Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Marc Jan Eumann, Sie haben es geschafft, in fünf Minuten einen Ritt durch alle Themen zu vollführen.

(Heiterkeit von CDU und FDP)

Ich beschränke mich mit Rücksicht auf die Redezeit nur auf den Antragsgegenstand.

Nach 39 Jahren Ihrer Herrschaft in diesem Lande gab es bei vielen Dingen sicherlich deutliche Optimierungspotenziale. Aber es verwundert mich schon sehr, dass Sie uns dafür so attackieren, dass wir in diesem Punkt Ihre Strategie weiterführen und weiterdenken. Denn Sie haben erst zum Jahresende 2004 die Breitbandinitiative NRW ins Leben gerufen. Wir haben das an verschiedenen Stellen weiterentwickelt.

Wir hatten als CDU-Fraktion einen Antrag zum Thema Funkversorgung im ländlichen Raum eingebracht, der im September 2006 im Plenum beraten wurde. Wir haben mit vielen kommunalen Projekten, beispielsweise im Hochsauerlandkreis, das Thema weiterentwickelt, sodass diese harte Abrechnung eigentlich nicht gerechtfertigt ist.

Zweitens. Ich glaube, dass Sie die Problemstellung nur zum Teil erkannt haben. Wenn man Ihren Antrag liest, hat man den Eindruck, als gäbe es komplette Dörfer, Ortschaften oder kleine Städte ohne Breitbandanbindung. Tatsächlich liegt das Problem aber folgendermaßen: Bei Straßenzügen mit vielleicht 70 Häusern haben 58 Häuser eine Breitbandanbindung. Die letzten zwölf Häuser haben keine Breitbandanbindung.

Insofern ist die Umsetzung der Forderung in Ihrem Antrag, dass jetzt das Land erfassen soll, wo – in welchem Straßenzug – in NordrheinWestfalen vereinzelt Häuser keine oder vielleicht eine zu schlechte Anbindung haben, nicht so einfach, wie sie sich liest. Deshalb ist unsere Denkrichtung eine ganz andere als Ihre. Denn ich glaube nicht, dass das Land Nordrhein-Westfalen es leisten kann, das für jeden einzelnen Standort, für jedes einzelne Haus in Nordrhein-Westfalen zu erfassen, sondern das können nur die Kommunen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihres Kollegen Eiskirch?

Bitte schön.

Werter Kollege Jarzombek, es ist und bleibt aber doch so, dass 5 % der privaten Haushalte und Unternehmen, egal, ob sie weit über das Land verstreut oder irgendwo an einer Stelle konzentriert sind, von der wirtschaftlichen Entwicklung, die durch Breitband zweifelsohne – das wird auch Ihre Auffassung sein – unterstützt wird, abgekoppelt sind. Auch viele Schülerinnen und Schüler sowie Krankenhäuser sind von Internetzugängen schnellerer Natur abschnitten. 5 % der Bevölkerung, der Unternehmen entspricht der Größenordnung der gesamten Stadt Köln. Wenn Köln keinen DSL-Anschluss hätte, wären Sie mit Sicherheit bereit, sofort etwas zu tun.

Ich will fest davon ausgehen, dass Ihnen die Menschen, verstreut über das Land, nicht weniger wichtig sind als die Bürgerinnen und Bürger in Köln. Ist es vor diesem Hintergrund nicht Aufgabe, einen genauen Atlas darüber zu erstellen, wo Breitbandanschlüsse derzeit nicht vorhanden sind, um tätig werden zu können, und nicht nur schlicht und ergreifend zu sagen: „Wir warten mal ab, was der Bund tut“?

Eine lange Frage. Herr Kollege Eiskirch, ich hoffe, man hat Ihnen im Nachgang zu der letzten Debatte die neue Gemeindeordnung erklärt. Ich kann mich erinnern, dass es da in Ihrem Zwischenruf noch ein paar Defizite gab.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Jetzt wäre ich an Ihrer Stelle aber vorsichtig!)

Insofern muss man sich doch überlegen: Was ist Aufgabe des Landes, und was ist Aufgabe der Kommunen? Ich glaube nicht – ich betone das; vielleicht haben Sie das vorher nicht richtig verstehen wollen –, dass es Aufgabe des Landes sein kann, Leute einzustellen, um in ganz Nordrhein-Westfalen durch jede einzelne Straße zu gehen und bei jedem einzelnen Haus festzustellen, welche Anbindung es hat. Das wird definitiv nicht funktionieren können.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Lächerlich!)

Lassen Sie mich erst mal ausreden, dann verstehen Sie vielleicht das Prinzip, das wir an den Tag legen!

(Marc Jan Eumann [SPD]: Wir hören schon so lange zu!)

Es ist ziemlich einfach. Deshalb fördern wir in einem ersten Projekt im Hochsauerlandkreis, dass die Kommune selbst in die Lage versetzt wird, mit technischer, aber auch wissenschaftlicher Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen ein kommunales Infrastrukturprogramm aufzulegen. Das möchten wir auch gerne in allen anderen Kommunen tun, wenn das Projekt aus dem Hochsauerlandkreis als Best-Practice-Modell funktioniert. Danach sieht es zurzeit aus.

Es ist eine neue Aufgabe auf kommunaler Ebene, jetzt eine Infrastrukturplanung für den Breitbandausbau zu machen, genau zu erfassen, wo welche Leitungen in welchen Qualitäten liegen, und wer ihnen weiterhelfen kann. Anschließend können die Kommunen gegebenenfalls Leerrohre verlegen. Das ist sinnvoll staatlich investiertes Geld, weil damit Werte geschaffen werden und nicht nur eine dumpfe Subventionierung von Anbietern stattfindet. Die Kommunen haben dann selbst Leerrohre, für die sie sich entsprechende Anbieter suchen können.

Als Nächstes stellt sich die nicht ganz uninteressante Frage, die Sie in Ihrem Antrag gar nicht aufwerfen: Welche Kabel sollen in den Rohren liegen? Wenn Sie das Jahr 1997 betrachten – das ist zehn Jahre her –, werden Sie feststellen, dass die Standardanbindung für das Internet mit 56 Kilobit stattgefunden hat. Heute ist der Standard mindestens 2 Mbit, bald schon 6 Mbit und geht bis zu 50 Mbit hoch. Das heißt: Wir haben in zehn Jahren eine Vertausendfachung der Kapazität erlebt. Es gibt kein Indiz dafür, dass das Tempo in den nächsten zehn Jahren langsamer wird, sondern die Entwicklung wird sich noch schneller vollziehen.

Wir müssen also davon ausgehen, dass wir in zehn Jahren im ländlichen Raum die tausendfache Kapazität von heute brauchen. Das wird mit keiner Kupferleitung gelingen, und das funktioniert auch nicht mit dem in Ihrem Antrag angesprochenen DSL-Standard, weil dieser nur sehr begrenzte Kabellängen ermöglicht. Das wird vielmehr dazu führen, dass wir Glasfaserleitungen bis an die Haushalte legen müssen. Das Investitionsvolumen für solche Leitungen für ganz NRW hat noch keiner richtig erfasst. Wahrscheinlich wird es irgendwo bei 10 Milliarden € liegen.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Was heißt das?)

Mit den 10 Millionen, die Sie für die gesamte Bundesrepublik ansprechen, kann man nur wenig anfangen. Das heißt, das ist eine Aufgabe der Unternehmen und nicht des Staates. Wir müssen hier die richtigen Anreize liefern. Das passiert zur

zeit durch die Initiativen, die in der Staatskanzlei erfolgen.

Als Drittes möchte ich noch die Frage erwähnen – diese haben Sie in Ihrem Antrag gar nicht aufgeworfen –, ob man diese Glasfaserkabel oder wie auch immer gearteten Kabel auch noch für den allerletzten Bauernhof, der 3 km von der nächsten Ortschaft entfernt liegt, verlegt. Sie kennen das: Da gibt es diese wunderbaren Holzpfähle, und obendrauf liegt ein 100 Jahre altes Kupferkabel. Vielleicht wird dann ein Glasfaserkabel als Girlande dorthin gelegt. Man könnte die Strukturen aber auch wie in Afrika aufbauen: schnurlos, ohne Verlegung von Kabeln.

(Zuruf von Marc Jan Eumann [SPD])

Ja. Was hat der Bauernhof mit Afrika gemeinsam? Möglicherweise die technische Basis in dieser Frage; denn dort macht man all das per Funk.

An diesen Lösungen müssen wir arbeiten. Wir haben schon letztes Jahr das Thema WiMAX nach vorne gestellt. Wir unterstützen das in Nordrhein-Westfalen aktiv. Aber, Herr Kollege Eumann, wir werden noch einmal darüber reden – das hängt von den weiteren Wellenkonferenzen ab –, ob man die Dividende aus der Digitalisierung des Fernsehens komplett in weitere Spartenkanäle stecken muss oder ob man nicht sagt, vielleicht ein Drittel dieses Frequenzkuchens für breitbandige Funkanbindungen zu verwenden, mit denen man die weißen Flecken im ländlichen Raum wird stopfen können. Das ist zumindest die Position unserer Fraktion. Ich bin sehr zuversichtlich, dass Sie ihren Charme erkennen und ihr beitreten werden. Dann können wir uns ernsthaft über diese Dinge unterhalten.

Der Antrag hat sicherlich das Thema aufgegriffen, aber die Ansätze, die Sie zeigen, sind vorne und hinten nicht ausreichend. An den Fragestellungen, die ich aufgeworfen habe, wird erkennbar, dass wir noch über ganz andere Dinge reden müssen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Jarzombek. – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die Zwischenfragen stellen wollen, um Verständnis. Aber wir können über die Zwischenfragen und deren Beantwortung, die manchmal etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, nicht eine Kurzdebatte zu einer Langdebatte machen. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich weitere Zwischenfragen nicht mehr zulassen kann, wenn durch die ausführliche Beantwortung einer langen Frage aus einer Fünf-Minuten-Rede

eine Rede wird, die zehn Minuten oder länger dauert.

(Ralf Jäger [SPD]: Das liegt am Beantwor- ter!)

Als Nächster kommt Kollege Witzel dran. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDPLandtagsfraktion misst der Breitbandtechnologie eine hohe wirtschaftliche und selbstverständlich auch gesellschaftliche Bedeutung zu. Neue breitbandige Übertragungstechnologien vereinen innovative Technik und bieten deshalb auch große Potenziale für die Zukunft. Immer höhere Übertragungsgeschwindigkeiten ermöglichen gerade den zahlreichen im Medienland Nordrhein-Westfalen ansässigen Telekommunikations- und Medienunternehmen ganz neue Möglichkeiten und Vermarktungsformen für innovative Multimediaangebote wie Internetfernsehen oder Video on Demand.

Highspeed-Internetzugänge haben branchenunabhängig eine hohe Bedeutung für unsere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Das ist unstreitig. Sie bedürfen dieser Infrastruktur auch zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit im europäischen und globalen Wettbewerb. Neben der schnellen Übertragung großer Datenmengen im Arbeitsprozess ermöglichen sie die Steigerung der Produktivität etablierter Prozesse und eröffnen so neue Investitions- und Arbeitsmöglichkeiten. Damit dienen sie der Steigerung unseres Wirtschaftswachstums und ermöglichen die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze und neue Wege wie zum Beispiel die verstärkte Telearbeit.

Breitbandverbindungen sichern die Teilhabe von Menschen an einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft unabhängig von ihrem Wohnort und vereinfachen den Zugang von Bürgern zu behördlichen Leistungen. Sie garantieren dabei insbesondere die Anbindung und Entwicklung des ländlichen Raums. So ermöglichen sie etwa Qualifikationsmaßnahmen in Regionen, in denen bestimmte Lerninhalte nicht lokal angeboten werden.

Das Internet ist nicht nur für junge Menschen eine wichtige Kommunikations- und Informationsplattform, sondern unterstützt zudem generationenübergreifend das lebenslange Lernen von Menschen. Die NRW-Landesregierung setzt sich deshalb aktiv – etwa durch die Initiative Breitband NRW – für eine flächendeckende Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen ein. Es ist ein

normaler Prozess, dass bei der Breitbanderschließung die Bevölkerungsdichte und die Summe potenzieller Kunden einen wichtigen Faktor darstellen und Anbieter von DSL und Kabel zunächst in dicht besiedelten Ballungsgebieten ihre Angebote ausbauen. Neben dem Festnetz T-DSL und Breitbandkabel ermöglichen heute bereits Terrestrik und Satellit die Versorgung mit breitbandigem Internet in nahezu allen Teilen Deutschlands.

Eine wichtige Rolle bei der Netzabdeckung im ländlichen Raum kommt dabei neben der noch relativ kostenintensiven Satellitenversorgung den bestehenden alternativen Funktechnologien wie dem drahtlosen WiMAX zu. Ich darf hier noch einmal an den Antrag der Koalitionsfraktionen „Bessere Versorgung des ländlichen Raumes mit WiMAX-Funkstandard sicherstellen“ vor einigen Monaten erinnern.

Die FDP setzt sich auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene für eine Schaffung möglichst vieler kostengünstiger schneller Breitbandanschlüsse ein. Wir sind der Ansicht, dass bei aller Fokussierung auf eine DSL-Versorgung die bestehenden und funktionierenden alternativen Technologien von den kommunalen Entscheidungsträgern stärker einbezogen werden sollten.

Nach der Versteigerung der für WiMAX nutzbaren BWA-Frequenzen – Broadband Wireless Access – und entsprechender Verbreitungsauflagen erhoffen wir uns eine Stärkung des Wettbewerbs im Breitbandmarkt durch neue Anbieter mit alternativen Zugangstechnologien. Wir denken, dass neue Dienste, die sich am Markt entwickeln, nicht überhastet zum Universaldienst mutieren dürfen. Wir setzen hier zunächst auf die Kraft des Marktes statt auf bürokratische Umverteilung und wollen keine mögliche Fehlallokationen und keine Verfestigung von Monopolstrukturen.

Wir haben gesehen, dass sich etwa der Mobilfunk erfreulicherweise so entwickelt hat, dass inzwischen nahezu jeder Bürger in NordrheinWestfalen ein oder mehrere Mobilfunkgeräte besitzt, ohne dass Mobilfunk jemals ein Universaldienst war. Im Gegenteil kündigen immer mehr Kunden derzeit ihre als Universaldienstleistung bestimmten Festnetzanschlüsse, und die noch teilweise vorhandenen Münztelefone werden immer seltener benutzt. Wir sind deshalb sehr zuversichtlich, dass sich ein solcher Erfolg des freien Marktes auch bei breitbandigen Internetzugangsdiensten in unserem Land wiederholen wird.

Die EU-Kommission hat zu einer Erweiterung des Universaldienstes auf Breitbandkommunikations

dienste bereits in einer Mitteilung vom April 2006 ablehnend Stellung genommen, nachdem zahlreiche Unternehmen und Verbände dies als Wettbewerbsverzerrung, Investitionshindernis und Innovationslähmung kritisiert haben. Ob diese Position im Zusammenhang mit der Novellierung des EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation zukünftig noch Bestand hat, bleibt abzuwarten. Aber auch die aktuelle Bundesregierung hat auf eine parlamentarische Anfrage hin wie folgt geantwortet – ich darf aus der Drucksache 16/5302 zitieren –:

„… das Universaldienstkonzept ist ausgewogen. Deshalb sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, auf Ebene der Universaldienstleistungsrichtlinie im Anwendungsbereich Änderungen einzubringen.“

Herr Eumann, weil die SPD Teil dieser Bundesregierung ist, würde mich sehr interessieren – vielleicht können Sie das noch erläutern –, warum Sie, zugleich als Vorsitzender der Medienkommission, sich hier anders eingelassen haben, als es Ihre eigene Bundespartei als Teil der Bundesregierung aus guten Gründen tut. Ich meine, es ist nicht richtig, dass Sie in Ihren Gestaltungsmöglichkeiten, die auch Sie persönlich im Bund haben, eine andere Strategie verfolgen als das, was Sie hier von Schwarz-Gelb im Land und von der Landesregierung entsprechend erwarten.

Sie wollen die Überprüfung des Telekommunikationsrecht für ein Rechtssachgebiet, das auf Bundesebene ressortiert, fordern dies von der Landesregierung ein. Aber da, wo Sie persönlich als in Gestaltungsverantwortung stehender Akteur beim SPD-Parteivorstand sind und wo die SPD sich in der Bundesregierung befindet, gibt es anderslautende Signale. Wie es zu diesen Abweichungen kommt, sollten Sie hier noch einmal darlegen.

Ich darf abschließend festhalten: Wir haben mit ca. 54 % einen hohen Grad der Breitbandnutzung in NRW und streben durch die Verwendung der jeweils geeigneten Erschließungstechnologie eine sinnvoll flächendeckende Versorgung auch in Zukunft für Nordrhein-Westfalen an. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von FDP und CDU)