Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung nimmt die Herausforderungen des internationalen Terrorismus sehr ernst. Die innere Sicherheit in unserem Land und damit der Schutz der Bürgerinnen und Bürger genießen einen außerordentlich hohen Stellenwert. Die nationale und die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden funktioniert und wird fortlaufend ausgebaut. Die effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus kann nur im Verbund aller nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden gelingen. Eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung setzt außerdem die Wachsamkeit der Bevölkerung sowie eine Verzahnung aller gesellschaftlichen Kräfte voraus. Hier müssen alle mithelfen, um den Gefahren rechtzeitig zu begegnen.
Diesen überaus erfolgreichen Kurs werden wir für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen konsequent weiter verfolgen. – Vielen Dank.
Ich danke Herrn Minister Dr. Wolf. – Meine Damen und Herren, Sie haben die Unterrichtung zur Kenntnis genommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben angesichts der aktuellen Ereignisse wieder einmal gesehen, dass die größten Gefahren für die innere
Sicherheit inzwischen weniger von hierarchisch gegliederten Terrorgruppen als vielmehr von lose verbundenen Netzwerken ausgehen, die sich gleichsam spontan bilden. Diese Netzwerke agieren transnational in Gruppen, Zellen oder Kommandos. Eine geregelte Kommandoebene ist nicht erkennbar. Das macht sie umso gefährlicher.
Bereits die Anschläge in London haben uns gezeigt, dass wir es auch mit dem Problem eines gleichsam inländischen Terrorismus zu tun bekommen könnten – und seit „Taliban Fritz“, wie es in der Boulevard-Presse hieß –, haben wir es in der Tat mit ihm zu tun.
Das Täterprofil – auch das ist durch die Unterrichtung der Landesregierung ein Stück weit deutlich geworden – erweitert sich damit erneut; denn inzwischen kommt ein potenziell sehr großer Kreis an möglichen Tätern infrage, der kein klares Profil mehr aufweist. Das führt dazu, dass etwa der Einsatz klassischer Fahndungsmethoden wie die Rasterfahndung nicht mehr greift, weil die für die Rasterfahndung typischen gemeinsamen Tätermerkmale fehlen.
Nach der Kampagne gegen Schläfer, die nach einem ersten Anschlag geführt wurde, erleben wir nun eine Kampagne gegen sogenannte Konvertiten. Eine solche Kampagne auszurufen, ist falsch. Denn mit einer strategischen Bekämpfung des Terrors hat eine solche Kampagne nichts zu tun. Es handelt sich nach unserer Meinung dabei viel mehr um ein Surfen nach einer neuen medialen Welle und ist zudem kurzsichtig; denn es ist längst nicht so klar, was die Henne und was das Ei ist. Der Entschluss, Terrorist zu sein oder sich als Konvertit dem radikalen Islamismus zuzuwenden: Ist es Abenteuerlust, ist es die Sucht nach Anerkennung, einmal in einer Zeitung groß zu erscheinen, um junge Menschen dahin zu treiben, wo sie gelandet sind, in Terrorcamps in Pakistan, um anschließend zurückzukehren und zusammen mit neuen „Freunden“ große Bomben zu bauen?
Aber eines ist dennoch klar: Der Westen dient als Feindbild; seine Freiheit und seine Werte sind der Feind dieser Terroristen. Dann verschwimmt natürlich gewissermaßen auch das Tatprofil. Jede Tat erscheint vorstellbar: von gekaperten Flugzeugen über die Zündung von Kofferbomben in nordrhein-westfälischen Regionalzügen bis hin zum Versuch, schmutziges atomares Material zu zünden.
Der Bundesinnenminister, der diese Gefahrenszenarien ausbreitet, trägt damit jedoch nicht zur Beruhigung bei, sondern verleiht den Reaktionen auf die Aufdeckung des neuen Terrornetzwerkes
hysterische Züge, weckt damit einerseits bei vielen Bürgerinnen und Bürgern das Misstrauen gegen den Staat und befeuert andererseits die Vermutung, der Rechtsstaat könne sich nicht ausreichend wehren und sei nicht in genügendem Maße imstande, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Tatsache ist jedoch, auch in diesem aufgedeckten Fall: Fast immer ist die Tatwaffe der Terroristen die Bombe. Die Experten sagen dazu, es handelt sich dabei gleichsam um die Luftwaffe der Terroristen. Seit dem ersten Autobombenattentat der Hisbollah am 23. Oktober 1983 auf eine Kaserne der US-Marines in Beirut wird sie bis heute nun auch von islamistischen Terroristen eingesetzt, wie sie zuvor im Algerienkrieg oder von der IRA eingesetzt wurde.
Wenn man das weiß und erkennt, wird man sagen, dass die Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik auch in der internationalen Kooperation mit anderen Sicherheitsbehörden inzwischen gut aufgestellt sind. Denn ihr Erfolg spricht eine deutliche Sprache. Die Sicherheitsbehörden waren den Verdächtigen seit Monaten auf der Spur. Sie haben sie in einer sehr aufwändigen, mühevollen Arbeit beobacht und überwacht, Bombenmischungen gefälscht – der Minister hat es gesagt – und damit das Attentat verhindert. Das war gute Arbeit, die unseren Dank verdient.
Versuche ich nun, noch einige weitere Antworten auf diese Bedrohung zu finden, die, wenn schon nicht alltäglich ist, so aber doch spürbar näher gerückt ist, komme ich zu folgenden Ergebnissen:
Erstens. Die beste Sicherheitspolitik besteht nach wie vor in einer klugen Außenpolitik. Nur wenn die Ursachen des Terrorismus, seine Entstehungs- und Existenzbedingungen bekämpft werden, können wir wirklich erfolgreich sein. Wir sehen, der Zerfall von Staaten führt zur Ausbreitung von Anarchie und Rechtlosigkeit. Deutschland muss bereit sein, bei der Wiederherstellung von Staatlichkeit und zivilgesellschaftlichen Strukturen Verantwortung zu übernehmen.
Offenbar besteht die größte Gefahr zurzeit durch die zahlreichen kleinen, kaum auszumachenden, wie Pilze aus dem Boden schießenden und wieder verschwindenden Terrorcamps im Nordwesten Pakistans bis hinüber in weite Teile Afghanistans.
Deswegen sage ich: So richtig es ist, dass die Bundesjustizministerin jetzt versucht, die Ausbildung in Terrorcamps unter Strafe zu stellen: die
Ursache bei den Wurzeln zu fassen, heißt, mit internationaler Politik alles zu unternehmen, um den weiteren Zerfall staatlicher Autorität im großen Landstreifen zwischen Afghanistan und Pakistan umzukehren und die Terrorcamps zu schließen.
Avi Primor hat gestern in der „Frankfurter Rundschau“ darauf hingewiesen: Der Krieg gegen den Terrorismus gebiert Pyrrhussiege, wenn er allein mit militärischen Mitteln geführt wird. Er hat gesagt, die Vorkehrungs- und Vorbeugemittel der westlichen Staaten, über die wir ja kontrovers diskutieren, führen tatsächlich nicht zu großen Fortschritten bei der Terrorismusbekämpfung, solange es nach wie vor vermögende Fundamentalisten gibt, die sich als Wohltäter für die geschundenen Massen in Zentralasien oder im Nahen Osten aufspielen können. Ich glaube, er hat damit recht.
Zweitens. Die aktuellen Vorgänge zeigen auch sehr eindrücklich: Gegen Terrornetzwerke helfen vor allem eine intensive internationale Kooperation und eine effektive Kooperation der eigenen Sicherheitsbehörden. Die Errichtung eines gemeinsamen Terrorabwehrzentrums war hierfür ein wichtiger Schritt nach vorne, ebenso die Antiterrordatei und eine entsprechende Ausgestaltung unserer Sicherheitsarchitektur.
Drittens. Für das Inland ist wichtig, dass wir den Dialog mit den moderaten islamischen Gruppen weiterführen. Der darf nicht nur an Sonntagen stattfinden. Er muss zum Alltag gehören. Hier haben wir gemeinsam große Fortschritte erzielt. Die Früchte dieser Anstrengungen zeigen sich inzwischen auch – Sie haben es erwähnt, Herr Minister – in der ganz deutlichen Distanzierung der großen Mehrheit islamischer Gläubiger in unserem Land, aber auch in anderen Ländern der Welt, angesichts dieser verheerenden Versuche, Terror über den Westen zu bringen, und angesichts der fast täglichen Terrorakte in anderen Teilen der Welt, etwa in Zentralasien.
Herr Minister, auch wenn Sie mir so freundlich zunicken, muss ich leider doch auch noch einige kritische Punkte anmerken.
Gerne, ich folge Ihrer Einladung gerne. Ich will mich jetzt nicht im Einzelnen mit der Vielzahl von operativen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auseinandersetzen. Ich stimme Ihnen zu: Wichtig ist, dass über den Ruf nach neuen Gesetzen nicht die praktische Sicherheitspolitik vernachlässigt wird, also dass getan wird, was getan werden kann, auch ohne die Gesetze zu ändern.
Sie hatten gerade auf die glücklicherweise gescheiterten Kofferbombenattentate in nordrheinwestfälischen Regionalzügen hingewiesen. Deshalb hatte ich gedacht, Sie könnten jetzt die Antworten auf die Fragen geben, die wir Ihnen im Innenausschuss gestellt haben.
Es gibt ja nach solchen Versuchen, die glücklicherweise gescheitert sind, immer so eine Welle von Vorschlägen, einen medialen Auftrieb und viele Zusagen, einiges zu verbessern. Wir hatten beispielsweise – das liegt jetzt über ein Jahr zurück – nach diesen glücklicherweise gescheiterten Kofferbombenattentaten einige Zusagen bekommen.
Die Landesregierung hatte uns versprochen, sich schleunigst auch mit der Bahn AG in Verbindung zu setzen, um darüber zu sprechen, wie an den Verkehrsknotenpunkten des öffentlichen Schienennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen für mehr Sicherheit gesorgt werden kann. Konkret ging es dabei darum, an diesen Knotenpunkten eine funktionierende Videoüberwachung sicherzustellen und auch dafür zu sorgen, dass die Bahn AG neue, größere Anstrengungen unternimmt, um mehr eigene Sicherheitsleute in die Bahnhöfe und in die Züge zu bringen.
Leider können Sie immer noch nicht sagen, wie weit diese praktische Tätigkeit zur Sicherheit in nordrhein-westfälischen Zügen und an Verkehrsknotenpunkten gediehen ist.
Sie haben gerade auch die Onlinedurchsuchung angesprochen. Für mich ist völlig unverständlich, dass Sie es, obwohl wir mehrfach angeboten haben, Ihnen dabei zu helfen, bis auf den heutigen Tag nicht geschafft haben, die akustische Wohnraumüberwachung in Nordrhein-Westfalen in verfassungsgemäße Gesetze zu kleiden.
Wer über Sicherheit spricht und nach ein oder zwei Jahren nicht imstande ist, eine verfassungsgemäße, rechtsstaatlich einwandfreie akustische Wohnraumüberwachung durch die Sicherheitskräfte in Nordrhein-Westfalen durchführen zu lassen, der versagt politisch.
Sie wissen, dass die alten Regeln verfassungswidrig sind. Das wissen Sie sehr genau. Deswegen kam heute ja auch die entsprechende Ankündigung aus der Koalition. Ich sehe den Kollegen Biesenbach noch vor mir stehen und hier und anderenorts mehrfach erklären: Deswegen wenden wir die akustische Wohnraumüberwachung in Nordrhein-Westfalen nicht an.
Das, was ich Ihnen damit klarmachen will, ist: Die in Oberschledorn im Sauerland gemietete Ferienwohnung, in der sich drei Terrorverdächtige befunden haben, konnte somit von den nordrheinwestfälischen Sicherheitsbehörden nicht akustisch überwacht werden. Wer das zulässt, der betreibt auch eine Politik des Sicherheitsrisikos.
Ich bin ja gespannt – vielleicht können Sie gleich noch darauf antworten –: Gab es eine akustische Wohnraumüberwachung der Terrorverdächtigen? Wer hat sie durchgeführt? Denn wenn es sie gab, müssen Sie eingestehen: Es können nicht nordrhein-westfälische Behörden, sondern es müssen dann offensichtlich Bundesbehörden gewesen sein. So stelle ich mir eine Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik nicht unbedingt vor. Ich würde mir wünschen, Herr Minister, dass Sie in diesem Punkt mit uns gemeinsam vorangehen.
Ich konnte vieles von dem, was Sie gesagt haben, teilen – meine Partei teilt das auch –, hätte nur angesichts der Geschichte von versuchten Anschlägen erwartet, dass Sie die Tradition der rotgrünen Koalition aufnehmen und gemeinsam mit den Oppositionsparteien versuchen, Methoden, Mittel und Maßnahmen einer rechtsstaatlichen Terrorismusbekämpfung zu finden, die sich nicht nur in Worten, sondern auch praktisch von den Vorschlägen unterscheiden, die wir in den letzten Tagen von Herrn Schäuble und Herrn Jung leider wieder vernehmen mussten. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlich danken möchte ich der Landesregierung, möchte ich Herrn Minister Dr. Wolf, für den Bericht zur Sicherheitslage nach der Aufdeckung der terroristischen Aktivitäten im Sauerland. Mit diesem Bericht verdeutlicht die Landesregierung, dass die öffentliche Sicherheit ganz oben auf der Tagesordnung bleibt.
Ausdrücklich betonen möchte ich, dass die Gewährleistung der inneren bzw. öffentlichen Sicherheit unbestritten zu den klassischen Hoheitsaufgaben und damit zu den Kernaufgaben aller Staatlichkeit gehört; denn die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit seiner Bevölkerung sind Verfassungswerte, die
In diesem Sinne schuldet der Staat, schuldet Nordrhein-Westfalen den Bürgerinnen und Bürgern vor allem die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Schutz vor Kriminalität, Gewalt und internationalem Terrorismus sowie auch den Schutz von Staat und Verfassung im weiteren Sinne. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist und bleibt somit eine originäre staatliche Aufgabe, für deren Finanzierung wir ebenso vorbehaltlos einzutreten haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, immer neue Bedrohungen erfordern von uns eine aktive Sicherheitspolitik. Deutschland und somit auch Nordrhein-Westfalen stellen sich diesen Herausforderungen. Wir wissen alle, dass das Politikfeld der inneren Sicherheit seit dem Zerfall des kommunistischen Herrschaftssystems in Mittel- und Osteuropa einem deutlichen Wandel unterliegt. Denn mit dem Wegfall der alten Feindbilder entfielen zwar bisherige Bedrohungen, aber die Globalisierung brachte neue Gefahren, auf die wir uns einzustellen haben, nämlich die Internationalisierung des Verbrechens ebenso wie den weltweit agierenden Terrorismus.
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben in starkem Maße zur Veränderung der staatlichen Sicherheitspolitik beigetragen; niemand wird dies ernsthaft bestreiten. Damit wurden und werden weitreichende Veränderungen nicht nur der internationalen, sondern auch der nationalen, der regionalen bis hin zur kommunalen Sicherheitspolitik legitimiert.
Viele kritische Beobachter bei uns im Land warnen vor einer Entwicklung des deutschen Rechtsstaats hin zum Präventionsstaat mit der Folge einer Aushöhlung der Bürgerrechte.
Mit der Zunahme staatlicher Kompetenzen und Ansprüche gehe eine spürbare Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger einher. Datenschützer sehen sogar das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit gefährdet.