Protokoll der Sitzung vom 24.10.2007

Danke schön, Frau Dr. Seidl. – Für die Landesregierung spricht Minister Pinkwart.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion fordert dazu auf, sich für eine bundeseinheitliche Regelung auf den Feldern der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse einzusetzen.

Ihr Anknüpfungspunkt ist die Ankündigung der Bundesregierung. Es ist wichtig, das in den Blick zu nehmen, Frau Seidl, weil Sie die nationale Ebene angesprochen haben: Die Bundesregierung, die für die nationale Ebene zuständig ist, will sich von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich verabschieden und das Hochschulrahmengesetz aufheben.

Die im Bund mitregierende SPD appelliert hier in Nordrhein-Westfalen an die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder im Sinne des Grundgesetzes. Sie beschwört die Gefahr eines bundesweiten Flickenteppichs herauf. Außerdem befürchtet sie eine nicht ausreichende Einbeziehung der Landtage. Diese Gefahren sehe ich, meine Damen und Herren, ebenso wie der Innovationsausschuss nicht.

Wie ist die Sachlage? Tatsächlich ist die bisherige Rahmenkompetenz des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens im Rahmen der letzten Grundgesetzänderung entfallen. Ich glaube, das hat dieses Hohe Haus entsprechend nachvollzogen. Stattdessen unterliegen Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse nun der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz. Den Ländern wird ein Abweichungsrecht eingeräumt. Spätestens ab August 2008 können die Länder hiervon Gebrauch machen.

Wichtig ist – das nimmt uns, glaube ich, viele Sorgen, die Sie heraufbeschwören –, dass sowohl für die Hochschulzulassung als auch für den Hochschulzugang anderweitige Bindungen gelten. Für die Hochschulzulassung ist das der neue Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, den die Länder am 22. Juni 2006 auf der Basis der Regelung des Hochschulrahmengesetzes aus dem Jahr 2004 abgeschlossen haben. In Nordrhein-Westfalen ist er mit Gesetz vom 21. November 2006, also mit Beteiligung des Hohen Hauses, ratifiziert worden. Nach Inkrafttreten des Staatsvertrages wird das Zulassungsverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge ausschließlich auf dieser Grundlage und auf Grundlage der dazu ergangenen landesrechtlichen Regelungen durchgeführt.

Mir ist es ganz besonders wichtig hervorzuheben – denn das hilft vielleicht, den Blick in Bezug auf die Debatte über den Flickenteppich etwas zu erweitern, liebe Frau Seidl –, dass für die Hochschulabschlüsse nicht mehr nur nationales, sondern europäisches Recht gilt, wenn Sie so wollen, nämlich die Bologna-Vereinbarung. Zur Erleichterung der Mobilität der Studierenden nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern innerhalb von immerhin 45 Unterzeichnerstaaten sind gemeinsame Ziele für die Hochschulabschlüsse miteinander vereinbart worden. Diese Beschlüsse wurden auf deutscher Seite von Bund und Ländern zusammen erarbeitet. Sie sind für beide Seiten gleichermaßen verbindlich.

Die im Jahr 2002 auf Bundesebene ins Hochschulrahmengesetz aufgenommenen Regelungen wurden zudem inzwischen von allen Ländern in Landesrecht umgesetzt. In Nordrhein-Westfalen sind dies § 60 und § 61 des neuen Hochschulgesetzes, das der Landtag am 31. Oktober des vergangenen Jahres verabschiedet hat.

Unter dem Oberbegriff Hochschulzulassung wird in dem Antrag der SPD auch der individuelle Hochschulzugang als Qualifikation für ein Hochschulstudium angesprochen. Die Ausgestaltung des individuellen Hochschulzugangs erfolgt nach wie vor durch die Landeshochschulgesetze. In Nordrhein-Westfalen ist § 49 des Landeshochschulgesetzes einschlägig, der bereits umfassende Regelungen für einen Hochschulzugang ohne Abitur enthält.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung sieht deshalb insgesamt keinerlei Anlass, im Wege einer Bundesratsinitiative tätig zu werden.

(Beifall von der CDU)

Der Bund braucht es nicht. Wir haben gemeinsam andere Regelungen gefunden.

(Zuruf von Manfred Kuhmichel [CDU])

Lassen Sie uns abschließend Folgendes in den Blick nehmen: Frau Seidl, Sie haben so viele Bedenken gegen Vielfalt

(Dr. Ruth Seidl [GRÜNE]: Kreative Vielfalt ist okay!)

und werben so viel für einheitliche Regelungen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie sind doch für die Einheitsschule!)

Werfen wir doch einmal einen Blick auf das Bildungssystem und insbesondere auf das Schulsystem in Deutschland, oder schauen wir uns einmal die Entwicklung des Hochschulsystems in Deutschland an. Ich glaube, es war gut, dass Länder unterschiedliche Spielräume im Gesamtsystem haben nutzen können, damit sich nicht alle gleich schlecht oder gleich mittelmäßig entwickeln. Einige konnten sich sogar so gut entwickeln, dass wir in Deutschland sagen können, dass wir den Anschluss noch nicht verpasst haben.

Es ist unsere Aufgabe, jetzt hier in NordrheinWestfalen viel Tempo zu machen, um uns denjenigen anschließen zu können, die dies in der Vergangenheit immer schon ein bisschen besser gemacht haben als Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Pinkwart. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zum Schluss der Beratung kommen.

Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/4956, den Antrag Drucksache 14/4012 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind Grüne und SPD. Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Antrag Drucksache 14/4012 abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

11 Zugangsbeschränkungen sind keine Lösung – die NRW-Hochschulen brauchen eine echte Studienreform

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/3851

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für

Innovation, Wissenschaft,

Forschung und Technologie Drucksache 14/4955

Meine Damen und Herren, für die antragstellende Fraktion gebe ich Frau Dr. Seidl das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Hochschulpolitik werden die Schlagzeilen derzeit von zwei Themen beherrscht. Das eine Thema lautet: Deutschland hat im internationalen Vergleich zu wenige Studierende. – Und das andere Thema lautet: Es droht ein akuter Fachkräftemangel.

Meine Damen und Herren, das sind keine guten Meldungen – auch nicht für unser Bundesland. Denn obgleich der Bedarf an Nachwuchsakademikern wächst, ist Nordrhein-Westfalen immer noch stark im Rückstand, was die Studierendenzahlen angeht. Trotz steigender Bewerberinnen und Bewerber in diesem Semester sind wir mit den Anmeldungen gerade einmal auf dem Stand von 2005 angekommen, obwohl die Zahl der Studienberechtigten seit 2005 um mehr als 7.000 gestiegen ist.

Woran liegt das? – Anstatt die Tore weit zu öffnen, schotten sich die Universitäten gegen den Studierendenandrang ab. 753 Studiengänge sind derzeit mit einem NC belegt; das sind immer noch 40 % aller Studiengänge in Nordrhein-Westfalen. Das ist die aktuelle Situation.

Nun stecken die Hochschulen aber auch in einem Dilemma: Es gibt offensichtlich nicht genug Studienplätze. Und deshalb haben sie mit Zulassungshürden die Notbremse gezogen. Schließlich wollen sie in der Lehre ein Mindestmaß an Qualität garantieren.

Selbst auf die von Minister Pinkwart angebotenen Prämien pro zusätzlichem Studienplatz können einige Hochschulen verzichten. Sie lehnen es offensichtlich ab, zusätzliche Studierende aufzunehmen. So haben die Universitäten Köln und Bonn verlauten lassen, dass sie an dem Geld kaum interessiert seien. Schließlich sei man ohnehin bis an den Rand belegt.

Und die Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz, Frau Wintermantel, bringt es auf den Punkt.

Sie sagt mit Blick auf den Hochschulpakt – ich zitiere –:

„Damit ist klar, dass ein Ausbau des Studienangebotes zulasten der Qualität bewusst in Kauf genommen wird.“

Um die Qualität der Studiengänge zu sichern, reicht das Geld aus dem Hochschulpakt also bei Weitem nicht aus.

Und weil Sie, Herr Minister, es bisher versäumt haben, dafür zu sorgen, dass die Hochschulen hierfür die notwendigen Mittel haben, greifen die Hochschulen jetzt zu einer Notlösung, um die Qualität der Lehre wenigstens für die zu sichern, die schon da sind.

Noch einmal: Den Hochschulen ist es nicht anzulasten, dass sie zu diesen Maßnahmen greifen. Die Hochschulen nehmen ihre Verantwortung wahr.

Das Versäumnis liegt ganz offenkundig bei Ihnen, Herr Pinkwart, und zwar in doppelter Weise: Erstens ist es Ihnen bisher nicht gelungen, beim Bund oder bei Herrn Linssen genügend Mittel für den Hochschulpakt locker zu machen. Das ist nichts Neues. Das haben wir nun schon mehrfach hier und an anderer Stelle thematisiert.

(Christian Lindner [FDP]: Bei Ihnen gibt’s auch nichts Neues!)

Na ja, aber dadurch wird es nun einmal nicht besser.

(Christian Lindner [FDP]: Aber es wird auch nicht richtiger, wenn Sie es wiederholen!)

Zweitens haben Sie es bisher versäumt – damit komme ich zu den konkreten Forderungen unseres heutigen Antrags –, Verantwortung für die erfolgreiche inhaltliche Umsetzung des BolognaProzesses zu übernehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn – Hochschulfreiheit hin oder her – Sie hätten schon längst den einen oder anderen strukturellen Vorschlag machen können, um die Hochschulen bei der Verbesserung der Qualität der Lehre zu unterstützen.

Denkbar wäre zum Beispiel, Professuren mit dem Qualifikations- und Tätigkeitsschwerpunkt Lehre zu entwickeln, die eine echte gleichwertige Perspektive für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wären. Wohlgemerkt, Herr Pinkwart: Ich meine echte Professuren und keine Lecturer auf nachgeordnetem Niveau; das ist ja immer Ihre

Antwort an dieser Stelle. Wir fordern Sie daher auf, hierfür ein Konzept zu entwickeln.