Die Zahl der Förderfälle für Nordrhein-Westfalen kann ich Ihnen gerne auch noch einmal vortragen; bei der heutigen Aussprache ist mir aber ein anderer Punkt wichtiger.
Um es deutlich zu sagen: Die Regelungen zum Anpassungsgeld umfassen auch die Bergleute bei den Bergbauspezialgesellschaften. Das war übrigens auch nie strittig, egal welchen Eindruck die SPD zu erwecken versuchte.
Im Hinblick auf den von der Fraktion der SPD eingebrachten Eilantrag „Kein Bergmann fällt ins Bergfreie“ füge ich an: Ich habe im Wirt
schaftsausschuss am 15. August 2007 deutlich gemacht, dass die Bergleute Anspruch auf das APG haben. Dies schließt auch die im Steinkohlenbergbau beschäftigten Bergleute aus den Bergbauspezialgesellschaften ein. Damit ist klar: Das beschlossene Finanzierungspaket schafft keine Bergleute erster und zweiter Klasse. Vielmehr schafft es die Voraussetzungen für eine sozialverträgliche Anpassung ohne betriebsbedingte Kündigungen.
Klar ist aber auch: Die Gestaltung des Anpassungsprozesses lag und liegt ebenfalls in personeller Hinsicht in der unternehmerischen Verantwortung der RAG AG. Dies gilt indirekt auch für die Bergbauspezialgesellschaften. Wenn deren Personalplanung bzw. ihre Umsetzung zu einem Personalüberhang führt, der insbesondere die Altersvoraussetzung des APG nicht erfüllt, kann dies nicht im Rahmen des vereinbarten Finanzierungspaketes ausgeglichen werden. Es ist Aufgabe der Bergbauspezialgesellschaften, unternehmerische Lösungen herbeizuführen mit dem Ziel, eine sozialverträgliche Anpassung zu erreichen.
Die Landesregierung – das ist allen, die in dem Stoff wirklich drin sind, bekannt – begleitet diese Bestrebungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits seit Monaten.
Darauf hinzuweisen ist, dass derartige unternehmerische Lösungen durch die Langfristigkeit des von der öffentlichen Hand finanzierten Auslaufprozesses, der auch die Vermeidung von strukturellen Brüchen bewirkt, und durch das APG eine gute Grundlage haben.
Zum Thema Anpassungsgeld, Sozialverträglichkeit kam derzeit eine neue Diskussion auf. Vor einigen Jahren wurden verschiedene Geschäftsfelder bei der RAG aus dem schwarzen Bereich ausgegliedert und entweder der RAG Immobilien AG zugeordnet oder an ein konzernfremdes Unternehmen abgegeben. Dies geschah – das muss ich heute doch einmal unterstreichen – getreu der Montan-Mitbestimmung mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter und der IG BCE in den Gremien der RAG. Dieses Rad, Herr Römer, können Sie nicht zurückdrehen.
Das Gesamtkonzept der Auslauffinanzierung steht. Grundlage der Eckpunkte vom Februar und der aktuellen Rahmenvereinbarung war und ist die Modellrechnung der RAG für den Auslaufzeitpunkt 2018, und zwar im Hinblick auf den sozialverträglichen Personalabbau im schwarzen Bereich der RAG. Der wurde über einen Zeitraum von 18 Monaten mühsam erarbeitet, und zwar
stets unter Beteiligung der IG BCE sowohl bei der Eckpunktevereinbarung vom 7. Februar als auch bei der konkreten Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung im letzten halben Jahr.
Durch ein Steinkohlefinanzierungsgesetz des Bundes wird der Bundesanteil an der Auslauffinanzierung abgesichert. Das Bundeskabinett hat dazu in der vergangenen Woche den Regierungsentwurf zum Steinkohlefinanzierungsgesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren, eine Revision des Ausstiegs durch Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahr 2012 ist eine theoretisch denkbare Option. Im Jahr 2012 wird die Fördermenge des deutschen Steinkohlenbergbaus bei 12 Millionen Jahrestonnen liegen. Sie wird dann nur noch etwa 2 % des Primärenergieverbrauchs der Bundesrepublik decken. Mit einem maßgeblichen Beitrag der deutschen Steinkohle zur Versorgungssicherheit jedenfalls lässt sich dann wohl kaum noch argumentieren.
Eine Änderung des Auslaufbeschlusses hätte zudem gravierende Konsequenzen. Die Rahmenvereinbarung mit dem Bund würde hinfällig ebenso wie der zwischen Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung beschlossene Erblastenvertrag. Die weiteren Konsequenzen habe ich im Ausschuss dargestellt. Das will ich hier nicht wiederholen.
Die RAG-Stiftung ist gegründet. Der Düsseldorfer Regierungspräsident hat das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung anerkannt. Für den Vorsitz des Stiftungsvorstandes wurde mit Herrn Wilhelm Bonse-Geuking eine höchst qualifizierte Persönlichkeit gewonnen. Er ist Bergmann. Er kennt und liebt das Ruhrgebiet. Er hat die Umstrukturierungsprozesse bei Aral, Veba Oel und BP mit Bravour gemeistert. Auch im Kuratorium der Stiftung ist Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt.
Die Stiftung wird in Kürze die Anteile der derzeitigen Anteilseigner zum Preis von 1 € übernehmen. Dazu sind die notwendigen Übertragungs- und Aktienkaufverträge geschlossen. Die RAGStiftung wird in den nächsten Jahren den integrierten Börsengang des Beteiligungsbereichs durchführen. Trotz anderer Berichterstattungen aus Hintergrundgesprächen gehe ich immer noch davon aus, dass die gefundene Verabredung gilt.
Aufgrund gutachterlicher Bewertungen ist davon auszugehen, dass der Verwertungserlös reicht, um die Ewigkeitslasten zu bedienen. Dies umfasst die Wasserhaltung, die Dauerbergschäden und die Grundwasserreinigung. Die Pflichten zur Be
wältigung oder Abgeltung aller anderen Folgelasten, die zwar langfristig, jedoch insgesamt zeitlich begrenzt anfallen, verbleiben bei der RAG. Sie bildet dazu die notwendigen Rückstellungen aus Kohlehilfen.
Zusammenfassend bin ich der Auffassung, dass es der Landesregierung gelungen ist, in den zurückliegenden Verhandlungen gute Ergebnisse für unser Land zu erreichen. Das gilt sowohl für die Eckpunkteverständigung als auch für die Rahmenvereinbarung und den Erblastenvertrag. Die Tatsache, dass sowohl der Wirtschaftsausschuss als auch der Haushalts- und Finanzausschuss in der vergangenen Woche beiden Verträgen mit einer breiten und über die Regierungsparteien hinausgehenden Mehrheit zugestimmt haben, hat dies eindrucksvoll bestätigt.
Die Beschäftigten im Steinkohlenbergbau haben Klarheit über die Perspektiven. Sie haben die notwendige Sicherheit hinsichtlich der ausgewogenen sozialen Rahmenbedingungen. Auch die Unternehmen, die mit dem Bergbau zusammenarbeiten oder für den Bergbau arbeiten, haben eine ausreichende Übergangszeit, um sich auf die sich ändernden Verhältnisse einzustellen. Die Steuerzahler haben die Gewissheit, dass die milliardenschweren Subventionen auslaufen und das Geld des Staates ganz auf die Zukunft konzentriert werden kann.
Ich bin sicher, dass Sie diese grundsätzliche Bewertung teilen. Der eingeschlagene Weg und die Detailregelungen sind vernünftig und fiskalisch vertretbar.
Meine Damen und Herren, unser Land liegt im Herzen Europas. Wir sind auf dem Weg, eine in Europa einmalige Metropolregion zu werden, umgeben und verbunden mit Kulturlandschaften, mit großen innovativen Potenzialen und großer Eigenständigkeit und Identität. Diese Stärken zu stärken, darauf werden wir uns ganz konzentrieren. Die Umstellung unserer Wirtschaftsförderung über Wettbewerbe ist sicherlich ein guter Schritt dazu. Zwei Wettbewerbe sind bereits angekündigt. Wir werden in den kommenden Monaten weitere ausloben. Ich bitte um Ihre Unterstützung.
und Herren, Sie haben den Bericht entgegengenommen. Wir kommen jetzt zur Aussprache über den Bericht, über den Eilantrag der SPD-Fraktion und über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorab: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begrüßen, dass die Einigung bei der Kohle jetzt endlich unter Dach und Fach ist. Wir haben das ja mit unserer Zustimmung im Wirtschaftsausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss schon unter Beweis gestellt.
Wir werden allerdings auch die Gelegenheit nutzen – das wird Sie nicht überraschen –, die Unterschiede in den Auffassungen über die Kohlepolitik zwischen dieser Landesregierung und uns deutlich herauszustellen.
Bevor ich aber auf die Inhalte der Einigung eingehe, will ich eine Anmerkung zum Umgang mit dem Parlament durch die Landesregierung machen. Wir wissen: Der Landesregierung steht das Recht zu, den Landtag zu unterrichten. Die Landesregierung entscheidet, wann, in welchem Umfang und in welcher Detailschärfe sie den Landtag unterrichtet.
Zum Thema Kohle ist dies heute die dritte Unterrichtung nach den Debatten am 7. Februar und am 8. Februar dieses Jahres. Allen Unterrichtungen seitens der Landesregierung zum Thema Kohle ist eines gemein: Sie dienen nicht dem vorgesehenen Zweck, nämlich der Unterrichtung des Landtags. Am 7. Februar hatte das noch einen nachvollziehbaren Grund, denn der Ministerpräsident war damals nicht anwesend, sondern noch in Berlin bei weiteren Verhandlungen. Frau Thoben hatte damals die Aufgabe, dem Landtag wortreich zu erklären, warum es noch keine Einigung in Berlin gab. Meine Damen und Herren, wir waren uns damals einig, dass der Erkenntnisgewinn für den Landtag gleich null war.
Am 8. Februar folgte die nächste Unterrichtung. Die Ergebnisse waren wiederum schon vorher bekannt. Der Erkenntnisgewinn für den Landtag war wieder gleich null. Trotz Ihres Hinweises, Sie wollten das Parlament nach den Entscheidungen in den beiden Ausschüssen unterrichten, gab es heute nun die Krönung – aller schlechten Dinge sind drei –: die dritte Unterrichtung zur Steinkohle. Der Zeitablauf ist absurd. Ich wiederhole noch
einmal, dass der Landtag in der vergangenen Woche alle erforderlichen Entscheidungen im Wirtschaftsausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss getroffen hat.
Die Ministerin hat gerade auch deutlich gemacht, dass heute kein Entscheidungsbedarf mehr besteht, Herr Kollege Brockes. Heute unterrichtet die Landesregierung den Landtag also über Dinge, die die beiden Ausschüsse bereits letzte Woche beschlossen haben.
Nach dem Bericht ist deutlich geworden, dass unser Erkenntnisgewinn wieder gleich null ist. Natürlich stellen wir uns die Frage, wozu dieser Zirkus der Landesregierung eigentlich dienen soll. Mir fallen nur zwei Erklärungen ein: Sie wollen sich ein Podium schaffen, um sich ein weiteres Mal selbst zu feiern.
(Dietmar Brockes [FDP]: Das sind auch gute Ergebnisse! – Carina Gödecke [SPD]: Es ist aber wenig Publikum da!)
Herr Brockes, in diese Richtung geht wohl auch der ziemlich devote Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Das ist Lobhudelei ohne eigenen Impuls. Auch das ist nicht der Zweck einer Unterrichtung des Parlaments und stiehlt uns eigentlich nur die Zeit.
Darüber hinaus ist das Instrument der Unterrichtung nach meiner festen Überzeugung ein Ablenkungsmanöver der Landesregierung. Aus Ihrer Sicht hat das Sinn, denn Sie wollen von den Dingen ablenken, über die Sie den Landtag gerade nicht unterrichten wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern haben die Geheimverhandlungen im Innenministerium zur Absenkung der Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen eine Rolle gespielt. Hierzu wären wir an einer Unterrichtung durch die Landesregierung wirklich interessiert gewesen; sie wäre auch notwendig gewesen.
Sie wollen davon ablenken, wie sehr Sie mit Ihren Zielen bei den Steinkohleverhandlungen gescheitert sind; das ist gerade auch deutlich geworden.
sennotierten RAG Aktiengesellschaft. Nur das sichert Standorte und Arbeitsplätze in NordrheinWestfalen.
Zweitens. Frau Thoben, Nordrhein-Westfalen muss ein Interesse an größtmöglicher energiepolitischer Sicherheit und an einer Wahrung des Zugangs der heimischen Lagerstätten haben. Ich wiederhole gern, dass der Sockelbergbau Arbeitsplätze im Bergbau sichert und unverzichtbare Grundlage für die mittelständischen Bergbauzulieferer und die Hersteller von Bergbautechnik ist. Das sagen Ihnen die Unternehmen landauf, landab; Sie wollen nicht zuhören.
Drittens. Sie haben darauf hingewiesen, dass Nordrhein-Westfalen nach heutiger Rechtslage für die Alt- und Ewigkeitslasten haftet, die nicht durch den Haftungsverbund in der RAG Aktiengesellschaft gedeckt sind. Landesinteresse ist es, dieses Risiko zu begrenzen.
Viertens. Nordrhein-Westfalen muss den weiteren Anpassungsprozess gestalten. Das heißt, dass kein Bergmann ins Bergfreie fällt; darauf werde ich gleich noch eingehen. Frau Thoben, Sie haben vergessen, dass die Kohlerückzugsgebiete besondere Hilfe bei der Gestaltung des Strukturwandels brauchen.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stützen dieses Ergebnis der Großen Koalition. Drei der genannten zentralen Ziele für NordrheinWestfalen wurden bei den Verhandlungen bereits erreicht: Im Gegensatz zur Landesregierung wollten wir von Beginn an den Börsengang des Beteiligungsbereichs der RAG Aktiengesellschaft als Ganzes durch eine Stiftungsgründung ermöglichen. Schwarz-Gelb hat sich diesem Ziel später angeschlossen. Jetzt ist es durchgesetzt. Börsengang und Stiftung sind auf dem Weg. Sie haben Ihre und auch Ihre persönlichen Zerschlagungspläne, Frau Thoben, endlich zur Seite gelegt. Ich bin froh darüber.