Protokoll der Sitzung vom 23.08.2007

(Minister Eckhard Uhlenberg: Quatsch!)

Sicher! Sie hätten schon lange die vielfältigsten Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Trinkwasser aus der Ruhr gehabt.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Haben wir doch gemacht!)

Die entsprechenden Verordnungen lassen sich aus dem Gesetz ableiten. Sie haben Ihre Möglichkeiten nicht genutzt, Sie haben Ihre Aufgabe nicht erfüllt! Und deshalb biegen Sie sich das Recht jetzt mit der neuen Novelle, so wie Sie es gebrauchen können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben unterlassen. Selbstverständlich hätten Sie schon lange – wir haben im Ausschuss mehrfach durch Kleine Anfragen und die Anforderung von Berichten darauf hingewiesen – Überschwemmungsgebiete in den Regionalplänen ausweisen können. Die Rechtsgrundlagen dafür liegen vor. Sie haben das unterlassen!

(Minister Eckhard Uhlenberg: Sie haben nichts gemacht, Sie haben es unterlassen!)

Und sich dann hier hinzustellen und zu sagen, jetzt erst wird es möglich, Überschwemmungsgebiete auszuweisen – das ist schlicht eine politische Frechheit.

(Beifall von der SPD – Minister Eckhard Uh- lenberg: Das ist das Gegenteil von Wahr- heit!)

Ideologische Verblendung: Gesetze, meine Damen und Herren, Herr Minister, sollten sich an den Realitäten, an den politischen Erfordernissen, an den Erfordernissen aus der Sache heraus orientieren. Sie sollten sich nicht an Koalitionsverträgen, an 1:1-Verabredungen, die offensichtlich hier zum Vaterunser der Koalition der Erleuchtung gehören, sondern sie sollten sich an den tatsächlichen Problemen orientieren.

Das tatsächliche Problem in Nordrhein-Westfalen ist, Herr Minister – und da gibt es nun einmal Unterschiede zu anderen Bundesländern –, dass wir unser Trinkwasser zu 60 % aus Oberflächenwasser gewinnen. Das ist nun einmal mehr gefährdet als das Grundwasser. Und deshalb muss es an dieser Stelle andere gesetzliche Regelungen geben als 1:1, nämlich auf diese Sondersituation angepasste Regelungen. Gerade an dieser Stelle weichen Sie das Gesetz auf und werden der besonderen Anforderung in Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht gerecht.

Trojanische Pferde: Herr Ellerbrock hatte eben mit der Großzügigkeit dessen, der sich durchgesetzt hat, die Rede gehalten. Die FDP hat sich durchgesetzt. Dass sie möglicherweise einen Paragrafen zur Umsetzung – § 18 Wasserhaushaltsgesetz – hätten hineinschreiben können, das hätte ja in der Sache nichts bewirkt. Alle Befragungen besagen das. Die haben wir ja nicht zum ersten Mal gemacht, sondern es sind ja dritte und vierte Befragungsrunden, und Ihre Regierung ist ja zu keinem anderen Ergebnis gekommen als die Vorgänger-Befragungen auch.

Sie haben aber einen qualitativ neuen Schritt getan. Sie wollen eine Gesetzesfolgenabschätzung zu einem Sachverhalt, den es eigentlich überhaupt nicht gibt, nämlich zur Umsatzsteuerbefreiung für die Privaten.

Wir fangen doch auch nicht auf dem Stand an, auf dem wir vor 20 Jahren waren. Wir haben Erfahrungen. Aus anderen Ländern wissen wir, wozu es führt, wenn man die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung privatisiert: Die Rosinen werden herausgepickt, und um den übrig bleibenden Schmodder kann sich die Allgemeinheit kümmern.

(Beifall von GRÜNEN und Frank Sichau [SPD])

In England haben die privaten Wasserversorger die Wasserversorgung sogar an den Staat zurückgegeben, weil sie offensichtlich nicht gewinnträchtig ist.

Und wir wollen eine aufwendige Gesetzesfolgenabschätzung durchführen! Damit hat die FDP das Trojanische Pferd der Privatisierung in das Gesetzesvorhaben hineingeschoben.

(Svenja Schulze [SPD]: Ganz genau!)

Ich verstehe nicht, dass die CDU und insbesondere der Minister, der noch vor Kurzem vollmundig erklärt hat, Privatisierung komme mit ihm nicht in die Tüte, einem solchen Trojanischen Pferd zustimmen.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Abfallwirtschaftsplänen sagen. Auch dort orientieren Sie sich nicht an den wirklichen Problemen, sondern sehen einen unverbindlichen Abfallwirtschaftsplan für das ganze Land vor.

(Beifall von den GRÜNEN)

Er soll nur ein Bericht sein, wie Herr Ellerbrock erklärt, und keinerlei Verbindlichkeit herstellen. Das müssten Sie anders formulieren. Ich bin ja gar nicht gegen einen solchen landesweiten Plan. Wir als Opposition haben schon angekündigt, dass wir durchaus damit leben könnten. Es muss aber die Möglichkeit bestehen, diesen Plan für verbindlich zu erklären.

Herr Kollege Remmel.

Ich sage Ihnen auch, warum das notwendig ist. Zurzeit findet in vielen Kommunen eine Debatte über die Ausweitung von Müllverbrennungskapazitäten statt. An dieser Stelle konkurrieren die Kommunen und die unterschiedlichen Anlagen gegeneinander. Ich prophezeie, dass wir in die Situation kommen werden, in der in Anlagen investiert worden ist und nicht ausreichend Müll zur Verfügung steht, um diese Anlagen zu versorgen. Dazu muss es eine Regulierung geben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es gibt private Investitionsvorhaben. Diese Vorhaben müssen an einer Stelle in einer Planung zusammengeführt werden, die auch eine gewisse Verbindlichkeit besitzt. Sie aber wollen Deregulierung statt Planung und das alles dem Markt überlassen. Dies führt letztendlich zu einem größeren Zugriff der Privaten auf das Abwasser und die Abfallentsorgung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege Remmel, entschuldigen Sie, dass ich Sie unter

breche. Ich versuche das schon einige Zeit. Ich möchte Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Pick zulassen.

Aber immer.

Dann haben Sie das Wort, Herr Kollege Pick.

Herr Kollege Remmel, ich muss leider auf Ihre Äußerungen von eben zur Gesetzesfolgenabschätzung zurückkommen. Sie sagten, Sie seien in der letzten Wahlperiode genauso weit gewesen wie die Koalitionsfraktionen heute.

Daher frage ich Sie erstens: Hat es zur Zeit einer rot-grünen Regierung jemals eine Anhörung zu diesem Thema gegeben – und wenn ja, wann?

Die zweite Frage in diesem Zusammenhang lautet: Warum haben die Koalitionsfraktionen bei der Beschlussfassung zum Landeswassergesetz denn noch einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem gefordert worden ist, die Auswirkungen der Privatisierung zu prüfen und das Ergebnis zur gegebenen Zeit wieder in die parlamentarische Diskussion einzubringen?

Herr Pick, Sie kennen diese Diskussionen doch. Sie haben in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen stattgefunden. Die Landesregierung hatte bei den Vorüberlegungen zur Novellierung des Landeswassergesetzes solche Gedanken. Wir hatten im Parlament bei der Novellierung 2005 eine umfangreiche Anhörung zu diesem Thema. Es gab immer Entwicklungen und Fragestellungen in beide Richtungen.

Die öffentlich-rechtlichen Wasserverbände wollten ein Privileg. Das ist die eine Richtung. Wenn man diesen Weg beschreitet, läuft man Gefahr, europarechtlich in ziemlich schwieriges Fahrwasser zu geraten.

Die andere Seite, die Privatwirtschaft, wollte die Umsetzung von § 18 Wasserhaushaltsgesetz. Diese Umsetzung hat es in einigen anderen Bundesländern gegeben. Das Ganze ist aber nicht in die Praxis umgesetzt worden; denn man ist an der Umsatzsteuer gescheitert.

Man dreht sich also immer im Kreis; es sei denn – da hat Herr Ellerbrock recht –, dass auf europäischer Ebene eine andere Entscheidung fällt. Herr Ellerbrock und seine Freundinnen und Freunde tun ja alles, um eine solche europäische Intervention zu erreichen. Deshalb ist es schädlich, dass

Sie von der CDU, die Sie das eigentlich nicht wollen, Herrn Ellerbrock die Tür so weit aufmachen. Das ist die große Gefahr, die mit diesem Gesetz und mit Ihrem Vorhaben der Gesetzesfolgenabschätzung verbunden ist.

Ich fasse zusammen: Sie kreisen immer wieder um den gleichen Punkt. Sie haben an dieser Stelle aber die Tür geöffnet.

(Clemens Pick [CDU]: Welche Tür haben Sie denn mit dem Entschließungsantrag geöff- net?)

Entschließungsanträge legt man zu gegebener Zeit aus politischen Notwendigkeiten vor. Gültig sind aber die Gesetze – und das Gesetz ist an dieser Stelle eindeutig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung zu den Bestimmungen zur Dichtigkeitsprüfung für Abwasserleitungen, die jetzt in das Landeswassergesetz aufgenommen werden sollen. Eigentlich spricht ja nichts dagegen. Herr Ellerbrock hat aber verräterischerweise darauf hingewiesen,

(Holger Ellerbrock [FDP]: Verräterisch?)

wie das zukünftig gehandhabt werden soll. Sie wollen eben keine schnelle Umsetzung, mit denen wir zu umfassenden Dichtheitsprüfungen und zu entsprechenden Nachbesserungen und Renovierungen kämen; denn die Unteren Wasserbehörden können so etwas faktisch gar nicht leisten. Die Baubehörden waren schon überfordert. Wenn man sich einmal genau anschaut, wie viele Kolleginnen und Kollegen in der Bauüberwachung tätig sind und wie viele Kolleginnen und Kollegen bei den Unteren Wasserbehörden, gewinnt man eine Ahnung davon, wie die Überwachungspraxis zukünftig laufen wird.

Das führt zu dem Ergebnis, dass es in diesem im Zusammenhang mit der Frage von Fremdwassereinträgen in Kanalisationen und Kläranlagen eminent wichtigen Bereich nicht zu den für sauberes Wasser und für die Umwelt notwendigen Ergebnissen kommen wird.

Deshalb ist dieser Weg aus unserer Sicht der falsche. Wir sind sehr skeptisch und glauben nicht, dass dieser Gesetzentwurf ein guter Gesetzentwurf ist. Im Gegenteil: Wir können schon heute sagen, dass es sich dabei um einen schlechten Gesetzentwurf handelt.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als Nächstes liegt mir die Wortmeldung von Herrn Minister Uhlenberg für die Landesregierung vor. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir können diese Debatte nicht mit diesem Zerrbild beenden, das über den Gesetzentwurf der Landesregierung gezeichnet worden ist. Durch die Reden der Abgeordneten Svenja Schulze und Johannes Remmel ist genau das Gegenteil dessen dargestellt worden, was in diesem Gesetzentwurf steht.