„dass einer Reihe von Kreisen Personal zugewiesen werden soll, das für die Aufgabenwahrnehmung überhaupt nicht benötigt wird – Registratoren, Assistenzkräfte, leitendes Personal – und zudem nach Auffassung des Landes, soweit es sich um Tarifbeschäftigte handelt, nicht einmal in anderen Aufgabenbereichen außerhalb des Vollzugs, des Schwerbehindertenrechts bzw. des Elterngeldes eingesetzt werden darf.“
So geht das seitenlang weiter in der Stellungnahme des Landkreistages, der Ihnen bis jetzt als Profiteur der sogenannten Reform sehr wohl gesonnen war.
Es mündet letztlich darin, dass der Landkreistag eben nicht die Empfehlung ausspricht, die Vereinbarung, die Herr Wolf und sein Innenministerium den Landkreisen und den Kommunen insgesamt vorgelegt haben, zu unterschreiben, sondern ausdrücklich davon abrät, das zu tun und – man höre und staune – zusammen mit dem Städtetag und mit dem Städte- und Gemeindebund ein Rechtsgutachten in Auftrag geben will, mit dem die Klagemöglichkeiten in Bezug auf die Konnexität geklärt werden sollen. Da also, wo die Konnexität als Prinzip in Ihrer Wahlperiode auch wirklich beweisbar gefragt ist, versagen Sie, versagt dieser Innenminister. Der Finanzminister versagt sowieso an der Stelle. Das wundert mich nicht, wenn es um Finanzen geht.
Sie haben demnach nicht nur den Betroffenen einen Bärendienst erwiesen, indem Sie eine belegbar ordentlich funktionierende Fachverwaltung zerschlagen. Sie erweisen auch den Kommunen
diesen Bärendienst, indem Sie das in einer Art und Weise machen, bei der die Kommunen mit dem Personal, so wie Sie ihnen das überstellen, nicht klarkommen können, bei der sie ihre Interessen in Bezug auf die Finanzen nicht gewahrt bekommen und bei der insgesamt das Ganze im Übrigen auch dazu führen wird, dass wir Anfang des Jahres – das haben wir Ihnen ja auch mehrfach vorgehalten – monatelang eine Übergangssituation haben werden, in der die gesamten Anträge, in der die gesamten Verfahren wegen datentechnischer Probleme, weil es teilweise Umstellungszeiträume von mehr als drei Monaten gibt, nicht ordentlich abgewickelt werden können.
Alles in allem: Es ist ein Stück aus dem Tollhaus. Es ist wieder einmal ein Durchmarschieren dieses Innenministers nach dem Motto „Augen zu und durch“. Man kann eigentlich sagen: Überall, wo „Wolf“ draufsteht, ist Murks drin. Das gilt auch in diesem Fall.
Vielen Dank, Herr Becker. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz soll die staatliche Versorgungsverwaltung zum 31. Dezember 2007 aufgelöst werden. Die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und die Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz werden auf Kreise und kreisfreie Städte übertragen. Insbesondere damit verfolgen wir mehrere Ziele.
Erstens: Straffung der Verwaltungsstruktur und Personaleinsparung. Diesem Ziel hatte sich die Vorgängerregierung nicht verpflichtet gefühlt, wir aber sehr wohl. Deswegen lösen wir Sonderverwaltungen auf und übertragen ihre Aufgaben der allgemeinen Verwaltung. Mit diesem Gesetzentwurf wird eine nicht mehr zeitgemäße Aufgabenverteilung von Aufgaben nach den Sozialgesetzbüchern zwischen kommunalen und staatlichen Verwaltungen aufgegeben. Durch die Reform werden mittelfristig auch rund 450 Stellen eingespart. Alles das interessiert die Opposition natürlich nicht.
Zweitens: mehr Bürgernähe. Durch die Übertragung der Zuständigkeit für das Schwerbehindertenrecht auf die 54 Kreise und kreisfreien Städte bekommen wir für 2,3 Millionen Menschen kurze
Wege zu den zuständigen Verwaltungsstellen. Gleiches gilt für die jungen Eltern, wenn sie Anträge auf Elterngeld stellen. Die personelle und sachliche Ausstattung der neuen Aufgabenträger sichert eine bürgerorientierte und fachkundige Aufgabenerledigung. Die neuen Aufgaben werden in die vor Ort vorhandenen Verwaltungsstrukturen integriert.
Spannend ist ja auch – der Kollege Engel hat darauf hingewiesen –, dass Rot-Grün noch 1997 genau diesen Weg beschreiten wollte, heute aber nichts mehr davon wissen will.
Drittens. Die berechtigten Interessen der Beschäftigten werden selbstverständlich berücksichtigt. Das Personal folgt der Aufgabe; das ist klar. Auf der Basis eines Interessenbekundungsverfahrens bereitet das zuständige Ministerium dies in Abstimmung mit den neuen Aufgabenträgern vor. Ich bin sehr dankbar, dass sich Herr Laumann da auch sehr persönlich mit einbringt. Denn wir wollen natürlich, dass möglichst alle in eine von ihnen gewünschte Funktion und Stelle hineinkommen. Dabei muss sowohl den berechtigten sozialen Belangen als auch dem Anspruch der neuen Aufgabenträger auf sachkundiges Personal Rechnung getragen werden.
Dazu gibt es Veränderungen. Die Landesregierung prüft jede einzelne Fragestellung. Ich kann allen, die an der Stelle „Weltuntergang“ rufen, nur sagen: Wir haben Erfahrungen mit Strukturreformen in zweieinhalb Jahren. Wir haben bei der Polizeireform, bei der Reform der Forstämter, bei der Reform der Niederlassungen Straßenbau überall auch Personalverschiebungen vornehmen können. Das ist in aller Regel sehr gut gelungen. Es ist nicht möglich, jeden einzelnen Wunsch zu erfüllen. Das wissen wir auch.
Viertens. Wir anerkennen kommunale Belange. Es ist völlig richtig, dass bei der Frage der ersten Anwendung eines Konnexitätsausführungsgesetzes auch Streitfragen aufkommen und dass um die Kosten gerungen wird. Wir machen das, was man in einem solchen Fall tut. Wir stellen auf Durchschnittswerte ab. Das halte ich für richtig. Ich glaube, wir werden in der Lage sein, die übertragenen Rechtsgebiete auch in den neuen Behörden zu administrieren.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in dem Gesetzentwurf Lösungen gefunden, die den unterschiedlichen Interessen gerecht werden. Baden-Württemberg hat das seit 2005 auf diese Weise erledigt. Wir hören da keine Klagen. Ich bin sicher, dass auch wir das entsprechend managen werden.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung kommen können.
Wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung, Ihnen vorgelegt mit der Drucksache 14/5208. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/4342 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, bitte Hand heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Nichtanwesenheit des Kollegen Sagel angenommen.
Ich lasse weiter abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5271. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, bitte aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD bei Nichtanwesenheit des Kollegen Sagel abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine dritte Lesung ist nicht beantragt. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung angenommen.
Der Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung
und Technologie mit der Bestimmung überwiesen, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses liegt Ihnen vor.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der SPD Herrn Kollegen Schultheis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hochschulzugang und Hochschulabschluss müssen bundeseinheitlich geregelt werden, und zwar aus unserer Sicht gesetzlich. Das ist die zentrale Forderung der SPD-Landtagsfraktion in dieser Angelegenheit.
Im Rahmen der Föderalismusreform war das Bildungs- und Hochschulwesen bis zuletzt der umstrittenste Bereich – und dies aus gutem Grund: Es gibt einen Zielkonflikt bei der Durchsetzung einer ungeschmälerten Kulturhoheit und damit auch des Bildungswesens der Länder und dem Anspruch gerade junger Menschen auf gleiche Bildungschancen und damit gleichwertige Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Deshalb ist die schlussendlich von der Großen Koalition vereinbarte Restkompetenz – wenn man sie so bezeichnen darf – des Bundes für den Bereich der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse entscheidend. Doch auch hier gilt grundsätzlich das bestehende Abweichungsrecht der Länder gemäß Art. 73 des Grundgesetzes, wenn der Bund seine Gesetzgebungskompetenz nicht in Anspruch nimmt. Stichtag hierfür ist der 1. April 2008. Es ist also kein volles Jahr mehr, das es noch zu nutzen gilt.
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Schavan, hat angekündigt, dass sie kein entsprechendes Gesetz zur bundeseinheitlichen Regelung des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse in den Bundestag einbringen will. Das halten wir für falsch, weil hierdurch ein bundesweiter Flickenteppich zulasten der Bildungschancen junger Menschen droht. Die Mobilität Studierender innerhalb der Bundesrepublik Deutschland droht behindert zu werden. Das ist allerdings genau das Gegenteil von dem, was wir durch den Bologna-Prozess auf europäischer Ebene erreichen wollen, nämlich mehr Mobilität der europäischen Studierenden.
Eine endgültige Entscheidung darüber, ob der Bundestag, der auch ein eigenes Initiativrecht hat, ein solches Gesetz auf den Weg bringen will, ist noch nicht getroffen. Wir können aber auch selbst
handeln. Deshalb sollten die Länder – allen voran natürlich das größte Bundesland NordrheinWestfalen – vorsorglich der Anforderung gesamtstaatlichen Handelns gerecht werden. Das gilt für die Landesregierungen und die Landtage. Wir halten ein alleiniges Vorgehen der Landesregierung in dieser wichtigen Frage und über Staatsverträge für unzureichend.
Die Rechte der Landtage, die durch die Föderalismusreform gerade gestärkt werden sollten, müssen gewahrt werden, indem sie in ein geordnetes Verfahren einbezogen werden. Das halten wir für ganz entscheidend, wenn wir eine Alternative zu den Bundesmöglichkeiten ergreifen wollen.
Wir erwarten von der Landesregierung daher eine Bundesratsinitiative zur Regelung des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse. Das ist unsere erste Forderung. Unsere zweite Forderung ist die Sicherung der Chancengleichheit junger Menschen in Nordrhein-Westfalen. Als Drittes fordern wir die Einbeziehung des Landtags zur Regelung dieser zentralen Aufgabenstellung.
Ich sagte bereits: Wir haben im Rahmen der Föderalismusreform diskutiert, dass nicht die Bürokratien und die Landesregierungen, sondern die Landtage gestärkt werden sollen. Deshalb halten wir die im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vorgebrachte Auffassung der Landesregierung nicht für zielführend, im Wesentlichen sei alles dadurch geregelt, dass die Studienabschlüsse mittlerweile gegenseitig auf europäischer Ebene anerkannt werden.
Die Abschlüsse sind in der Tat nicht das problematische Feld in diesem Bereich. Das ist der Zugang. Wir sehen jetzt schon unterschiedliche Aktivitäten in den einzelnen Bundesländern, wie man diesen Zugang gestalten will. Berlin sagt: Kommt alle nach Berlin. – Alle ostdeutschen Bundesländer werden sagen: Kommt in die ostdeutschen Bundesländer, damit wir unsere Kapazitäten füllen. – Wir wollen allerdings, dass es diesen Run nicht gibt. Durch ein gemeinsames Zulassungsrecht sollen die Chancen Nordrhein-Westfalens gewahrt werden.
Meine Damen und Herren, haben Sie Verständnis dafür, dass wir der vorliegenden Beschlussempfehlung des Fachausschusses daher nicht zustimmen können. Wir werden diese Beschlussempfehlung ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir gemeinsam einen sinnvollen Weg finden. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Dr. Brinkmeier das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schultheis, das Thema „Beteiligung der Landtage“ ist aus mehrfacher Hinsicht interessant. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, steht in Art. 66 unserer Landesverfassung, dass die Landtage bei Staatsverträgen beteiligt sind. Von daher hätte ich keine Sorge, dass die Landtage nicht eingebunden sind, wenn wir eine wie auch immer geartete föderale Regelung erreichen.