Ich will Ihnen, lieber Herr Dr. Rudoph, dennoch einige Auskünfte geben, damit Sie Bescheid wissen, was das Thema Sicherheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr betrifft. Dort gibt es – das ist Ihnen wahrscheinlich auch bekannt; möglicherweise haben Sie es nicht so deutlich vortragen wollen – seit Langem eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, die sich damit beschäftigt und Leitfäden herausgegeben hat. Es gibt Ordnungspartnerschaften, um Sicherheit in Bus und Bahn zu gewährleisten, Aufklärungsbroschüren und Hinweise, wie das Ganze im ÖPNV besser klappen soll oder auf den Flughäfen, die natürlich
Ich darf Sie an einen Punkt erinnern, den Sie möglicherweise schon persönlich erlebt haben, nämlich an die Verschärfung von Passagierkontrollen, die nach Auffassung mancher die Lästigkeitsgrenze bereits überschreiten.
Also, wir tun schon eine Menge mehr, als wir das vor 2005 gemacht haben. Ich glaube, da sind wir in der Meinung nicht auseinander. Es ist stets die Frage: Kann man es noch einen Tick besser machen? Die Innenminister sind natürlich auf ihren Konferenzen stets mit diesem Thema beschäftigt. Wie gesagt: Wir haben an der Stelle eine ganze Menge getan. Ich glaube, dass das auch schon Früchte getragen hat.
Sie haben Fragen zu Einzelheiten des Einsatzes in Medebach gestellt. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich Einzelheiten zu einsatztaktischen Planungen und Ausführungen nicht vortrage. Aber zumindest so viel möchte ich Ihnen sagen: Herr Zierke hat deutlich gemacht, dass das, was in BKA-Kompetenz gelaufen ist, nicht an fehlenden Instrumenten gescheitert ist. Von daher gibt es an der Stelle keine Differenzen, dass dieser Vorgang ordnungsgemäß abgewickelt werden konnte.
Ein bisschen unfair empfand ich den Vorwurf, dass wir eine verfassungsrechtliche Sorgfalt anlegen, wenn es um die Prüfung von neu zu formulierenden Tatbeständen geht und von solchen, die es schon gab, die aber nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts bedenklich sind. Ich darf Sie nur darauf hinweisen, dass sich gerade Ihre Parteikollegen in Berlin intensiv an einer anderen Regelung abarbeiten und feststellen, dass sie ein Stück weit das Bundesverfassungsgericht in ihre Überlegungen einbeziehen wollen. Es ist also nicht immer verkehrt, sich zunächst ein bisschen Gedanken darüber zu machen, wie man vielleicht Risiken verhindern kann.
Frau Düker, ich habe sehr deutlich auf den Unterschied hingewiesen zwischen der von mir vorhin skizzierten internetgestützten Untersuchung auf Informationstechnologie, soweit es den Verfassungsschutz einerseits und das BKA andererseits betrifft. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, ganz abgesehen von einem anderen Zusammenhang: Wenn Sie sich als vermeintliche Fachfrau mit dem Thema beschäftigen, stellt sich nach wie vor die Frage, wie tief Sie in die Materie einsteigen. Greifen Sie wirklich in den Kernbereich als geschützten Bereich der Lebensverhältnisse ein? Wir haben das mit unserem Gesetz gerade nicht getan, während demgegenüber Herr Schäuble mit
Am Ende kann man es nur noch als grenzwertig bezeichnen, dass Sie einen nicht vorhandenen BKA-Gesetzentwurf mit uns diskutieren wollen.
Es wird alles diskutiert. Aber er liegt nicht vor. Solange sich die Große Koalition nicht auf einen Gesetzentwurf geeinigt hat, gibt es aus meiner Sicht wenig Grund, hier aufgeregt mit den Flügeln zu schlagen.
Frau Düker, vielleicht beruhigt es Sie, wenn ich Ihnen mitteile, dass wir natürlich der Ausweitung der Befugnisse des BKA und damit einem Stück Aufweichung der bisherigen föderalen Arbeitsteilung sehr kritisch gegenüberstehen. An der Stelle haben wir vermutlich am Ende gar keinen Dissens. Deswegen brauchen wir auch gar keinen Dissens aufzubauen.
Wir wissen, dass es nach der Föderalismusentscheidung eine gewisse Änderung im Bereich der Sicherheitsarchitektur gegeben hat. Das dürfte auch unstreitig sein.
Wir müssen nun Sorge dafür tragen, dass an der Stelle nichts aus dem Lot gerät. Das wird sicherlich dann kommen, wenn wir uns mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Bislang ist das noch nicht der Fall gewesen, weil er uns noch nicht vorliegt.
Wir haben einen weiteren Punkt von Ihnen gehört, der in der Diskussion noch randständiger war. Die Sache mit der Polizeistruktur ist nach Auffassung aller, die sich fachmännisch damit beschäftigen, sehr gut gelaufen. Wir haben – wie immer in Anhörungen zu solchen Gesetzgebungsverfahren – kritische Stimmen. Sie haben Leute zitiert, die vielleicht gerne einen Gesetzentwurf herausgebracht hätten mit dem Inhalt, den Sie einmal vor Augen gehabt haben Ich sage nur: Scheu! Angesichts dessen frage ich natürlich: Was haben Sie bis 2005 gemacht? Sie hätten über zehn Jahre hinweg die Strukturen so ändern können, wie es Ihnen aus Ihrer Sicht richtig erschien.
Das haben wir nicht erlebt. Wir haben uns immer das angeschaut, was Sie angekündigt haben. Am Ende ist nichts passiert. Im Unterschied dazu haben wir etwas bewegt. Die Landesleitstelle, die an die Stelle der fünf Bezirksregierungsleitstellen getreten ist, funktioniert zum einen sehr gut, und zum anderen werden die Zuständigkeiten von den
Kreispolizeibehörden sehr positiv bewertet, weil die jetzt einen Ansprechpartner haben und insofern Spezialkräfte und Spezialeinheiten aus dem gesamten Land an einer Stelle abfordern können. Das ist aus meiner Sicht ein sehr, sehr großer Fortschritt, ganz abgesehen davon, dass durch unsere komplette Polizeistrukturreform mehr Kolleginnen und Kollegen in den operativen Bereich überführt worden sind. Das wirkt sich in einer Stärkung der Polizei aus.
Ganz am Rande darf ich erwähnen, dass ab dem nächsten Jahr 1.100 neue Anwärter eingestellt werden, und zwar jährlich. An der Stelle brauchen wir uns sicherlich nicht zu verstecken. Das gilt gerade im Vergleich zur Vorgängerregierung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der FDP der Kollege Dr. Orth das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich meinen Wortbeitrag ganz zurückziehen. Die werte Kollegin Düker, die ich sonst sehr schätze, hat mir doch Anlass gegeben, noch etwas zu sagen.
Sie sollten wirklich zu dem stehen, was Sie in Berlin alles mit verbockt haben. Es ist schön einfach zu sagen: Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen möge verhindern, was alles in Berlin im Moment zur Diskussion steht, was es alles für schlimme und verfassungswidrige Gesetze gibt.
Sie führen als Beispiel das Flugzeugabschussgesetz auf, das nach dem Karlsruher Urteil verfassungswidrig ist. Sie hätten aber auch ganz klar sagen sollen, dass das ein rot-grünes Gesetz war, das Karlsruhe kassiert hat.
Insofern ist hier niemand sauberer oder schwarzer als der andere. Wir müssen darauf achten, dass wir zwar die Demokratieprinzipien hochhalten. Das, was Herr Jung in Berlin vorgeschlagen hat, finde ich unter aller Kajüte. An der Stelle bin ich wieder bei Ihnen.
Sie haben die Polizeireform angesprochen. Ich bin heilfroh, dass jetzt mehr Leute draußen fahnden, statt irgendetwas zu verwalten, dass wir wieder mehr Polizei auf der Straße haben.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, einmal in eine der neugeschaffenen Polizeiinspektionen in Düsseldorf zu gehen. Ich war vorige Woche in der neugeschaffenen Polizeiinspektion in Wersten und habe mir erklären lassen, welche zusätzlichen Fahndungstrupps die dort haben, mit denen sie nicht nur die Dinge machen, die ihnen immer schon vorgekaut worden sind, sondern morgen spontan zum Beispiel Alkoholkontrollen durchführen können, übermorgen in Angsträumen spazieren gehen und dort nachschauen können. Am dritten Tag machen Sie wieder etwas anderes. Das sind die positiven Auswirkungen der Polizeireform, die wir haben. Ich bin deshalb ganz froh darüber, dass wir diese Reform gemacht haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht. Damit sind am Ende der Aussprache über die Unterrichtung der Landesregierung.
Ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Garbrecht für die antragstellende Fraktion das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir anlässlich des Weltkindertages über unseren Antrag und damit über das Problem Kinderarmut sprechen. In diesem Haus reden wir nicht das erste Mal über dieses Thema.
Was den Erkenntnisprozess zumindest der beiden großen Fraktionen betrifft – ich glaube, das kann man mit Fug und Recht sagen –: Die CDU hat in der letzten Woche einen Kongress dazu veranstaltet. Die SPD hat sich ein bisschen früher, nämlich 14 Tage zuvor, dieses Themas angenommen, zum Teil unter Beteiligung derselben Referenten.
Von daher ist es Zeit, zu konkretem Handeln zu kommen, auch wenn man angesichts einiger Diskussionen am Rande und angesichts der Berichterstattung über diese Veranstaltungen Zweifel haben kann – bei der CDU, vor allem aber bei der FDP –, ob dort alle Botschaften richtig angekommen sind.
Anlässlich des Weltkindertages will ich aber heute das Augenmerk auf die Verbesserung der Zukunftschancen von Kindern richten, die in Haushalten leben, in denen ALG II bezogen wird. Wir wissen: Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich immer weiter. Menschen in bestimmten Lebenslagen – Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehende, verbunden mit geringem Qualifikationsstand und Bildungsniveau – sitzen sozusagen in der Armutsfalle. Der Rückgang der sogenannten normalen Arbeitsverhältnisse, die rasante Zunahme der prekären Arbeitsverhältnisse in dieser Gesellschaft, die Aufspaltung in Stamm- und Randbelegschaften, die sinkende Lohnquote – all das bewirkt, dass sich die Spirale in dieser Gesellschaft ziemlich schnell nach unten dreht.
Das Risiko, aus einer gesicherten sozialen Position in Armut zu geraten, ist heute größer als umgekehrt die Möglichkeit, aufzusteigen. Wir haben es in dieser Gesellschaft sozusagen mit einem verfestigten Kern von in Armut lebenden Menschen zu tun.
Aus der neuesten Untersuchung des IAB – das ist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Agentur für Arbeit – vom 12. September wissen wir, dass erstens die Hälfte der Leistungsbezieher nach dem SGB II durchgängig zwei Jahre lang Leistungen bezogen hat, dass zweitens Alleinstehende mit Kindern unter 18 Jahren mit über 72 % die höchste Verbleibsquote in diesem Leistungssystem haben und dass auch Paare mit Kindern immerhin noch zu 53 % in diesem Transfersystem verbleiben. Alleinstehende und Paare ohne Kinder haben insgesamt bessere, also geringere Verbleibsquoten.
Das sind die Zahlen für den Bund. Die Frage, die wir uns als Landespolitiker stellen müssen, lautet: Wie sehen eigentlich die Zahlen für NRW aus? Die Frage drängt sich auch deswegen auf, weil, wenn man zum Beispiel einen Ost-West-Vergleich vornimmt, bei im Osten lebenden Paaren mit Kindern eine deutlich geringere Verbleibsquote als bei Paaren im Westen festgestellt wurde – offensichtlich deswegen, weil die Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Osten deutlich besser ausgestaltet sind als bei uns.
Darum drängt sich die Frage auf: Herr Laumann, wie nehmen die Kommunen in NordrheinWestfalen ihre Pflichtaufgaben wahr? Als solche sind sie nach dem letzten SGB-II-Änderungsgesetz definiert; das betrifft die Frage der Kinderbetreuung gerade für diese Haushalte. Diese Frage müssen Sie uns bald beantworten. Es geht um die Teilhabe, und es geht um den Zugang zur Bildung.
Da stellen wir zunächst einmal fest: Wer trotz einer zweijährigen Diskussion in diesem Hause nicht die Kraft aufbringt, den Kindern unseres Landes, die in Armut leben, Lernmittelfreiheit zu gewähren, eine kostenfreie Teilnahme an der OGS und an schulischen Angeboten zu ermöglichen und eine kostenfreie Essensteilnahme dieser Kinder umfassend zu realisieren, wer dies wider besseres Wissen unterlässt, würde sich in anderen Zusammenhängen der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. Auf jeden Fall eröffnet er – jenseits aller guten, salbungsvollen und energischen Worte und Reden – den Kindern aus einkommensarmen Schichten nicht den Ausstieg aus der Armutsfalle.
Entgegen allen Ankündigungen – diese Diskussion gab es auch gestern zum KiBiz – stelle ich fest: Sie bekämpfen die Armut im Land nicht, jedenfalls nicht zielgerichtet. Das will ich belegen, indem ich auch auf eine frühere Diskussion zurückgreife.
Armut und Armutsrisiken in Nordrhein-Westfalen lassen sich zum Teil auch geografisch festmachen. In den großen kreisfreien Städte entlang der Ruhrschiene, wie Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg, aber auch in Städten wie Aachen, Köln, Wuppertal und Bielefeld haben die Kinder in Nordrhein-Westfalen das größte Armutsrisiko.