Protokoll der Sitzung vom 23.08.2007

Auf der Konferenz der Gesundheitsminister der Länder am 23. Februar 2007 gab es einen einstimmigen Beschluss: Ein umfassender Nichtraucherschutz, insbesondere in Kindertagesstätten und im Schulbereich, aber auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie zum Beispiel in Diskotheken ist unbedingt notwendig. – Die Ministerpräsidenten der Länder haben einen Monat später diese Linie bekräftigt.

Auf der Grundlage dieser Festlegungen haben wir uns dann in der Regierungskoalition auf Eckpunkte für ein Nichtraucherschutzgesetz NRW verständigt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung setzt diese Eckpunkte konsequent um. Ein wesentliches Anliegen ist es dabei, dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen. So soll es ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Gelände von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen geben. Ausnahmen sind auch im Rahmen von Schulveranstaltungen nicht möglich. Ebenso sind Raucherecken auf Schulhöfen tabu.

Grundsätzlich wird in allen öffentlichen Einrichtungen ein generelles Rauchverbot gelten. Geraucht werden darf nur noch in abgetrennten Raucherräumen. In den Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern darf künftig nur noch im Freien geraucht werden. Hier werden keine Raucherräume mehr zugelassen. Es können aber aus palliativ-medizinischen, therapeutischen und psychiatrischen Gründen in den Gesundheits- und

Sozialeinrichtungen im Lande Ausnahmen zugelassen werden.

Besonders intensiv wurde in der Öffentlichkeit der Nichtraucherschutz in Gaststätten diskutiert. Klar ist: Die Mehrheit der Deutschen will Rauchverbote auch in Gaststätten. In nordrhein-westfälischen Gaststätten – egal ob Schankwirtschaft oder Restaurants – soll künftig ein generelles Rauchverbot gelten. Geraucht werden darf lediglich noch in einem abgetrennten Nebenraum in einer Gaststätte. Ich sehe durchaus, dass es gerade kleineren Betrieben nicht immer möglich sein wird, solche Nebenräume einzurichten. Der Gesundheitsschutz der Nichtraucher muss aber Vorrang vor dem Recht des Rauchers, Tabak zu konsumieren, haben.

Immer wieder wird gesagt, Gaststätten würden Gäste verlieren, wenn Raucherverbote eingeführt werden. Erfahrungen aus anderen Ländern bestätigen das nicht. Häufig ist sogar ein erfreulicher Zustrom neuer Kunden zu verzeichnen.

Überall, wo Rauchverbote bestehen – dies gilt natürlich und gerade auch für Gaststätten – ist darauf mit einer deutlichen Beschilderung hinzuweisen. Sie kennen alle das Symbol der durchgestrichenen Zigarette im roten Kreis.

Gelegentlich begegnet mir die Befürchtung, es gäbe im Zusammenhang mit diesem Gesetz große Konflikte in der Bevölkerung. Das sehe ich nicht so. Die Einführung der Regelungen wird auf einen breiten Konsens bei den Menschen stoßen. Auch aus anderen europäischen Staaten und den USA wird von einer hohen Akzeptanz der dortigen Gesetze zum Schutz der Nichtraucher berichtet.

Dennoch bedarf es auch ordnungsrechtlicher Instrumente. Für die Durchsetzung der Rauchverbote sind die Inhaber des sogenannten Hausrechtes zuständig. Ordnungswidrigkeiten sollen in den örtlichen Ordnungsbehörden geahndet werden und können mit Geldstrafen belegt werden.

Die mit diesem Gesetz für die Kommunen entstehenden Aufgaben der Kontrolle und der Ahndung von Verstößen werden für sie voraussichtlich keine wesentlichen Kosten nach sich ziehen. Darüber bin ich mir mit den kommunalen Spitzenverbänden einig.

Wir betreten mit diesem Gesetz Neuland. Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden deshalb nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren überprüft. Sollte es sich als notwendig erweisen, kann dann nachgebessert werden.

Meine Damen und Herren, ein konsequenter Nichtraucherschutz ist schon seit vielen Jahren

überfällig. Mit den vorgesehenen Regelungen des Gesetzentwurfes wird dieser ausgewogen gewährleistet. Durch die Vorschriften soll nicht dem erwachsenen Raucher die Zigarette verboten werden. Zentrales Ziel ist der Schutz der Nichtraucher, vor allen Dingen der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Ich bin sicher, dass wir uns hierüber einig sind. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Für die SPD-Fraktion hat das Wort jetzt Frau Meurer. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit mehr als einem Jahr debattieren wir hier im Landtag immer wieder zum Nichtraucherschutz. Eigentlich könnte man glauben, die Argumente seien ausgetauscht.

Wir, die SPD-Fraktion, haben noch im Februar des Jahres einen Gesetzentwurf „Passivraucherschutzgesetz NRW“ in den Landtag eingebracht. Bei der Einbringung haben wir Ihnen, Herr Laumann, die Hand gereicht, Ihnen gesagt: Sie können stolz auf die Opposition sein, dass sie Ihnen die Arbeit abnimmt und einen Gesetzentwurf – den besten zum Nichtraucherschutz bundesweit – vorlegt. Und was machen Sie? Sie setzen sich hin und schreiben selber einen – einen, der weit hinter den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zurückfällt.

Lassen Sie mich drei Kritikpunkte besonders herausstellen: erstens Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz, zweitens Jugendschutz, drittens Raucherräume.

Sie schaffen mit Ihrem Verbesserungsgesetz eine Verwässerung. Sie zementieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse. Durch das Rauchen in Raucherräumen in öffentlichen Gebäuden, in Nebenräumen in Gaststätten ist die schwangere Kellnerin, der Köbes dem Passivrauch schutzlos ausgeliefert. Die Reinigungskraft wird auch in den Kneipen, wo nicht geraucht werden darf, durch die Sonderregelung für geschlossene Gesellschaften den schädlichen Folgen des Passivrauchens ausgesetzt.

Zum Hohn des Ganzen schreiben Sie selbst in Ihren Entwurf – ich zitiere –:

„Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht wird, werden kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen in der Umgebung abgegeben, die sich während des Rauchens an Wänden,

Tapeten, Gardinen und Möbeln abgesetzt haben.“

Recht haben Sie!

Der EU-Kommissar Kyprianou hat Ihnen bereits angekündigt: Wenn der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gewährleistet ist, wird er einschreiten. § 5 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung und die darin begründete Ausnahmeregelung für das Gastgewerbe wird und muss fallen. Warum sind Sie hier so hartleibig?

(Zuruf von Dr. Stefan Romberg [FDP])

Loben möchte ich Sie, Herr Minister, ausdrücklich für die Ausdehnung des Nichtraucherschutzes im § 3 auf das gesamte Grundstück der Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Beeindruckend auch der Passus – ich zitiere –:

„Für Schulen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstabe a gilt das Rauchverbot überdies für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.“

Das finde ich klasse.

Und dann Sie, Herr Laumann, und der Herr Ministerpräsident, die Retter des freien Wettbewerbs der Kräfte: Getreu dem Motto „Von Bayern abschreiben heißt siegen lernen“ – Ihr ganzer Entwurf ist zumindest stark beeinflusst von Ihren Kollegen der CSU – übernehmen Sie beinahe wörtlich den Passus – ich zitiere aus Ihrem Entwurf –:

„Die Einrichtung abgeschlossener Räume, in denen das Rauchen gestattet ist, ist unter den Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 möglich. Dabei dürfen die als Raucherraum genutzten Flächen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nehmen.“

Sie waren doch aufgestanden, um die Eckkneipen zu retten. Und jetzt? Was ist mit gleichen Bedingungen für die Gaststätten? Wie ernst nehmen Sie von der CDU – und da ganz besonders Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Stahl – den Einwand von Bernd Wölbing aus Mechernich, der in „Westpol“ am 5. August gefordert hat, dass eine Gleichheit vor allen Dingen ist. Hat einer zwei Räume, hat er einen Vorteil. Ihr Gesetz führt zu Wettbewerbsverzerrungen.

Und die Krönung Ihres Gesetzes zum Schluss! Nach monatelangem Gezerre um den Schutz vor Passivrauch, nachdem die freiwillige Selbstverpflichtung der DEHOGA, Restaurants und Gaststätten rauchfrei werden zu lassen, nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, geben Sie noch

einmal einen Aufschub bis zum 1. Juli 2008. Halten Sie das für richtig?

(Minister Karl-Josef Laumann: Ja!)

Ihr Gesetz ist halbherzig und dient nicht der Verbesserung des Schutzes vor den Gefahren des Passivrauchens. Ziehen Sie es zurück und unterstützen Sie das Passivraucherschutzgesetz NRW der SPD-Fraktion!

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Meurer. – Für die CDU-Fraktion hat das Wort Herr Henke. Bitte.

(Günter Garbrecht [SPD]: Herr Henke, behal- ten Sie Ihre Rede vom letzten Mal in Erinne- rung!)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach weltweiter Erkenntnis ist Tabakrauch auf unserem Globus die Krankheits- und Todesursache Nummer eins. Durch nichts auf der Welt kann man einfach und billig so viele Menschen vor einem frühen Tod bewahren und mehr Krankheiten verhindern, als durch die deutliche Senkung des Zigarettenkonsums.

Das Rauchen ist im Blick auf die Gesamtbevölkerung das Krankheitsrisiko Nummer eins in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Tabakrauch besteht aus 4.800 Schadstoffen, darunter 70 krebserzeugenden Stoffen. Es gibt für sie keinen Grenzwert, unterhalb dessen kein Risiko bestünde. Tabakrauch ist das gefährlichste Luftschadstoffgemisch in Innenräumen. Es ist bedrückend, wie viele Menschen sich diesem Gemisch aus eigener Entscheidung aussetzen.

Dass dies so ist, liegt am Nikotin. Das Nikotin ist eine der stärksten Drogen. Das Nikotin macht die Leute erst süchtig, und die vielen Giftstoffe im Tabakrauch bringen dann die Leute in Raten um.

Wer selbst raucht, hat für gewöhnlich ein höheres Risiko als derjenige, der den fremden Qualm inhaliert. Deshalb hat man früher gedacht, dass die Belastung mit fremdem Qualm zwar lästig und störend sei, aber nicht gefährlich sei. Der Tabakindustrie und ihrer Armada von bewussten und unbewussten Helfern ist es hervorragend gelungen, die Verhältnisse zu vernebeln.

Heute hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, wie erheblich die gesundheitlichen Gefahren – auch des Passivrauchens – für Erwachsene und insbesondere für Kinder tatsächlich sind. Die Landes

regierung nennt in ihrem Gesetzentwurf eine Zahl von 3.300 tabakrauchassoziierten Todesfällen in Deutschland pro Jahr bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern durch Passivrauchen. Das heißt, in Nordrhein-Westfalen sterben daran 750 bis 850 Menschen im Jahr. Die Landesregierung sieht das Risiko für Kinder, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, an Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken, durch Passivrauchen um 50 bis 100 % gesteigert. Auch in Räumen, in denen aktuell nicht geraucht wird, werden – davon ist ja gerade schon die Rede gewesen – kontinuierlich Schadstoffe an die Menschen in der Umgebung abgegeben. Es ist klar, dass auch Getränke und Speisen, die mit den Schadstoffen des Tabakqualms in Kontakt kommen, belastet werden.

Vor diesem Hintergrund ist das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen für die CDU-Landtagsfraktion ein Meilenstein ihrer gesundheitspolitischen Anstrengungen. Einen besseren Nichtraucherschutz als mit diesem Gesetz hat es in Nordrhein-Westfalen noch nicht gegeben.

(Zuruf von der SPD: Es könnte einen besse- ren geben!)

Durch konsequente gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Gebäude und in den Bereichen der Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, im Gesundheits-, Freizeit- und Kultureinrichtungen, im Bildungsbereich sowie in Gaststätten oder Diskotheken wollen wir Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Beeinträchtigungen durch Passivrauch so wirksam schützen wie nur möglich.

Ich freue mich, dass auch der Arbeitsschutz im Gaststättenbereich ein gehöriges Stück vorankommt. Mit dem Gesetzentwurf, verehrte Kollegin Meurer, leistet Nordrhein-Westfalen auf jeden Fall mehr für den Arbeitsschutz in der Gastronomie als der Bundesarbeitsminister mit der in seiner Zuständigkeit liegenden Arbeitsstättenverordnung. Das wollen wir ja einmal festhalten!

(Beifall von der FDP)

Der Bundesarbeitsminister ist für die Arbeitsstättenverordnung zuständig. Wir handeln hier in dem Bereich in der Weise, wie wir es vorgelegt haben. Im Übrigen teile ich die Einschätzung: Jemand, der jetzt glaubt, es lohne sich, in die Möglichkeit des Rauchens in Gaststätten zu investieren, muss wissen, dass die Europäische Union selbstverständlich schon aus völkerrechtlichen Gründen gezwungen sein wird, weil man sich darauf im internationalen Rahmen verständigt hat, auch den

Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie, wenn Müntefering es nicht tut, dann eben über das Europäische Recht sicherzustellen. Das ist eine Frage der Zeit. Jedenfalls übertrifft Nordrhein-Westfalen das an Anstrengungen, was der Bundesarbeitsminister leistet, bei weitem.