Protokoll der Sitzung vom 23.08.2007

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir können diese Debatte nicht mit diesem Zerrbild beenden, das über den Gesetzentwurf der Landesregierung gezeichnet worden ist. Durch die Reden der Abgeordneten Svenja Schulze und Johannes Remmel ist genau das Gegenteil dessen dargestellt worden, was in diesem Gesetzentwurf steht.

(Frank Sichau [SPD]: Das glauben Sie!)

Genau das Gegenteil!

Erstens: Hochwasserschutz. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, welche Landesregierung ist es denn gewesen, die den Hochwasserschutz in den Mittelpunkt der Landespolitik gestellt hat?

(Beifall von CDU und FDP)

Welche Landesregierung ist es denn gewesen, die ein ehrgeiziges Hochwasserschutzkonzept verabschiedet hat und bis zum Jahre 2015 1,2 Milliarden € zur Verfügung stellt?

(Svenja Schulze [SPD]: Gucken Sie sich an, was wir vorher da reingetan haben!)

Wir werden dieses System auch gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Tage in der Region verfeinern.

Welche Landesregierung ist es denn gewesen, die in der letzten Zeit 4.000 ha zusätzliche Retentionsflächen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt? – Es ist diese Landesregierung gewesen, während bei der Vorgängerregierung in diesem Zusammenhang nichts gelaufen ist.

(Beifall von CDU und FDP)

So steht es ja auch in dem Gesetzentwurf, und so habe ich es bei der Begründung des Gesetzentwurfes eingebracht:

„So werden die Verfahren zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten transparenter gestaltet, indem die Öffentlichkeit in den Ausweisungsprozess mit einbezogen wird. Zukünftig werden Hochwasserschutzpläne aufgestellt, in denen die für den Hochwasserschutz wesentlichen Maßnahmen aufgezeigt werden. Die Regelung gibt damit der Landesregierung eine Grundlage, Hochwasserrisiken nicht nur von Fall zu Fall, sondern konzeptionell zu bewälti

gen. Schließlich werden wir die Bevölkerung an diesem Prozess teilhaben lassen.“

Meine Damen und Herren, hier wird im Bereich des Hochwasserschutzes in Nordrhein-Westfalen ein Aufschlag gemacht, den es in der Geschichte dieses Landes noch nicht gegeben hat.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte im Zusammenhang vortragen, weil ich mehrere Punkte habe.

Zweitens: Dichtigkeitsprüfung. Meine Damen und Herren, weshalb haben wir denn beim Thema Dichtigkeitsprüfung in den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen nicht mehr Fortschritte gemacht? Wieso ist heute festzustellen, dass 50 bis 70 % der Leitungen schadhaft sind? – Weil Sie in der Vergangenheit nicht gehandelt haben. Wir bilden jetzt mit diesem Landeswassergesetz die Grundlage dafür, weil wir genau wissen, dass die Dichtigkeitsprüfung dazu beiträgt, festzustellen, dass in vielen Bereichen das Wasser nicht in Ordnung ist, weil das Schmutzwasser die Queranlagen erst gar nicht erreicht. Wir haben also einen dringenden Handlungsbedarf. Dieses Missstandes der vergangenen Jahre nimmt sich dieses Landeswassergesetz an.

(Beifall von CDU und FDP)

Drittens: Privatisierung. Ich habe den Eindruck, dass Sie enttäuscht sind, weil Sie Ihre Privatisierungspropaganda insofern nicht weiter fortsetzen können, als wir durch diesen Gesetzentwurf die Privatisierung eben nicht aufgreifen, sondern sagen: Wir wollen eine Gesetzesfolgenabschätzung,

(Svenja Schulze [SPD]: Das öffnet doch Tür und Tor!)

um über die unterschiedlichen Systeme zu diskutieren. Ich halte das für sinnvoll, weil wir die unterschiedlichen Gesetzesvorgaben miteinander vergleichen und darüber beraten wollen, wenn auf europäischer Ebene die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Wann sie geschaffen werden, das wissen wir nicht. Sie sind also offenbar sehr enttäuscht, dass wir in der Frage der Privatisierung nicht weiterkommen, weil Sie dann keine Möglichkeit haben, im Rahmen Ihrer Propaganda weiter falsche Meldungen zu fabrizieren.

Zu einem weiteren Punkt. Wenn man sich schon darüber aufregt, dass es in Zukunft einen Abfallwirtschaftsplan statt fünf oder sechs Abfallwirtschaftspläne in Nordrhein-Westfalen gibt, dann hat man überhaupt keine Argumente gegen diesen Gesetzentwurf der Landesregierung.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Es geht um die Verbindlichkeit!)

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Landesregierung, unterstützt von den Koalitionsfraktionen, räumt mit Missständen im Bereich der Umwelt, der Gewässer und der Hochwasserschutzpolitik der vergangenen Jahre auf. Wir haben einen erfolgreichen Weg beschritten und werden ihn weiter beschreiten. Ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen für den guten Weg ausdrücklich bedanken, den wir zusammen gegangen sind. Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Gebiet des Umweltschutzes und des Gewässerschutzes in Nordrhein-Westfalen.

Frau Abgeordnete Schulze, weil Sie § 48 angesprochen habe, möchte ich genau zitieren, was in dem Gesetzentwurf steht. Sie haben nämlich genau das Gegenteil erzählt, weil Sie ihn offenbar nicht gelesen haben. In § 48 Abs. 2 des neuen Gesetzentwurfs steht:

„Anlagen zur Aufbereitung von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben, wenn die Beschaffenheit des zur Trinkwasserversorgung gewonnenen Wassers (Rohwasser) dies im Einzelfall und bezogen auf bestimmte Inhaltsstoffe und Eigenarten nach § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung erforderlich ist.“

Das ist der entscheidende Punkt. Wir halten es nicht für sinnvoll – deswegen schlagen wir bei dem wichtigen § 48 eine Änderung vor –, dass ein Ministerium, in diesem Fall mein Ministerium, durch eine Rechtsverordnung landesweit einen abstrakten Stand der Technik festlegen soll. Wir haben Zweifel, ob ein einzelnes Bundesland überhaupt die Kompetenz zur verbindlichen Festlegung des Stands der Technik hat. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass die Frage, welches Aufbereitungsverfahren erforderlich ist, jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten zu entscheiden ist. Hier gibt es also keine politischen Vorgaben im Sinne eines Umweltministeriums, sondern meiner Meinung nach müssen wir den Stand der Technik umfassender und wissenschaftlicher begründen. Deshalb wird er dann anders festgelegt als durch das bisherige Landeswassergesetz. Das bringt

uns bei der Wasserqualität in NordrheinWestfalen weiter. Von daher ist dieser Ansatz richtig. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Bevor ich dem Kollegen Schulte für die Fraktion der CDU das Wort erteile, erlaube ich mir einen Hinweis. Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 6 Minuten 46 Sekunden überzogen, sodass allen Fraktionen die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Redezeit entsprechend zu verlängern. Das gilt insbesondere für den Kollegen Remmel, der seine Redezeit zwar für seine Fraktion verbraucht hat, aber dem das Stellen einer Zwischenfrage nicht zugelassen wurde.

Jetzt hat zunächst der Kollege Schulte für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, ich verzichte im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit auf meine Rede und gehe mit gutem Beispiel voran.

(Allgemeiner Beifall)

Es gibt eine weitere Wortmeldung des Kollegen Ellerbrock. – Bitte schön, Herr Kollege Ellerbrock.

(Svenja Schulze [SPD]: Er hat eine so schö- ne Vorlage gegeben!)

Auch wenn das anscheinend kein gutes Vorbild ist, muss ich noch fünf Punkte anführen:

Erstens. Wir haben Geschichten vom Kollegen Remmel gehört. Das verwundert nicht. Kollege Remmel hat als Beruf Publizist angegeben, und er hat seiner beruflichen Neigung hier Folge geleistet.

Zweitens. Herr Kollege Remmel, Überschwemmungsgebiete hätten Sie in den Regionalplänen als Bereiche zum Schutz der Gewässer schon immer planerisch darstellen können.

Drittens. Landesweiter Abfallwirtschaftsplan – ja. Wir sagen: Der landesweite Plan soll einen Überblick geben. Es ist sinnvoll, einen solchen landesweiten Plan zu haben. Wir möchten aber nicht, dass hier verbindliche Festlegungen getroffen werden.

Sie haben Recht: Wir wollen mehr Markt statt ordnungsrechtliche Zuweisungen. Welche Möglichkeiten diese Zuweisungen und diese öffentli

che Tätigkeit in einem ansonsten an marktwirtschaftlich gegebenen Umständen zu messenden Raum haben, habe ich eben dargestellt.

200 Millionen € Verlust der AGR, weil sich die AGR als regionales Unternehmen auf dem weltweiten Markt und in Süddeutschland platzieren wollte und infolgedessen wir in NordrheinWestfalen Strukturhilfemaßnahmen im Nürnberger Raum mit unseren Beiträgen bezahlen müssen. Es sind die Bürger des Ruhrgebiets, die diese 200 Millionen € aufbringen müssen. Das hat doch Folgen. Hier kann man nur sagen: Wenn ein Markt geherrscht hätte, wären solche „Blüten“ da nicht möglich gewesen.

Viertens. Dichtheitsprüfung – jawohl. Sie haben hier über zehn Jahre nichts getan. Die Frist 2005 ist vergangen. Jetzt wird mit Augenmaß gehandelt, weil wir diese Altlast von Ihnen übernommen haben. Das ist richtig.

Fünftens. Sie können es sich vielleicht nicht vorstellen, Herr Kollege, weil Sie eventuell eine andere Umgangsform in Ihrer Koalition hatten. Sie haben mir gesagt, ich hätte mich hier eben durchgesetzt. Ich möchte Ihnen gerne einen Einblick geben, wie wir in einem Arbeitskreis und in den Fraktionen vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Wir haben Grundsatzpositionen, die tauschen wir aus. Dann wägen wir die Argumente gegeneinander ab. Das kann länger dauern. Wir haben auch durchaus unterschiedliche Vorstellungen, aber wir kommen zu einem sinnvollen und uns selbst – zumindest in den Fraktionen – überzeugenden Kompromiss. Den tragen wir dann gemeinsam hier vor und machen das Gesetz und werden es dann so umsetzen. Das geschieht erstaunlicherweise

(Zuruf: Fantasie!)

Fantasie ist etwas, was sich manche nicht vorstellen können; aber ich möchte Ihre Fantasie eigentlich reizen – sogar relativ einvernehmlich. Das haben wir zweieinhalb Jahre geschafft. Ich bin guten Mutes, dass wir das in die nächste Legislaturperiode hinein auf vertrauensvoller Basis weitertragen können. Das sind unsere Umgangsformen. Wie Ihre Umgangsformen waren, kann ich nicht beurteilen. Aber so machen wir das. Es ist nichts Negatives, wenn man einem sachlich überzeugenden Argument folgt. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist erkennbar nicht der Fall.

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrte Damen und Herren, sind wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.