sowohl am Möhnesee, als auch in der Fläche in Bezug auf die einzelnen Firmen. Noch einmal: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine besondere Situation, was die Firmen angeht. Das ist ein Vorgang, den es in allen Bundesländern gibt. Bei der
Bewältigung der PFT-Belastung hat NordrheinWestfalen eine Vorreiterrolle übernommen. Das wird von allen anderen Bundesländern akzeptiert. Deswegen setzen wir am Möhnesee, in BrilonScharfenberg, durch eine risikoorientierte Kontrolle auf den einzelnen Flächen und bei den einzelnen Gewässern an. Wir setzen unsere Vorreiterrolle um.
Nun haben Sie nur noch ein Ziel, Herr Abgeordneter Remmel – ich will das wiederholen, weil es mich wirklich umtreibt –, ich soll die Namen der 69 Firmen nennen. Worin liegt der Sinn, die Firmen zu nennen?
Ich habe zu diesem Thema ein Gespräch mit dem BUND geführt. Selbst der BUND, der sich mit Gewässerqualität und Gewässergüte intensiv auseinandersetzt, erwartet nicht von mir, die Namen der 69 Firmen zu nennen. Der BUND erwartet vielmehr von mir, dass ich nach einer gewissen Zeit vorlege – das werde ich tun –, wie wir durch geeignete Maßnahmen in den einzelnen Betrieben dazu beigetragen haben, dass der PFTAusstoß in diesen Firmen zurückgeht.
Noch einmal: Diese 69 Firmen, die wir als Landesregierung mit den entsprechenden Behörden aufgrund der risikoorientierten Kontrolle ermittelt haben, haben PFT damals und heute auf einer klaren Rechtsgrundlage eingesetzt.
Deswegen gehört es nicht zum Stil des nordrheinwestfälischen Umweltministers, leichtfertig Firmen an den Pranger zu stellen, die auf einer klaren Rechtsgrundlage gearbeitet haben, und es gehört nicht zum Stil des Umweltministers von Nordrhein-Westfalen, leichtsinnig Hunderte, möglicherweise Tausende von Arbeitsplätzen zu gefährden. Ich weiß, dass Sie zu dem Thema Arbeitsplatzsicherheit eine andere Einstellung haben.
Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Ich weise darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit mittlerweile um insgesamt 8 Minuten und 35 Sekunden
überzogen hat. Für die Fraktion der FDP hat Kollege Ellerbrock noch einmal ums Wort gebeten, das ich ihm hiermit erteile. Weitere Wortmeldungen liegen mir im Augenblick nicht vor. Bitte schön, Herr Kollege Ellerbrock.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das haben wir schon mehrfach gesagt. Deswegen treibt es uns um.
Erstens. Herr Minister, wenn Sie im Umweltausschuss Ihren Bericht noch einmal erweitert vorstellen, bittet meine Fraktion auch darzustellen, seit wann dem Umweltministerium eine Studie vorliegt, die hinsichtlich der Bioabfallverordnung deutlich macht, dass PFT ein Problemfall ist.
Zweitens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Aufregung können wir uns vielleicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen, der ein bisschen Sachlichkeit in die Debatte bringt, vor allem bei der Opposition, bei den Koalitionsfraktionen ist sie vorhanden. Nehmen wir doch einfach die Stellungnahme einer Institution, die wohl außerhalb irgendwelcher Vorwürfe steht, mit Emotionen arbeiten zu wollen: die Trinkwasserkommission.
Die Trinkwasserkommission des Bundesgesundheitsministeriums, angesiedelt beim Umweltbundesamt, kommt in ihrer Bewertung vom 7. August 2007 zu dem Schluss, die bisherigen PFT-Funde im Trinkwasser geben nach aktuellem Kenntnisstand keinen Anlass zu einer gesundheitlichen Besorgnis. Der von der Kommission bereits 2006 empfohlene Trinkwasserleitwert in Höhe von 0,3 µg pro Liter schützt nach wie vor alle Berufsgruppen.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Damit lasse ich erstens über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/4852 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den darf ich bitten, die Hand zu heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion
Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4901 abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Ich lasse drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/4920 abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich die Hand zu heben. – Gegenstimmen?– Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir die Beratungen und Abstimmungen zum Tagesordnungspunkt 3 beendet.
Der Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Bauen und Verkehr mit der Bestimmung überwiesen, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung im Plenum erfolgt.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lärm macht krank. Gerade heute berichten mehrere Zeitungen über eine Langzeitstudie der Weltgesundheitsorganisation. Darin wurde festgestellt: Lärm, insbesondere Verkehrslärm, verursacht schwere Erkrankungen, bis zu 4 % der Herzinfarkte bzw. der Herzkrankheiten im Jahr.
Kollege Becker weist völlig zu Recht darauf hin, dass die Gespräche hier im Raum ein störendes Niveau erreicht haben, insbesondere bei Zusammenrottung mehrerer Kollegen.
Ich bitte deshalb darum, dass Sie dem Redner die Möglichkeit geben, seine Gedanken vorzutragen. Insbesondere bitte ich darum, dass die hitzigen Debatten nicht unbedingt hier vorne geführt werden, denn dann kann selbst ich dem Redner nicht mehr zuhören.
Wir haben die Redezeit während dieser geschäftsleitenden Bemerkung gestoppt. Bitte schön, Herr Kollege Becker. Sie haben jetzt weiter das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Weltgesundheitsorganisation wie viele Studien zuvor erneut festgestellt hat: Lärm macht krank. Das gilt natürlich insbesondere für den nächtlichen Lärm. Damit sind wir beim Fluglärm am Flughafen Köln/Bonn, der nachtoffen ist.
In diese Richtung geht ebenfalls eine Studie der Ärzteinitiative des Rhein-Sieg-Kreises, eine Studie, die anhand des Medikamentenverbrauchs zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es zu deutlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt, insbesondere in den sogenannten Zeitscheiben zwischen drei und fünf Uhr, wenn der nächtliche Fluglärm zu Aufwachreaktionen führt.
Meine Damen und Herren, ich sage das deswegen, weil wir an einem Punkt sind, wo die Landesregierung heute bereits durch weitere einschränkende Maßnahmen nachrüsten könnte. Das gilt nicht für alles, denn die jetzige Nachtflugregelung gilt im Wesentlichen bis 2015, aber sie gilt eben nicht bis 2015 beim nächtlichen Passagierflug.
Erstens. Wir haben 1997 beschlossen, dass der nächtliche Passagierflug zwischen 0 und 5 Uhr unterbleiben sollte.