebe, die diese Prüfung und die Sanierung durchführen, müssen zertifizierte qualifizierte Betriebe sein. Das können wir nicht von heute auf morgen aufbauen. Deswegen ist es richtig, mit Augenmaß den Zeitraum 2015 zu wählen und bei konzeptionell anderen Möglichkeiten – Kanalsanierung im öffentlichen Raum und in Wasserschutzzonen – kurzfristigere Ziele durchzusetzen.

(Beifall von der FDP)

Zweites möchte ich kurz darauf eingehen, dass die Verschwörungstheoretiker der Opposition immer noch danach suchen, dass wir „Privat vor Staat“ und die Privatisierung einleiten würden. Clemens Pick hat es deutlich gesagt. Wir kennen seine Meinung, dass er Fragezeichen bei der Privatisierung macht. Aber auch er verweigert sich selbstverständlich keiner Gesetzesfolgenabschätzung. Das ist ja eine vernünftige Sache.

Ich will überhaupt keinen Hehl daraus machen, dass wir als FDP nach meinen ordnungsrechtlichen Vorstellungen die Aufgabe haben, für gleiche Markteintrittsbedingungen einzustehen. Das heißt, die Kommune muss es sich überlegen. Wenn sie das will, erledigt sie die Aufgabe selbst oder – man höre: nach Ausschreibung – überträgt die Aufgabe an die Verbände oder – man höre: nach Ausschreibung – an Private.

Das, was jetzt in anderen Städten des Ruhrgebiets angedacht wurde und auch in anderen Bereichen schon erfolgt ist, dass man freihändig die Kanalnetze überträgt, kann nicht richtig sein.

Unsere Zielrichtung habe ich Ihnen geschildert. Ich bin sicher, wir werden innerhalb der Koalitionsfraktionen darüber reden und nach einer vernünftigen Diskussion zu einem Ergebnis kommen. Wir als FDP stehen dafür ein, gleiche Markteintrittsbedingungen für Verbände, für Private und gegebenenfalls für die Kommunen selbst herzustellen. Das ist eine vernünftige Sache.

Wir haben auch deutlich gesagt, wann entschieden wird. Clemens Pick hat darauf hingewiesen, dass wir darauf achten müssen, dass es für den Bürger nicht teurer wird. Aber selbstverständlich! Deswegen hat diese Landesregierung deutlich gemacht: Ja, wir werden entscheiden, wenn zum Beispiel die steuerlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene geklärt sind.

Der dritte Punkt, auf den kurz eingehen möchte, sind die Abfallwirtschaftspläne. Sie hatten ja auch einmal ihre Bedeutung. Zu der Zeit, als kostenträchtige Entsorgungsanlagen, Müllverbrennungsanlagen, Sortieranlagen, Recyclingzentren usw. aufgebaut werden mussten, war es zwingend notwendig, den Investoren – das ist auch die öffentliche Hand gewesen – eine Kalkulationssicherheit zu geben. Deswegen war es auch durchaus sinnvoll, in den Abfallwirtschaftsplänen die Möglichkeit aufzuzeigen, die Relation zwischen Einzugsgebiet und Anlagen verbindlich festzuschreiben. Das war ganz vernünftig.

Nur haben wir zwischenzeitlich auch in diesem Bereich der Daseinsvorsorge einen hohen Anteil leistungsfähiger privater Unternehmen, und wir haben da einen Markt. Zu welchen Problemen es führen kann, wenn vor Ort oder regional tätige, in der öffentlichen Hand befindliche Entsorgungsunternehmen global spielen wollen und in Süddeutschland oder im Ausland Entsorgungsprobleme lösen wollen, das zeigt die derzeitige Diskussion um das Versenken von 200 Millionen € bei der AGR. Das muss man deutlich sehen.

(Beifall von der FDP)

Deswegen finde ich es insgesamt richtig, zu sagen: Jawohl, wir wollen hier einen Markt haben. Wir wollen die Abfallwirtschaftspläne als sinnvolle Bestandsdarstellung verstehen, als Darstellung, welche Anlagen man nutzen kann, über welche Technik sie verfügen usw. Deshalb ist das alles in Ordnung.

Jetzt möchte ich mir noch eine Minute Redezeit freilassen, damit ich vielleicht noch auf Äußerungen meines Kollegen Remmel gleich eingehen kann. – Schönen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. Bitte die Zeit stoppen! – Es ist in der Tat noch eine Minute, die für den Kollegen übrig geblieben ist.

Nun erteile ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Remmel das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute eine sehr dicke Vorlage. Dabei ist es aber, glaube ich, wichtig, in der ersten Lesung zu versuchen, einen großen Bogen zu spannen und nicht auf die einzelnen Paragrafen im Detail einzugehen. Das werden wir sicherlich in der Anhörung und auch in den weiteren Ausschussberatungen noch tun.

Was ist eigentlich der Kern dieser Novelle? – Ich glaube, man muss mit Fug und Recht feststellen: In allen Bereichen, in die diese Novelle eingreift, kommt es zu Verschlechterungen für die Umwelt, zu Verschlechterungen für den Verbraucherschutz, für den Gewässerschutz, für den Hochwasserschutz und auch für die umweltorientierte Abfallwirtschaft.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Haben Sie eine andere Vorlage bekommen?)

Dabei ist es nicht so interessant, was die einzelnen Paragrafen aussagen. Interessanter sind die Geschichten, die hinter den Paragrafen und Veränderungen stehen. Ich will Ihnen vier Geschichten erzählen: die Geschichte von Rechtsverbiegung und Rechtsbeugung, die Geschichte von Unterlassungen, die Geschichte von ideologischen Verblendungen und die Geschichte von Trojanischen Pferden.

Rechtsverbiegung und Rechtsbeugung: Das Interessante ist ja nicht der Gesetzentwurf als solches, sondern das, was in den zwei Jahren trotz bestehenden Rechtes an Recht nicht angewandt worden ist. Wir hatten ein Landeswassergesetz. Wir haben ein gültiges Landeswassergesetz. Diese Regierung wendet das Recht, was das Landeswassergesetz vorschreibt, nicht an, sondern sie wartet und begründet das damit: Wir novellieren ja das Landeswassergesetz, und deshalb brauchen wir das Recht auch gar nicht anzuwenden.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Quatsch!)