Protokoll der Sitzung vom 20.09.2007

Ja, ich komme gerne zum Schluss.

Danke.

Hat es in dem Gesetz entsprechende ausreichende Begründungen für den Enteignungszweck gegeben? Das wird dezidiert in dem Gutachten aufgegriffen. Ich sage auch an dieser Stelle: Nein! Mit diesen Argumenten muss man sich auseinandersetzen. Man kann nicht pauschal darüber hinweggehen nach dem Motto: Wir haben schon alles gut gemacht.

Wir meinen, es ist besser, heute die Konsequenzen zu ziehen, statt in drei oder vier Jahren, wenn das Verfassungsgericht entscheidet. Das würde mehr Schaden vom Land abwenden, als wenn wir den Weg mit dem Kopf durch die Wand weiter gehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Für die SPD-Fraktion hat sich noch einmal Kollege Kuschke zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Remmel, erste Anmerkung: Ich glaube schlichtweg, dass uns der von Ihnen vorgeschlagene Weg nicht weiterhilft.

(Beifall von SPD und CDU)

Prof. Muckel ist vor einigen Wochen mehrfach in Zeitungen mit den Worten zitiert worden: Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz möglicherweise nicht verfassungsgemäß ist. Aber es ist ein Leichtes für den nordrhein-westfälischen Landtag, dem abzuhelfen. – So. Das bedeutet eine Wertung in der Sache und in der Substanz, die uns nicht weiterbringt.

Zweiter Punkt: Frau Ministerin Thoben, ich sage es auch ganz deutlich, meine Kollegin hat es vorhin auch schon gesagt: Das war schon enttäuschend, was wir gehört haben. Das war eine Beschreibung von Aktivitäten, die an anderer Stelle stattgefunden haben, aber nicht bei der Landesregierung. Der Gipfel war dann das Beispiel des Abgeordneten, der dort etwas erreicht hat.

Ich habe hier eine Veröffentlichung von der Bayer Material Science AG. Darin steht: Die Leitung wird mit einem Druck von durchschnittlich 13,5 Bar betrieben, also nicht 19. Zugelassen ist sie für maximal 40 Bar, konstruiert sogar für 100 Bar.

(Beifall von der SPD)

Das ist also etwas, was Bayer von Anfang an konzediert hat.

Dritter Punkt, Herr Kollege Ellerbrock: Das sage ich jetzt in Richtung aller FDP-Abgeordneten, die vorhin an einer Stelle geklatscht haben, als es auch um die Position unseres Kollegen Norbert Römer und, Herr Kollege Ellerbrock, um die des früheren Regierungspräsidenten von Arnsberg ging. Sie wissen ganz genau: Ich habe damals ein Rahmenbetriebsplanverfahren Walsum mit über 13.000 schriftlichen Einwendungen, mit mehreren Verhandlungstagen, mit Sitzungstagen, an denen über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer da waren, betrieben. Dieses Verfahren hat mittlerweile von 25 Gerichten Bestand gehabt.

Was haben Sie getan? – Nicht Sie persönlich, aber Ihre Kolleginnen und Kollegen der FDPFraktion? Sie haben, obwohl es ein rechtskräftiges Verfahren gewesen ist, permanent gefordert,

den Bergbau in Walsum zu beenden. Das war die Position, die Sie vertreten haben. Was ist das denn? Kein Populismus?

(Beifall von der SPD – Ralf Witzel [FDP]: Auf dem Verhandlungswege!)

Es war so. Auf dem Verhandlungswege? Mit wem wollen Sie denn da verhandeln?

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ellerbrock?

Bitte schön, Herr Ellerbrock.

Herr Kollege Kuschke, nicht dass sich hier irgendwelche falschen Äußerungen oder Inhalte festsetzen. Wir haben immer, unter anderem wegen der Rheindeichproblematik, gesagt, dass wir den Bergbau so schnell wie möglich beenden wollen, aber das auf dem Verhandlungswege. Wir haben immer gesagt:auf dem Verhandlungswege. Ich habe mich auch hier, Herr Kollege Kuschke – das muss der Redlichkeit halber auch gesagt werden – ….

Das ist ein Koreferat. Was ist Ihre Frage, Herr Kollege?

Ob er das zur Kenntnis nimmt. Wir haben gesagt: Aus Sicht des Unternehmens ist es selbstverständlich, dass ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. Das haben wir auch deutlich gesagt. Das gebietet die Rechtsstaatlichkeit. Beendigung des Bergbaus auf dem Verhandlungsweg: Das haben wir auch erreicht. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.

Ihre Frage war, ob er das zur Kenntnis nimmt?

Dann haben wir die Frage richtig verstanden. – Herr Kuschke bitte

Ich nehme Ihre Position gerne zur Kenntnis. Ich behaupte aber nach wie vor, dass nicht verhandelt worden ist. Rechtstechnisch würde man das, was dort stattgefunden hat, als Nötigung bezeichnen. Das ist doch der Punkt.

(Beifall von der SPD)

Ich komme zu meiner vierten und letzten Anmerkung. Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich hoffe, dass wir zumindest an dem Punkt einer Meinung sind. Hier spielt sich etwas ab, das nicht leichtfertig betrieben werden kann. Es steht in der Tat exemplarisch für die Auseinandersetzung um Industriepolitik in Nordrhein-Westfalen. Herr Kollege Ellerbrock, gerade deshalb muss sich die Landesregierung mehr bemühen, als das bisher der Fall gewesen ist. Sonst haben wir in der Zukunft keine guten Chancen für Industriepolitik in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuschke. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Thoben.

Da wir alle am ordentlichen Informationsaustausch interessiert sind, will ich mitteilen, dass das Muckel-Gutachten in das Verfahren beim Verwaltungsgericht einbezogen worden ist.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/5025 an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Wer stimmt für diese Überweisungsempfehlung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

10 Der Finanzminister hat recht: Weitere Sonder-Opfer von Beamten nicht verantwortbar!

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5006

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Herrn Abgeordneten Stüttgen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt recht selten vor, dass meine Fraktion Äußerungen von Ministern der schwarz-gelben Landesregierung ausdrücklich lobt, aber manchmal muss es eben sein. Zumindest sieht es auf den ersten Blick so aus. So verhält es sich mit der Ankündigung von Finanzminister Linssen während der Haushaltsdebatte am 22. August 2007 zur Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen. Ich zitiere:

„Eine weitere Abkopplung von der Lohn- und Gehaltsentwicklung in unserem Land ist nicht verantwortbar und kommt deshalb für die Landesregierung auch nicht infrage.“

Gut gebrüllt, Herr Minister Linssen. Aber hält diese Äußerung letztlich auch der Wirklichkeit stand? Auf den ersten Blick scheint es so zu sein. Das Finanzministerium hat den Berufsverbänden für den öffentlichen Dienst kürzlich den Entwurf eines Anpassungsgesetzes für die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zur Stellungnahme zugeleitet. Darin wird tatsächlich eine Erhöhung der Bezüge um 2,9 % angekündigt. Das entspricht im Übrigen der im Tarifvertrag der Länder vereinbarten Einkommenserhöhung.

Zu Recht hat Herr Minister Linssen darauf verwiesen, dass die Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren genug zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beigetragen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, tatsächlich wurden den Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren erhebliche Belastungen zugemutet. Damit muss jetzt Schluss sein.

Es ist aber immer gut, auch das Kleingedruckte zu beachten. Liest man den Gesetzentwurf des Finanzministeriums aufmerksam, wird man feststellen, dass die Einkommenserhöhung für Tarifbeschäftigte bereits zum 1. Januar 2008 greifen wird. Die Beamtinnen und Beamten sollen von der Einkommensverbesserung dagegen erst ab dem 1. Juli 2008 profitieren. Damit kommt es erneut zu einer für uns inakzeptablen Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst. Damit wird auch klar, dass mein anfängliches Lob für Herrn Finanzminister Linssen verfrüht war.

(Ralf Jäger [SPD]: Vorschnell!)

Die nach hinten verschobene Erhöhung der Besoldung und Versorgung läuft letztlich wieder auf ein Sonderopfer für die Beamtinnen und Beamten hinaus.

Noch schlimmer ist für mich, dass es für diese Handlungsweise keine nachvollziehbaren Gründe gibt und sie auch nicht angegeben werden. Wir von der SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen unterstützen daher ausdrücklich den Protest des Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Deutschen Beamtenbundes in dieser Sache.

Im Namen meiner Fraktion fordere ich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP auf, die Einkommenserhöhungen für Beamtinnen und Beamte des Landes, der Kommunen und der unter Aufsicht des Landes stehenden Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts gleichermaßen zum 1. Januar 2008 zu ermöglichen. Der Minister und auch Sie, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, würden damit beweisen, dass das vollmundige Versprechen des Finanzministers eines Endes des Sonderopfers für Beamtinnen und Beamte wirklich ernst gemeint ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.