Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

Da scheint sich an Ihrer Stelle ein Widerspruch aufzutun.

Mit ihrem Antrag will die SPD die Landesregierung durch den Landtag auffordern, sich für eine bundeseinheitliche Regelung des Hochschulzugangs und der Hochschulabschlüsse einzusetzen. Das lehnen wir ab.

(Karl Schultheis [SPD]: Warum?)

Aus gutem Grund hat man nämlich das föderale Element im Rahmen der Föderalismusreform gestärkt.

(Zuruf von Heike Gebhard [SPD])

Einerseits war die Verflechtung der Zuständigkeiten in den letzten Jahrzehnten dermaßen angewachsen, dass eine Politik der klaren Verantwortlichkeiten und damit auch der klaren Gestaltungsmöglichkeiten eben nicht mehr möglich war.

(Zuruf von Karl Schultheis [SPD)

Herr Kollege Schultheis, andererseits wollen wir ausdrücklich, dass es auch einen Wettbewerb der Qualität der hochschulischen Ausbildung gibt. Da offenbart sich wohl auch der Grundsatzkonflikt zwischen Ihrer Meinung und der Meinung der Koalition.

(Zuruf von der CDU)

Wir begrüßen es, wenn nun der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht. Wir haben ja – das sollten wir zur Kenntnis nehmen – seit knapp einem Jahr einen ratifizierten Staatsvertrag, der das Mindestniveau, was den Hochschulzulassungsbereich betrifft, festlegt. Wir befürchten auch nicht, dass dies, so wie wir es jetzt vorfinden, dazu führen

wird, dass begabte junge Menschen keinen Zugang zu einer Hochschule erhalten.

Umgekehrt – das sagen wir ausdrücklich – wollen wir das Selbstauswahlrecht der Hochschulen weiter deutlich stärken. Unserer Meinung nach wird das nicht nur qualitätssteigernd auf die hochschulische Ausbildung, sondern auch qualitätssteigernd auf die schulische Phase sein; denn die Schulen sind mehr denn je dazu gehalten, dass die Schülerinnen und Schüler den Zugang zu den Hochschulen im Rahmen dieser Auswahlverfahren mit qualitätsvollen Abschlüssen finden. Es wirkt also unserer Ansicht nach qualitätssteigernd.

Was die Hochschulabschlüsse betrifft, so sind wir sehr für die Möglichkeit, die Qualität eines bestimmten Abschlusses einschätzen zu können. Ich kann mich noch gut an unsere Begegnung in den USA erinnern, als wir in Washington über das Thema der hochschulischen Abschlüsse im Rahmen unserer Delegationsreise gesprochen haben. Ich finde es attraktiv, sodass wir darauf näher eingehen könnten. Ich habe aber das Gefühl, dass die Art und Weise, wie Vergleichbarkeiten hergestellt werden, wie die gesamten Rahmenbedingungen sind, eher der politischen Richtung der Koalition näherkommen als der politischen Richtung, die Sie hier propagiert haben.

Wir sind aber ausdrücklich nicht dafür, Hochschulabschlüsse noch weiter zu normieren. Alle notwendigen Regelungen, die die Bologna-Ziele widerspiegeln, sind mittlerweile auch ins Landesrecht umgesetzt. Regelungslücken gibt es darum eigentlich nicht. Umgekehrt haben die Hochschulen hier in Nordrhein-Westfalen vor allem durch das Hochschulfreiheitsgesetz jetzt die Chance, die inhaltliche Qualität – und darum geht es uns doch letztendlich allen – ihrer Studiengänge, die Sie dann selbst gestalten, zu steigern.

Zusammengefasst: Das notwendige Mindestniveau über alle Länder ist, was die Qualität der Hochschulausbildung betrifft, gesichert. Die Steigerung des durchschnittlichen Niveaus und die Steigerung der Spitzenqualität der hochschulischen Ausbildung wollen wir sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb unseres Bundeslandes auf eine wettbewerbliche Grundlage stellen. Wir sehen das nicht als Zielkonflikt, sondern wir werden mit Sicherheit feststellen, dass das tatsächlich qualitätssteigernd wirkt.

Das halten wir für die beste Methode – im Gegensatz zu der Ihrigen, die besagt, von oben möglichst viel zu stärken. Damit haben wir ziemliche Bauchschmerzen, denn am Ende klingt das gar nicht mehr so föderal, und das können wir hier als

Landesparlamentarier auch nicht begrüßen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Brinkmeier. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Lindner das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der SPD aus einem formellen und aus einem materiellen Grund ab. Formell haben wir hier wieder einen Antrag, mit dem eine bundeseinheitliche Regelung gefordert, eine Bundesratsinitiative letztlich angeregt wird. Noch aber haben Sie in Berlin eine Vertretung in der Bundesregierung und stützen die Mehrheit des Deutschen Bundestages. Insofern könnten Sie dort tätig werden. Es wäre also sehr leicht gewesen, eine solche Initiative an anderer Stelle vorzutragen.

Im Übrigen – das gehört auch zum formellen Bereich, und das hat schon Kollege Brinkmeier ausgeführt – stehen wir sehr ausdrücklich zum föderalen Wettbewerb der Länderlegislativen und der Landesregierungen. Von daher halten wir diesen Antrag aus formellen Gründen für nicht erforderlich.

Schließlich halten wir ihn auch materiell für nicht gerechtfertigt, und wir beziehen uns dabei auf die Ausführungen der Landesregierung, die wir uns in der Bewertung zu eigen gemacht haben.

Erstens. Im Rahmen des Bologna-Prozesses sind mit den Bologna-Ländern Ziele und Beschlüsse im Bereich der Hochschulabschlüsse verabredet worden, die Bund und Länder gemeinsam erarbeitet haben. Diese Absprachen haben dann im Jahre 2002 Eingang in das Hochschulrahmengesetz gefunden und sind anschließend in den Landesgesetzen aller Bundesländer aufgegangen.

Zweitens besteht auch bei der Hochschulzulassung nicht die Gefahr des von Ihnen befürchteten Flickenteppichs. Auf Grundlage des von den Ländern geschlossenen neuen Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen wird bekanntlich der bundesweite Zugang zu den zulassungsbeschränkten Fächern geregelt.

Insofern haben wir hier wieder einen Antrag aus einer kleinen Sammlung sozialdemokratischer Anträge – ich nenne das Papier zur Stammzellforschung aus NRW, mit dem die Teilnahme an europäischen Datenbanken erleichtert werden sollte, oder auch den Antrag zur Herstellung der Trans

parenz bei Studiengebühren –, die mit scheinbaren Problemen und mit scheinbaren Lösungen arbeiten. Daran wollen wir uns allerdings nicht beteiligen. Wir wollen reale Politik machen. Deshalb werden wir Ihrem Antrag aus formellen und materiellen Gründen nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Seidl das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Ziel, glaube ich, sind wir uns alle einig. Das hat ja auch schon die Debatte zu dem Antrag im Wissenschaftsausschuss gezeigt. Niemand hat bisher erklärt, dass ein Flickenteppich im Bereich der Hochschulausbildung in Deutschland sinnvoll oder gar notwendig wäre. Selbst Herr Lindner nicht.

(Karl Schultheis [SPD]: Er nimmt das blind in Kauf!)

Ich wage die Voraussage, dass auch Minister Pinkwart dies nicht tun wird, wenn er hier gleich das Wort ergreift.

Trotzdem – und das muss vor diesem Hintergrund eigentlich verwundern – lehnen Sie, Herr Lindner und Herr Brinkmeier, den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ab.

(Karl Schultheis [SPD]: Völlig unverständ- lich!)

Ja, vielleicht kann uns das gleich Herr Minister Pinkwart erklären, wie das zusammenpasst.

Wenn man allerdings Ihre Position weniger nach den schönen Worten beurteilt, die Sie hier regelmäßig vortragen, sondern an Ihren Taten misst, dann erscheint die Ablehnung eines solchen Antrag schon deutlich konsequenter.

Wenn man sich in der deutschen Hochschullandschaft auf die Suche nach einem Flickenteppich machen will, braucht man gar nicht erst das Bild zu bemühen, das Herr Schultheis eben hier gezeichnet hat. Nein, dafür reicht doch schon ein Blick auf die nordrhein-westfälische Hochschullandschaft, und auch darauf, was daraus zu werden droht, wenn nämlich Ihre wunderbaren Privatvor-Staat- und Der-Markt-wird’s-schon-richtenReformen erst einmal richtig greifen.

Das beste Beispiel, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Studiengebühren in NordrheinWestfalen. Allerorten gibt es unterschiedliche Re

gelungen: unterschiedliche Gebührenhöhen, unterschiedliche Ausnahme- und Sonderregelungen bei der Erhebung und ebenfalls unterschiedliche Regelungen, was die Verwendung betrifft.

Vor diesem Hintergrund wird Ihr Abstimmungsverhalten zu diesem Antrag schon deutlicher, Herr Lindner und Herr Brinkmeier. Denn die Forderung des SPD-Antrags wollen Sie ja genau nicht, nämlich die staatliche Verantwortung für die wesentlichen Eckpfeiler des Hochschulwesens, die sich gerade darin äußert, dass man Verantwortung für einheitliche Regelungen auf Landes- und Bundesebene übernimmt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn man für Mobilität, für Transparenz und für Chancengleichheit ist, reicht es nicht, nur darüber zu reden und zu hoffen, dass andere für die Realisierung sorgen; dann muss man auch etwas dafür tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, leider bleibt Ihr Antrag an dieser Stelle auch etwas unkonkret, wenn ich das sagen darf. Zwar halten auch wir eine bundeseinheitliche Regelung für dringend notwendig.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Allerdings könnten wir die Forderung nach einem eigenen Bundesgesetz, das im offenen Widerspruch zur Position der Länder stehen würde, nicht mittragen; lassen Sie mich das an dieser Stelle gleich klar und deutlich sagen. Denn ein solches Gesetz würde aufgrund der verfassungsrechtlichen Situation seit der Föderalismusreform eine abweichende Landesgesetzgebung geradezu herausfordern. Das würde wiederum zu dem befürchteten gesetzgeberischen Flickenteppich führen, den Sie gerade nicht wollen.

Wir können uns aber durchaus einen 16-pluseins-Staatsvertrag des Bundes mit allen Ländern vorstellen, durch den auch solche Bereiche einheitlich geregelt werden könnten, die gar nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Das wäre vermutlich auch das beste Instrument, um die Ziele zu erreichen, die Sie im zweiten Punkt Ihrer Forderungen erwähnen, wie etwa den Abbau von Zugangshürden für junge Menschen ohne Abitur. Hier hat Nordrhein-Westfalen in unserer gemeinsamen Regierungszeit schon viel erreicht.

Auch Ihrer dritten Forderung nach einer Beteiligung der Landtage können wir nur zustimmen. Der Hochschulzugang und die Hochschulabschlüsse sind in der Tat so wesentliche Eckpfeiler unseres Bildungssystems, dass es schon fast fahrlässig oder dumm wäre, wenn eine Landesre

gierung meinte, Regelungen oder Absprachen ohne die Beteiligung der Vertreterinnen und Vertreter des Volkes treffen zu können.

Mein Fazit lautet: Sofern Sie nicht darauf bestehen, dass die bundeseinheitliche Regelung, die Sie fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, durch Bundesgesetz erfolgen soll, das derzeit möglicherweise einige Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Bundestag vorbereiten wollen, können und werden wir Ihrem Antrag gerne zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Dr. Seidl. – Für die Landesregierung spricht Minister Pinkwart.