Diese Kraft, meine Damen und Herren, scheint insbesondere Bundesinnenminister Schäuble, aber zeitweise auch Innenminister Wolf seit geraumer Zeit abhanden gekommen zu sein.
Bei den neuen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden ist die Politik in den letzten Jahren bis an die Grenzen der Verfassung gegangen und teilweise darüber hinaus. In Urteilen des Bundesverfassungsgerichts finden sich zahlreiche Korrekturen: Lauschangriff, Luftsicherheitsgesetz, Rasterfahndung, präventive Telefonüberwachung. Dies sind Urteile, die den Politikerinnen und Politikern in Deutschland gezeigt haben: So nicht! Ihr habt Grenzen überschritten.
Problematisch finde ich angesichts der Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht den Sicherheitspolitikern aufgezeigt hat, eine ganz neue Qualität in der Debatte über die richtigen Antworten auf die Bedrohung durch den Terrorismus.
Erstens. Offen fordert Bundesinnenminister Schäuble, dass man das Verhältnis von Polizeirecht und Strafrecht umkehren müsste. Der Staat müsse mehr agieren statt reagieren. Das bedeutet, dass die Mittel der Strafverfolgung auch im Vorfeld einer Tat bei der Gefahrenabwehr angewandt werden sollen, um den Gefährdern im Vorfeld besser auf die Spur zu kommen. Dabei sollen den Gefährdern möglichst wenige Rechte zugestanden werden als Beschuldigten im Strafverfahren.
Zu Ende gedacht heißt das, dass der Staat seine Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt und ihn oder sie zu seiner oder ihrer angeblich eigenen Sicherheit überwacht. Beispiele sind die Vorratsdatenspeicherung, die geforderte Mautdatennutzung, die verstärkte Videoüberwachung mit digitalem Gesichtsabgleich. All diese Maßnahmen sind mit Eingriffen in Freiheitsrechte verbunden und folgen der so einfachen wie aus meiner Sicht falschen Logik: Mehr Überwachung mit weniger Freiheit heißt automatisch mehr Sicherheit.
Unsere Gegenthese lautet: Mehr Überwachung heißt in erster Linie weniger Freiheit. Der Sicherheitsgewinn ist oft fraglich. Ein Präventionsstaat, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht den Funktionsprinzipien des Rechtsstaats diametral entgegen.
Zweitens. In Interviews stellt der Bundesinnenminister offen fundamentale Grundsätze unseres Rechtsstaates infrage. Angesichts der aus seiner Sicht lästigen Korrekturen durch das Bundesverfassungsgericht wird die Definition und die Beschreibung einer ganz neuen Art der Bedrohung in die Debatte eingeführt, mit der sich die Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit aufheben lässt. Ein neues Kriegsrecht – man ist im Krieg, nicht mehr im Frieden! – anstelle des Friedensrechts wird gefordert, das die Grundlagen unseres Rechts- und Verfassungsstaates infrage stellen kann.
„Panik an der Macht – Im Kampf gegen den Terror machen sich die Minister Schäuble und Jung auf den Weg in eine andere Republik.“
Wir setzen dagegen: Demokratie lebt durch und mit mündigen Bürgern und Bürgerinnen, die sich ihrer Bürger- und Freiheitsrechte bewusst sind und sich darauf verlassen, dass der Staat sie unbehelligt ihre Rechte ausüben lässt. Er gibt der mündigen Bürgergesellschaft einen Rahmen, in dem sie sich frei entfalten kann. Bürgerinnen und Bürger, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen müssen, verändern ihr Verhalten und lassen sich letztendlich von der Ausübung ihrer Freiheitsrechte abschrecken. Der demokratische Staat ist immer auch ein Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern keine umfassende Sicherheit gewährleisten kann. Er kann und darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht präventiv zu seinen Feinden machen, auch wenn einige davon es irgendwann einmal werden könnten.
Das heißt für uns: Der Staat kann und muss bei Gefahr und zum Zwecke der Strafverfolgung in die Rechte seiner Bürger eingreifen. Ohne dem geht es nicht. Dabei muss er aber die Verhältnismäßigkeit wahren, die sich an der Bedrohung auf der einen Seite, aber auch an der Erforderlichkeit auf der anderen Seite misst.
Für uns gilt: Diese Grundsätze des demokratischen Rechtsstaates sind seine Stärke, nicht seine Schwäche, wie Sicherheitspolitiker uns gerne glauben lassen möchten. Wer sie opfert, hat im Kampf gegen den Terrorismus aus meiner Sicht schon jetzt verloren.
Angesichts der Erkenntnis, dass der Staat nicht mit aller Technik, nicht mit der Überwachung und auch nicht mit der Demontage des Rechtsstaates umfassende Sicherheit gewährleisten kann und wir bisher wenig über die auslösenden Faktoren bei potenziell gewaltbereiten Attentätern wissen, müssen wir uns viel stärker als bisher mit den Hintergründen und der Entstehung des ideologischen Islamismus beschäftigen – gerade vor dem Hintergrund, dass dieses Ideologieangebot inzwischen offenbar auch hier aufgewachsene junge Menschen infiziert. In diese Köpfe der möglicherweise unter uns lebende Attentäter schauen wir nicht mit Videokameras. Und wir verstehen nicht, wann und warum sich junge Menschen in unserer Gesellschaft von den westlichen Werten verabschieden. Solange wir dies nicht erkennen und auch hier gegensteuern, werden wir den Kampf gegen diese Ideologie nicht gewinnen können.
preschen Sie, Herr Wolf, bei der Online-Überwachung vor und ignorieren alle verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Anhörung zum Verfassungsschutzgesetz geäußert wurden.
Sie reihen sich damit ein in die Schar der Innenminister, die erst vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden können und dann auch müssen. Ich gehe davon aus, dass wir sehr bald im Landtag ein Verfassungsschutzkorrekturgesetz diskutieren werden.
Ihre Abgrenzung, Herr Wolf, von Schäubles Vorschlägen wirkt hier nicht nur halbherzig, sondern geradezu lächerlich. Auch mit Ihren Standardsätzen „Jetzt mal keine Schnellschüsse! Wir müssen abwägen! Es bleibt abzuwarten!“ formulieren Sie eine „Hinhalte-Nichtssage-Position“, während inzwischen in Berlin Gesetze gemacht werden, die fundamental in Bürgerrechte eingreifen.
Ja, dafür gibt es eine Innenministerkonferenz, und der Innenminister des größten Bundeslandes, Herr Orth, hat in der Debatte schon eine wichtige Funktion. Ich sehe aber nicht, dass die von Nordrhein-Westfalen zurzeit wahrgenommen wird.
Auch hört man von Ihnen, Herr Wolf, sehr wenig beim Umbau der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur durch den Bundesinnenminister. Ein mehr als zwei Dutzend neue Zuständigkeiten umfassendes BKA-Gesetz wird derzeit in Berlin vorbereitet. Geht es nach Schäuble, wird die Gefahrenabwehr, also die klassische Polizeiarbeit, die in Länderzuständigkeit liegt, nicht mehr allein Ländersache sein. Das heißt, das BKA wird von einer Ermittlungsbehörde, die der Generalbundesanwältin lediglich Hilfsbeamte zur Verfügung stellt, zur Gefahrenabwehrorganisation in Sachen Terrorismus mit einem umfangreichen Katalog von Kompetenzen. Diese reichen von der Rasterfahndung bis zum Lauschangriff, sozusagen die BestOff aus dem Katalog des Überwachungs- bzw. Präventionsstaates.
Was hier passiert, Kolleginnen und Kollegen, ist der Aufbau eines deutschen FBI, das unsere föderale Grundordnung auf den Kopf stellt – und das ohne Not, und das ohne Gegenwehr aus Nordrhein-Westfalen.
Die Strukturen – das haben alle Redner vor mir festgestellt – haben sich bewährt. Das zeigen die Festnahmen im Sauerland. Dafür gebührt den Beteiligten – auch den NRW-Polizeibeamtinnen- und -beamten – sehr großer Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Erfolge scheinen Herr Schäuble aber nicht davon abzuhalten, bewährte Strukturen auf den Kopf zu stellen. Parallelgesellschaften in der Gefahrenabwehr – das ist meine Auffassung – bringen nicht nur Zuständigkeiten durcheinander, sondern stellen unsere bewährte Sicherheitsarchitektur von den Füßen auf den Kopf. Ich glaube nicht, dass das guttut.
Wie ist unsere NRW-Polizei aufgestellt? Leider hat der Innenminister in den letzten zwei Jahren wirklich nichts versäumt, um unsere Polizei strukturell zu schwächen.
Mit seinen Strukturreformen brachte er anstatt mehr Funktionalität mehr Chaos in den Organisationsaufbau sowohl der äußeren Strukturen wie auch bei der Aufbau- und Ablauforganisation der einzelnen Polizeibehörden.
Ich zitiere aus den Anhörungen zum Polizeiorganisationsgesetz I und II Ulrich Dugas, Inspekteur der Polizei, zurzeit im Kosovo beim Aufbau des dortigen Innenministeriums als Berater tätig, sagte am 23. März 2006 zum Polizeiorganisationsgesetz I der Landesregierung in der Anhörung – ich zitiere –:
„Ich bin mir sicher, dass dieses scheibchenweise Vorgehen nicht zu einer Polizeiorganisation aus einem Guss …, sondern zu Dauerstress in der Polizei führen wird. Dies dürfte negative Auswirkungen auf die Arbeitsmotivation der Beschäftigten und damit auf die Qualität und die Ergebnisse polizeilicher Leistungen haben.“
Werner Geck, Leitender Polizeidirektor a. D. führte in der Anhörung vom 28. Februar 2007 zum Polizeiorganisationsgesetz II aus – ich zitiere –:
„Ich denke, dass mit diesen 47 Behörden, die auch noch völlig inhomogen sind, unter Wegnahme der Bündelungsfunktion der Regierungspräsidenten eine Führung der Polizei, wie sie nach der PDV 100 bundesweit vorgeschrieben ist, in solchen Lagen nicht einfach ist. Sie wird vielmehr durch diese Organisationsänderung nicht unwesentlich erschwert, wie ich ausdrücklich aus meinem Erfahrungsschatz heraus
sagen möchte. Ich wollte nicht Polizeiführer in einer Terrorismusbekämpfungslage sein, wenn solche Führungsverhältnisse im Oberbau bestehen. Das würde die Lage erheblich erschweren.
Ich bin auf dem Balkan im Auftrage der EU tätig. Wir versuchen dort, die Polizeien – ich speziell in Mazedonien – EU-tauglich zu machen, sie auf EU-Standard zu bringen. Nach meinem Eindruck ist die Polizei, wenn sie so organisiert wird, wie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, nicht EU-tauglich.“
So weit die Kommentare aus den Anhörungen. Das sind keine Verdächtigen, die vielleicht meiner Partei nahestehen, das sind gestandene, erfahrene Polizeileute aus NRW, die diese Kommentare abgeben.
Aber anstatt sich diese Kommentare von diesen erfahrenen Polizeifachleuten zu Herzen zu nehmen, betreibt der Innenminister weiterhin seine Chaospolitik mit der Polizei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Ihnen, Herr Wolf, ist weder die Freiheit noch die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in NRW in guten Händen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst auf den Kollegen Rudolph eingehen, der erfreulich moderat vorgetragen hat und einiges an Übereinstimmung hat erkennen lassen.
Ich will Ihnen, lieber Herr Dr. Rudoph, dennoch einige Auskünfte geben, damit Sie Bescheid wissen, was das Thema Sicherheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr betrifft. Dort gibt es – das ist Ihnen wahrscheinlich auch bekannt; möglicherweise haben Sie es nicht so deutlich vortragen wollen – seit Langem eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, die sich damit beschäftigt und Leitfäden herausgegeben hat. Es gibt Ordnungspartnerschaften, um Sicherheit in Bus und Bahn zu gewährleisten, Aufklärungsbroschüren und Hinweise, wie das Ganze im ÖPNV besser klappen soll oder auf den Flughäfen, die natürlich