Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der SPD noch der Kollege Link das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte das gerne im Rahmen einer Zwischenfrage erledigt; das wäre für alle Beteiligten der schnellere Weg gewesen. Da das leider nicht möglich war, weil die beiden Regierungsfraktionsvertreter es nicht zugelassen haben, mache ich es auf diesem Wege.
Ich wundere mich, dass Sie die Stellungnahmen des BDI und der restlichen Industrieverbände an dem Punkt nicht zur Kenntnis nehmen, dass Sie partout nicht darauf eingehen, dass gerade im Rahmen der Großanlagenzulassungen – das sind enorm schwierige, technisch sehr aufwendige Verfahren – alle unisono, sowohl die Verbände als auch die Vertreter der dortigen Industrie – ich komme aus einem Wahlkreis, in dem ThyssenKrupp Stahl angesiedelt ist, ein großer Vertreter aus diesem Bereich –, für die Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens als pragmatisches Mittel zur Konfliktbeilegung im vorgerichtlichen Raum plädieren.
Ich frage jetzt den Minister, obwohl ich gerne die beiden Vertreter der Regierungsfraktionen gefragt hätte: Sie orientieren Ihren Gesetzentwurf ganz stark an Niedersachsen. Warum übernehmen Sie
dann nicht auch die dortige Regelung, die das Widerspruchsverfahren für genau diesen Bereich zulässt? Warum ignorieren Sie das und lassen die Regelung aus Ihrem Gesetzentwurf weg? – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Link. – Ich frage, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Herr Minister, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit Herr Link nicht wieder sagt, er bekäme keine Antwort: Weil wir uns durch die entsprechende Anhörung in dem bestätigt sehen, was wir gemeinsam vorschlagen!
Wir übernehmen nicht alles aus anderen Ländern, aber wir zeigen, dass es oftmals gut ist, auf Erfahrungen zu verweisen. Gerade Ihre apokalyptischen Vorstellungen, die Sie hier äußern, werden durch das, was sich in Niedersachsen bereits tut, widerlegt. Wir werden gut daran tun, unseren Entwurf so Gesetz werden zu lassen, und hinterher die Erfolge sehen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Schluss der Beratung und damit zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/5080. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen – den Kollegen Sagel habe ich nicht im Raum gesehen – angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/4974 unter Berücksichtigung der angenommenen Änderungen. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung mit der eben beschlossenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD
und Bündnis 90/Die Grünen unter Nichtteilnahme des fraktionslosen Kollegen Sagel angenommen und der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4199 mit der beschlossenen Änderung in der zweiten Lesung verabschiedet.
10 Nachtflugverbot für Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn ohne Verzögerung umsetzen – keine Passagierflüge zwischen 0 und 5 Uhr ab spätestens 2010!
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Horst Becker das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten vor einiger Zeit die Debatte über die Fragestellung, was nachts am Flughafen Köln/Bonn geschieht. Ich will noch einmal deutlich sagen, dass unsere Fraktion zwar mit den Beschlüssen nicht zufrieden, aber außerordentlich froh war, dass es wenigstens einen Einstieg in Bezug auf die Passagierflugverbote während der Nacht gegeben hat.
Das ist uns wichtig, weil wir heute möglicherweise ein kleines Stück weiterkommen können, als es auf den ersten Blick erscheint, wenn man gelesen hat, was Minister Wittke im Zusammenhang mit dem Beschluss des Landtags im „General-Anzeiger“ vom 28. August 2007 auf die Frage „Wann wird die Kernruhezeit denn kommen?“ gesagt hat – ich zitiere –:
„Das wollte auch schon die Vorgängerregierung und hat sich die Zähne daran ausgebissen. Umsetzbar wird eine solche Regelung wahrscheinlich erst beim nächsten Planfeststellungsverfahren am Köln/Bonner Flughafen. Das wird aber noch nicht im Zusammenhang mit der Verlängerung der derzeitigen Nachtflugregelung möglich sein.“
Das ist deswegen spannend, weil hier zwei Bedingungen aufgestellt werden, nämlich erstens – wie in der letzten Plenardebatte gehört –, dass
das Planfeststellungsverfahren nötig sei – dazu habe ich mich schon ausführlich geäußert –, und zweitens, dass die Kernruhezeit nicht mit der Verlängerung der Nachtflugregelung zustande kommen wird. Diese steht, wie wir wissen, in Kürze an; darauf komme ich gleich noch einmal zurück.
Herr Kollege Becker, darf ich Sie einmal kurz unterbrechen? – Wenn es um Lärmemissionen geht, wäre es ein Beitrag dieses Hauses, wenn Sie die Gelegenheit nähmen, dem Kollegen Becker zuzuhören. Ich bitte Sie, Ihre Gespräche in die letzte Reihe oder außerhalb des Saales zu vertagen. – Bitte schön, Herr Kollege.
Danke, Frau Präsidentin. – Anlässlich der von Ihnen wohl avisierten Nachtflugverlängerung wäre es möglich, wenigstens Passagiernachtflüge ab 2015 zu verbieten. Sie aber haben auch dort wieder die Bedingung aufgebaut und wollen sogar über die Hürde 2015 hinweg.
Zwei Tage danach führt laut „General-Anzeiger“ Kollege Papke unter der Überschrift „FDP fordert Nachtruhe schon ab 2010 – Papke will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“ aus:
„Nicht erst ab 2015, sondern ab 2010 oder früher solle in den Nachtstunden zwischen 0 und 5 Uhr auf den Passagierflugverkehr verzichtet werden.“
Wir sind der Auffassung, dass das geht. Wir wollen, dass das Haus das unterstreicht. Wir wollen, dass die FDP ihren Fraktionsvorsitzenden wenigstens in diesem Punkt zu Recht ernst nimmt. Darüber hinaus wollen wir, dass insgesamt die Nachtflugregelung im Parlament beraten wird, wie das die rot-grüne Koalition 1996 und 1997 gemacht hat, obwohl sie es selbstverständlich auch nicht musste. Deswegen möchten wir Sie herzlich bitten, heute ein positives Signal zu geben, nämlich:
Zweitens. Wir wollen, dass der Landtag die Frage der Verlängerung der Nachtflugregelung beraten kann.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU die Kollegin Brüning das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gibt es eigentlich nur drei Antworten:
Erstens. Es gibt zurzeit absolut keine rechtliche Möglichkeit, eine Kernruhezeit, ein Nachtflugverbot für Passagierflüge einzuführen. Herr Becker, das wissen Sie ganz genau.
Zweitens. Es gibt seit unserer Debatte, die wir hier am 24. August geführt haben, als wir unseren Entschließungsantrag eingebracht und unsere Vorstellung deutlich gemacht haben, keine neue Geschäftsgrundlage. Diesem Entschließungsantrag wurde damals mit den Stimmen von FDP, SPD und CDU zugestimmt.
Drittens. Zu Ihrem Entschließungsantrag, Herr Becker, kann man Ihnen eigentlich nur sagen, dass das Ministerium für Bauen und Verkehr die Genehmigungsbehörde für das in Rede stehende Thema ist. Der Minister hat uns in der Ausschusssitzung in der Messe Köln zugesagt, dass wir als Landtag frühzeitig informiert werden.
Wir als Ausschuss haben jederzeit die Möglichkeit, uns berichten zu lassen und in Form dieser Berichte mit zu diskutieren.