Vierte Anmerkung: Es ist eigentlich kein Gesetzentwurf, sondern das, was dort auf den Weg gebracht worden ist, kann man nur noch als Streubombe bezeichnen.
Denn die verheerende Wirkung besteht doch darin, dass Sie bei denen, wo Kompetenzen vorhanden sind, bei den Bezirksregierungen, Herr Kollege Ellerbrock, diese Kompetenzen abbauen, und es bei denen, wo Sie diese vermeintlich stärken wollen, keine Stärkung der Kompetenzen auf der kommunalen Ebene geben wird, weil diese Kompetenzen dort erst gar nicht entstehen können.
Fünfte Anmerkung: Ich finde es schon bemerkenswert -ich bezeichne es auch als historisch –, dass dieses Hohe Haus innerhalb von 24 Stunden bei zwei herausragenden Gesetzentwürfen feststellen muss, dass wir einheitlich eine ablehnende Haltung haben durch die kommunalen Spitzenverbände, die Umweltverbände und die Kammern.
Kollege Palmen, Sie sind auch noch da. Gut, dass Sie aufgewacht sind. Ich habe das Gefühl, dass dieses schlechte Gesetz auch wieder von Ihnen und Ihrer Eingreiftruppe fabriziert worden ist.
Herr Kollege Kuschke, ich möchte fragen, ob wir bei der gleichen Veranstaltung, bei der Anhörung zu diesem Gesetz, waren. Dort haben die kommunalen Spitzenverbände, wie ich es gehört und auch auf Nachfrage bestätigt bekommen habe, ausdrücklich eine andere Position vertreten. Sie haben gesagt: Wir können das.
Ich hatte eben schon gesagt – aus einem übersteigerten Selbstbewusstsein heraus kritisch angemerkt –: Wir können alles schneller, besser, kompetenter. Die kommunalen Spitzenverbände haben eindeutig gesagt: Ja, wir können das.
Es geht um die Verteilung. Würden Sie das zur Kenntnis nehmen? Die jetzige Verteilung ist verantwortbar. Sie ist, glaube ich, eine vernünftige Sache.
Herr Kollege Ellerbrock, ich darf Sie bitten, das in Form einer kurzen Zwischenfrage zu formulieren.
Ich will auf die Nichtfrage durchaus antworten, Herr Kollege. Goethe „Faust“: „Schwarz auf weiß“. Ich gebe Ihnen gleich die Stellungnahme des Städtetages.
In meiner letzten Anmerkung kann ich das, was Kollege Remmel ausgeführt hat, nur unterstreichen: Worum geht es im Hintergrund, in der Motivation des Gesetzes? – Ja, ich glaube auch, das ist die Vorstufe zur Privatisierung. Erst auf die kommunale Ebene holen; dann bekommt man es besser hin.
Es geht, meine Damen und Herren, um eine ausgesprochene Schwächung der staatlichen Mittelinstanz. Herr Kollege Ellerbrock, ich finde es bedauerlich, dass Sie das nicht feststellen und sich zumindest in dem Punkt wehren.
Es ist so gewesen: Als Sie vor über einem Jahr die Verlagerung der Umweltverwaltung auf die Ebene der Bezirksregierung betrieben haben, sind Ihnen ja leider viele auf den Leim gegangen, auch aus unserer eigenen Fraktion, auch bei Bündnis 90/Die Grünen, die gedacht haben: Jetzt pas
siert das, was wir in der Vergangenheit gefordert haben, es kommt zu einer Stärkung und Konzentration der Mittelinstanzen. Sie haben damals hier im Hohen Hause behauptet, dass das die Zielsetzung wäre. Jetzt erleben wir, dass der Umweltbereich innerhalb der Bezirksregierung Zug um Zug zerlegt wird,
Was bleibt neben dem, was dieser Innenminister im Bereich der Abteilung 2 der Bezirksregierung, im Bereich der Polizei, gemacht hat. noch übrig von der Bezirksregierung, die Sie immer so gemocht haben? Was bleibt übrig vom Bündelungsprinzip? Da ist nicht mehr viel vorhanden. Es handelt sich um einen Angriff von zwei Seiten. Wir werden erleben, dass das Ganze sturmreif geschossen werden soll, damit es zu einer Privatisierung kommen kann.
Vorhin ist die verzweifelte Hoffnung angesprochen worden, dass es durch eine Anhörung, durch die Diskussion und das Gespräch mit den Expertinnen und Experten, vielleicht doch noch zu einer Meinungsänderung kommen könnte. Kollege Becker hat dieser verzweifelten Hoffnung Ausdruck verliehen. Ich will es unterstreichen: Wir geben die Hoffnung nicht auf.
Das heißt, es wird eine Anhörung geben, und wir werden dort auch, Kollege Remmel, den Umweltausschuss beteiligen. Gegebenenfalls muss man darüber nachdenken, ob es nicht zur Beteiligung weiterer Ausschüsse kommen kann, um noch einmal in eine Diskussion einzutreten und dafür zu kämpfen und zu streiten, dass es vielleicht noch zu einer Einsicht kommen wird.
Das ist kein Glanzstück für die Landesregierung, kein Glanzstück für die Verwaltungsstrukturreform, die angeblich angestrebt wird, und es ist kein guter Tag für die Umweltverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen. Wir befürchten, dass das auch bei der zweiten Lesung so weitergehen wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Doch, es ist heute ein guter Tag für NordrheinWestfalen, dass heute dieser Gesetzentwurf eingebracht wird.
Wir haben heute von der Opposition wie immer die altbekannten Vorwürfe gehört und das Schüren von Ängsten wahrgenommen. Herr Becker, Sie sind schlichtweg gegen alles. Die Vorwürfe von Herrn Remmel, vor allen Dingen die persönlichen Angriffe auf den Umweltminister, sind nur noch peinlich.
Meine Damen und Herren, es ist erklärter Wille der CDU/FDP-Koalition, die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu reformieren, zu verbessern und zu entschlacken. Dieser Gesetzentwurf ist die Konsequenz unserer Beschlüsse aus dem Jahre 2006. Das wussten Sie alle. Alle Aufgaben des Staates müssen kritisch überprüft werden und natürlich vor allen Dingen die Aufgaben im Bereich der Umweltverwaltung.
Betroffen sind viele Behörden. Viele Sonderbehörden sind aufgelöst worden. Selbst die SPD hat schon im Jahr 2006 eine Aufgabenkritik zur Verwaltungsstrukturreform angefordert. Wir haben das gemacht. Wir haben die Schritte dazu eingeleitet, und wir werden jetzt mit der Landesregierung die entsprechende Zuordnung vornehmen. Die Aufgaben werden zukünftig dort wahrgenommen, wo sie am besten zu erledigen sind – auf kommunaler Ebene. Herr Innenminister hat das eben sehr deutlich gemacht.
Ziel der Strukturreform muss die Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung sein. Wir sind der Auffassung, dass viele Aufgaben auf kommunaler Ebene oder von Privaten besser erledigt werden können, weil wir damit näher am Bürger sind.
Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf stärkt auch den Verbraucherschutz. Schon jetzt viel getan, wie es auch die Zahlen beweisen: Im Jahr 2006 wurden allein 93.000 lebensmittelverarbeitende Betriebe kontrolliert. Sicherlich müssen wir noch besser werden. Die aktuellen Gammelfleischfunde belegen, dass etwas passiert und die Überprüfung beziehungsweise Kontrolle funktioniert. Jeden neuen Fall der Landesregierung in die Schuhe zu schieben, ist schlichtweg eine Frechheit.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Novellierung werden zahlreiche Vorschriften überarbeitet, die die rechtlichen Änderungen im Verbraucherschutz der letzten Jahre nachvollziehen. Kernstück des Gesetzes ist sicher die Kommunalisierung der Umweltverwaltung in Art. 15. Durch die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für fast alle Fragen des Umweltrechts wird eine wesentliche Vereinfachung und ein transparente Zuordnung erreicht. Der Innen
minister und meine Vorredner aus der Regierungskoalition haben es eben schon ausgeführt, und deshalb möchte ich es mir ersparen, das zu wiederholen. Jedenfalls glauben wir, mit dieser Verwaltungszuständigkeit wesentlich näher am Bürger zu sein.
Noch ein Wort zur Kritik der Industrie, dass hochkomplexe Anlagen weiter von staatlichen Stellen überwacht werden. An der Stelle kommen wir den Forderungen der Wirtschaft entgegen.
Ich möchte jetzt noch darauf eingehen, dass die Fachkompetenz – das wurde hier vorhin ausgeführt – verlorengehe. Meine Damen und Herren, Fachkompetenz geht nur dann verloren, wenn das entsprechende Personal abgebaut wird. Es wird aber kein Personal abgebaut, sondern lediglich die Organisation wird geändert. Oder verliert jemand seine Kompetenz, Herr Becker, wenn er seinen Schreibtisch wechselt? Das ist ein völliger Fehlschluss, den Sie getroffen haben.
Ziel ist eine transparente und überschaubare Umweltverwaltung. Die Grundzuständigkeit geht auf Kreise und kreisfreie Städte über. Das notwendige Fachpersonal wird den neuen Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt. Das gilt übrigens auch für die Mittel für die Kosten.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass wir den Mitarbeitern, die betroffen sind, einiges zumuten. Landesweit sind es übrigens weniger als 300. Für manchen Beschäftigten ist der Umstellungsprozess sicherlich schwierig. Ich bin mir aber sicher, dass die hochqualifizierten Beamten und Angestellten ihn schaffen werden.
Noch einmal ganz deutlich: Niemand verliert seinen Job! Die Modernisierung NordrheinWestfalens ist ein hartes Stück Arbeit. An einigen Stellen wird sie sicherlich auch schmerzhaft sein. Aber diese Landesregierung vertritt mit Unterstützung der Koalition diesen Kurs offen, ehrlich und fair. Das ist gut und richtig. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verwaltungsstrukturreform läuft. In noch nicht einmal zweieinhalb Jahren sind von den nahezu 1.000 Landesbehörden und -einrichtungen bereits 125 aufgelöst, gebündelt oder verkleinert worden. Das ist kein Selbstzweck. Wir wollen, dass Nord
rhein-Westfalen zum Bundesland mit den kürzesten Genehmigungszeiten wird. Wir wollen, dass internatonales großes Kapital NRW entdeckt. Ich habe das an dieser Stelle in diesem Hohen Hause schon einmal vorgetragen.
Wir wollen, dass wir über große internationale Investitionen zu mehr Wachstum und Beschäftigung kommen. Das ist für unseren Bürokratieabbau Motivation und Ziel zugleich, Herr Remmel und Herr Kuschke. Das ist die Antwort auf Ihre Fragen.
Wir beschreiten den Weg zu einer schlanken und effizient arbeitenden öffentlichen Verwaltung mit großen Schritten. Neben der Auflösung der Versorgungsämter mit einer weitgehenden Kommunalisierung der Aufgaben ist die Kommunalisierung des Umweltrechts ein weiterer Meilenstein, den die Koalition der Erneuerung in Angriff nimmt. Dabei handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf um die Fortsetzung der zum Jahreswechsel eingeleiteten Behördenstraffung mit der Auflösung der staatlichen Umweltämter und deren Eingliederung in die Bezirksregierung.
Wir haben immer gesagt: Bei der Eingliederung der ehemaligen Sonderbehörden in die allgemeine Verwaltung handelt es sich nur um eine Zwischenstation. Sobald die Aufgabenüberprüfung abgeschlossen ist, wird es zu weiteren Schritten, also zur Privatisierung, Abschaffung beziehungsweise zur vollständigen Auflösung oder Kommunalisierung kommen.