Verwaltungsstrukturreform als auch ein geändertes Landespersonalvertretungsgesetz in den Jahren 1997, 1998, 1999 ganz oben auf der Tagesordnung hatten. Sie sind gescheitert. Das ist der Unterschied zu heute. Wir haben die Kraft für diese Reformen, wir bringen vernünftige Vorschläge ein, wir riskieren die Auseinandersetzung, und wir stellen uns der Diskussion.
Schon auf der ersten Seite des Gesetzentwurfes zum Landespersonalvertretungsgesetzes – das sollten Sie sich noch einmal in Ruhe ansehen – steht sehr nüchtern, aber in der gebotenen Sachlichkeit geschrieben: Ja, wir brauchen eine Strukturveränderung in Nordrhein-Westfalen; Voraussetzung dafür ist ein modernes, der Zeit angepasstes Dienstrecht. – Nicht mehr und nicht weniger bringt diese Koalition auf den Weg. Neben dem Tagesordnungspunkt, den wir zuvor diskutiert haben, der Gemeindeordnung, ist das ein weiteres wichtiges Reformprojekt, das in diesem Jahr Gott sei Dank beschlossen und auf den Weg gebracht wird.
Sie haben die Zeit der Strukturveränderungen im wahrsten Sinne des Wortes verschlafen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes leistet einen entscheidenden Beitrag zum Abbau von Bürokratie und zur Flexibilisierung. Dieses war und ist ein Grundanliegen der FDP.
Der Landesrechnungshof hat im Jahre 2006 die durch das LPVG zugelassenen, weit überproportionalen Freistellungen von Personalräten insbesondere im Schulbereich scharf kritisiert. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man sich die nackten Zahlen einmal vor Augen führt, nämlich:
Für 35.000 Beschäftigte an Gymnasien sind derzeit sechs Personalräte auf Bezirksebene und ein Hauptpersonalrat auf Ministeriumsebene zustän
dig. Für 18.500 Beschäftigte hingegen an den Förderschulen – das ist gerade einmal die Hälfte der Beschäftigtenzahl – sind insgesamt 60 Personalräte zuständig: 54 auf Schulamtsebene, fünf auf Bezirksebene und einer auf Ministeriumsebene. Das ist schlicht und ergreifend für die Hälfte der Beschäftigtenanzahl das Zehnfache an Personalräten. Wenn diese Zahl nicht eindrucksvoll ist und zum Handeln auffordert, dann weiß ich es auch nicht mehr.
Meine Damen und Herren, mit den Neuregelungen, die den Schulbereich betreffen, wird der Intention des Landesrechnungshofes, die Freistellungspraxis im Schulbereich zu überprüfen, Rechnung getragen. Von den 200 vorgeschlagenen Einsparstellen realisiert die Landesregierung nun 165, das heißt 165 komplette Lehrerstellen, die den Schulen zugute kommen und somit Garant für eine bessere Unterrichtsversorgung werden.
Meine Damen und Herren, es war und ist uns sehr wichtig, dass die für den Schulbereich wichtige Schulformbezogenheit der Personalvertretung erhalten bleibt. Das wollten die Lehrer so. Dafür haben wir uns auch eingesetzt. Und das war auch einsehbar.
Damit entsprechen wir voll den Wünschen der Lehrerschaft. Auch haben wir die von der Lehrerschaft gewünschten und nachvollziehbaren Halbjahresbesprechungen beibehalten, was sich aus der Anhörung ergeben hat. Sie sehen also: Auf das, was Sinn macht, sind wir eingegangen und haben es erhalten. Wo dringend Handlungsbedarf bestand, da haben wir dem auch entsprochen.
Wir wollen ein modernes Personalvertretungsrecht, das die Mitbestimmung der Beschäftigten sichert und gleichzeitig den Interessen des Landes an einer effektiv und effizient arbeitenden Verwaltung dient. Dies ist hervorragend gelungen. Sie können diesem Gesetz eigentlich nur zustimmen. – Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn sich einige in der Koalition schon sorgen: Noch gibt es eine Opposition. Offensichtlich gibt es auch immer noch die SPD. Von daher ist Ihre Sorge an dieser Stelle unberechtigt.
Eines ist klar: Dieser Gesetzentwurf ist in keinster Weise zustimmungsfähig. Er ist so grandios schlecht, dass man ihn einfach nur ablehnen kann. Das ist die Realität.
Mit den geplanten Änderungen erleben wir auch ein besonders krasses Beispiel ideologischer neoliberaler Politik. Das sage ich heute schon zum dritten Mal an diesem Rednerpult, denn das zieht sich durch Ihre gesamte Politik im Moment. Es ist eine harte, brutale Attacke, die Sie hier auf Arbeitnehmerrechte unternehmen. Und die selbsternannte Arbeiterpartei CDU zeigt an dieser Stelle einmal wieder ihr wahres Gesicht.
Die hier mit den Stimmen von CDU und FDP im Landtag geplanten Änderungen am Personalvertretungsgesetz sind ungeheuerlich und arbeitnehmerfeindlich.
Die CDU/FDP-Koalition beschneidet damit massiv das über Jahrzehnte bewährte Gesetz zum Nachteil der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Das Ziel der CDU, den Personalabbau im öffentlichen Dienst zu beschleunigen und massiv Stellen abzubauen, ist das Gegenteil von dem, was wir brauchen. Daher unterstütze ich die Forderung der Gewerkschaften nach einer leistungsstarken und funktionierenden Verwaltung im öffentlichen Dienst, bei der Polizei, den Schulen durch mehr und nicht weniger Mitbestimmung.
und allen Kräften, die Änderungen am Landespersonalvertretungsgesetz wieder rückgängig machen wollen.
Ich zitiere einige Punkte, die die Gewerkschaft selber dazu genannt haben: Mit dem generellen Zurückschneiden von Beteiligungsrechten der Personalräte und Rechten der Beschäftigten wird eine in Nordrhein-Westfalen jahrzehntelang gewachsene Mitbestimmungskultur geschwächt und beseitigt. Gerade sie hat die gewaltigen Umstrukturierungen von Industrie und Verwaltung in der Vergangenheit ermöglicht.
Wäre sich die Landesregierung wirklich bewusst, dass die zur Reform der öffentlichen Verwaltung überfälligen Maßnahmen nur erfolgreich durchgeführt werden können, wenn die Beschäftigten diesen Prozess auch im Rahmen der Mitbestimmung aktiv mitgestalten, hätte sie von diesem Gesetzeswerk abgesehen. Mitbestimmung unterstreicht die Bedeutung der Menschen. Durch Mitbestimmung werden Entscheidungen im Konsens gefunden und damit Kosten verringert. Sie sorgt für Motivation bei den Beschäftigten.
(Johannes Remmel [GRÜNE]: Du sollst nicht alles nur vorlesen, sondern deine eigene Meinung sagen! – Erhebliche Unruhe)
Wir wissen: Mitbestimmung bietet einen vielfältigen gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen. Sie dient als demokratische Kultur von wirtschaftlicher Macht und Willkür. Sie fördert Sozialverträglichkeit und unternehmerisches Handeln. Sie dient der Verbesserung des Betriebsfriedens. Sie sorgt für höhere Akzeptanz von Managemententscheidungen und unterstützt gute Unternehmensführung. Sie sichert Kooperation und fördert das Betriebsklima als wichtige Voraussetzung für Innovation.
Herr Kollege Rudolph, der neoliberale Wolf ist halt ein echter Sympathieträger. Nomen est omen – da kann ich Ihnen nur völlig zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Jetzt hat für Bündnis 90/Die Grünen noch Frau Düker um das Wort gebeten.
Ich wäre Ihnen dankbar, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie etwas ruhiger sein könnten. Es ist in der Tat für die Rednerin oder den Redner schwer zu reden, wenn man ständig durch ein Gemurmel gestört wird. Das geht Ihnen doch auch so.
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zauberwort, das von den Koalitionsfraktionen und vom Minister in dieser Debatte eingeführt und immer wieder gebraucht wurde, lautet „modern“. Es hieß, wir bräuchten etwas richtig Modernes. Das Moderne kommt aber völlig inhaltsleer daher, nicht nur weil Halbfettmargarinen in der Werbung auch modern genannt werden. Was verstehen Sie denn eigentlich unter dem Begriff „modern“?
Herr Kruse, es kann doch nicht wirklich modern sein, um Ihnen ein Beispiel zu nennen, wenn man die Mitbestimmung bei Privatisierungen abbaut. Was finden Sie daran modern?
Worum geht es dabei? Viele von Ihnen sind in den Kommunen parlamentarisch aktiv. Ich nenne Ihnen ein klassisches Beispiel: Die Reinigungskräfte in der Verwaltung der Kommune sind zu teuer, und man sucht sich irgendeinen Dumpinglohnanbieter, um das Ganze preiswerter zu machen. Dann privatisiert man auf Kosten der Beschäftigten, um Kasse zu machen.
Bei solchen Transaktionen – das steht im Gesetz – möchte man die lästigen Personalräte, die die Interessen dieser Beschäftigten vertreten, bei denen es sich meistens um Frauen und um Beschäftigte im Niedriglohnbereich handelt, nicht mehr mit am Tisch haben.