Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brinkmeier. – Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Boos zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht nicht weit genug. Die negativen Folgen des Hochschulfreiheitsgesetzes für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind wesentlich weitreichender, als mit diesem Gesetzentwurf unterstellt wird. Ich gehe davon aus, Frau Dr. Seidl, dass Sie das auch so sehen.
Richtig ist, dass es einer Neuordnung der Kompetenzen zwischen Hochschulleitung, Hochschulmitgliedern und Hochschulräten bedarf. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass wir keine Hochschulräte mit Exekutivfunktion wollen, sondern solche, die beratend zur Seite stehen.
Die SPD-Landtagsfraktion hatte bereits eigene Vorschläge entwickelt, im Jahr 2006 beschlossen und in den Landtag eingebracht. Ziel dieser Vorschläge ist eine Hochschullandschaft mit einer durchdachten, sozial gerechten Hochschul- und Studienfinanzierung, eine Hochschullandschaft, die Studien- und Hochschulreformbestrebungen ernst nimmt und schließlich eine Hochschullandschaft, in der eine verantwortungsvolle Regierung die Voraussetzung für eine sinnvolle Autonomie der Hochschulen schafft.
Denn NRW braucht handlungsfähige Hochschulen, die im Einklang mit ihren staatlichen Aufgaben hervorragende Forschung und Lehre erbrin
gen können. NRW braucht Hochschulen, deren Mitglieder sich verantwortungsvoll in die Gestaltung ihrer Forschungs- und Arbeitsstätten einbringen können – auch um sich mit ihrer Entwicklung identifizieren zu können. Um dies wieder zu erreichen, brauchen wir ein Hochschulgesetz, das diesen Anforderungen gerecht wird. Eine punktuelle Überarbeitung des Hochschulfreiheitsgesetzes allein kann diesen Zustand nicht wieder herbeiführen.
Die Besetzung der Hochschulräte birgt für die Hochschulen tatsächlich das Konfliktpotenzial, das wir im Vorfeld des Gesetzes gesehen haben. Dies ist aber bei Weitem nicht die größte und einzige Sorge. Die Hochschulen in NRW sehen sich mit vielfältigen Problemen konfrontiert, die durch einen solchen Umgang mit dem Hochschulfreiheitsgesetz nicht behoben werden können.
Ich möchte einige wenige von vielen Beispielen anführen: Die Umsetzung des Bologna-Prozesses verläuft schleppend, eintönig und vielerorts nicht zufriedenstellend. Der Hochschulzugang wird trotz des offenkundigen Akademikermangels auch aufgrund des Hochschulfreiheitsgesetzes zunehmend restriktiver gestaltet. Die Auswirkungen sind jüngst erneut in der Presse thematisiert worden.
Zunehmend wird deutlicher, dass Studiengebühren nicht das Allheilmittel sind, als das sie verkauft worden sind. Stattdessen werden immer neue Probleme ihrer Verwendung offenkundig. Es wird immer offensichtlicher, wie stark die Unsicherheit bei potenziellen Studierenden aus finanzschwachen Familien wächst. Das Darlehensmodell der NRW.BANK wird nicht ausreichend angenommen.
Weil uns der Antrag zu kurz greift, werden wir uns in der Abstimmung enthalten. Auf weitere Diskussionen freuen wir uns. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Hochschulfreiheitsgesetz ist erst wenige Monate in Kraft. Es werden vor Ort erst Erfahrungen mit den Hochschulräten gesammelt. Nach meiner Kenntnis sind das ganz überwiegend positive Erfahrungen. Und Sie nutzen nun einen einzigen Sachverhalt,
einen absoluten Einzelfall in der nordrheinwestfälischen Hochschullandschaft, um insgesamt wieder eine Diskussion über die Leitungsstrukturen der Hochschulen zu führen.
die betreffende Hochschule selbst hat es in der Hand gehabt, ihren Hochschulrat zu benennen. Mich zumindest wundert es, dass diese Hochschule Frau Höhler nach all dem, was an dieser Hochschule an gemeinsamer Geschichte mit ihr bestanden hat, benannt hat. Aber das ist eine Entscheidung einer autonomen Hochschule.
Wir stehen nach wie vor und ausdrücklich zum Hochschulrat, wie er im Hochschulfreiheitsgesetz konstruiert worden ist. Wir wollen Leitungsstrukturen haben, die Handlungsfähigkeit in den Hochschulen auch gewährleisten. Das ist das, was die Mitglieder der Delegation des Wissenschaftsausschusses in den USA erlebt haben:
Hochschulen die handlungsfähig sind. Ich erinnere mich an unseren Besuch an der New York University. Wir haben dort Handlungsfähigkeit gesehen, weil die Hochschule nicht nach innen versäult war,
weil nicht Einzelinteressen einzelner Fachbereiche oder Lehrstühle das große Ganze haben beeinträchtigen können. Deshalb ist der Hochschulrat in seiner jetzigen Konstruktion richtig. Zumindest werden wir noch etwas Zeit brauchen, um zu prüfen, ob es in Einzelfällen bei einzelnen Bestimmungen möglicherweise Korrekturbedarf gibt. Ich jedenfalls kann das zum jetzigen Zeitpunkt eher nicht erkennen. Jedenfalls kann der einzelne Sachverhalt, den Sie zum Thema gemacht haben, gewiss nicht Anlass sein, über Leitungsstrukturen in den Hochschulen nachzudenken.
Wir haben im Ausschuss noch Gelegenheit, über Ihren Antrag zu debattieren. Ich glaube aber nicht, dass das ein so toller Antrag ist, dass wir wirklich Spaß mit diesem Antrag haben, wie uns Kollege Brinkmeier versprochen hat. Gleichwohl ist es Ihr gutes Recht, dass wir darüber im Einzelnen beraten. Ich ahne, dass wir dafür keine Mehrheit werden organisieren können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Dr. Pinkwart das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe großes Verständnis, dass das Hohe Haus auch anderen Verpflichtungen nachgehen will.
Ich möchte aber für die Landesregierung meine Redezeit dafür in Anspruch nehmen, um das, was heute wieder angeklungen ist, was aber auch in den letzten Wochen insbesondere durch die grüne Fraktion mit Blick auf die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen an Öffentlichkeitsarbeit geleistet worden ist, so einzuordnen, dass unsere Hochschulen jedenfalls durch diese Debatte keinen Schaden nehmen. Deswegen möchte ich die Zeit ausschöpfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Hochschulfreiheitsgesetz haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Nordrhein-Westfalens Hochschulen besser, schneller und beweglicher agieren können, damit wir nicht nur die dichteste, sondern in Zukunft auch die beste Hochschullandschaft in Deutschland bekommen. Dazu gehört auch eine neue innere Ordnung der Kompetenzen und Entscheidungsstrukturen in den Hochschulen.
Diese neue Ordnung soll dafür sorgen, dass die akademische, strategische und operative Verantwortung sauberer getrennt und damit bewusst neu wahrgenommen werden kann. Im Ergebnis stärkt die neue innere Ordnung die Präsidenten oder Rektoren – und dies zu Recht. Denn wir erwarten von den Hochschulleitungen tatkräftiges und weitsichtiges Wissenschaftsmanagement. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, brauchen sie klar definierte und starke Entscheidungskompetenzen, aber auch Unterstützung und Aufsicht. Genau
Der Hochschulrat ist eine der wichtigsten Neuerungen im nordrhein-westfälischen Hochschulrecht. Er übernimmt drei wichtige Funktionen: Einmal besitzt er eine unmittelbare strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule; zum Zweiten übernimmt er die Aufsicht über das operative Geschäft, das die Hochschulleitung erledigt. Schließlich nimmt der Rat Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft, aus internationaler Wissenschaft auf, übermittelt auf diese Weise wichtiges Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung.
Dem neuen gesetzlichen Rahmen für die Hochschule liegt eine sehr einfache Überzeugung zugrunde, nämlich dass die Menschen vor Ort ihr ureigenes Umfeld am besten selbst gestalten können. Gerade für die Hochschulen gilt dies. Die Freiheit des Denkens muss in der Freiheit des Handelns eine logische Fortsetzung finden. Wenn nicht hier, wo dann?
Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz hat der Staat Macht abgegeben, weil er den Menschen in der Hochschule vertraut. Dieses Vertrauen ist ein Grundvertrauen und nicht abhängig von Einzelfällen oder von der Tagesform. Dass sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dieser Grundüberzeugung nicht mehr grundsätzlich verschließt, sehen wir an diesem Gesetzentwurf. Wesentliche Eckpunkte des neuen Hochschulrechts in Nordrhein-Westfalen, wie die Verselbstständigung der Hochschulen und der Übergang des Personals auf die Hochschulen, werden von Ihnen offenbar mittlerweile mitgetragen, nachdem Sie das bei der Beratung des Gesetzentwurfes und bei der Schlussabstimmung noch abgelehnt haben. Insofern ist das schon ein gewisser Erkenntnisfortschritt, über den wir uns freuen und zu dem ich Ihnen gratulieren möchte. Meine Freude darüber ist allerdings nicht ganz ungetrübt. Denn richtig über Ihren Schatten können Sie dann doch nicht springen. So ganz werden Sie die alten Muster offensichtlich nicht los. Ein bisschen wollen Sie immer noch zurück in alt vertraute organisierte Unverantwortlichkeit.
Deshalb soll der Hochschulrat in seinen Kompetenzen beschnitten werden. Die Rechtsstellung seiner Mitglieder soll geschwächt werden. Die Entscheidungs- und Aufsichtsbefugnisse des Rates sollen entweder hochschulintern vom Senat oder vom Ministerium als übergeordneter Behörde übernommen werden. So soll etwa das Präsidium als Leitungsorgan der Hochschule statt vom
Das Ministerium soll wieder für die Ernennung des Präsidenten oder der Präsidentin zuständig und auch wieder dessen beziehungsweise deren Dienstvorgesetzter sein.
Was den Hochschulrat selbst betrifft, soll der Senat die Kompetenz erhalten, die Bestellung einzelner Mitglieder zu widerrufen – interessanterweise in Ihrer Version jetzt auf Antrag des Landtags.
Für all dies ist Ihnen ein Einzelfall, den Sie etwas umständlich – ich zitiere – „die an der Universität Paderborn aufgetretenen Schwierigkeiten“ nennen, Anlass genug. Die Absicht dabei ist offensichtlich, den Einzelfall zu instrumentalisieren und auf diese Weise eine Grundsatzdebatte künstlich am Leben zu erhalten, die durch diesen Landtag längst im Sinne von Freiheit und Verantwortung entschieden worden ist.
(Zuruf von der SPD: Unfreiheit! Ich erinnere Sie daran: Dieser Landtag hat aus dem Geist des Vertrauens mit dem neuen Hoch- schulrecht eine neue Balance im Verhältnis zwi- schen Staat und Hochschulen etabliert. Die Hoch- schulen unterliegen nur noch der Rechtsaufsicht des Staates. Eine Detailsteuerung und eine plane- rische Einzelentscheidung des Landtags gibt es nicht mehr. Seiner Gesamtverantwortung für das Hochschul- system kommt das Land durch die Vorgabe stra- tegischer Ziele nach. Die Steuerung erfolgt er- gebnisorientiert über Ziel- und Leistungsvereinba- rungen und über Methoden des Leistungscontrol- lings und der Qualitätssicherung. Zu dieser neuen Balance gehört es, dass das Ge- setz bewusst keine Möglichkeit vorsieht, einzelne Mitglieder des Hochschulrates abzuberufen. Ihr Gesetzentwurf hingegen ist von Misstrauen dominiert. (Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Gegen Sie ist es auch angebracht!)
Deshalb nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Mitglieder bei jeder unliebsamen Entscheidung, die Sie treffen, mit ihrer Abberufung rechnen müssen.