Ist jemand im Plenarsaal, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Herr Becker, wie votieren Sie? – Mit Nein, das hatte ich mir gedacht.
Ist noch jemand im Plenarsaal, der seine Stimme abgeben möchte und es noch nicht getan hat? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis liegt vor: Für den Gesetzentwurf in der Fassung des Innenausschusses haben 98 Abgeordnete gestimmt, 85 haben mit Nein gestimmt. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksachen 14/5034 und 14/5059 in zweiter Lesung angenommen.
Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/5066 ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. – Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Entschließungsantrag mit der Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Es gibt noch einen weiteren Entschließungsantrag, und zwar von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5078 – Neudruck. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. – Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und FDP. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit des Hauses abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Post hat gemäß § 46 unserer Geschäftsordnung um die Abgabe einer persönlichen Erklärung gebeten. Das kann man nach der Abstimmung tun, wie wir es jetzt machen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt schwer, wenn man einem Gesetz zustimmt, dessen Inhalt man nicht in vollständiger Form teilt, auch wenn die Einsicht einer Reihe von
Kollegen in die Notwendigkeit der Erhaltung von Beteiligungsrechten zu einer anderen Entscheidung in der Fraktion geführt hat.
Meine Damen und Herren, ich gebe deshalb diese persönliche Erklärung in meinem Namen, allerdings auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen Klöpper, Billmann, Kern, Kleff, Tenhumberg und Solf ab.
Das Änderungsgesetz zum LPVG hat im Laufe der letzten acht Monate eine Reihe von guten Veränderungen erfahren. Im letzten halben Jahr haben wir, einige Mitglieder aus der Arbeitnehmergruppe der CDU, hart um den Erhalt von mehr Rechten im LPVG gekämpft. Uns ging und geht die Eindämmung von Mitbestimmung und Mitwirkung in § 72 und § 73 zu weit.
Wir sind trotz guter Argumente für die Erhaltung weiterer Rechte der Landesbediensteten an der Vergleichbarkeit mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz und dessen Anwendung bei der Abstimmung der Fraktion gescheitert.
Auf der anderen Seite hat diese Koalition unter Führung der CDU in der Gesamtheit der Arbeit eine gute gemeinsame Arbeit für dieses Land geleistet
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Post. – Meine Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Frau Abgeordneten Düker das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Leider, muss ich sagen, steht wieder einmal ein Verfahren in der Kritik, nämlich das sogenannte Sam
melanhörungsverfahren von Flüchtlingen. Dieses Sammelanhörungsverfahren hat nicht in Nordrhein-Westfalen stattgefunden, sondern in Braunschweig, aber mit Flüchtlingen aus NRW. Aus meiner Sicht steht dieses Verfahren auch zu Recht in der Kritik.
Erinnern wir uns: Es war im Jahr 2006, als vermeintliche Flüchtlinge aus Guinea einer sogenannten Sammelanhörung in der zentralen Ausländerbehörde in Dortmund zugeführt wurden, um sie als Staatsangehörige zu identifizieren, um sie danach mit Passersatzpapieren abschieben zu können.
Nach dieser Sammelanhörung haben Flüchtlinge, die diese Anhörung erlebt haben, den damaligen Delegationsleiter als Schleuser, als Menschenhändler identifiziert, der sie gegen Geld ins Land gebracht hat und ihnen jetzt gegen Geld, aber gegen Geld des deutschen Staates, diese Passersatzpapiere für die Abschiebung ausstellt.
Danach wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Zeuginnen und Zeugen haben aber natürlich aus Angst vor der folgenden Abschiebung und vor der Repression im Land Guinea große Schwierigkeiten, ihre Zeugenaussagen öffentlich zu machen.
Insofern handelt es sich nach wie vor nicht nachweislich um den Menschenhändler, aber es bestehen ganz, ganz enorme rechtsstaatliche Bedenken, ob und wie solche Sammelanhörungen mit Staaten wie Guinea durchzuführen sind.
Jetzt findet das wieder statt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ob die Landesregierung nicht daraus gelernt hat, werden wieder umstrittene Sammelanhörungen durchgeführt. Diesmal findet die Anhörung nordrhein-westfälischer Flüchtlinge in Braunschweig statt, aber unter Beteiligung der zentralen Ausländerbehörde aus NordrheinWestfalen und auch unter der Beteiligung des Innenministeriums. Wieder bestehen diese rechtsstaatlichen Zweifel. Ich nenne einige.
Erstens. Trotz mehrfacher Ankündigung erschien der Delegationsleiter überhaupt nicht. Ohne Begründung reiste der Delegationsleiter nicht an. Die Anhörungen fanden verspätet statt. Aus meiner Sicht hätte zumindest dies schon hinterfragt werden müssen.
Zweitens. In der Delegation befanden sich Beamte des Sicherheitsministeriums aus Guinea. Human Rights Watch und andere Menschenrechtsorganisationen haben nachgewiesen, dass es diese Polizeieinheiten des Sicherheitsministeri
ums waren, die Mitte des Jahres an Menschenrechtsverletzungen in Guinea maßgeblich beteiligt waren und die Zugang zu den Unterlagen der Ausländerbehörden bekommen haben. Aus meiner Sicht ist auch aufgrund dieser Tatsache eine nicht zu rechtfertigende Gefährdung der Flüchtlinge entstanden.
Drittens. Kurz nachdem diese Anhörungen eingeleitet wurden, bestreitet der Außenminister aus Guinea, jemals Kenntnis von einer solchen Delegation gehabt zu haben. Diese Delegation sei auch gar nicht durch die Regierung legitimiert.
Viertens. Schließlich beendet Guinea nach diesen Sammelanhörungen alle Identifizierungs- und Rückführungsmaßnahmen und kündigt an, sich nicht wieder daran beteiligen zu wollen.
Bei diesen Zweifeln, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, hätten diese Sammelanhörungen nicht durchgeführt werden dürfen.
Man muss auch berücksichtigen, mit welchem Land man hier zusammenarbeitet. Was ist Guinea für ein Land, mit dem die Landesregierungen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammenarbeiten, um diese Flüchtlinge abschieben zu können?
Human Rights Watch sagt in seinem Report, dort herrscht polizeiliche Brutalität. Folter, Willkür und Gewalt sind an der Tagesordnung. Amnesty International schreibt in seinen jüngsten Reports aus Mitte des Jahres von Menschenrechtsverletzungen guineischer Sicherheitsbehörden als Reaktion auf einen Generalstreik Anfang des Jahres – eben dieser Sicherheitsbehörden, die diese Delegation gestellt haben. Verhaftung, Exekution, Folter, Vergewaltigung – all dies sind dokumentierte Tatbestände aus dem Land.
Herr Minister, was fehlt denn noch, um die Einsicht einkehren zu lassen, dass Guinea kein Rechtsstaat ist, dass man mit diesem Land nicht in dieser Form zusammenarbeitet und Flüchtlinge nicht in ein Schicksal abschiebt, das völlig ungewiss ist?
Sie können nicht dafür garantieren, dass den Flüchtlingen, deren Identität aufgrund dieser Sammelanhörung festgestellt wurde und denen Passersatzpapiere ausgestellt wurden, bei der Rückführung in dieses Land keine Gefahr für Leib