und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit Mehrheit verabschiedet.
Drittens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 14/4961 ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.
Es tut mir leid, meine Damen und Herren, manches kann auch ich als Präsident nicht zur Kenntnis nehmen, weil ich nicht verfolge, ob jeder Abgeordnete auf seinem Platz sitzt oder nicht.
Da eine Rückweisung an den Ausschuss nicht erfolgte, ist die Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung wie eben bei der Gemeindeordnung auch für die dritte Lesung die Beratungsgrundlage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon gestern in der zweiten Lesung intensiv über die Änderungen des
Kommunalwahlgesetzes diskutiert. Pflichtgemäß führen wir heute die dritte Lesung durch. Ich will deshalb nur ganz kurz und in geraffter Form nochmals auf einige Punkte eingehen, über die gestern diskutiert worden ist, um sie ins Gedächtnis zurückzurufen.
Besonders kontrovers und heftig haben wir über die Sperrklausel bzw. über das Grundmandat diskutiert. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Eines ist gestern allerdings nicht gesagt worden: Wir würden heute viel besser dastehen und hätten wahrscheinlich eine übereinstimmende Lösung, wenn 1999 der Landesregierung und auch der Landtagsverwaltung nicht diese Pannen passiert wären. Damals, als wir vor Gericht standen und die 5%-Klausel gefallen war, ist eindeutig gefragt worden: Gibt es denn einen Alternativvorschlag? – Man war entweder zu bockig oder zu arrogant und hat gesagt: Nein, wir haben nichts und wollen hier auch nichts einbringen.
Wenn man damals einen Vorschlag gemacht hätte, dann hätten wir sicher die Chance gehabt, den durchzubringen. Wir sind heute in einer erheblich schwierigeren Situation. Heute müssen wir das aufgrund der neuen Gegebenheiten nachweisen. Das wird außerordentlich schwer fallen. Von daher sagen wir: Die sicherere Seite ist wahrscheinlich das Grundmandat.
Das Zweite ist der Wegfall der Stichwahl. Dazu gibt es auch unterschiedliche Positionen. Ich habe gestern als Beispiel die Landratswahl im Kreis Soest herangezogen: beim ersten Wahlgang 27,1 %, beim zweiten Wahlgang 19,1 %, eine Differenz von 8 %. Hinterher wurde mir gesagt: Diese 8 % belegen letztlich etwas ganz anderes. Wenn Sie 27 % zu 19 % in Relation setzen, dann heißt das, dass fast ein Drittel der Wählerinnen und Wähler, die beim ersten Wahlgang gewählt haben, beim zweiten nicht mehr zur Wahl gegangen sind. Dann bekommen Sie eine Dimension, die erheblich größer ist.
Von daher sollten Sie ganz vorsichtig sein, wenn Sie die Stichwahl so hoch halten. Ich habe Ihnen nachgewiesen, dass beide Kandidatinnen, die vorne lagen, bei der ersten Wahl in absoluten Zahlen mehr Stimmen auf sich haben vereinigen können als bei der Stichwahl. Von daher ist der Verzicht auf die Stichwahl durchaus legitim.
Ich zitiere noch einmal Prof. Oebbecke, der gesagt hat: Verfassungsrechtlich ist das kein Problem. Es sprechen gute Gründe dafür und gute
Das Auszählungsverfahren ist gestern auch noch einmal angesprochen worden. Die Wissenschaft hält dieses neue Verfahren für das gerechteste. Dem haben wir uns angeschlossen. Von daher haben wir auch da eine gute Position.
Wir schaffen darüber hinaus die Möglichkeit, dass Personen, die wegen bisheriger Inkompatibilität nicht kandidieren konnten, die Chance erhalten, dann, wenn sie keine direkten Kontrollaufgaben haben, in den jeweiligen Kommunen kandidieren zu können. Das gilt auch für Bedienstete der Finanzämter, der Polizei und Lehrer an Hochschulen.
Wir haben auch die Rechte der Wählerinnen und Wähler gestärkt. Bislang war es so, dass man ein Vierteljahr in einer Kommune wohnen musste, bevor man dort wählen konnte. Diese Zeit haben wir auf 15 Tage reduziert, sodass man in dem neuen Ort wählen kann, auch wenn man erst vor Kurzem umgezogen ist.
All das zusammen lässt erkennen, dass wir eine vernünftige Änderung des Kommunalwahlgesetzes vorgelegt haben. Dieses kommunale Wahlrecht wird den Entwicklungen der Gegenwart gerecht. Es bietet richtungweisende Lösungen an, gibt mehr Freiheit für Bürger und Kandidaten und ist im Ergebnis sachgerecht und gut. Von daher stimmt die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. Und die Koalitionsfraktionen sind sich in diesem Punkt einig. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist das eingetreten, was zu befürchten war, nachdem wir gestern Abend gegen sieben, acht Uhr diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung beraten haben: Herr Wilp, liebe CDU-Fraktion, Sie haben die Nacht nicht genutzt. Sie haben nicht den Schlaf der Gerechten geschlafen. Ihnen ist über Nacht auch nicht die Erleuchtung gekommen.
Ich möchte in der dritten Lesung noch einmal an zwei Punkten festmachen, meine lieben Damen und Herren, was dieser Gesetzentwurf für die Kommunen, für die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen in Zukunft bedeuten wird.
Wie Herr Wilp möchte ich auf zwei Punkte eingehen, zum einen die Abschaffung der Stichwahl bei der Wahl zum Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat und zum anderen die fehlende Sperrklausel für den Einzug in unsere Räte und Kreistage.
Der gegenwärtige Zustand, Herr Wilp – darin sind wir einer Meinung – ist nicht hinnehmbar, ist nicht akzeptabel. In meiner Heimatstadt Duisburg sind mit der Kommunalwahl 2004 elf Gruppen und Fraktionen in den Rat der Stadt hineingewählt worden. Ein Ratsmitglied aus diesen Gruppen hat bereits die Fraktionszugehörigkeit in der laufenden Wahlperiode dreimal gewechselt. Das ist symptomatisch dafür, dass kleine Parteien nach Fraktionszuschüssen und nicht unbedingt nach Programmatik suchen.
Herr Wilp, es ist aber – das haben Sie leider unterschlagen – im Wesentlichen ein Problem der großen Städte. Hier sammeln sich Radikale, hier sammeln sich Einzelvertreter in den Räten, die nicht in den kleinen Parlamenten der kleineren Gemeinden so anzutreffen sind.
Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf war in diesem Punkt einmütig. Unisono haben die Experten gesagt: Die gegenwärtig fehlende Sperrklausel bedroht die Handlungsfähigkeit der Kommunen in ihren Entscheidungen. – Liebe CDUFraktion, wenn Sie diesen Experten nicht glauben wollen, glauben Sie wenigstens Ihren eigenen Parteikollegen, die sich als Bürgermeister genauso geäußert haben.
Die jetzt von Ihnen vorgeschlagene Regelung mit diesem Faktor 100 ist kompliziert, intransparent und im Übrigen rechtlich fragwürdig, weil unterschiedliche Sperrklauseln existieren werden, und vor allem ist sie wirkungslos, weil sie da, wo sie wirken sollte, nämlich in den großen Städten, viel zu gering angesetzt ist.
Wir sind als Demokraten gut beraten festzuhalten: Wir wollen keine Radikalen in den Räten. Sie müssen dort raus über eine Sperrklausel. Wir haben 3 § vorgeschlagen, Sie dagegen eine Regelung, die mutlos, weiße Salbe, Makulatur ist. Die Bürger erwarten Verlässlichkeit, Kontinuität und Berechenbarkeit in der Politik. Das ist mit diesem Gesetzentwurf nicht gegeben.
Ich rate einmal, an wem das gescheitert ist: vermutlich an dieser FDP, die den Koalitionsvertrag offensichtlich nicht mit ihren 6,2 % nach ihrem Wahlergebnis, sondern mit 60,2 % diktiert hat.
Herr Kollege Jäger, Sie haben gerade gesagt, dass der Rat der Stadt Duisburg Einzelbewerber hat, die die Parteizugehörigkeit häufig gewechselt hätten. Haben Sie sich denn einmal die Mühe gemacht, unser neues Gesetz einmal auf die Verhältnisse in Duisburg umzurechnen? Wissen Sie, wie viele Einzelratsmitglieder in Duisburg herausfallen würden?
Herr Jarzombek, das hatten wir schon im Kommunalausschuss. Sie haben falsch gerechnet, weil Sie die Anzahl der Gruppen und Fraktionen, die sich erneut zusammengeschlossen haben, gar nicht kennen. Deshalb müssen Sie zu einem falschen Rechenergebnis kommen. So viel zur Beantwortung Ihrer Frage.
Ich komme jetzt zur Abschaffung der Stichwahl, meine Damen und Herren: Zur Begründung, warum der Oberbürgermeister zukünftig nicht mehr in zwei Wahlgängen gewählt werden soll, wenn im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit erreicht worden ist, führen Sie zwei Argumente an. Das erste durfte ich gestern schon vernehmen: Ihr Gesetzentwurf ist in diesem Punkt verfassungsgemäß. Herr nordrhein-westfälischer Sportminister Wolf, ich sage noch einmal: Herzlichen Glückwunsch, dass Sie diesem Parlament ein verfassungsmäßiges Gesetz vorgelegt haben. Das ist eine außerordentliche, eine besondere Leistung von Ihnen.