Protokoll der Sitzung vom 23.08.2007

Organisierte man, Ihrem Vorschlag folgend, innerhalb der Hochschule gegenseitige Sanktions

möglichkeiten, wäre man schnell wieder bei einem Zustand, den der Konstanzer Philosoph und Wissenschaftstheoretiker Jürgen Mittelstraß mit folgenden Worten umschrieb – mit Genehmigung des Präsidenten darf ich zitieren –:

„Die überkommenen Organisationsstrukturen der deutschen Universität sind so ausgelegt, dass sie Verantwortlichkeiten zerlegen, und zwar derart, dass Verantwortung im strengen Sinne schließlich nirgendwo mehr wirklich identifizierbar ist.“

Diese Strukturen haben wir in NordrheinWestfalen mit dem Hochschulfreiheitsgesetz endlich überwunden.

(Beifall von der CDU)

Das ist übrigens auch in Paderborn der Fall, wo sich der Hochschulrat als Ganzer seiner großen Verantwortung durchaus gewachsen zeigt. Er hat seine Handlungsfähigkeit in eigener Sache unmissverständlich klargemacht, indem er ein Mitglied des Hochschulrates an eben diese Verantwortung erinnerte und ihm nahelegte, das Amt zur Verfügung zu stellen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Klasse! Mir kommen die Tränen! Das ist rührend!)

Frau Beer, dass Ihnen das wehtut, kann ich verstehen. Ich komme noch auf Sie zu sprechen. – Er hat, unbeeindruckt von der öffentlichen Diskussion über diesen Fall, unaufgeregt und souverän mit der Arbeit für die Hochschule begonnen.

Hören Sie also bitte auf, dieser Hochschule zu unterstellen, sie sei gelähmt. Im Gegenteil, Paderborn ist eine der Hochschulen in NordrheinWestfalen, die bei der Umsetzung des Hochschulfreiheitsgesetzes am weitesten fortgeschritten sind.

Sie, Frau Beer, diskreditieren hingegen in der Öffentlichkeit fortlaufend die Universität Paderborn.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Nein!)

Das ist Populismus auf dem Rücken der Universität Ihres Wahlkreises, nichts anderes.

(Beifall von CDU und FDP)

Sehr verehrte Frau Seidl, Ihre einleitenden Bemerkungen, in denen Sie auch noch den Hinweis „vom Hochschulrat zur Atompolitik“ gegeben haben, zeigen, wie sehr von Ideologie geleitet Ihre Debattenbeiträge leider immer wieder ausfallen.

(Beifall von CDU und FDP)

Wie rechtfertigen Sie das eigentlich gegenüber all denjenigen, die sich für das Wohl dieser Hochschule engagiert einsetzen? Wie erklären Sie das dem Hochschulrat in Paderborn, einem Rat, der sich als Ganzer durchaus der Situation und seinen Aufgaben voll gewachsen erweist?

(Zuruf von der SPD: Durchaus!)

Wir jedenfalls wollen einen Hochschulrat, der genau so verantwortungsvoll agiert, einen Rat, der souverän und nur dem Wohl der Hochschule verpflichtet handelt. Nur für einen solchen Rat werden die Hochschulen die verantwortungsbewussten Persönlichkeiten von Gewicht gewinnen, die sie brauchen. Deshalb haben wir ihn bewusst unabhängig von wechselnden Partikularinteressen etabliert.

Wir haben damit im Übrigen kein Novum geschaffen. Dies zeigt ein Vergleich mit dem Senat oder dem Fachbereichsrat. Auch deren Mitglieder konnten und können nicht abberufen werden – und dies, obwohl der Senat bis zum Jahr 2000 die entscheidenden Fäden in der Hochschule in der Hand hielt.

Oder denken Sie an den Wissenschaftsrat. Auch hier ist eine Abberufung der Mitglieder in der Konstruktion nicht vorgesehen.

Wenn Sie Ihre Argumentation auf dieses über Jahrzehnte hinweg bewährte Eliteberatungsgremium der deutschen Wissenschaftslandschaft, dem wir unter anderem die Anerkennung der privaten Hochschulen in diesem Land überantwortet haben, übertragen würden, müssten Sie jetzt auch fordern, dass wir dessen Mitglieder an die politische Leine nehmen, so, wie Sie das jetzt für die Hochschulräte in Nordrhein-Westfalen vorsehen. Ich meine, das ist eine absurde und aberwitzige Vorstellung. Sie würden keinen einzigen Wissenschaftler von Format mehr für ein solches Gremium gewinnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Zurück zum Hochschulrat: Auch ein starkes Organ braucht Grenzen für seine Befugnisse. Aber die gibt es schon. Das Hochschulrecht stellt diese Leitplanken bereits ganz klar auf. Dass sie nicht überschritten werden, stellt das Ministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht sicher. Ein Hochschulrat, der sein Vertrauen verspielt, wird nicht damit rechnen können, wiedergewählt zu werden.

Unabhängig davon unterliegen die Hochschulratsmitglieder nach § 21 Abs. 5 Hochschulgesetz bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der persönlichen Haftung.

Was die Hochschulen jetzt brauchen, sind Verlässlichkeit, Vertrauen, und Zeit, die neue Kultur der Verantwortung zu etablieren, auch in ihren Hochschulräten.

In mehreren Hochschulen ist die Bestellung der Hochschulräte gerade erst erfolgt, in den meisten ist sie noch nicht einmal abgeschlossen. Meine Damen und Herren, jedes System muss lernfähig bleiben. Das stimmt. Aber ebenso ist richtig: Systeme erweisen ihre Qualität im Gebrauch, im Gebrauch durch diejenigen, die sie mit Leben erfüllen. Geben wir den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen dazu die Zeit.

Ich meine, sie haben das Vertrauen dafür verdient. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Pinkwart. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Beer zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Papke! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Papke hat mich auf dem Weg hierhin schon inspiriert. Der einzige, der hier gebasht werden muss, ist in der Tat die FDP für diese Gesetzesvorlage, für das so genannte Hochschulfreiheitsgesetz. Herr Pinkwart, das, was Sie hier abgeliefert haben, war der Versuch, die Problemlage auszusitzen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Gehen Sie doch einmal nach Paderborn. Dort sind die Kolleginnen und Kollegen, die Hochschulangehörigen, die Dozenten, die Studierenden stinksauer. Stellen Sie sich einmal dieser Diskussion dort.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will Ihnen sehr genau sagen, dass der Einzelfall Höhler eine Bestätigung ist für den Konstruktionsfehler insgesamt, den wir schon bei der Einbringung genauso vorgetragen und moniert haben. Was wir jetzt mit unserem Gesetzentwurf einbringen, ist genau das, was wir seinerzeit schon in allen Gremien thematisiert haben. Wir werden das hier erneut auf die Agenda setzen, damit Sie sich dazu verhalten müssen. Es reicht nicht aus, dass Sie sich mit einem schwachen Appell an Frau Höhler zwischendurch melden und „Bitte, bitte zurücktreten!“ sagen.

Frau Höhler kann jederzeit in die Arbeit des Hochschulrates hineingrätschen. Es gibt keine

Möglichkeit, sie aus diesem Hochschulrat herauszuholen. Das haben Sie zu verantworten und müssen deshalb nicht mit Ihrem Geschwafel – etwas anderes ist das nicht gewesen – versuchen, diese Problemlage zuzudecken. Sie haben keinen Beitrag zur Lösung der Situation an der Universität Paderborn geleistet.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass Sie demokratische Grundkonstruktionen als Ballast empfinden, kann auch nur ein so genannter liberaler Hochschulminister hier von sich geben. Das finde ich schon ungeheuerlich. Denn in dieser Konstruktion des Hochschulrates ist enthalten, dass bei der Entscheidungsfindung überhaupt keine Transparenz gegeben ist: Welche Personen kommen auf die Liste? Wie wird gewählt? – Dass sich die Paderbornerinnen entschieden haben, zum Beispiel Herrn Töpfer bei der Wahl nicht zu beschädigen, war eine weise Entscheidung. Sie kamen aber leider bei der Auseinandersetzung mit der Liste um Frau Höhler damals schon nicht drum herum.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das haben Sie zu verantworten. Sie sprechen davon, dass mit Mitgliedern des Hochschulrates x-beliebig umgegangen werden kann. Wenn Sie eine Dreiviertelmehrheit nicht für eine qualifizierte Mehrheit halten, weiß ich auch nicht, woran Sie das festmachen. Sie sollten vielleicht auch einmal in die Unterlagen hineinschauen und sich vertieft mit ihnen auseinandersetzen.

Ich finde es enttäuschend, wie Sie sich hier und heute geäußert und keine Sensibilität für die Problemlagen der Hochschulen gezeigt haben, und zwar nicht nur in Paderborn, sondern aller Problemlagen, die Sie mit dem so genannten Hochschulfreiheitsgesetz verursachen. Sie werden noch weitere Probleme auf den Tisch des Hauses bekommen. Wir lassen es Ihnen nicht durchgehen, wenn Sie meinen, Sie könnten das Problem aussitzen. Wir werden Sie immer wieder stellen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Ich komme zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4804 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

13 Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4834

erste Lesung

Zur Einbringung erteile ich das Wort für die Landesregierung Herrn Minister Laumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Nichtrauchern hat uns hier im Landtag in den letzten Monaten schon mehrfach beschäftigt. Zu Recht! Nichtraucherinnen und Nichtraucher, vor allem auch Ungeborene, Kinder und Jugendliche, müssen besser vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden.

Auf der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder am 23. Februar 2007 gab es einen einstimmigen Beschluss: Ein umfassender Nichtraucherschutz, insbesondere in Kindertagesstätten und im Schulbereich, aber auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie zum Beispiel in Diskotheken ist unbedingt notwendig. – Die Ministerpräsidenten der Länder haben einen Monat später diese Linie bekräftigt.