Ich komme jetzt zur Abschaffung der Stichwahl, meine Damen und Herren: Zur Begründung, warum der Oberbürgermeister zukünftig nicht mehr in zwei Wahlgängen gewählt werden soll, wenn im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht worden ist, führen Sie zwei Argumente an. Das erste durfte ich gestern schon vernehmen: Ihr Gesetzentwurf ist in diesem Punkt verfassungsgemäß. Herr nordrhein-westfälischer Sportminister Wolf, ich sage noch einmal: Herzlichen Glückwunsch, dass Sie diesem Parlament ein verfassungsmäßiges Gesetz vorgelegt haben. Das ist eine außerordentliche, eine besondere Leistung von Ihnen.
Als zweites Argument führen Sie die geringe Wahlbeteiligung an. Herr Wilp hat gerade die Nachwahlen in Soest mit nur 27 % Wahlbeteiligung angesprochen. Meine Damen und Herren, das ist der Vorgeschmack auf die Folgen dessen, was Sie heute beschließen werden. Mit der Entkopplung der Wahlen zum Rat und zum Oberbürgermeister werden Sie genau diese Wirkung erzielen:
Die Wahlbeteiligung sinkt, weil Sie die Wahlen dadurch qualitativ abwerten, Herr Wilp. Die geringe Wahlbeteiligung, die Sie in Zukunft zu verantworten haben, ziehen Sie als Begründung für die Abschaffung der Stichwahl heran.
Sie existiert in Europa, in 15 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland und im Kongo, Herr Jarzombek, in den wir Bundeswehrsoldaten geschickt haben, um die Stichwahl zu sichern.
Meine Damen und Herren, wir sehen hier, wie in dieser Koalition gearbeitet wird. Sie haben einen schlecht ausgehandelten Koalitionsvertrag. Sie haben sich von dieser 6,2-Prozent-Partei über den Tisch ziehen lassen. Zugleich besitzen Sie eine unglaubliche Unfähigkeit, Blödsinn, Irrtümer und Fehler dieses Koalitionsvertrags nachträglich zu korrigieren.
Diese Flexibilität fehlt Ihnen in Ihrer Regierungsarbeit. Egal ob Zehntausende vor dem Landtag demonstrieren – man sieht es dem Rasen mit seinen Löchern an, dass er in den letzten Wochen einige solcher Demonstrationen hat aufnehmen müssen –, sind Sie unbeirrt und politisch autistisch. Als Ruhrgebietler sage ich bei der Arbeit dieser Koalition: Herr, lass Hirn regnen auf diesen Teil des Parlaments. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Jäger, was sollen eigentlich diese Beschimpfungen? Wenn Sie meinen, dass Sie mit dem Stil möglicherweise Erfolg haben oder eine Mehrheit herbeizaubern könnten, sind Sie völlig fehlgeleitet.
Was das Kommunalwahlrecht angeht, haben wir die Argumente gestern im Wesentlichen ausgetauscht. Das haben wir auch im Fachausschuss getan. Ich beschränke mich heute auf drei Punkte:
Drittens. Wir führen für die Berechnung des Mindestsitzanteils einen Bruchteil ein: statt 0,75 nun 1.
An dieser Stelle möchte in Herrn Eiskirch und Herrn Jäger noch einmal sagen: Gestern haben Sie durch Ihre Fragen zu erkennen gegeben, dass Sie sich damit überhaupt nicht befasst haben. Sie hatten die Sorge, ob sich diese Änderung auf die Bezirksvertretungen auswirkt. Der Innenminister hat Ihnen darauf gestern geantwortet. Ich halte das für so wichtig, dass ich das heute noch einmal wiederhole: Sie hat keinerlei Auswirkungen auf die Bezirksvertretungen; Herr Eiskirch sprach von der Bezirksvertretung seiner Heimatstadt mit 19 Sitzen.
Meine Damen und Herren, bei der Frage nach der Sperrklausel ist doch völlig klar – das hat Herr Wilp noch einmal herausgestellt: Es wird sie mit uns nicht geben.
Diesen Hochseilakt machen wir nicht. Das Landesverfassungsgericht hat klar entschieden; an dieser Stelle gibt es ein hohes Risiko.
Herr Jäger und Herr Becker, als Opposition können Sie das natürlich folgenlos fordern; aber die Landesregierung ist ein Verfassungsorgan. Sie muss nach der Verfassung handeln. Was das Verfassungsgericht gesagt hat, ist dabei eine Leitlinie. Es wird also keine Sperrklausel geben.
Zum Kumulieren und Panaschieren habe ich gestern sehr deutlich herausgestellt, warum man die süddeutsche Kommunalverfassung – also die der Länder Baden-Württemberg und Bayern – nicht mit Nordrhein-Westfalen vergleichen kann. Weil wir heute so viele Zuhörer auf der Tribüne haben, will ich noch einmal sagen, warum das nicht geht. In NRW haben wir 427 Städte, Gemeinden und Kreise. In Bayern sind es 2.056 und in BadenWürttemberg 1.108, die alle viel kleiner sind. In diesen kleinen Städten und Gemeinden kennt man sich. In unseren großen Gemeinden ist das nicht der Fall. Beim Kumulieren und Panaschieren geht es um eine Persönlichkeitswahl. Wir brauchen eine Vorauswahl und eine Kandidatenaufstellung durch Parteien oder Gruppen. Deshalb kann man das nicht eins zu eins übertragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir haben alle Argumente ausgetauscht. Sie haben jetzt noch einmal die Chance, in der dritten Lesung dieser Novelle des Kommunalwahlgesetzes zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Herr Abgeordnete Becker das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits gestern bei der zweiten Lesung zur Gemeindeordnung auf verschiedene Lebenslügen dieses Ministerpräsidenten, dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen hingewiesen.
Herr Engel und Herr Lux – Herr Jarzombek fällt jeweils ein –, es ist eine Ihrer Lebenslügen, mit dem Grundmandat auch nur annähernd eine vernünftige Sperrklausel zu etablieren. Das Gegenteil ist richtig; das will ich Ihnen kurz an einigen Zahlenbeispielen verdeutlichen. In der Stadt Aachen z. B. wirkt Ihr Grundmandat wie eine 1,7-%Klausel, in der Stadt Düsseldorf wie eine 1,2-%Klausel und in der Stadt Köln wie eine 1,1-%Klausel. Ich kann Ihnen gern, die Frage, die Sie eben dem Kollegen Jäger gestellt haben, beantworten: In der Tat ist es so, dass das Bündnis AMP,
nicht aber die PBP und die PDS rausgefallen wären. AMP hatte 1,6 %; die Sperrklausel, die Sie einführen wollen, läge bei 1,4 %. Genau an diesem Beispiel der Stadt Duisburg sehen Sie, dass das offensichtlich nicht reicht. Ich könnte Ihnen auch noch andere Beispiele nennen, etwa den Rhein-Sieg-Kreis, in dem drei Extremisten nicht herausfallen würden, obwohl es nach Ihrem Modell eine 1,4-%-Klausel gäbe. Das ist offensichtlich eine Lebenslüge.
Herr Engel, wenn Sie sich jedes Mal aufblasen – anders kann ich es nicht nennen – und auf das Verfassungsgericht hinweisen, muss ich Ihnen ganz deutlich sagen: Gerade das Verfassungsgericht hat einen hohen Anspruch an eine solche Entscheidung gestellt. Genau diesem Anspruch werden Sie nicht gerecht, weil Sie entgegengesetzt zum Problem arbeiten. Sie haben eine hohe Sperrklausel in kleinen Gemeinden; in den großen Gemeinden haben sie eine Sperrklausel, die faktisch nicht wirkt.
Meine Damen und Herren, ich will auf eine weitere Lebenslüge hinweisen: Sie sagen, Ihnen ginge es bei der Stichwahl allein um den Wegfall eines Wahlgangs, um Wahlgänge zu sparen. Sie wissen genau: Sie haben durch die Entkopplung der Wahlen mehr Wahlgänge produziert. Sie sparen dann angeblich hinterher einen Wahlgang ein, den Sie vorher zusätzlich geschaffen haben.
Das machen Sie nur deswegen, weil die CDU auch einmal davon profitieren will. Ich habe das an anderer Stelle einen Beutezug zulasten Dritter genannt. Das ist es in der Tat. Hierbei handelt es sich um einen Beutezug zulasten der kommunalen Demokratie, weil Sie nämlich wissen, dass die CDU in der Regel fast ausschließlich die Wahlen dann verloren hat, wenn im ersten Wahlgang ein anderer Kandidat vorne lag, als im zweiten Wahlgang gewonnen hat. Dann waren Sie in der Regel bis auf eine einzige Ausnahme bei den letzten beiden Kommunalwahlen diejenigen, die verloren haben. Das nenne ich einen Beutezug zulasten Dritter.
Ich will auf eine weitere Lebenslüge hinweisen, auch wenn der Ministerpräsident zurzeit nicht mehr da ist.
Ich möchte auf die Lebenslüge hinweisen, dass Sie sich für kommunale Demokratie einsetzen wollen. Sie haben das in der letzten Wahlperiode mit einem Entschließungsantrag bzw. mit einem Antrag zum Kumulieren und Panaschieren eingebracht.
(Der Redner hält ein Plakat hoch, das ein Porträt des Ministerpräsidenten und die Auf- schrift „Wahlversprechen halten“ zeigt.)
Ich darf Ihnen ein Plakat zeigen und Sie an Ihre alten Aussagen in diesem Zusammenhang erinnern, insbesondere an Ihre Aussage, dass Sie sich für kommunale Demokratie mit Kumulieren und Panaschieren einsetzen. Das haben Sie von der CDU und von der FDP im Landtag gesagt, und beide Fraktionen haben das nicht eingehalten.
Sie haben einzig behauptet, Sie hätten das geprüft, und zwar dadurch, dass Herr Engel mit einigen Kollegen nach Stuttgart gefahren ist, sich
Wahlzettel angeschaut hat und zu der Überzeugung gekommen ist: Das ist zu hoch für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Ich gehe aber fest davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen intelligenter sind als die Landtagsfraktion der FDP und Teile der Landtagsfraktion der CDU.
Meine Damen und Herren, Sie machen sich offensichtlich das Kommunalwahlgesetz zur Beute. Sie bevorteilen die FDP, die sich von der Entkopplung der Wahlen etwas erhofft. Auch wenn das in der GO geregelt wird, gehört es inhaltlich zum Kommunalwahlgesetz. Sie lassen die Stichwahl wegfallen. Sie führen kein Recht für Bürgerinnen und Bürger ein, die kumulieren und panaschieren wollen. Auch Umfragen haben bewiesen, dass sie Einfluss auf die Zusammensetzung der Liste nehmen wollen. Sie wollen das nicht und den Bürgerinnen und Bürger diesen Einfluss vorenthalten.