Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

Ich bin Herrn Jarzombek sehr dankbar, dass er noch einmal das Thema Funktionsstörungen aufgeworfen hat. Das ist für die Sperrklausel ein schwieriges Feld. Wenn es einfach gewesen wäre, hätten Sie das tun können. Vielleicht haben Sie das aber auch politisch nicht auf die Reihe bekommen. Beides ist jedenfalls kein Punkt, warum wir uns an dieser Stelle heute sehenden Au

ges in eine verfassungsrechtliche Schwierigkeit hineinbegeben sollten.

Herr Jäger, an Sie als erkennbarer Spezialist für Wahlrechtsfragen, Folgendes: Was die Frage eines Direktmandates für eine Landtagswahl oder für eine Bundestagswahl mit dem Verhältniswahlrecht zu tun hat, wenn der Direktwahlkreisbewerber etwa mit 34 % oder 47 % in das Parlament direkt gewählt wird, das können Sie mir nicht erklären. Auch da reicht es, wenn der Direktkandidat eine relative Mehrheit hat. Es gilt das, was ich heute Morgen gesagt habe: Am Ende wird sich das ergeben, was wir bisher auch hatten, dass ein Großteil nach wie vor mit absoluter Mehrheit im ersten Wahlgang durchkommt, während die anderen eben entsprechend mit einer relativen Mehrheit gewählt werden. Ich glaube allerdings nicht, dass es schwerpunktmäßig mit 25 % gewählte Bürgermeister geben wird. Das wird aus meiner Sicht aufgrund der bisherigen Erfahrung so nicht eintreten.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Die Redezeiten sind auch erschöpft.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes ab über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4232. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/4980, diesen Gesetzentwurf der Grünen abzulehnen. Wer dieser Empfehlung des kommunalpolitischen Ausschusses folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Wer ist gegen diese Empfehlung? – Das ist die antragstellende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/5074. Wer diesem Änderungsantrag der SPDFraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Drucksache 14/5079 – Neudruck. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die antragstellende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist auch dieser Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Bis dahin gingen die Abstimmungen schön schnell. Aber jetzt geht das nicht mehr. Jetzt stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5075. Hierzu ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Dann werden wir auch so verfahren. Wenn Sie wieder schön aufmerksam sind, geht das relativ zügig. Wenn alle da sind, geht das auch einfacher.

Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, der antwortet mit Ja, wer dagegen ist, antwortet mit Nein. Sich der Stimme zu enthalten ist auch möglich.

(Der Namensaufruf erfolgt; Namensliste sie- he Anlage 5.)

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Ich stelle fest, dass jetzt auch alle Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme abgegeben haben, die erst während der Abstimmung den Saal betreten haben. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, je später der Abend, desto schöner die Auszählung. Wir haben ein Ergebnis. Mit Ja haben 74 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 95 Abgeordnete, es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 14/5075 abgelehnt.

Wir kommen zur fünften Abstimmung, der über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/3977. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/4980, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer ist für diese Annahme? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

Wir kommen gemäß dem Antrag der Fraktion der SPD in Bezug auf die dritte Lesung zu einer wei

teren Abstimmung. Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform beantragt. Wer stimmt der Überweisung vor der dritten Lesung zu? – SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU-Fraktion und FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Niemand. Die Überweisung des Gesetzentwurfs ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Der Kollege Biesenbach hat sich gemeldet. – Bitte schön, Herr Kollege Biesenbach.

Herr Präsident, wir beantragen, morgen früh die dritte Lesung vorzunehmen und die Tagesordnung entsprechend zu ändern. Wir haben eine Übereinkunft gefunden, dass wir die beiden dritten Lesungen nach der Aktuellen Stunde jeweils mit Block 1 einführen können.

Dem steht nichts entgegen. Insofern werden wir das so handhaben und es in der Tagesordnung für morgen entsprechend vorsehen.

Wir kommen zu:

12 Sprachförderung in der Warteschleife

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/5023

Die Fraktionen haben sich verständigt, heute keine Debatte mehr zu führen.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Abgeordnete Milz gibt ihre Rede zu Protokoll (siehe Anlage 6).

Nun müssen wir darüber abstimmen, ob wir der Überweisung zustimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/5023 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig so angenommen.

Ich ergänze diesen Beschluss dahin gehend, dass wir aufgrund der heute nicht mehr geführten Debatte die abschließende Beratung im Plenum durchführen.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes sowie der Gemeindeordnung

Gesetzentwurf

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/2594

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/4469

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Kollegen Schulte das Wort.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist spät, nämlich 20:24 Uhr. Ich darf dennoch darum bitten, dass wir gemeinsam dem Redner Gehör verschaffen und die Beratung, wie wir das auch sonst tun, zu Ende bringen. Es ist, wenn ich das richtig sehe, der letzte Tagesordnungspunkt mit Debatte. Insofern werden wir die Geduld aufbringen. Für diejenigen, die das hier im Saal nicht tun wollen, bleibt ja die Tür offen, die dann aber anschließend wieder geschlossen wird. – Bitte schön, Herr Kollege Schulte. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag werden mehrere Punkte angesprochen, die aus Sicht der Grünen zur Reduzierung der Abwassergebühren beitragen würden. Ich kann die nicht erkennen. Die Argumente zu diesem Antrag sind vielfach ausgetauscht. Daher nur noch einige Anmerkungen zu den Abwassergebühren:

Die Berechnung der Abwassergebühren geschieht heute in den Städten und Gemeinden nach zwei Kriterien. Zum einen ist der Trinkwasserverbrauch das Maß für die Abwassergebühr und zum anderen wird in vielen Kommunen bereits heute die versiegelte Fläche als weitere Berechnungsgrundlage herangezogen. In welchem Verhältnis Trinkwasserverbrauch und versiegelte Fläche zur Abwasserfinanzierung beitragen, ist in den Städten sehr unterschiedlich. Der Verteilungsmaßstab wird jeweils von den Städten und Gemeinden festgelegt, und zwar in eigener Regie.

Mit einer Verpflichtung der Städte und Gemeinden, die versiegelte Fläche als eine Grundlage der Gebührenberechnung zu nutzen, wird übri

gens keine Kostenreduzierung erreicht. Die Kosten werden nur anders auf die Bürgerinnen und Bürger verteilt.

Natürlich ist es für die Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, dass zum Beispiel für die Ableitung des Niederschlagswassers eines großen Baumarktes mit entsprechend großem Hallendach und versiegeltem Parkplatz die Kanalisation ausgelegt und bezahlt werden muss, eventuell sogar mit einem kostenintensiven Bau eines zusätzlichen Regenrückhaltebeckens, dieser Baumarkt aber bei alleiniger Abrechnung über den Trinkwasserverbrauch nicht mehr Abwassergebühr bezahlt als beispielsweise ein Eigenheimbewohner.

Doch ist das nicht Aufgabe der Städte und Gemeinden, hier eine richtige Kostenverteilung vorzunehmen? Ist es nicht Aufgabe einer verantwortungsbewussten kommunalen Selbstverwaltung? Die Möglichkeit hierzu besteht bereits heute. Die rechtlichen Möglichkeiten sind gegeben. Ja, bei entsprechender Abweichung von einer gleichmäßigen Siedlungsstruktur besteht für die Kommunen sogar die Pflicht, eine differenzierte Gebührenberechnung vorzunehmen.

Die Reduzierung von versiegelten Flächen an sich ist eine lobenswerte Absicht. Je weniger versiegelte Fläche, umso geringer die Wassermenge, die bei Regen direkt den Bächen und Flüssen zugeführt wird. Wir sehen hier die Kommunen in der Verantwortung. Die Kommunen müssen entscheiden. Ein Regelungsbedarf des Landes besteht aus unserer Sicht nicht.

Ebenso besteht bereits heute die Möglichkeit, Regenwasser zu sammeln und in geeigneter Form weiterzuverwenden. Mehrere Städte haben in ihren Satzungen bereits entsprechende Regelungen. Wer Regenwasser zum Beispiel zum Toilettenspülen oder anderweitig verwendet, bekommt einen Gebührenabschlag. Also auch kein Regelungsbedarf!