Meine Damen und Herren, Sie machen sich offensichtlich das Kommunalwahlgesetz zur Beute. Sie bevorteilen die FDP, die sich von der Entkopplung der Wahlen etwas erhofft. Auch wenn das in der GO geregelt wird, gehört es inhaltlich zum Kommunalwahlgesetz. Sie lassen die Stichwahl wegfallen. Sie führen kein Recht für Bürgerinnen und Bürger ein, die kumulieren und panaschieren wollen. Auch Umfragen haben bewiesen, dass sie Einfluss auf die Zusammensetzung der Liste nehmen wollen. Sie wollen das nicht und den Bürgerinnen und Bürger diesen Einfluss vorenthalten.
Zusammengefasst: Es ist wie bei der GO. Ihnen kann man bei Anhörungen sagen, was man will. Man kann Sie mit Ihren Aussagen aus Ihrer Oppositionszeit konfrontieren, wie man will. Sie sind der teuerste Lehrbetrieb, den dieses Land hat. Denn Sie kommen offensichtlich immer erst zu anderen Überzeugungen in der Regierung. Aber ich kann nur sagen: Sie gehören wieder in die Opposition; da hatten Sie bessere Überzeugungen als in der Regierung! Deswegen muss dieses Land bei der nächsten Wahl einen Regierungswechsel bekommen. – Schönen Dank.
(Beifall von GRÜNEN und SPD – Zurufe von Ralf Witzel [FDP] und Minister Prof. Dr. And- reas Pinkwart)
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Innenminister Dr. Wolf das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Argumente gegen die Entkopplung werden durch Wiederholung nicht besser.
Ich will gern noch einmal sagen, dass außer uns alle Länder diese Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten entkoppelt von den Rats- und Kreistagswahlen vornehmen.
Zum Thema Stichwahl: Die vorgesehene Regelung ist in der Tat verfassungsrechtlich zulässig. Sie bündelt die Wahlentscheidung auf einen Wahltermin, um an einem Tag mehr Leute zur Wahl zu bekommen und um am Ende eine größere Legitimation zu erhalten. Vom Kollegen Wilp ist zu Recht darlegt worden, wie dramatisch die Wahlbeteiligung bei einer Stichwahl abnimmt.
Zur Sperrklausel: Bayern und Hessen haben so etwas auch nicht. Sie leben damit. Von 1999 bis 2004 hatte die alte Landesregierung Zeit, wenn sie das für so wichtig erachtet hätte, eine solche Sperrklausel einzuführen. Das ist ihr aber erkennbar nicht gelungen. Vermutlich haben Sie damals auch genauso wie wir rechtliche Bedenken gehabt – ausnahmsweise in Ihrer Regierungszeit zu Recht.
Denn es ist doch völlig klar, dass das Gericht damals solche Hürden aufgebaut hat, die nicht einfach zu überspringen sind. Die 5-%-Klausel ist vom Verfassungsgerichtshof kassiert worden, meine Damen und Herren, weil es letztlich keine Begründung dafür gegeben hat.
Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen – das war gestern auch ein Kernpunkt –: Die Lästigkeit von Ratsmitgliedern ist kein Verfassungskriterium, meine Damen und Herren. Sperrklauseln kann man sich nicht nach Belieben basteln, sondern man muss sie begründen. Die Funktionsunfähigkeit – das ist vom Kollegen Jarzombek verschiedentlich eingeführt worden – ist einfach nicht nachgewiesen und nicht nachzuweisen.
Wir sind mit dem Mindestsitzanteil einen ganz anderen Weg gegangen, der nicht eine Sperrklausel darstellt, sondern der die Frage des Mindestrückhalts bei entsprechenden Stimmenzahlen in einem kommunalen Gremium zugrunde legt. Wir haben diesbezüglich bei der Anhörung Zustimmung erfahren. Von dieser Zustimmung der Sachverständigen gehen wir aus. Wir gehen davon aus, dass diese Lösung dann auch verfassungsrechtlich trägt.
Meine Damen und Herren, ich bitte, diesen Gesetzentwurf in dritter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.
Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in Ziffer 2 der Beschlussempfehlung Drucksache 14/4980, den Gesetzentwurf Drucksache 14/3977 mit den vom Ausschuss beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer ist für die Annahme? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Gesetzentwurf in dritter Lesung verabschiedet.
4 Aktuelle Beurteilung der Sicherheitslage nach der Aufdeckung terroristischer Aktivitäten im Sauerland
Mit Schreiben vom 11. September 2007 hat der Chef der Staatskanzlei mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, den Landtag in der heutigen Landtagsplenarsitzung über das oben genannte Thema zu unterrichten. Hierzu erteile ich Herrn Minister Dr. Wolf das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juli 2006 versuchten zwei junge libanesische Studenten Anschläge auf zwei in Nordrhein-Westfalen verkehrende Regionalbahnen. Das Gerichtsverfahren wurde gerade eröffnet. Am 4. September dieses Jahres konnte im Sauerland der Versuch einer Gruppe von islamistisch motivierten Attentätern vereitelt werden, Anschläge in Deutschland zu verüben.
Diese Ereignisse und die Anschläge in Afghanistan machen unmissverständlich deutlich, dass Deutschland nicht nur abstrakt bedroht, sondern Teil eines weltweiten Gefahrenraumes ist. Unser Land ist nicht nur Ruhe-, sondern inzwischen auch Vorbereitungsraum und mögliches Ziel des internationalen islamistischen Terrorismus. In dieser Bewertung sind sich alle nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden einig. Mir ist daher wichtig, Sie als Abgeordnete und die Menschen in Nordrhein-Westfalen über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Ziel der Terroristen ist es, unsere freiheitliche und weltoffene Gesellschaft anzugreifen. Dabei kon
zentrieren sich die Terroristen mehr und mehr auf Ziele der Verkehrsinfrastruktur mit einer Vielzahl von potenziellen Opfern. Sie wollen damit sogenannte Beweisbilder für die Angreifbarkeit der weltoffenen Gesellschaft liefern. Diese Bedrohungslage nehmen wir sehr ernst. Es besteht aber kein Grund zu Hysterie und Panik.
Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern haben sich auf die Herausforderungen seit dem 11. September 2001 eingestellt und entsprechende Konzepte entwickelt sowie Verfahren abgestimmt. Das zeigt auch der aktuelle Fall.
Am 4. September 2007 nahm das Bundeskriminalamt in Medebach-Oberschledorn (Hochsauer- land-Kreis) drei mutmaßliche Mitglieder der islamischen terroristischen Vereinigung „Islamische Jihad Union“, kurz IJU, fest. Bei den Festgenommenen handelt es sich um drei radikalisierte Muslime, darunter zwei deutsche Konvertiten. Sie wollten Sprengstoffanschläge in Deutschland unter anderem gegen US-amerikanische Ziele durchführen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vielzahl von Opfern zur Folge gehabt hätten.
Die Tatvorbereitungen waren bereits sehr weit fortgeschritten. Die Beschuldigten hatten sich ca. 730 kg Wasserstoffperoxid in Deutschland und weitere notwendige Materialien sowie Sprengzünder beschafft. Diese Materialien hätten ausgereicht, Sprengsätze zu bauen, die eine weitaus größere Sprengwirkung entfaltet hätten als bei den Anschlägen in Madrid und London. Dort wurden zusammen 247 Menschen getötet und ca. 2.200 verletzt.
Ihre Kenntnisse hatten die Festgenommenen insbesondere in Ausbildungslagern der IJU in Pakistan erworben. Am 17. August 2007 mietete einer der Beschuldigten unter Verwendung eines falschen Namens ein Ferienhaus im Sauerland an. Seit dem 2. September 2007 hielt er sich mit den beiden anderen Festgenommenen dort auf. Am 4. September – dem Tag der Festnahme – begannen die Beschuldigten mit der Herstellung des Sprengmaterials. Zuvor war es den Ermittlungsbehörden gelungen, die in zwölf Fässern gelagerte hochprozentige Wasserstoffperoxidlösung durch eine gefahrlose Austauschlösung zu ersetzen. Die Ermittlungsergebnisse belegen, dass die Gruppierung plante – vermutlich an mehreren Orten gleichzeitig –, Anschläge in Deutschland zu verüben.
Bei der IJU handelt es sich um eine vorwiegend in Zentralasien aktive al-Qaida-nahe sunnitische Bewegung. Diese hatte 2004 in Usbekistan Anschläge gegen US-amerikanische und israelische
Einrichtungen verübt. Sie hat ihren Wirkungskreis zwischenzeitlich auch nach Europa ausgeweitet. Am 11. September 2007 veröffentlichte die Gruppierung eine Selbstbezichtigung im Internet. Nach einer Erstbewertung der Sicherheitsbehörden ist diese authentisch.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere, noch unbekannte Mitglieder oder Sympathisanten der IJU an den ursprünglichen Tatplanungen festhalten. Konkrete Erkenntnisse liegen hierzu, ebenso wie über eigenständige Strukturen in Deutschland, bislang nicht vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Festnahme im Sauerland ist ein großer Erfolg der Sicherheitsbehörden in Deutschland. Wir konnten Anschläge verhindern, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit viele Menschen zu Schaden gekommen wären. Dies ist das Ergebnis einer hervorragenden Zusammenarbeit aller Beteiligten in Bund und Ländern sowie international. Über Monate hinweg arbeiteten Einsatzkräfte aus Bund und Ländern unter starker Belastung engagiert zusammen und konnten diesen Erfolg verbuchen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen unterstützte – wie auch die Polizeien anderer Länder – das Bundeskriminalamt maßgeblich. In der Spitze waren 140 Beamtinnen und Beamte aus NordrheinWestfalen im Einsatz. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz im Namen der Landesregierung.
Der Erfolg darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus andauert. Eines ist ganz klar: 100prozentige Sicherheit wird es nie geben. Gleichwohl haben wir im Rahmen unserer Verfassung alle die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die bestmögliche Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erreichen. Andererseits müssen wir uns hüten, durch Spekulationen über Terroranschläge mit Nuklearmaterial die Menschen zu verunsichern.
Die Innenminister der Länder und des Bundes haben in der Sondersitzung am 7. September in Berlin die Lage nach den Festnahmen und die möglichen Konsequenzen erörtert. Entgegen der Darstellung in einzelnen Medien haben wir in der IMK aber keinen Beschluss gefasst. Abgesehen davon ist festzustellen, dass die IMK kein Gesetzgebungsorgan ist.
Bereits zuvor gab es einen vielstimmigen Chor von Vorschlägen und Gegenargumenten. Erneut flammte der Streit über die Online-Durchsuchung auf Bundesebene auf. Anders als bei der nordrhein-westfälischen Regelung zum internetge
stützten Zugriff auf informationstechnische Systeme für den Verfassungsschutz geht es im Bund um die polizeiliche Kompetenz zur echten OnlineDurchsuchung für das BKA. Dazu liegt ein koalitionär abgestimmter Gesetzentwurf bislang nicht vor.
Die weiteren Vorstellungen sind vielfältig. Sie reichen von Überlegungen, die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps unter Strafe zu stellen, über die Schaffung einer Konvertitendatei bis hin zur Verschärfung des Ausländerrechts.
Meine Damen und Herren, wir müssen sehr genau überlegen und abwägen, mit welchen Instrumenten bzw. Maßnahmen wir der Bedrohungslage begegnen. Gesetzgeberische Schnellschüsse helfen da nicht weiter. Bei allen Maßnahmen muss die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt bleiben.
Zunächst ist festzustellen, dass sich die föderalen Strukturen bewährt haben. Die gemeinsam entwickelten Konzepte und Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus greifen. Die gemeinsamen Kooperations- und Koordinationsinstrumente, wie z. B. das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Internet-Zentrum (GIZ), beide in Berlin, funktionieren. Die indexbasierte Antiterrordatei, die wir eingerichtet haben, erweist sich als ein hilfreiches Instrument.
Meine Damen und Herren, die debattierte Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen, wie der Aufenthalt in Terrorcamps, ist mit verfassungsrechtlichen Risiken behaftet. Hier muss sehr sorgfältig geprüft werden. Insbesondere die Fragen des Bestimmtheitsgebotes und der Beweisbarkeit stehen für mich im Vordergrund. Die kontroversen Diskussionen über die bekannt gewordenen Vorschläge des Bundesministeriums der Justiz zeigen genau dies. Für eine Bewertung bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf konkret aussieht.
Eine Konvertitendatei scheidet aus, weil sie eine ganze Religionsgruppe unter Generalverdacht stellt. Nicht der Islam ist das Problem, sondern diejenigen, die den Islam zur Rechtfertigung ihrer menschenverachtenden politischen Ideologie missbrauchen.
Wir brauchen vielmehr einen engeren Austausch mit den friedliebenden Muslimen in unserem Land. Ich begrüße sehr, dass sich die im Koordinierungsrat der Muslime zusammengeschlossenen Verbände ausdrücklich distanziert und die Tat verurteilt haben. Die Sicherheitsbehörden müssen
mit diesen zu einem vertrauensvollen Dialog und zu einer Sicherheitspartnerschaft kommen, wie z. B. in Essen-Katernberg, damit wir frühzeitig Informationen und Hinweise erhalten.
Die Forderung nach einer Verschärfung des Ausländerrechts, um Personen nach der Ausbildung in einem Terrorcamp die Einreise zu verbieten, läuft für viele Fälle ins Leere. Ein Deutscher kann jederzeit in sein Heimatland zurückkehren, gleiches gilt für die EU-Bürger – und innerhalb der EU besteht Reisefreiheit. Im Fall Medebach hätte diese Maßnahme jedenfalls nicht gegriffen.
Wichtig ist aber, zu einer besseren Grundstoffüberwachung zu kommen. Um den Zugang zu chemischen Stoffen, die zur Sprengstoffherstellung geeignet sind, zu kontrollieren, muss es im Vorfeld einer EU-rechtlichen Regelung mit den Herstellern, Vertreibern und Verbänden der Industrie zu einer entsprechenden Vereinbarung kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung nimmt die Herausforderungen des internationalen Terrorismus sehr ernst. Die innere Sicherheit in unserem Land und damit der Schutz der Bürgerinnen und Bürger genießen einen außerordentlich hohen Stellenwert. Die nationale und die internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden funktioniert und wird fortlaufend ausgebaut. Die effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus kann nur im Verbund aller nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden gelingen. Eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung setzt außerdem die Wachsamkeit der Bevölkerung sowie eine Verzahnung aller gesellschaftlichen Kräfte voraus. Hier müssen alle mithelfen, um den Gefahren rechtzeitig zu begegnen.